Ausschreibung: Deutschland Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste III. Durchgang Gewässerstrukturkartierung 2024 - DEU-Dresden Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste Dokument Nr...: 325086-2024 (ID: 2024060301325114992) Veröffentlicht: 03.06.2024 * DEU-Dresden: Deutschland Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste III. Durchgang Gewässerstrukturkartierung 2024 2024/S 106/2024 325086 Deutschland Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste III. Durchgang Gewässerstrukturkartierung 2024 OJ S 106/2024 03/06/2024 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: III. Durchgang Gewässerstrukturkartierung 2024 Beschreibung: III. Durchgang Gewässerstrukturkartierung 2024 - Erfassung der Gewässerstruktur im Vorort-Verfahren anhand vorgegebener Kartieranleitung und Kurzprüfung bekannter Querbauwerke mit der Erfassungssoftware Beach, Los 1 bis 8 Kennung des Verfahrens: 705ec2ba-9fdc-4492-99df-1feb8ac08dc6 Interne Kennung: 44-Z521/24 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 2.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: 2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 8 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 8 2.1.6. Ausschlussgründe: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: - Entrichtung von Steuern: - Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: - Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: - Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: - Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: - Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: - Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: - Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: - Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: - Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: - Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: - Zahlungsunfähigkeit: - Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: - Betrugsbekämpfung: - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: - Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: - Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: - Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: - Vergleichsverfahren: - Korruption: - Konkurs: - Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: - 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: 1309 km Beschreibung: Das Los weist als einziges Los der Ausschreibung drei verschiedene Abschnittslängen auf (100m, 500m, 1.000m). Enthält Kartierstrecken in Thüringen und Sachsen-Anhalt. Interne Kennung: LOT-0001 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: - Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: - vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Zeitplan Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18f4e699724- 46f47c16af755b27 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 06/06/2024 17:16:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 5.1. Los: LOT-0002 Titel: 774 km Beschreibung: Enthält ca. 13 km Kartierstrecke in Thüringen. Interne Kennung: LOT-0002 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: - Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: - vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Zeitplan Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18f4e699724- 46f47c16af755b27 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 06/06/2024 17:16:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 5.1. Los: LOT-0003 Titel: 1121 km Beschreibung: keine Interne Kennung: LOT-0003 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: - Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: - vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Zeitplan Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18f4e699724- 46f47c16af755b27 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 06/06/2024 17:16:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 5.1. Los: LOT-0004 Titel: 913 km Beschreibung: Enthält Kartierstrecken in Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Interne Kennung: LOT-0004 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: - Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: - vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Zeitplan Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18f4e699724- 46f47c16af755b27 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 06/06/2024 17:16:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 5.1. Los: LOT-0005 Titel: 901 km Beschreibung: Enthält Kartierstrecken in Brandenburg Interne Kennung: LOT-0005 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: - Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: - vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Zeitplan Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18f4e699724- 46f47c16af755b27 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 06/06/2024 17:16:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 5.1. Los: LOT-0006 Titel: 1058 km Beschreibung: Enthält Kartierstrecken in Brandenburg. Interne Kennung: LOT-0006 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: - Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: - vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Zeitplan Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18f4e699724- 46f47c16af755b27 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 06/06/2024 17:16:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 5.1. Los: LOT-0007 Titel: 266 km Beschreibung: Enthält ein künstliches Gewässer. Interne Kennung: LOT-0007 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Nordsachsen (DED53) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: - Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: - vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Zeitplan Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18f4e699724- 46f47c16af755b27 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 06/06/2024 17:16:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 5.1. Los: LOT-0008 Titel: 616 km Beschreibung: Enthält ein bisher noch nicht strukturkartiertes Gewässer. Enthält Kartierstrecken in Tschechien. Los 2024_8 ist vollständig im Kartierzeitraum 2024/2025 zu kartieren. Optional ist für ca. 300 km eine Begleitperson zum Kartierenden vorzusehen und zu kalkulieren. Von der Abstimmung mit den tschechischen Behörden hängt der Einsatz einer Kartierbegleitung auf tschechischem Gebiet ab. Es ist vorgesehen, dass die Abstimmung bis zur Vergabe der Lose abgeschlossen ist und dann beantwortet ist, ob die optionale Leistung vergeben wird oder nicht. Interne Kennung: LOT-0008 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Enddatum der Laufzeit: 30/06/2025 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: - Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: - vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Zeitplan Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18f4e699724- 46f47c16af755b27 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 06/06/2024 17:16:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 8. Organisationen 8.1. ORG-7001 Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Registrierungsnummer: entfällt Postanschrift: Pillnitzer Platz 3 Stadt: Dresden Postleitzahl: 01326 Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21) Land: Deutschland E-Mail: Vergabestelle.LfULG@smekul.sachsen.de Telefon: 0351 26120 Internetadresse: https://www.lfulg.sachsen.de/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer Federführendes Mitglied Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1. ORG-7004 Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Registrierungsnummer: entfällt Postanschrift: Braustraße 2 Stadt: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax: +49 341977-1049 Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-7005 Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Registrierungsnummer: entfällt Postanschrift: Braustraße 2 Stadt: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax: +49 341977-1049 Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 Rollen dieser Organisation: Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1. ORG-7006 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 466047a8-6951-4374-a132- d9b461199edf-01 Hauptgrund für die Änderung: Korrektur Beschaffer Beschreibung: Excel-Tabellen Los 1 bis 8 wurden inhaltlich angepasst 11. Informationen zur Bekanntmachung 11.1. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 404c612a-031b-4720-80e7-7c4bb7b07ba7 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/05/2024 15:59:12 (UTC+2) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 11.2. Informationen zur Veröffentlichung ABl. S Nummer der Ausgabe: 106/2024 Datum der Veröffentlichung: 03/06/2024 Referenzen: https://evergabe.sachsen.de https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18f4e699724-46f47c1 6af755b27 https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 https://www.lfulg.sachsen.de/ http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202406/ausschreibung-325086-2024-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de