Ausschreibung: Deutschland Reinigungsdienste Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 - DEU-Oranienburg Reinigungsdienste Dokument Nr...: 522997-2024 (ID: 2024090201170019357) Veröffentlicht: 02.09.2024 * DEU-Oranienburg: Deutschland Reinigungsdienste Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 2024/S 170/2024 522997 Deutschland Reinigungsdienste Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 OJ S 170/2024 02/09/2024 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister E-Mail: Vergabestelle@oranienburg.de Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 Beschreibung: Die Stadt Oranienburg schreibt Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 im Rahmen eines Offenen Verfahren nach Vergabeverordnung (VgV) aus. Kennung des Verfahrens: a0b11a47-5740-420e-b7dc-ddfc19276de8 Interne Kennung: VGV-0215/2024-65 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Oranienburg Postleitzahl: 16515 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YR16VXK 1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 23.09.2024.2024, um 23:59 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. 2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen. 3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss. 4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes). 5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5 2.1.6. Ausschlussgründe Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Kita Flax und Krümel Beschreibung: Für die Einrichtungen werden die Unterhalts- und Grundreinigung ausgeschrieben. Interne Kennung: 1 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Kita Flax und Krümel Rüdesheimer Straße 6-8 Stadt: Oranienburg Postleitzahl: 16515 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2025 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den vorhergehenden zwei Zuschlagskriterien gilt als das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag (Auftrag). Anlage Mindestanforderungen: Nichterfüllung, d. h. wird eine Mindestanforderung mit Nein beantwortet, führt dies zum Angebotsausschluss. Blau markierte Felder (siehe Anlage Mindestanforderungen) sind vom Bieter zwingend und vollständig auszufüllen (Angabe über Dropdown mit Ja/Nein). 1. Reaktionszeit bei Beschwerden: Innerhalb von 24 Stunden muss nach Eingang einer Beschwerde auf diese reagiert werden. Dies beinhaltet die Bestätigung des Beschwerdeeingangs sowie die Einleitung erster Schritte zur Problemlösung. 2. Vorortzeit bei Beschwerden: Für die Mängelbeseitigung wird eine Vor-Ort-Reaktionszeit von maximal 48 Stunden verlangt. 3. Klare Zuständigkeiten bei Beschwerden: Die Verantwortung für das Beschwerdemanagement liegt beim Objektleitenden (OL), mit einem stellvertretenden Objektleitenden als Backup. Beide sind klar definiert und geschult, um Beschwerden nach festgelegten Verfahren zu bearbeiten. Der Objektleiter muss namentlich benannt werden. - Name des OL: - Telefon- oder Mobilfunknummer des OL: - E-Mail-Adresse des OL: 4. Klare Zuständigkeiten bei Beschwerden: Die stellvertretende Verantwortung für das Beschwerdemanagement liegt bei der stellv. Objektleitung (OL), welche klar definiert und geschult ist, um Beschwerden nach einem festgelegten Verfahren zu bearbeiten. Die stellv. Objektleitung muss namentlich benannt werden. - Name des OL: - Telefon- oder Mobilfunknummer des OL: - E-Mail-Adresse des OL: 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. - Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung). Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister besteht. 2. Erklärung, dass - keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, - in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde, - ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - falls zutreffend, - zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend. Folgende Unterlage ist zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Des Weiteren ist die Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung) einzureichen. Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer. Bei Bildung von Bietergemeinschaften und Einbeziehung von Unterauftragnehmern ist dieses Formblatt mit eingescannter Unterschrift einzureichen. Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2. Erklärung, dass - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend. 3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. 4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Zusätzlich ist ein Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr) inkl. Angabe der Deckungssummen für - Personenschäden (mind. 2,5 Mio. EUR), - Sachschäden (mind. 2,5 Mio. EUR) und - Vermögensschäden (mind. 2,5 Mio. EUR) pro Versicherungsfall vorzulegen. Es genügt jeweils die Vorlage einer unbeglaubigten Kopie. Alternativ: Vorlage einer verbindlichen Absichtserklärungdes Versicherungsgebers für den Auftragsfall (in Kopie ausreichend). Bei einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn lediglich ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt werden/ wurden. zu 1) Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben: - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in / Telefon/E-Mail, - Gesamtgröße des Objekts in m², - Einrichtung und Art der ausgeführten Leistung, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme in der Eigenerklärung zur Eignung benennen. 2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Sofern und soweit die im PQ- Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar bzw. aktuell sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit nachfolgenden Angaben: - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in / Telefon/E-Mail, - Gesamtgröße des Objekts in m², - Einrichtung und Art der ausgeführten Leistung, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme zubenennen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Auf Grundlage des Sanktionspaketes gegen Russland ist eine Eigenerklärung abzugeben A. - Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. - Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - Erklärung, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Weiter unter dem Punkt Bedingungen für den Auftrag 1) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags x 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Der Angebotspreis ergibt sich aus dem Gesamtpreis des Leistungsverzeichnisses VgV-0215/2024-65 Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 . Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 75 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Dreisatz-Formel in Punkte umgerechnet -> (geringster Preis / eigener Preis) x 75. Der Kalkulationszuschlag ist gem. RAL so zu wählen, dass dieser mind. 70% des aktuell gültigen Mindestlohns betragen muss. Anderenfalls ist das Angebot zwingend aus dem Vergabeverfahren auszuschließen. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 75 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Konzept Beschwerdemanagement Beschreibung: Im Konzept Beschwerdemanagement soll der Bieter den Ablauf von Beschwerden beschreiben, die im Auftragsfalle ggf. anfallen. Das Konzept soll neben einer detaillierten Ablaufbeschreibung auch lösungsorientierte Maßnahmen beinhalten, die in Problem- bzw. Beschwerdefällen angewandt werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt: a) Schnelligkeit der Reaktion: Der Bieter soll möglichst schnell auf Beschwerden reagieren, um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. b) Vorortzeit bei Beschwerden: Der Bieter soll für die Mängelbeseitigung eine schnelle Vorortzeit bereithalten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. c) Klare Verantwortlichkeiten: Der Bieter soll festlegen, wer in der Firma für das Beschwerdemanagement verantwortlich ist und welche Schritte unternommen werden, um die Beschwerde zu lösen. Es sind sowohl die Objektleitung als auch die stellvertretende Objektleitung zu benennen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. d) Kommunikation während des Beschwerdefalls: Der Bieter soll im Beschwerdefall über eine strukturierte Kommunikation verfügen, indem lösungsorientierte Kommunikationskanäle (z.B. persönliches Gespräch, Telefon, E-Mail, Online-Formular) sowie Kommunikationswege angewandt werden. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. e) Kommunikation nach Lösung des Beschwerdefalls: Nach der Lösung der Beschwerde soll der Bieter sicherstellen, dass der Auftraggeber mit der Lösung zufrieden ist und sich um Rückmeldungen zur Verbesserung bemühen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. f) Dokumentation und Verfolgung der Beschwerde: Alle Beschwerden sollen durch den Bieter dokumentiert und verfolgt werden, um sicherzustellen, dass sie angemessen behandelt werden. Der Auftraggeber soll regelmäßig über den Fortschritt der Beschwerdebehandlung informiert werden, insbesondere wenn es zu Verzögerungen kommt. Die Zufriedenheit des Auftraggebers wird nach der Maßnahme überprüft. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. g) Eskalationsverfahren: Der Bieter soll über ein klar definiertes Verfahren verfügen, wie Beschwerden deeskaliert werden, wenn sie nicht auf Anhieb gelöst werden können. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. h) Maßnahmen zur Beschwerdeprävention: Der Bieter soll nach der Lösung des Beschwerdefalls festlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Probleme in Zukunft zu verhindern. Jede Beschwerde wird analysiert, um die Ursachen zu identifizieren. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Konzeptes Beschwerdemanagement wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Konzept Beschwerdemanagement (max. 24 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Konzept Beschwerdemanagement mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 25 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 25. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. Wenn das Konzept Beschwerdemanagement eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/09/2024 00:00:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de /VMPSatellite/notice/CXP9YR16VXK/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR16VXK 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice /CXP9YR16VXK Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2024 11:30:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7 Wochen Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen gemäß § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 30/09/2024 11:31:00 (UTC+2) Ort: Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Zusätzliche Informationen: Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: B. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. C. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. D. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei einem Vergabe- bzw. Korruptionsregister einzuholen. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energi Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0002 Titel: Eltern-Kind-Treff Beschreibung: Für die Einrichtungen werden die Unterhalts- und Grundreinigung ausgeschrieben. Interne Kennung: 2 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Eltern-Kind-Treff Kitzbüheler Straße 1a Stadt: Oranienburg Postleitzahl: 16515 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2025 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den vorhergehenden zwei Zuschlagskriterien gilt als das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag (Auftrag). Anlage Mindestanforderungen: Nichterfüllung, d. h. wird eine Mindestanforderung mit Nein beantwortet, führt dies zum Angebotsausschluss. Blau markierte Felder (siehe Anlage Mindestanforderungen) sind vom Bieter zwingend und vollständig auszufüllen (Angabe über Dropdown mit Ja/Nein). 1. Reaktionszeit bei Beschwerden: Innerhalb von 24 Stunden muss nach Eingang einer Beschwerde auf diese reagiert werden. Dies beinhaltet die Bestätigung des Beschwerdeeingangs sowie die Einleitung erster Schritte zur Problemlösung. 2. Vorortzeit bei Beschwerden: Für die Mängelbeseitigung wird eine Vor-Ort-Reaktionszeit von maximal 48 Stunden verlangt. 3. Klare Zuständigkeiten bei Beschwerden: Die Verantwortung für das Beschwerdemanagement liegt beim Objektleitenden (OL), mit einem stellvertretenden Objektleitenden als Backup. Beide sind klar definiert und geschult, um Beschwerden nach festgelegten Verfahren zu bearbeiten. Der Objektleiter muss namentlich benannt werden. - Name des OL: - Telefon- oder Mobilfunknummer des OL: - E-Mail-Adresse des OL: 4. Klare Zuständigkeiten bei Beschwerden: Die stellvertretende Verantwortung für das Beschwerdemanagement liegt bei der stellv. Objektleitung (OL), welche klar definiert und geschult ist, um Beschwerden nach einem festgelegten Verfahren zu bearbeiten. Die stellv. Objektleitung muss namentlich benannt werden. - Name des OL: - Telefon- oder Mobilfunknummer des OL: - E-Mail-Adresse des OL: 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. - Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung). Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister besteht. 2. Erklärung, dass - keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, - in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde, - ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - falls zutreffend, - zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend. Folgende Unterlage ist zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Des Weiteren ist die Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung) einzureichen. Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer. Bei Bildung von Bietergemeinschaften und Einbeziehung von Unterauftragnehmern ist dieses Formblatt mit eingescannter Unterschrift einzureichen. Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2. Erklärung, dass - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend. 3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. 4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Zusätzlich ist ein Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr) inkl. Angabe der Deckungssummen für - Personenschäden (mind. 2,5 Mio. EUR), - Sachschäden (mind. 2,5 Mio. EUR) und - Vermögensschäden (mind. 2,5 Mio. EUR) pro Versicherungsfall vorzulegen. Es genügt jeweils die Vorlage einer unbeglaubigten Kopie. Alternativ: Vorlage einer verbindlichen Absichtserklärungdes Versicherungsgebers für den Auftragsfall (in Kopie ausreichend). Bei einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn lediglich ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt werden/ wurden. zu 1) Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben: - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in / Telefon/E-Mail, - Gesamtgröße des Objekts in m², - Einrichtung und Art der ausgeführten Leistung, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme in der Eigenerklärung zur Eignung benennen. 2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Sofern und soweit die im PQ- Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar bzw. aktuell sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit nachfolgenden Angaben: - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in / Telefon/E-Mail, - Gesamtgröße des Objekts in m², - Einrichtung und Art der ausgeführten Leistung, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme zubenennen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Auf Grundlage des Sanktionspaketes gegen Russland ist eine Eigenerklärung abzugeben A. - Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. - Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - Erklärung, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Weiter unter dem Punkt Bedingungen für den Auftrag 1) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags x 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Der Angebotspreis ergibt sich aus dem Gesamtpreis des Leistungsverzeichnisses VgV-0215/2024-65 Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 . Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 75 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Dreisatz-Formel in Punkte umgerechnet -> (geringster Preis / eigener Preis) x 75. Der Kalkulationszuschlag ist gem. RAL so zu wählen, dass dieser mind. 70% des aktuell gültigen Mindestlohns betragen muss. Anderenfalls ist das Angebot zwingend aus dem Vergabeverfahren auszuschließen. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 75 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Konzept Beschwerdemanagement Beschreibung: Im Konzept Beschwerdemanagement soll der Bieter den Ablauf von Beschwerden beschreiben, die im Auftragsfalle ggf. anfallen. Das Konzept soll neben einer detaillierten Ablaufbeschreibung auch lösungsorientierte Maßnahmen beinhalten, die in Problem- bzw. Beschwerdefällen angewandt werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt: a) Schnelligkeit der Reaktion: Der Bieter soll möglichst schnell auf Beschwerden reagieren, um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. b) Vorortzeit bei Beschwerden: Der Bieter soll für die Mängelbeseitigung eine schnelle Vorortzeit bereithalten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. c) Klare Verantwortlichkeiten: Der Bieter soll festlegen, wer in der Firma für das Beschwerdemanagement verantwortlich ist und welche Schritte unternommen werden, um die Beschwerde zu lösen. Es sind sowohl die Objektleitung als auch die stellvertretende Objektleitung zu benennen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. d) Kommunikation während des Beschwerdefalls: Der Bieter soll im Beschwerdefall über eine strukturierte Kommunikation verfügen, indem lösungsorientierte Kommunikationskanäle (z.B. persönliches Gespräch, Telefon, E-Mail, Online-Formular) sowie Kommunikationswege angewandt werden. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. e) Kommunikation nach Lösung des Beschwerdefalls: Nach der Lösung der Beschwerde soll der Bieter sicherstellen, dass der Auftraggeber mit der Lösung zufrieden ist und sich um Rückmeldungen zur Verbesserung bemühen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. f) Dokumentation und Verfolgung der Beschwerde: Alle Beschwerden sollen durch den Bieter dokumentiert und verfolgt werden, um sicherzustellen, dass sie angemessen behandelt werden. Der Auftraggeber soll regelmäßig über den Fortschritt der Beschwerdebehandlung informiert werden, insbesondere wenn es zu Verzögerungen kommt. Die Zufriedenheit des Auftraggebers wird nach der Maßnahme überprüft. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. g) Eskalationsverfahren: Der Bieter soll über ein klar definiertes Verfahren verfügen, wie Beschwerden deeskaliert werden, wenn sie nicht auf Anhieb gelöst werden können. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. h) Maßnahmen zur Beschwerdeprävention: Der Bieter soll nach der Lösung des Beschwerdefalls festlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Probleme in Zukunft zu verhindern. Jede Beschwerde wird analysiert, um die Ursachen zu identifizieren. