Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Rahmenvertrag digitale Whiteboard Lösung -Lizenzen und Serviceleistungen - DEU-Dresden IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Dokument Nr...: 70500-2025 (ID: 2025020301173881538) Veröffentlicht: 03.02.2025 * DEU-Dresden: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Rahmenvertrag digitale Whiteboard Lösung -Lizenzen und Serviceleistungen 2025/S 23/2025 70500 Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Rahmenvertrag digitale Whiteboard Lösung - Lizenzen und Serviceleistungen OJ S 23/2025 03/02/2025 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Sächsische Staatskanzlei E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Rahmenvertrag digitale Whiteboard Lösung - Lizenzen und Serviceleistungen Beschreibung: Das Ziel ist eine einheitliche digitale Whiteboard-Lösung für die Bediensteten des Freistaates Sachsens bereitzustellen. Die Lösung dient der Visualisierung und Zusammenarbeit in Echtzeit und ermöglicht es mehreren Nutzern gleichzeitig auf einer gemeinsamen Oberfläche Ideen zu skizzieren, Inhalte zu erstellen und Anmerkungen zu machen. Der Zugang soll über einen Browser erfolgen. Die Nutzung erfolgt sowohl auf Notebooks als auch auf einem Tablet. Die Oberfläche der digitalen Whiteboard-Lösung soll intuitiv gestaltet sein und die grundlegenden Werkzeuge wie besipielsweise Zeichen- und Textwerkzeuge, Farboptionen und Formen sowie die Möglichkeit, Bilder einzufügen, enthalten. Eine der Kern-Anforderungen ist auch die Zusammenarbeit in Echtzeit. Daher muss die Lösung über eine Synchronistationsfunktion verfügen. Somit können alle Teilnehmer auf dem Whiteboard die Änderungen sofort einsehen. Weiter nützliche Funktionen sind unter anderem die Kommentarfunktionen sowie die Möglichkeit, die Arbeitsergebnisse zu exportieren. Der Auftragsumfang umfasst bis zu 1.000 Lizenzen für die Bediensteten des Freistaates Sachsen. Kennung des Verfahrens: 3653576f-623c-4ff9-bf56-d0431729a5d0 Interne Kennung: SID 2024-38 SK Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Dresden Postleitzahl: 01097 Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6. Ausschlussgründe Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 5. Los 5.1. Los: LOT-0000 Titel: Rahmenvertrag digitale Whiteboard Lösung - Lizenzen und Serviceleistungen Beschreibung: Das Ziel ist eine einheitliche digitale Whiteboard-Lösung für die Bediensteten des Freistaates Sachsens bereitzustellen. Die Lösung dient der Visualisierung und Zusammenarbeit in Echtzeit und ermöglicht es mehreren Nutzern gleichzeitig auf einer gemeinsamen Oberfläche Ideen zu skizzieren, Inhalte zu erstellen und Anmerkungen zu machen. Der Zugang soll über einen Browser erfolgen. Die Nutzung erfolgt sowohl auf Notebooks als auch auf einem Tablet. Die Oberfläche der digitalen Whiteboard-Lösung soll intuitiv gestaltet sein und die grundlegenden Werkzeuge wie besipielsweise Zeichen- und Textwerkzeuge, Farboptionen und Formen sowie die Möglichkeit, Bilder einzufügen, enthalten. Eine der Kern-Anforderungen ist auch die Zusammenarbeit in Echtzeit. Daher muss die Lösung über eine Synchronistationsfunktion verfügen. Somit können alle Teilnehmer auf dem Whiteboard die Änderungen sofort einsehen. Weiter nützliche Funktionen sind unter anderem die Kommentarfunktionen sowie die Möglichkeit, die Arbeitsergebnisse zu exportieren. Der Auftragsumfang umfasst bis zu 1.000 Lizenzen für die Bediensteten des Freistaates Sachsen. Interne Kennung: LOT-0000 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die Option, die Rahmenvereinbarung um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option. Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 60 Monaten: Die Einführung einer Whiteboard- Lösung betrifft potentiell sämtliche Behörden des Freistaates Sachsen. Mit der Lösung wird wahrscheinlich auch eine größere Anzahl an technisch nicht versierten Bediensteten arbeiten. Die Einführung ist deshalb mit intensiven Abstimmungen und Schulungsmaßnahmen verbunden, die eine längere Laufzeit rechtfertigen. 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Dresden Postleitzahl: 01097 Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 48 Monate 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: 1: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: - Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A) Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: 2: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2a: Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bietergemeinschaft und das entsprechende Leistungsportfolio kurz dar. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften. 2b: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. 2c: Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 300.