Ausschreibung: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von 50 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing gemäß § 42a LStrG Rheinland- Pfalz in Verbindung mit dem Carsharing-Gesetz (CsgG) in 2 Losen - DEU-Mainz Öffentlicher Verkehr (Straße) Dokument Nr...: 325041-2024 (ID: 2024060301314814929) Veröffentlicht: 03.06.2024 * DEU-Mainz: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von 50 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing gemäß § 42a LStrG Rheinland- Pfalz in Verbindung mit dem Carsharing-Gesetz (CsgG) in 2 Losen 2024/S 106/2024 325041 Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von 50 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing gemäß § 42a LStrG Rheinland- Pfalz in Verbindung mit dem Carsharing-Gesetz (CsgG) in 2 Losen OJ S 106/2024 03/06/2024 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Mainz 20-Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft Der Erwerber ist ein Auftraggeber Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Vergabe von 50 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing gemäß § 42a LStrG Rheinland-Pfalz in Verbindung mit dem Carsharing-Gesetz (CsgG) in 2 Losen Beschreibung: Im Rahmen des Projekts Weiterentwicklung Carsharing stellt die Landeshauptstadt Mainz 50 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing zur Verfügung. Für die Nutzung der Stellplätze wird eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für die Dauer von 6 Jahren erteilt. Die Stellplätze sind aufgeteilt und werden im Rahmen eines einheitlichen Auswahlverfahrens in zwei Losen vergeben. Auf allen in einem Los enthaltenen Stellplätzen muss dauerhaft ein Carsharing- Angebot betrieben werden. Dabei agiert der Carsharing-Anbieter wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Hauptverantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing- Angebotes. Die Abrechnung des Carsharing-Angebots hat spitz gemessen, anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer, zu erfolgen. Das Carsharing hat ausschließlich stationsbasiert zu erfolgen - es ist kein free-floating oder stationsflexibler Betrieb zulässig. Kennung des Verfahrens: 15bf2d40-c8f2-42b0-9432-3e6fb3e8d352 Interne Kennung: DLK-Nr. 01/2024-20 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Mainz Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Los 1 beinhaltet insgesamt 24 Carsharing-Stellplätze an folgenden Standorten im Stadtgebiet Mainz: Sertoriusring (Finthen), Am Sportfeld und Agnes-Karll- Straße (Gonsenheim), Hauptstraße (Mombach), Mozartstraße, Wallaustraße und Leibnizstraße (Neustadt), Heidelbergerfaßgasse, Zanggasse und Große Bleiche (Altstadt), Katharina-Pfahler-Straße und Küferweg (Bretzenheim). Los 2 beinhaltet insgesamt 26 Carsharing-Stellplätze an folgenden Standorten im Stadtgebiet Mainz: Sömmeringplatz und Boppstraße (Neustadt), Breidenbacherstraße, Heugasse, Lauterenstraße und Dagobertstraße (Altstadt), Ebersheimer Weg und Berliner Straße (Oberstadt), Bleichstraße (Weisenau), Rheintalstraße (Laubenheim), An den Frankengräbern (Hechtsheim), Hegelstraße und Jakob- Steffan-Straße (Hartenberg-Münchfeld). 2.1.4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU konzvgv - Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Beschreibung: Es gilt deutsches Recht. 2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2 2.1.6. Ausschlussgründe: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Los 1 - 12 Standorte mit insgesamt 24 Stellplätzen Beschreibung: Los 1 beinhaltet insgesamt 24 Carsharing-Stellplätze an folgenden Standorten im Stadtgebiet Mainz: Sertoriusring (Finthen), Am Sportfeld und Agnes-Karll-Straße (Gonsenheim), Hauptstraße (Mombach), Mozartstraße, Wallaustraße und Leibnizstraße (Neustadt), Heidelbergerfaßgasse, Zanggasse und Große Bleiche (Altstadt), Katharina-Pfahler- Straße und Küferweg (Bretzenheim). Interne Kennung: Los 1 - 12 Standorte 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Standorte im Stadtgebiet Mainz: Sertoriusring (Finthen), Am Sportfeld und Agnes-Karll-Straße (Gonsenheim), Hauptstraße (Mombach), Mozartstraße, Wallaustraße und Leibnizstraße (Neustadt), Heidelbergerfaßgasse, Zanggasse und Große Bleiche (Altstadt), Katharina-Pfahler-Straße und Küferweg (Bretzenheim). 