Ausschreibungen und Aufträge: Deutschland Arzneimittel Open House Arzneimittelrabattverträge Bekanntmachung geschlossener Verträge 16.08.2024 -15.09.2024 - DEU-München Arzneimittel Dokument Nr...: 588444-2024 (ID: 2024100101205186865) Veröffentlicht: 01.10.2024 * DEU-München: Deutschland Arzneimittel Open House Arzneimittelrabattverträge Bekanntmachung geschlossener Verträge 16.08.2024 -15.09.2024 2024/S 191/2024 588444 Deutschland Arzneimittel Open House Arzneimittelrabattverträge Bekanntmachung geschlossener Verträge 16.08.2024 - 15.09.2024 OJ S 191/2024 01/10/2024 Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Lieferungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Open House Arzneimittelrabattverträge Bekanntmachung geschlossener Verträge 16.08.2024 - 15.09.2024 Beschreibung: Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die AOK Bayern aus Gründen der Transparenz alle im Rahmen der Open House Verfahren für Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V sowie § 130a Abs. 8c SGB V im Zeitraum vom 16.08.2024 bis 15.09.2024 geschlossenen Verträge. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über die im jeweiligen Verfahren genannten Wirkstoffe nach § 130a Abs. 8 SGB V bzw. § 130a Abs. 8c SGB V zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Einzelheiten können der Auftragsbekanntmachung zum jeweiligen Open House Verfahren im Amtsblatt der Europäische Union entnommen werden. Im Zeitraum vom 16.08.2024 bis 15.09.2024 geschlossenen Verträge: 1. Adalimumab: Biocon Biologics Germany GmbH, Frankfurt am Main 2. Alitretinoin: Medicopharm AG, Nußdorf am Inn 3. Bimatoprost: OmniVision GmbH, Puchheim 4. Blutzuckerteststreifen: PIKDARE - Sociata per Azioni, Casnate con Bernate, Italien 5. Botulinumtoxin Typ A Botox: Orifarm GmbH, Leverkusen; axicorp Pharma GmbH, Friedrichsdorf; 101 Carefarm GmbH, Leverkusen; Abacus Medicine A/S, Kopenhagen, Dänemark; Originalis B.V., Amsterdam, Niederlande 6. Dabigatranetexilat: 1 A Pharma GmbH, Holzkirchen 7. Dexamethason: CC Pharma GmbH, Densborn; kohlpharma GmbH, Merzig 8. Dornase alfa: Haemato Pharm GmbH, Schönefeld 9. Emtricitabin, Tenofovirdisoproxil, Rilpivirin: Abacus Medicine A/S, Kopenhagen, Dänemark; Originalis B.V., Amsterdam, Niederlande 10. Etanercept: Biocon Biologics Germany GmbH, Frankfurt am Main; Orifarm GmbH, Leverkusen 11. Fampridin: Basics GmbH, Leverkusen 12. Febuxostat: AbZ-Pharma GmbH, Ulm 13. Glyceroltrinitrat: G. Pohl-Boskamp GmbH & Co. KG, Hohenlockstedt 14. Golimumab: J&J Janssen-Cilag GmbH, Neuss 15. Lacosamid: ratiopharm GmbH, Ulm 16. Leuprorelin: kohlpharma GmbH, Merzig 17. Lisdexamfetamin: ratiopharm GmbH, Ulm 18. Lopinavir und Ritonavir: EMRA-MED Arzneimittel GmbH, Trittau 19. Mesalazin: Dr. Falk Pharma GmbH, Freiburg; EurimPharm Arzneimittel GmbH, Saaldorf-Surheim; Ferring Arzneimittel GmbH, Kiel; Tillotts Pharma GmbH, Berlin; Recordati Pharma GmbH, Ulm 20. Miglustat: Accord Healthcare S.L.U., München 21. Pegfilgrastim: Biocon Biologics Germany GmbH, Frankfurt am Main 22. Pomalidomid: TAD Pharma GmbH, Cuxhaven 23. Raltegravir: CC Pharma GmbH, Densborn; MSD Sharp & Dohme GmbH, München; Paranova Pack A/S, Herlev, Dänemark 24. Rivaroxaban FTA (außer 2,5mg): axicorp Pharma B.V., Den Haag, Niederlande 25. Rotigotin: Orifarm GmbH, Leverkusen 26. Telmisartan: AbZ-Pharma GmbH, Ulm; ratiopharm GmbH, Ulm 27. Teriflunomid: TAD Pharma GmbH, Cuxhaven; Abdi Farma GmbH, Heppenheim; Aliud Pharma GmbH, Laichingen; Glenmark Arzneimittel GmbH, Gröbenzell; neuraxpharm Arzneimittel GmbH, Langenfeld; Stadapharm GmbH, Bad Vilbel; Zentiva Pharma GmbH, Berlin 28. Testosteron: Besins Healthcare Germany GmbH, Berlin; Libra-Pharma GmbH, Achen 29. Timolol und Latanoprost: AbZ-Pharma GmbH, Ulm; ratiopharm GmbH, Ulm 30. Trastuzumab: EurimPharm Arzneimittel GmbH, Saaldorf-Surheim; Accord Healthcare GmbH, München 31. Allergenextrakte aus Gräserpollen zur sublingualen Anwendung (Oralair): Medicopharm AG, Nußdorf am Inn Kennung des Verfahrens: 58a4dbee-9441-4eca-b6ee-233f93184d7b Interne Kennung: 24-110 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein Zentrale Elemente des Verfahrens: Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house- Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 2.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YHVGY Die als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Zuständig ist demnach das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Open House Arzneimittelrabattverträge Bekanntmachung geschlossener Verträge 16.08.2024 - 15.09.2024 Beschreibung: .Siehe kurze Beschreibung Interne Kennung: 24-110 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 6. Ergebnisse 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0001 Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen. 6.1.4. Statistische Informationen: Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 999 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Registrierungsnummer: DE811695320 Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28 Stadt: München Postleitzahl: 81379 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland Kontaktperson: Vergabestelle SGB V E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de Telefon: 08962730267 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Registrierungsnummer: t:022894990 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53113 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: 022894990 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 11. Informationen zur Bekanntmachung 11.1. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 97a08b4c-4a04-4cdc-be5f-041063c278f5 - 01 Formulartyp: Ergebnis Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 29 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/09/2024 10:40:17 (UTC+2) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 11.2. Informationen zur Veröffentlichung ABl. S Nummer der Ausgabe: 191/2024 Datum der Veröffentlichung: 01/10/2024 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de