Ausschreibung: Deutschland Dolmetscherdienste Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen - DEU-Bonn Übersetzungsdienste Dolmetscherdienste Dokument Nr...: 388942-2024 (ID: 2024070101302581063) Veröffentlicht: 01.07.2024 * DEU-Bonn: Deutschland Dolmetscherdienste Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen 2024/S 126/2024 388942 Deutschland Dolmetscherdienste Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen OJ S 126/2024 01/07/2024 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Bonn E-Mail: zvst.bonn@polizei.nrw.de Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen Beschreibung: Das Polizeipräsidium Bonn beabsichtigt zum 01.01.2025 Rahmenverträgen zur Erbringung von Dolmetscher- und Übersetzerleistungen abzuschließen. Die zu erbringende Leistung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache Deutsch . Kennung des Verfahrens: c14104ef-788b-4c87-97f2-03b58d668264 Interne Kennung: 2024-6-11/005 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 2.1.2. Erfüllungsort Postanschrift Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt Bonn Postleitzahl 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7Y65Y1G57072Y Zur Leistungsbeschreibung, den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren sind nur schriftliche Rückfragen über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW (VMP) unter www.evergabe.nrw.de zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen werden schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt. Alle Fragen inkl. der Antworten werden grundsätzlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 64 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 64 2.1.6. Ausschlussgründe Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 5. Los 5.1. Los: LOT-0002 Titel: Afghanisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 1 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0003 Titel: Afrikaans Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 2 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0004 Titel: Ägyptisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 3 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0005 Titel: Albanisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 4 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0006 Titel: Arabisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 5 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0007 Titel: Aserbaidschanisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 6 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0008 Titel: Bengali Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 7 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0009 Titel: Berberisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 8 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0010 Titel: Bosnisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 9 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0011 Titel: Bulgarisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 10 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0012 Titel: Chinesisch (Kanton) Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 11 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0013 Titel: Chinesisch (mit Mandarin) Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 12 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0014 Titel: Dari Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 13 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0015 Titel: Diola Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 14 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0016 Titel: Englisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 15 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0017 Titel: Ewe Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 16 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0018 Titel: Fon Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 17 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0019 Titel: Französisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 18 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0020 Titel: Gebärdensprache Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 19 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0021 Titel: Georgisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 20 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0022 Titel: Griechisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 21 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0023 Titel: Hindi Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 22 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0024 Titel: Indonesisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 23 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0025 Titel: Italienisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 24 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0026 Titel: Japanisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 25 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0027 Titel: Koreanisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 26 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0028 Titel: Kroatisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 27 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0029 Titel: Kurdisch mit badinani Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 28 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0030 Titel: Kurdisch mit kehuri Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 29 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0031 Titel: Kurdisch mit kurmanci Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 30 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0032 Titel: Kurdisch mit sorani Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 31 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0033 Titel: Kurdisch mit zaza Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 32 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0034 Titel: Litauisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 33 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0035 Titel: Mongolisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 34 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0036 Titel: Montenegrinisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 35 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0037 Titel: Ndebele Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 36 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0038 Titel: Niederländisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 37 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0039 Titel: Paschtu Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 38 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0040 Titel: Persisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 39 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0041 Titel: Persisch mit Dialekt Aserbaidschanisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 40 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0042 Titel: Persisch mit Dialekt Dari Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 41 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0043 Titel: Persisch mit Dialekt Farsi Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 42 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0044 Titel: Pidgin-Englisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 43 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0045 Titel: Polnisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 44 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0046 Titel: Portugiesisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 45 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0047 Titel: Punjabi Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 46 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0048 Titel: Romanes / Romani Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 47 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0049 Titel: Rumänisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 48 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0050 Titel: Russisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 49 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0051 Titel: Serbisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 50 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0052 Titel: Somalisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 51 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0053 Titel: Spanisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 52 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0054 Titel: Syrisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 53 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0055 Titel: Tamil / Tamilisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 54 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0056 Titel: Thailändisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 55 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0057 Titel: Tigrinja Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 56 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0058 Titel: Tschechisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 57 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0059 Titel: Türkisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 58 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0060 Titel: Ukrainisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 59 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0061 Titel: Ungarisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 60 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0062 Titel: Urdu Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 61 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0063 Titel: Vietnamesisch Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 62 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0064 Titel: Wolof Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 63 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1. Los: LOT-0065 Titel: Ihre Sprache, falls in der vorstehenden Aufstellung nicht vorhanden Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. Interne Kennung: 64 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge Beschreibung: Jahr 2028 Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle Personaldaten und Preise 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS7Y65Y1G57072Y Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle Personaldaten und Preise im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Bonn Registrierungsnummer: 05314-03001-63 Postanschrift: Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Kontaktperson: ZA 12 / Zentrale Vergabestelle E-Mail: zvst.bonn@polizei.nrw.de Telefon: +49 22815-2171 Fax: +49 22815-1239 Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Bonn Registrierungsnummer: 05314-03001-63 Postanschrift: Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Kontaktperson: ZA 12 / Zentrale Vergabestelle E-Mail: zvst.bonn@polizei.nrw.de Telefon: +49 22815-2171 Fax: +49 22815-1239 Rollen dieser Organisation: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Registrierungsnummer: 05315-03002-81 Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Stadt: Köln Postleitzahl: 50667 Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: 02211473045 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Bonn Registrierungsnummer: 05314-03001-63 Postanschrift: Königswinterer Straße 500 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53227 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Kontaktperson: ZA 12 / Zentrale Vergabestelle E-Mail: zvst.bonn@polizei.nrw.de Telefon: +49 22815-2171 Fax: +49 22815-1239 Rollen dieser Organisation: Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1. ORG-0005 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d0445e46-4b86-4cd3-bb1e- 20a98e541614-01 Hauptgrund für die Änderung: Korrektur Beschaffer Beschreibung: Beschwerde 10.1. Änderung Beschreibung der Änderungen: Aufgrund einer Beschwerde wurde der Passus Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes. unter Punkt 6.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Leistungsbeschreibung entfernt. Hintergrund: Die von uns festgelegten Vergütungsobergrenzen von 85 Euro als Stundensatz für Dolmetschende und 1,80 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes für Übersetzende entsprechen nicht den Vergütungsobergrenzen des JVEG. Insofern konnte der Passus missverständlich sein. Bezüglich der Vergütungsobergrenzen wird auf Punkt 10 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebot der Leistungsbeschreibung verwiesen. Änderung der Auftragsunterlagen am: 28/06/2024 11. Informationen zur Bekanntmachung 11.1. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6d9e005a-e9e3-4289-a7cd-8b1f9c445bf0 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/06/2024 11:08:07 (UTC+2) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 11.2. Informationen zur Veröffentlichung ABl. S Nummer der Ausgabe: 126/2024 Datum der Veröffentlichung: 01/07/2024 Referenzen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y/documents http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-388942-2024-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de