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/08/2024 Laufzeit: 6 Jahre 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Zusätzliche Informationen: Alle in einem Los enthaltenen Stellplätze müssen dauerhaft mit einem Carsharing-Angebot betrieben werden.Die Gebühren die für die in den Losen enthaltenen Stellplätze zu entrichten sind, basieren auf der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Mainz. Für einen Carsharing-Stellplatz in den Stadtteilen Neustadt und Altstadt wird eine Gebühr von monatlich 40 erhoben. Für einen Carsharing-Stellplatz in den übrigen Stadtteilen wird eine Gebühr von monatlich 10 erhoben. Wird eine Carsharing-Station (bestehend aus zwei Carsharing- Stellplätzen) ausschließlich mit reinen Batterieelektrofahrzeugen betrieben, so reduziert sich die Gebühr für diese Station auf 5 pro Monat. Für die dazugehörige Ladesäule wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Die nachträgliche Errichtung einer Ladeinfrastruktur für elektrisch angetriebene Carsharing-Fahrzeuge erfordert, nach erfolgter Genehmigung durch die Landeshauptstadt Mainz, zunächst den Abschluss eines Gestattungsvertrages (siehe Anlage 4) zwischen dem Ladesäulenbetreiber und der Landeshauptstadt Mainz.Damit die Ersteinrichtung der Carsharing-Stellplätze durch die Stadt erfolgen kann, muss der Carsharing- Anbieter die Absicht der Inbetriebnahme der jeweiligen Carsharing-Stellplätze mindestens 5 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme der Landeshauptstadt Mainz (Stadtplanungsamt Abteilung Straßenverkehrsbehörde) mitteilen. Eine möglichst frühzeitige Mitteilung der Zeitplanung wird insbesondere bei einer zeitlich gestaffelten Inbetriebnahme der Carsharing- Stellplätze begrüßt. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: 1. Auf den Stellplätzen darf nur stationsbasiertes Carsharing betrieben werden. 2. Während der gesamten Vertragslaufzeit muss der Carsharing-Anbieter den Carsharingbetrieb auf allen Stellplätzen seines Loses dauerhaft aufrechterhalten. 3. Der Carsharing-Anbieter ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Sondernutzungserlaubnis die Eignungskriterien der Anlage zu § 5 Abs. 4 Satz 3 CsgG zu erfüllen. 4. Auf sämtlichen ausgeschriebenen Stellplätzen dürfen aus Gründen der Luftreinhaltung keine mit einem Dieselmotor angetriebenen Carsharing-Fahrzeuge angeboten werden. 5. Der Carsharing-Anbieter muss einen Anteil von mindestens 20% der im Rahmen dieser Ausschreibung vergebenen Stellplätze mit rein batterieelektrisch angetriebenen Carsharing- Fahrzeugen betreiben; Hybridfahrzeuge werden bei der Quote nicht berücksichtigt. 6. Der Carsharing-Anbieter muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz für mindestens 50% seiner Fahrzeuge (gemessen an der gesamten Carsharing-Flotte des Anbieters innerhalb des Stadtgebiets) über Stellplätze auf privaten Flächen verfügen. Zur Erfüllung der Quote wird eine Übergangsfrist von zwei Jahren ab Erteilung der Sondernutzungserlaubnis eingeräumt. 7. Der Carsharing-Anbieter gewährleistet rund um die Uhr einen deutschsprachigen Kundensupport. 