Ausschreibung: Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Bussen auf der Stadtbus-Linie 50 Onolzheim-Altenmünster- Innenstadt-Goldbach-Westgartshausen. - DEU-Crailsheim Personensonderbeförderung (Straße) Dokument Nr...: 388500-2024 (ID: 2024070101273280663) Veröffentlicht: 01.07.2024 * DEU-Crailsheim: Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Bussen auf der Stadtbus-Linie 50 Onolzheim-Altenmünster- Innenstadt-Goldbach-Westgartshausen. 2024/S 126/2024 388500 Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Bussen auf der Stadtbus-Linie 50 Onolzheim-Altenmünster- Innenstadt-Goldbach-Westgartshausen. OJ S 126/2024 01/07/2024 Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Stadt Crailsheim E-Mail: vanessa.treu@crailsheim.de Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Bussen auf der Stadtbus-Linie 50 Onolzheim-Altenmünster-Innenstadt-Goldbach-Westgartshausen. Beschreibung: Auf der Stadtbus-Linie 50 sind 28 Fahrten je Verkehrstag (Montag-Freitag) zu erbringen. Die Stadtbus-Linie 50 ist ein ergänzendes Angebot zu den bereits bestehenden Linien 52, 61A, 62, 62D und 58. Kennung des Verfahrens: 72e53c1a-f8b9-4fcc-a2d8-03e03b210865 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) 2.1.2. Erfüllungsort Stadt Crailsheim Land, Gliederung (NUTS): Schwäbisch Hall (DE11A) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das angeführte Datum ist das der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll 10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 5. Los 5.1. Los: LOT-0000 Titel: Los 1 Beschreibung: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Bussen auf der Stadtbus- Linie 50 Onolzheim-Altenmünster-Innenstadt-Goldbach-Westgartshausen. Interne Kennung: Los 1 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Schwäbisch Hall (DE11A) Land: Deutschland 5.1.6. Allgemeine Informationen Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Der Auftrag für die Stadtbus-Linie 50 in Crailsheim kann im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb (Direktvergabe) an den Inhaber der Genehmigung für das Linienbündel Südlicher Altkreis Crailsheim (SAC), die Fa. Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH, erteilt werden. Ausschlaggebend dafür ist, dass wegen der weitgehend parallelen Linienführung in der Beauftragung eines Dritten ein Verstoß gegen das personenbeförderungsrechtliche Verbot der Doppelbedienung vorliegen würde. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkehrsvertrag geschlossen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden. 5.1.15. Techniken Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Crailsheim TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 6. Ergebnisse Direktvergabe: Begründung der Direktvergabe: Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge Sonstige Begründung: 0 8. Organisationen 8.1. ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Stadt Crailsheim Registrierungsnummer: Umsatzsteuer ID DE 145206510 Registrierungsnummer: UStID DE 145206510 Abteilung: Ressort Mobilität & Umwelt, Sachgebiet Dienstleistungen Bau Postanschrift: Marktplatz 1 Stadt: Crailsheim Postleitzahl: 74564 Land, Gliederung (NUTS): Schwäbisch Hall (DE11A) Land: Deutschland E-Mail: vanessa.treu@crailsheim.de Telefon: +49 7951 403 1307 Internetadresse: www.crailsheim.de Profil des Erwerbers: www.crailsheim.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die den Auftrag unterzeichnet 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH Registrierungsnummer: Umsatzsteuer ID: DE143845578 Stadt: Schwäbisch Hall Postleitzahl: 74523 Land, Gliederung (NUTS): Schwäbisch Hall (DE11A) Land: Deutschland E-Mail: info@fmobus.de Telefon: +49 7919460720 Internetadresse: www.fmobus.de Rollen dieser Organisation: 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Registrierungsnummer: Umsatzsteuer ID: DE811469974 Postanschrift: Durlacher Allee 100 Stadt: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 721 926 8730 Fax: +49 721 9263985 Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 11. Informationen zur Bekanntmachung 11.1. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 82a3549d-a275-4574-947a-38d62758f6ff - 01 Formulartyp: Vorankündigung Direktvergabe Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Unterart der Bekanntmachung: 25 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/06/2024 00:00:00 (UTC+2) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 11.2. Informationen zur Veröffentlichung ABl. S Nummer der Ausgabe: 126/2024 Datum der Veröffentlichung: 01/07/2024 Referenzen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-388500-2024-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de