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Konzeptes Beschwerdemanagement wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Konzept Beschwerdemanagement (max. 24 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Konzept Beschwerdemanagement mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 25 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 25. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. Wenn das Konzept Beschwerdemanagement eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/09/2024 00:00:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de /VMPSatellite/notice/CXP9YR16VXK/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR16VXK 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice /CXP9YR16VXK Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2024 11:30:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7 Wochen Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen gemäß § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 30/09/2024 11:31:00 (UTC+2) Ort: Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Zusätzliche Informationen: Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: B. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. C. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. D. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei einem Vergabe- bzw. Korruptionsregister einzuholen. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energi Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0003 Titel: Regine-Hildebrandt-Haus Beschreibung: Für die Einrichtungen werden die Unterhalts- und Grundreinigung ausgeschrieben. Interne Kennung: 3 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Regine-Hildebrandt-Haus Sachsenhausener Str. 1 Stadt: Oranienburg Postleitzahl: 16515 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2025 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den vorhergehenden zwei Zuschlagskriterien gilt als das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag (Auftrag). Anlage Mindestanforderungen: Nichterfüllung, d. h. wird eine Mindestanforderung mit Nein beantwortet, führt dies zum Angebotsausschluss. Blau markierte Felder (siehe Anlage Mindestanforderungen) sind vom Bieter zwingend und vollständig auszufüllen (Angabe über Dropdown mit Ja/Nein). 1. Reaktionszeit bei Beschwerden: Innerhalb von 24 Stunden muss nach Eingang einer Beschwerde auf diese reagiert werden. Dies beinhaltet die Bestätigung des Beschwerdeeingangs sowie die Einleitung erster Schritte zur Problemlösung. 2. Vorortzeit bei Beschwerden: Für die Mängelbeseitigung wird eine Vor-Ort-Reaktionszeit von maximal 48 Stunden verlangt. 3. Klare Zuständigkeiten bei Beschwerden: Die Verantwortung für das Beschwerdemanagement liegt beim Objektleitenden (OL), mit einem stellvertretenden Objektleitenden als Backup. Beide sind klar definiert und geschult, um Beschwerden nach festgelegten Verfahren zu bearbeiten. Der Objektleiter muss namentlich benannt werden. - Name des OL: - Telefon- oder Mobilfunknummer des OL: - E-Mail-Adresse des OL: 4. Klare Zuständigkeiten bei Beschwerden: Die stellvertretende Verantwortung für das Beschwerdemanagement liegt bei der stellv. Objektleitung (OL), welche klar definiert und geschult ist, um Beschwerden nach einem festgelegten Verfahren zu bearbeiten. Die stellv. Objektleitung muss namentlich benannt werden. - Name des OL: - Telefon- oder Mobilfunknummer des OL: - E-Mail-Adresse des OL: 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. - Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung). Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister besteht. 2. Erklärung, dass - keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, - in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde, - ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - falls zutreffend, - zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend. Folgende Unterlage ist zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Des Weiteren ist die Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung) einzureichen. Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer. Bei Bildung von Bietergemeinschaften und Einbeziehung von Unterauftragnehmern ist dieses Formblatt mit eingescannter Unterschrift einzureichen. Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2. Erklärung, dass - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend. 3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. 4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Zusätzlich ist ein Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr) inkl. Angabe der Deckungssummen für - Personenschäden (mind. 2,5 Mio. EUR), - Sachschäden (mind. 2,5 Mio. EUR) und - Vermögensschäden (mind. 2,5 Mio. EUR) pro Versicherungsfall vorzulegen. Es genügt jeweils die Vorlage einer unbeglaubigten Kopie. Alternativ: Vorlage einer verbindlichen Absichtserklärungdes Versicherungsgebers für den Auftragsfall (in Kopie ausreichend). Bei einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn lediglich ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt werden/ wurden. zu 1) Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben: - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in / Telefon/E-Mail, - Gesamtgröße des Objekts in m², - Einrichtung und Art der ausgeführten Leistung, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme in der Eigenerklärung zur Eignung benennen. 2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Sofern und soweit die im PQ- Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar bzw. aktuell sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit nachfolgenden Angaben: - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in / Telefon/E-Mail, - Gesamtgröße des Objekts in m², - Einrichtung und Art der ausgeführten Leistung, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme zubenennen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Auf Grundlage des Sanktionspaketes gegen Russland ist eine Eigenerklärung abzugeben A. - Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. - Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - Erklärung, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Weiter unter dem Punkt Bedingungen für den Auftrag 1) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags x 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Der Angebotspreis ergibt sich aus dem Gesamtpreis des Leistungsverzeichnisses VgV-0215/2024-65 Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 . Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 75 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Dreisatz-Formel in Punkte umgerechnet -> (geringster Preis / eigener Preis) x 75. Der Kalkulationszuschlag ist gem. RAL so zu wählen, dass dieser mind. 70% des aktuell gültigen Mindestlohns betragen muss. Anderenfalls ist das Angebot zwingend aus dem Vergabeverfahren auszuschließen. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 75 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Konzept Beschwerdemanagement Beschreibung: Im Konzept Beschwerdemanagement soll der Bieter den Ablauf von Beschwerden beschreiben, die im Auftragsfalle ggf. anfallen. Das Konzept soll neben einer detaillierten Ablaufbeschreibung auch lösungsorientierte Maßnahmen beinhalten, die in Problem- bzw. Beschwerdefällen angewandt werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt: a) Schnelligkeit der Reaktion: Der Bieter soll möglichst schnell auf Beschwerden reagieren, um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. b) Vorortzeit bei Beschwerden: Der Bieter soll für die Mängelbeseitigung eine schnelle Vorortzeit bereithalten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. c) Klare Verantwortlichkeiten: Der Bieter soll festlegen, wer in der Firma für das Beschwerdemanagement verantwortlich ist und welche Schritte unternommen werden, um die Beschwerde zu lösen. Es sind sowohl die Objektleitung als auch die stellvertretende Objektleitung zu benennen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. d) Kommunikation während des Beschwerdefalls: Der Bieter soll im Beschwerdefall über eine strukturierte Kommunikation verfügen, indem lösungsorientierte Kommunikationskanäle (z.B. persönliches Gespräch, Telefon, E-Mail, Online-Formular) sowie Kommunikationswege angewandt werden. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. e) Kommunikation nach Lösung des Beschwerdefalls: Nach der Lösung der Beschwerde soll der Bieter sicherstellen, dass der Auftraggeber mit der Lösung zufrieden ist und sich um Rückmeldungen zur Verbesserung bemühen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. f) Dokumentation und Verfolgung der Beschwerde: Alle Beschwerden sollen durch den Bieter dokumentiert und verfolgt werden, um sicherzustellen, dass sie angemessen behandelt werden. Der Auftraggeber soll regelmäßig über den Fortschritt der Beschwerdebehandlung informiert werden, insbesondere wenn es zu Verzögerungen kommt. Die Zufriedenheit des Auftraggebers wird nach der Maßnahme überprüft. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. g) Eskalationsverfahren: Der Bieter soll über ein klar definiertes Verfahren verfügen, wie Beschwerden deeskaliert werden, wenn sie nicht auf Anhieb gelöst werden können. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. h) Maßnahmen zur Beschwerdeprävention: Der Bieter soll nach der Lösung des Beschwerdefalls festlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Probleme in Zukunft zu verhindern. Jede Beschwerde wird analysiert, um die Ursachen zu identifizieren. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Konzeptes Beschwerdemanagement wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Konzept Beschwerdemanagement (max. 24 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Konzept Beschwerdemanagement mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 25 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 25. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. Wenn das Konzept Beschwerdemanagement eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/09/2024 00:00:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de /VMPSatellite/notice/CXP9YR16VXK/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR16VXK 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice /CXP9YR16VXK Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2024 11:30:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7 Wochen Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen gemäß § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 30/09/2024 11:31:00 (UTC+2) Ort: Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Zusätzliche Informationen: Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: B. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. C. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. D. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei einem Vergabe- bzw. Korruptionsregister einzuholen. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energi Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0004 Titel: Außenstelle Ordnungsamt Beschreibung: Für die Einrichtungen werden die Unterhalts- und Grundreinigung ausgeschrieben. Interne Kennung: 4 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Außenstelle Ordnungsamt Rungestr. 37 Stadt: Oranienburg Postleitzahl: 16515 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2025 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den vorhergehenden zwei Zuschlagskriterien gilt als das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag (Auftrag). Anlage Mindestanforderungen: Nichterfüllung, d. h. wird eine Mindestanforderung mit Nein beantwortet, führt dies zum Angebotsausschluss. Blau markierte Felder (siehe Anlage Mindestanforderungen) sind vom Bieter zwingend und vollständig auszufüllen (Angabe über Dropdown mit Ja/Nein). 1. Reaktionszeit bei Beschwerden: Innerhalb von 24 Stunden muss nach Eingang einer Beschwerde auf diese reagiert werden. Dies beinhaltet die Bestätigung des Beschwerdeeingangs sowie die Einleitung erster Schritte zur Problemlösung. 2. Vorortzeit bei Beschwerden: Für die Mängelbeseitigung wird eine Vor-Ort-Reaktionszeit von maximal 48 Stunden verlangt. 