8. Der Carsharing-Anbieter stellt der Landeshauptstadt Mainz für jedes Kalenderjahr, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres, nachfolgende Daten unentgeltlich zur Verfügung: - Durchschnittliche Anzahl Fahrten pro Fahrzeug und Tag (monatsweise) - Durchschnittliche Auslastung der einzelnen Stationen (monatsweise) - Anzahl aktive Nutzer pro Station - Anzahl aller Nutzer im Mainzer Stadtgebiet - Statistik darüber, wie viele Nutzer aufgrund des neuen Carsharing-Angebots einen privaten Pkw abgeschafft haben. Die Ermittlung dieser Statistik erfolgt im Rahmen einer Nutzerbefragung, welche, in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Mainz, vom Carsharing- Anbieter durchgeführt werden muss. 5.1.10. Zuschlagskriterien Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Stellplatzvergabe erfolgt entsprechend den Vorgaben des Carsharinggesetz (CsgG), im Wege eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens. Hierbei muss der Bewerber nachweisen, dass er alle nachfolgend genannten Anforderungen und Eignungskriterien erfüllt. Den Bewerbern steht es frei, sich auf ein oder beide Lose zu bewerben. Erfüllen mehrere Bewerber auf ein Los alle Kriterien, wird ein Losverfahren durchgeführt. Der Ablauf des Losverfahrens sieht vor, dass zuerst Los 1 verlost wird, danach Los 2. Gibt es für Los 2 mehrere geeignete Bewerber, so wird beim Losverfahren für Los 2 der Gewinner des zuvor ausgelosten Los 1 nicht berücksichtigt. Auch wenn sich auf Los 1 nur ein geeigneter Bewerber bewirbt und dieser damit Los 1 ohne Losverfahren erhält, so wird dieser Bewerber nicht mehr bei der Verlosung von Los 2 berücksichtigt. Gibt es für Los 2 keine weiteren geeigneten Bewerber, so kann der Bewerber der Los 1 zuvor bereits erhalten hat, auch Los 2 erhalten. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/06/2024 12:00:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://subreport.de/E69517178 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Verfahrensbedingungen: Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 28/05 /2024 Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://subreport.de/E69517178 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Varianten: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 02/07/2024 10:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Insbesondere können Informationen zur Eignung des Bewerbers nachgefordert werden. Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Gewinner des losbezogenen Auswahlverfahrens muss einen durch die Landeshauptstadt Mainz ausgearbeiteten Sondernutzungsvertrag (siehe Anlage 3) unterzeichnen. Erst nach der Unterzeichnung dieses Vertrags stehen dem Carsharing-Anbieter die vergebenen Stellplätze exklusiv zur Verfügung. Die Vertragsunterzeichnung muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Gewinners des Vergabeverfahrens erfolgen . Der Beginn der Sondernutzungs-Erlaubnis muss, in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Mainz, innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des Sondernutzungsvertrags erfolgen. Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Mainz 20-Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport 5.1. Los: LOT-0002 Titel: Los 2 - 13 Standorte mit insgesamt 26 Stellplätzen Beschreibung: Los 2 beinhaltet insgesamt 26 Carsharing-Stellplätze an folgenden Standorten im Stadtgebiet Mainz: Sömmeringplatz und Boppstraße (Neustadt), Breidenbacherstraße, Heugasse, Lauterenstraße und Dagobertstraße (Altstadt), Ebersheimer Weg und Berliner Straße (Oberstadt), Bleichstraße (Weisenau), Rheintalstraße (Laubenheim), An den Frankengräbern (Hechtsheim), Hegelstraße und Jakob-Steffan-Straße (Hartenberg- Münchfeld). Interne Kennung: Los 2 - 13 Standorte 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Standorte im Stadtgebiet Mainz: Sömmeringplatz und Boppstraße (Neustadt), Breidenbacherstraße, Heugasse, Lauterenstraße und Dagobertstraße (Altstadt), Ebersheimer Weg und Berliner Straße (Oberstadt), Bleichstraße (Weisenau), Rheintalstraße (Laubenheim), An den Frankengräbern (Hechtsheim), Hegelstraße und Jakob-Steffan-Straße (Hartenberg-Münchfeld). 