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: 3: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: Bitte geben Sie drei geeignete Unternehmensreferenzen der letzten drei Jahre (Übergabe der betriebsbereiten Software) an, die mit dem Auftragsgegenstand in ihrem Volumen und technischen Anforderungen (webbasierte Anwendung, barrierearm/barrierefrei, DSGVO-konform) vergleichbar sind. Bitte beschreiben Sie die Referenzaufträge mit folgenden Inhalten: - Bezeichnung der eingesetzten Software - Auftraggeber und Adresse des Auftraggebers - Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung (Einsatzzweck, Anzahl Nutzer) Bei Bildung von Bietergemeinschaften sowie bei der Einbindung eines Eignungsverleihers muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde. Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kap. 3 und Kap. 4.1 der Vergabeunterlagen sowie entsprechend Kap. 4.2, Kriterium 2a der Vergabeunterlagen eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen / Angaben entsprechend Kap. 4.2 bis 4.3 der Vergabeunterlagen nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter / die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft. Hinweise: - Hinsichtlich des Nachweises einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Eignungsleihe unzulässig. - Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 4.2 und 4.3 der Vergabeunterlagen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Beschreibung: siehe Beschaffungsunterlagen Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-194404446b3- 5c82bc9f38af93c5 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2025 12:00:00 (UTC+1) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Über die Nachforderung von Unterlagen zu den Angeboten entscheidet der Auftraggeber nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens entsprechend § 56 Abs. 2 VgV. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Folgende Bedingungen für die Ausführung des Auftrags werden gelten: - Nach Zuschlagserteilung wird der jeweilige Hauptansprechpartner inkl. Vertreter namentlich benannt. - Beibringung vollständig ausgefüllter Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 3) unmittelbar nach Zuschlagserteilung, - Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber vor dem Einsatz der Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, die von diesen Mitarbeitern abgegebene Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen (Anlage 6) vorlegen. - Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber vor dem Einsatz der Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, die von diesen Mitarbeitern abgegebene Vertraulichkeitsverpflichtung (Anlage 7) vorlegen. - Die Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Abrufberechtigten erfolgt in deutscher Sprache. Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen- GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Sächsische Staatskanzlei Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 8. Organisationen 8.1. ORG-7001 Offizielle Bezeichnung: Sächsische Staatskanzlei Registrierungsnummer: keine Postanschrift: Archivstraße 1 Stadt: Dresden Postleitzahl: 01097 Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21) Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +4935132645101 Internetadresse: https://www.sid.sachsen.de/ Profil des Erwerbers: https://www.sid.sachsen.de/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-7002 Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Registrierungsnummer: nicht Postanschrift: Dresdner Straße 78 A Stadt: Radebeul Postleitzahl: 01445 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +4935132645101 Internetadresse: https://www.evergabe.sachsen.de Rollen dieser Organisation: Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1. ORG-7004 Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Registrierungsnummer: entfällt Postanschrift: Braustraße 2 Stadt: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax: +49 341977-1049 Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-7005 Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Registrierungsnummer: ohne Postanschrift: Braustraße 2 Stadt: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax: +49 341977-1049 Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Rollen dieser Organisation: Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1. ORG-7006 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 11. Informationen zur Bekanntmachung 11.1. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1db1d886-d4c2-4a48-b40e-38180d94c35f - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/01/2025 10:51:47 (UTC+1) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 11.2. Informationen zur Veröffentlichung ABl. S Nummer der Ausgabe: 23/2025 Datum der Veröffentlichung: 03/02/2025 Referenzen: https://evergabe.sachsen.de https://www.evergabe.sachsen.de https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-194404446b3-5c82bc9 f38af93c5 https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 https://www.sid.sachsen.de/ http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202502/ausschreibung-70500-2025-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de