3. Klare Zuständigkeiten bei Beschwerden: Die Verantwortung für das Beschwerdemanagement liegt beim Objektleitenden (OL), mit einem stellvertretenden Objektleitenden als Backup. Beide sind klar definiert und geschult, um Beschwerden nach festgelegten Verfahren zu bearbeiten. Der Objektleiter muss namentlich benannt werden. - Name des OL: - Telefon- oder Mobilfunknummer des OL: - E-Mail-Adresse des OL: 4. Klare Zuständigkeiten bei Beschwerden: Die stellvertretende Verantwortung für das Beschwerdemanagement liegt bei der stellv. Objektleitung (OL), welche klar definiert und geschult ist, um Beschwerden nach einem festgelegten Verfahren zu bearbeiten. Die stellv. Objektleitung muss namentlich benannt werden. - Name des OL: - Telefon- oder Mobilfunknummer des OL: - E-Mail-Adresse des OL: 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. - Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung). Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister besteht. 2. Erklärung, dass - keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, - in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde, - ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - falls zutreffend, - zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend. Folgende Unterlage ist zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Des Weiteren ist die Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung) einzureichen. Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer. Bei Bildung von Bietergemeinschaften und Einbeziehung von Unterauftragnehmern ist dieses Formblatt mit eingescannter Unterschrift einzureichen. Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2. Erklärung, dass - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend. 3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. 4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Zusätzlich ist ein Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr) inkl. Angabe der Deckungssummen für - Personenschäden (mind. 2,5 Mio. EUR), - Sachschäden (mind. 2,5 Mio. EUR) und - Vermögensschäden (mind. 2,5 Mio. EUR) pro Versicherungsfall vorzulegen. Es genügt jeweils die Vorlage einer unbeglaubigten Kopie. Alternativ: Vorlage einer verbindlichen Absichtserklärungdes Versicherungsgebers für den Auftragsfall (in Kopie ausreichend). Bei einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn lediglich ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt werden/ wurden. zu 1) Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben: - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in / Telefon/E-Mail, - Gesamtgröße des Objekts in m², - Einrichtung und Art der ausgeführten Leistung, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme in der Eigenerklärung zur Eignung benennen. 2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Sofern und soweit die im PQ- Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar bzw. aktuell sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit nachfolgenden Angaben: - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in / Telefon/E-Mail, - Gesamtgröße des Objekts in m², - Einrichtung und Art der ausgeführten Leistung, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme zubenennen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Auf Grundlage des Sanktionspaketes gegen Russland ist eine Eigenerklärung abzugeben A. - Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. - Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - Erklärung, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Weiter unter dem Punkt Bedingungen für den Auftrag 1) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags x 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Der Angebotspreis ergibt sich aus dem Gesamtpreis des Leistungsverzeichnisses VgV-0215/2024-65 Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 . Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 75 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Dreisatz-Formel in Punkte umgerechnet -> (geringster Preis / eigener Preis) x 75. Der Kalkulationszuschlag ist gem. RAL so zu wählen, dass dieser mind. 70% des aktuell gültigen Mindestlohns betragen muss. Anderenfalls ist das Angebot zwingend aus dem Vergabeverfahren auszuschließen. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 75 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Konzept Beschwerdemanagement Beschreibung: Im Konzept Beschwerdemanagement soll der Bieter den Ablauf von Beschwerden beschreiben, die im Auftragsfalle ggf. anfallen. Das Konzept soll neben einer detaillierten Ablaufbeschreibung auch lösungsorientierte Maßnahmen beinhalten, die in Problem- bzw. Beschwerdefällen angewandt werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt: a) Schnelligkeit der Reaktion: Der Bieter soll möglichst schnell auf Beschwerden reagieren, um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. b) Vorortzeit bei Beschwerden: Der Bieter soll für die Mängelbeseitigung eine schnelle Vorortzeit bereithalten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. c) Klare Verantwortlichkeiten: Der Bieter soll festlegen, wer in der Firma für das Beschwerdemanagement verantwortlich ist und welche Schritte unternommen werden, um die Beschwerde zu lösen. Es sind sowohl die Objektleitung als auch die stellvertretende Objektleitung zu benennen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. d) Kommunikation während des Beschwerdefalls: Der Bieter soll im Beschwerdefall über eine strukturierte Kommunikation verfügen, indem lösungsorientierte Kommunikationskanäle (z.B. persönliches Gespräch, Telefon, E-Mail, Online-Formular) sowie Kommunikationswege angewandt werden. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. e) Kommunikation nach Lösung des Beschwerdefalls: Nach der Lösung der Beschwerde soll der Bieter sicherstellen, dass der Auftraggeber mit der Lösung zufrieden ist und sich um Rückmeldungen zur Verbesserung bemühen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. f) Dokumentation und Verfolgung der Beschwerde: Alle Beschwerden sollen durch den Bieter dokumentiert und verfolgt werden, um sicherzustellen, dass sie angemessen behandelt werden. Der Auftraggeber soll regelmäßig über den Fortschritt der Beschwerdebehandlung informiert werden, insbesondere wenn es zu Verzögerungen kommt. Die Zufriedenheit des Auftraggebers wird nach der Maßnahme überprüft. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. g) Eskalationsverfahren: Der Bieter soll über ein klar definiertes Verfahren verfügen, wie Beschwerden deeskaliert werden, wenn sie nicht auf Anhieb gelöst werden können. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. h) Maßnahmen zur Beschwerdeprävention: Der Bieter soll nach der Lösung des Beschwerdefalls festlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Probleme in Zukunft zu verhindern. Jede Beschwerde wird analysiert, um die Ursachen zu identifizieren. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Konzeptes Beschwerdemanagement wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Konzept Beschwerdemanagement (max. 24 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Konzept Beschwerdemanagement mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 25 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 25. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. Wenn das Konzept Beschwerdemanagement eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/09/2024 00:00:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de /VMPSatellite/notice/CXP9YR16VXK/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR16VXK 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice /CXP9YR16VXK Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2024 11:30:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7 Wochen Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen gemäß § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 30/09/2024 11:31:00 (UTC+2) Ort: Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Zusätzliche Informationen: Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: B. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. C. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. D. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei einem Vergabe- bzw. Korruptionsregister einzuholen. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energi Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0005 Titel: Grundschule und Hort Havelschule Beschreibung: Für die Einrichtungen werden die Unterhalts- und Grundreinigung ausgeschrieben. Interne Kennung: 5 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Grundschule und Hort Havelschule Albert-Buchmann-Straße 11 Stadt: Oranienburg Postleitzahl: 16515 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2025 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den vorhergehenden zwei Zuschlagskriterien gilt als das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag (Auftrag). Anlage Mindestanforderungen: Nichterfüllung, d. h. wird eine Mindestanforderung mit Nein beantwortet, führt dies zum Angebotsausschluss. Blau markierte Felder (siehe Anlage Mindestanforderungen) sind vom Bieter zwingend und vollständig auszufüllen (Angabe über Dropdown mit Ja/Nein). 1. Reaktionszeit bei Beschwerden: Innerhalb von 24 Stunden muss nach Eingang einer Beschwerde auf diese reagiert werden. Dies beinhaltet die Bestätigung des Beschwerdeeingangs sowie die Einleitung erster Schritte zur Problemlösung. 2. Vorortzeit bei Beschwerden: Für die Mängelbeseitigung wird eine Vor-Ort-Reaktionszeit von maximal 48 Stunden verlangt. 3. Klare Zuständigkeiten bei Beschwerden: Die Verantwortung für das Beschwerdemanagement liegt beim Objektleitenden (OL), mit einem stellvertretenden Objektleitenden als Backup. Beide sind klar definiert und geschult, um Beschwerden nach festgelegten Verfahren zu bearbeiten. Der Objektleiter muss namentlich benannt werden. - Name des OL: - Telefon- oder Mobilfunknummer des OL: - E-Mail-Adresse des OL: 4. Klare Zuständigkeiten bei Beschwerden: Die stellvertretende Verantwortung für das Beschwerdemanagement liegt bei der stellv. Objektleitung (OL), welche klar definiert und geschult ist, um Beschwerden nach einem festgelegten Verfahren zu bearbeiten. Die stellv. Objektleitung muss namentlich benannt werden. - Name des OL: - Telefon- oder Mobilfunknummer des OL: - E-Mail-Adresse des OL: 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. - Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung). Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister besteht. 2. Erklärung, dass - keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, - in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde, - ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - falls zutreffend, - zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend. Folgende Unterlage ist zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Des Weiteren ist die Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung) einzureichen. Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer. Bei Bildung von Bietergemeinschaften und Einbeziehung von Unterauftragnehmern ist dieses Formblatt mit eingescannter Unterschrift einzureichen. Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2. Erklärung, dass - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend. 3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. 4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Zusätzlich ist ein Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr) inkl. Angabe der Deckungssummen für - Personenschäden (mind. 2,5 Mio. EUR), - Sachschäden (mind. 2,5 Mio. EUR) und - Vermögensschäden (mind. 2,5 Mio. EUR) pro Versicherungsfall vorzulegen. Es genügt jeweils die Vorlage einer unbeglaubigten Kopie. Alternativ: Vorlage einer verbindlichen Absichtserklärungdes Versicherungsgebers für den Auftragsfall (in Kopie ausreichend). Bei einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn lediglich ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt werden/ wurden. zu 1) Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben: - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in / Telefon/E-Mail, - Gesamtgröße des Objekts in m², - Einrichtung und Art der ausgeführten Leistung, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme in der Eigenerklärung zur Eignung benennen. 2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Sofern und soweit die im PQ- Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar bzw. aktuell sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit nachfolgenden Angaben: - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in / Telefon/E-Mail, - Gesamtgröße des Objekts in m², - Einrichtung und Art der ausgeführten Leistung, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme zubenennen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Auf Grundlage des Sanktionspaketes gegen Russland ist eine Eigenerklärung abzugeben A. - Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. - Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - Erklärung, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Weiter unter dem Punkt Bedingungen für den Auftrag 1) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags x 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Der Angebotspreis ergibt sich aus dem Gesamtpreis des Leistungsverzeichnisses VgV-0215/2024-65 Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 . Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 75 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Dreisatz-Formel in Punkte umgerechnet -> (geringster Preis / eigener Preis) x 75. Der Kalkulationszuschlag ist gem. RAL so zu wählen, dass dieser mind. 70% des aktuell gültigen Mindestlohns betragen muss. Anderenfalls ist das Angebot zwingend aus dem Vergabeverfahren auszuschließen. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 75 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Konzept Beschwerdemanagement Beschreibung: Im Konzept Beschwerdemanagement soll der Bieter den Ablauf von Beschwerden beschreiben, die im Auftragsfalle ggf. anfallen. Das Konzept soll neben einer detaillierten Ablaufbeschreibung auch lösungsorientierte Maßnahmen beinhalten, die in Problem- bzw. Beschwerdefällen angewandt werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt: a) Schnelligkeit der Reaktion: Der Bieter soll möglichst schnell auf Beschwerden reagieren, um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. b) Vorortzeit bei Beschwerden: Der Bieter soll für die Mängelbeseitigung eine schnelle Vorortzeit bereithalten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. c) Klare Verantwortlichkeiten: Der Bieter soll festlegen, wer in der Firma für das Beschwerdemanagement verantwortlich ist und welche Schritte unternommen werden, um die Beschwerde zu lösen. Es sind sowohl die Objektleitung als auch die stellvertretende Objektleitung zu benennen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. d) Kommunikation während des Beschwerdefalls: Der Bieter soll im Beschwerdefall über eine strukturierte Kommunikation verfügen, indem lösungsorientierte Kommunikationskanäle (z.B. persönliches Gespräch, Telefon, E-Mail, Online-Formular) sowie Kommunikationswege angewandt werden. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. e) Kommunikation nach Lösung des Beschwerdefalls: Nach der Lösung der Beschwerde soll der Bieter sicherstellen, dass der Auftraggeber mit der Lösung zufrieden ist und sich um Rückmeldungen zur Verbesserung bemühen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. f) Dokumentation und Verfolgung der Beschwerde: Alle Beschwerden sollen durch den Bieter dokumentiert und verfolgt werden, um sicherzustellen, dass sie angemessen behandelt werden. Der Auftraggeber soll regelmäßig über den Fortschritt der Beschwerdebehandlung informiert werden, insbesondere wenn es zu Verzögerungen kommt. Die Zufriedenheit des Auftraggebers wird nach der Maßnahme überprüft. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. g) Eskalationsverfahren: Der Bieter soll über ein klar definiertes Verfahren verfügen, wie Beschwerden deeskaliert werden, wenn sie nicht auf Anhieb gelöst werden können. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. h) Maßnahmen zur Beschwerdeprävention: Der Bieter soll nach der Lösung des Beschwerdefalls festlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Probleme in Zukunft zu verhindern. Jede Beschwerde wird analysiert, um die Ursachen zu identifizieren. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Konzeptes Beschwerdemanagement wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Konzept Beschwerdemanagement (max. 24 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Konzept Beschwerdemanagement mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 25 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 25. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. Wenn das Konzept Beschwerdemanagement eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/09/2024 00:00:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de /VMPSatellite/notice/CXP9YR16VXK/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR16VXK 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice /CXP9YR16VXK Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2024 11:30:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7 Wochen Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen gemäß § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 30/09/2024 11:31:00 (UTC+2) Ort: Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Zusätzliche Informationen: Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: B. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. C. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. D. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei einem Vergabe- bzw. Korruptionsregister einzuholen. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energi Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister Registrierungsnummer: 12-12992262160151-72 Postanschrift: Schloßplatz 1 Stadt: Oranienburg Postleitzahl: 16515 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle E-Mail: Vergabestelle@oranienburg.de Telefon: +49 3301 600 647 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energi Registrierungsnummer: 12-121096894457006-49 Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107 Stadt: Potsdam Postleitzahl: 14473 Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404) Land: Deutschland E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de Telefon: +49 3318661610 Fax: +49 3318661652 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 11. Informationen zur Bekanntmachung 11.1. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cb24e9d9-7949-44dc-9449-c5179521fd68 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/08/2024 15:56:40 (UTC+2) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 11.2. Informationen zur Veröffentlichung ABl. S Nummer der Ausgabe: 170/2024 Datum der Veröffentlichung: 02/09/2024 Referenzen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR16VXK https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR16VXK/documents http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202409/ausschreibung-522997-2024-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de