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/08/2024 Laufzeit: 6 Jahre 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Zusätzliche Informationen: Alle in einem Los enthaltenen Stellplätze müssen dauerhaft mit einem Carsharing-Angebot betrieben werden.Die Gebühren die für die in den Losen enthaltenen Stellplätze zu entrichten sind, basieren auf der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Mainz. Für einen Carsharing-Stellplatz in den Stadtteilen Neustadt und Altstadt wird eine Gebühr von monatlich 40 erhoben. Für einen Carsharing-Stellplatz in den übrigen Stadtteilen wird eine Gebühr von monatlich 10 erhoben. Wird eine Carsharing-Station (bestehend aus zwei Carsharing- Stellplätzen) ausschließlich mit reinen Batterieelektrofahrzeugen betrieben, so reduziert sich die Gebühr für diese Station auf 5 pro Monat. Für die dazugehörige Ladesäule wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Die nachträgliche Errichtung einer Ladeinfrastruktur für elektrisch angetriebene Carsharing-Fahrzeuge erfordert, nach erfolgter Genehmigung durch die Landeshauptstadt Mainz, zunächst den Abschluss eines Gestattungsvertrages (siehe Anlage 4) zwischen dem Ladesäulenbetreiber und der Landeshauptstadt Mainz.Damit die Ersteinrichtung der Carsharing-Stellplätze durch die Stadt erfolgen kann, muss der Carsharing- Anbieter die Absicht der Inbetriebnahme der jeweiligen Carsharing-Stellplätze mindestens 5 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme der Landeshauptstadt Mainz (Stadtplanungsamt Abteilung Straßenverkehrsbehörde) mitteilen. Eine möglichst frühzeitige Mitteilung der Zeitplanung wird insbesondere bei einer zeitlich gestaffelten Inbetriebnahme der Carsharing- Stellplätze begrüßt. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: 1. Auf den Stellplätzen darf nur stationsbasiertes Carsharing betrieben werden. 2. Während der gesamten Vertragslaufzeit muss der Carsharing-Anbieter den Carsharingbetrieb auf allen Stellplätzen seines Loses dauerhaft aufrechterhalten. 3. Der Carsharing-Anbieter ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Sondernutzungserlaubnis die Eignungskriterien der Anlage zu § 5 Abs. 4 Satz 3 CsgG zu erfüllen. 4. Auf sämtlichen ausgeschriebenen Stellplätzen dürfen aus Gründen der Luftreinhaltung keine mit einem Dieselmotor angetriebenen Carsharing-Fahrzeuge angeboten werden. 5. Der Carsharing-Anbieter muss einen Anteil von mindestens 20% der im Rahmen dieser Ausschreibung vergebenen Stellplätze mit rein batterieelektrisch angetriebenen Carsharing- Fahrzeugen betreiben; Hybridfahrzeuge werden bei der Quote nicht berücksichtigt. 6. Der Carsharing-Anbieter muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz für mindestens 50% seiner Fahrzeuge (gemessen an der gesamten Carsharing-Flotte des Anbieters innerhalb des Stadtgebiets) über Stellplätze auf privaten Flächen verfügen. Zur Erfüllung der Quote wird eine Übergangsfrist von zwei Jahren ab Erteilung der Sondernutzungserlaubnis eingeräumt. 7. Der Carsharing-Anbieter gewährleistet rund um die Uhr einen deutschsprachigen Kundensupport. 8. Der Carsharing-Anbieter stellt der Landeshauptstadt Mainz für jedes Kalenderjahr, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres, nachfolgende Daten unentgeltlich zur Verfügung: - Durchschnittliche Anzahl Fahrten pro Fahrzeug und Tag (monatsweise) - Durchschnittliche Auslastung der einzelnen Stationen (monatsweise) - Anzahl aktive Nutzer pro Station - Anzahl aller Nutzer im Mainzer Stadtgebiet - Statistik darüber, wie viele Nutzer aufgrund des neuen Carsharing-Angebots einen privaten Pkw abgeschafft haben. Die Ermittlung dieser Statistik erfolgt im Rahmen einer Nutzerbefragung, welche, in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Mainz, vom Carsharing- Anbieter durchgeführt werden muss. 5.1.10. Zuschlagskriterien Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Stellplatzvergabe erfolgt entsprechend den Vorgaben des