Ausschreibung: Programmierung - DE-Gelnhausen Programmierung Arbeitsvermittlungsdienste Dokument Nr...: 259701-2023 (ID: 2023050209021697234) Veröffentlicht: 02.05.2023 * DE-Gelnhausen: Programmierung 2023/S 85/2023 259701 Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Kommunales Center für Arbeit (KCA) - Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises Postanschrift: Zum Wartturm 1 Ort: Gelnhausen NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis Postleitzahl: 63571 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Bryan Cave Leighton Paisner LLP E-Mail: [6]jonas.asgodom@bclplaw.com Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.kca-mkk.de/ I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Sozialwesen Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Digitalisierung des KCA II.1.2)CPV-Code Hauptteil 72243000 Programmierung II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Programmierung einer Softwarearchitektur (Backend) auf der Basis der bereits vorhandenen DAICY-Lösung als Grundlage für eine gesondert auszuschreibende Handy-App (Frontend) II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 118 000.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 79611000 Arbeitsvermittlungsdienste II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis Hauptort der Ausführung: Main-Kinzig-Kreis II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Das Kommunale Center für Arbeit des Main-Kinzig-Kreises beschafft die Programmierung einer Handy-App (Frontend) und einer darauf bezogenen Softwarearchitektur (Backend). Die Beschaffung erfolgt in zwei Losen. Das hier gegenständliche Backend soll dabei auf einer bereits vorhandenen Softwarelösung aufsetzen, die durch den Auftragnehmer im Rahmen der Ukraine-Krise programmiert wurde. Das lizensierte und bereits vorhandene sog. DAICY-Backend ist an die eingetragene und geschützte Marke DAICY gebunden und darf ausschließlich von dem Auftragnehmer vertrieben, verändert und weiterentwickelt werden. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums Erläuterung: Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV sind gegeben. Der Auftragnehmer ist aufgrund des Ausschließlichkeitsrechts in Form des Urheberrechts an der Software DAICY als einziges Unternehmen in der Lage, die Leistung im Sinne des Beschaffungsgegenstandes zu erbringen. Eine vollständige Neuanschaffung unter Missachtung der vorhandenen Infrastrukturen ist für die Auftraggeberin haushaltsrechtlich unvertretbar. Sie ist der Überzeugung, dass aufgrund des Ausschließlichkeitsrechts des Auftragnehmers kein Vergabeverfahren durchzuführen ist. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 24/04/2023 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: 2mt Software Solutions GmbH & Co. KG Ort: Wettenberg NUTS-Code: DE72 Gießen Land: Deutschland Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 118 000.00 EUR Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 118 000.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 3 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land: Deutschland E-Mail: [8]vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151126603 Fax: +49 611327648534 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/04/2023 References 6. mailto:jonas.asgodom@bclplaw.com?subject=TED 7. http://www.kca-mkk.de/ 8. mailto:vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de