Ausschreibung: Vergabe von Personenverkehrsdiensten - DE-Borken Öffentlicher Verkehr (Straße) Dokument Nr...: 825886-2023 (ID: 2023110110590661925) Veröffentlicht: 01.11.2023 * Vergabe von Personenverkehrsdiensten im AST-Verkehr im Linienbündel BOR 12 VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Auftragsbekanntmachung VergabeNr.: 00.11.9906928 Bezeichnung des Verfahrens: Vergabe von Personenverkehrsdiensten im ASTVerkehr im Linienbündel BOR 12 1. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach 9 UVgO 2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle Bezeichnung Kreis Borken Fachbereich 36 Postanschrift Burloer Str. 93, 46325 Borken TelefonNummer: TelefaxNummer: EMailAdresse: c.konicek@kreisborken.de URL: www.kreisborken.de UmsatzsteuerIdentifikationsnummer: 3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle wie Ziffer 2 folgende Adresse Bezeichnung Postanschrift TelefonNummer: TelefaxNummer: EMailAdresse: UmsatzsteuerIdentifikationsnummer: 4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind wie Ziffer 2 folgende Adresse Bezeichnung Postanschrift TelefonNummer: 1 24.10.2023 15:31 Uhr VMP VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung TelefaxNummer: EMailAdresse: UmsatzsteuerIdentifikationsnummer: Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht. 5. Form der Angebote Zugelassen ist die Abgabeelektronischer Angebote ausschließlich unter www.evergabe.nrw.de Elektronisch in Textformder Angebote in Schriftform 6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Vergabe von Personenverkehrsdiensten im ASTVerkehr (AnrufSammelTaxi) in Borken und Raesfeld im Linienbündel BOR 12. 7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt. 8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen. 9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn: 08.01.2024Ende: 06.01.2026 10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden könnenAdresse zum elektronischen Abruf: https://www.vergabewestfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLHYU/documents Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemartkplatzes NRW zu entnehmenAnschrift der Stellewie Ziffer 2folgende Adresse Bezeichnung Postanschrift TelefonNummer: TelefaxNummer: EMailAdresse: UmsatzsteuerIdentifikationsnummer: 2 24.10.2023 15:31 Uhr VMP VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen: 11. Ablauf der Angebotsfrist 22.11.2023 12:00 Uhr 12. Ablauf der Bindefrist 29.12.2023 13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen 14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Zahlungsbedingungen gem. VOL/B 15. Angabe der Eignungskriterien und der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Eignungskriterien zurBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Als relevante repräsentative Tarifverträge i.S. v 2 Abs. 2 TVgGNRW und Nr. 1 b) der besonderen Vertragsbedingungen, nach denen sich das Entgelt für die Ausführung der Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs zu richten hat, gelten: (siehe auch: https://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/RepraesentativeTarifvertraegeimOePNV) 1.1 und 1.2 Kommunaler Arbeitgeberverband NordrheinWestfalen (KAV NW und Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) und Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) [heute: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di]. Der Tarifvertrag (1.2) mit der DBBTarifunion ist textgleich Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe NW (TVN NW) vom 25.05.2001 in der Fassung des 15. Änderungstarifvertrages vom 1.3.2022 (PDF) 1.1.1 und 1.2.1 Kommunaler Arbeitgeberverband NordrheinWestfalen (KAV NW) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie textgleicher Tarifvertrag mit der DBBTarifunion Landesbezirklicher Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise für die Arbeitnehmer in nordrheinwestfälischen Nahverkehrsbetrieben (TV Inflationsausgleich Nahverkehr NW 2023) vom 22. Mai 2023 (PDF) 1.3 Verband NordrheinWestfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnisbusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen vom 15. Dezember 2015 in der Fassung vom 9. November 2020 (PDF) 1.4 Verband NordrheinWestfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnisbusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen vom 9. November 2020 (PDF) 1.5 Verband NordrheinWestfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen vom 9. November 2020 (PDF) 1.6 Verband NordrheinWestfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Ergänzungstarifvertrag zu 24 (7) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen vom 15. Dezember 2015, 6 (3) Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen vom 15. Dezember 2015, 6 (3) Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen vom 15. Dezember 2015 vom 4. Februar 2016 (PDF) 1.7 Verband NordrheinWestfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Zusatzvereinbarung vom 9. November 2020 zum Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes NordrheinWestfalen vom 15. Dezember 2015 (PDF) 1.8 Verband NordrheinWestfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Tarifvertrag über Inflationsausgleichsprämien (TV IAP 2022) vom 22. Dezember 2022 (PDF) wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. 1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handeln der nach 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets 3 24.10.2023 15:31 Uhr VMP VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabewederdurch eine rechtskräftige Gerichtsnoch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt, sozialoder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat 4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmensverantwortlich Handelnder nach 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat 7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oderbewirken 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht Der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat 10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder 23ArbeitnehmerEntsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist 11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmensverantwortlich Handelnder nach 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den 10, 10a oder 11des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist 12) der Bieter keinen der in 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat 13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichenwerden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. B) Bieter können sich nach Maßgabe des 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen)für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft beider hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach 50 VgV Näheres regeln die Vergabeunterlagen.technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV4 24.10.2023 15:31 Uhr VMP VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmensunter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.Sonstige 16. Angabe der Zuschlagskriterien Niedrigster Preis 17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt. 18. Sonstiges BekanntmachungsID: CXPWYRPLHYU 5 24.10.2023 15:31 Uhr VMP Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-westfalen/2023/10/40855107.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de