Carsharinggesetz (CsgG), im Wege eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens. Hierbei muss der Bewerber nachweisen, dass er alle nachfolgend genannten Anforderungen und Eignungskriterien erfüllt. Den Bewerbern steht es frei, sich auf ein oder beide Lose zu bewerben. Erfüllen mehrere Bewerber auf ein Los alle Kriterien, wird ein Losverfahren durchgeführt. Der Ablauf des Losverfahrens sieht vor, dass zuerst Los 1 verlost wird, danach Los 2. Gibt es für Los 2 mehrere geeignete Bewerber, so wird beim Losverfahren für Los 2 der Gewinner des zuvor ausgelosten Los 1 nicht berücksichtigt. Auch wenn sich auf Los 1 nur ein geeigneter Bewerber bewirbt und dieser damit Los 1 ohne Losverfahren erhält, so wird dieser Bewerber nicht mehr bei der Verlosung von Los 2 berücksichtigt. Gibt es für Los 2 keine weiteren geeigneten Bewerber, so kann der Bewerber der Los 1 zuvor bereits erhalten hat, auch Los 2 erhalten. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/06/2024 12:00:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://subreport.de/E69517178 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Verfahrensbedingungen: Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 28/05 /2024 Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://subreport.de/E69517178 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Varianten: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 02/07/2024 10:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Insbesondere können Informationen zur Eignung des Bewerbers nachgefordert werden. Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Gewinner des losbezogenen Auswahlverfahrens muss einen durch die Landeshauptstadt Mainz ausgearbeiteten Sondernutzungsvertrag (siehe Anlage 3) unterzeichnen. Erst nach der Unterzeichnung dieses Vertrags stehen dem Carsharing-Anbieter die vergebenen Stellplätze exklusiv zur Verfügung. Die Vertragsunterzeichnung muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Gewinners des Vergabeverfahrens erfolgen . Der Beginn der Sondernutzungs-Erlaubnis muss, in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Mainz, innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des Sondernutzungsvertrags erfolgen. Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Mainz 20-Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport 8. Organisationen 8.1. ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Mainz 20-Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00004114 Abteilung: Abteilung Vergabe und Einkauf Postanschrift: Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1 Stadt: Mainz Postleitzahl: 55116 Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35) Land: Deutschland E-Mail: verdingungsstelle@stadt.mainz.de Telefon: 000 Internetadresse: https://www.mainz.de Profil des Erwerbers: https://mainz.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Registrierungsnummer: USt-ID:DE355604198 Abteilung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Postanschrift: Stiftsstraße 9 Stadt: Mainz Postleitzahl: 55116 Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Telefon: 000 Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Schlichtungsstelle 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 11. Informationen zur Bekanntmachung 11.1. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0ab9b26d-0bd0-4127-8165-fff6ea92e497 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/05/2024 00:00:00 (UTC+2) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 11.2. Informationen zur Veröffentlichung ABl. S Nummer der Ausgabe: 106/2024 Datum der Veröffentlichung: 03/06/2024 Referenzen: https://mainz.de https://mwvlw.rlp.de https://subreport.de/E69517178 https://www.mainz.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202406/ausschreibung-325041-2024-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de