Ausschreibung: Münzen - DE-Berlin Münzen Dokument Nr...: 125221-2023 (ID: 2023030109032357594) Veröffentlicht: 01.03.2023 * DE-Berlin: Münzen 2023/S 43/2023 125221 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsamt (BVA) Postanschrift: DGZ-Ring 12 Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Postleitzahl: 13086 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Vergabestelle im Referat Z I 5, Frau Birgit Reichert oder Vertreter im Amt E-Mail: [6]Muenze.Ausschreibung@bva.bund.de Telefon: +49 228-99358681398 Fax: +49 228-99358681645 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.bva.bund.de I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=504115 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=504115 I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Herstellung und Lieferung von 100.000 Münzetuis und einer Mindestmenge von 60.000 Papierbanderolen (inkl. Layout-Erstellung) für die 50-Euro-Goldmünze des Jahres 2023 mit Optionen für die Jahre 2023 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5-X-24/23 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 18512100 Münzen II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird für das Jahr 2023 ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von einer Mindestmenge von 100.000 Stück Münzetuis (zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge) und einer Mindestmenge von 60.000 Stück Papierbanderolen (zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge), einschließlich der Layouterstellung für die Papierbanderolen, für die 50 Euro-Goldmünze vergeben, zzgl. Optionen für die Jahre 2023 (nur Papiernaderolen) bis 2025. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt Hauptort der Ausführung: Die Münzetuis und Papierbanderolen für die Lieferjahre 2023 bis 2025 sind an den Dienstleister Deutsche Post AG (DL DP AG), 92637 Weiden, zu liefern. II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird für das Jahr 2023 ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von einer Mindestmenge von 100.000 Stück Münzetuis (zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge) und einer Mindestmenge von 60.000 Stück Papierbanderolen (zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge), einschließlich der Layouterstellung für die Papierbanderolen, für die 50 Euro-Goldmünze vergeben. Darüber hinaus kann für das Jahr 2023 optional die Herstellung und Lieferung von bis zu weiteren 40.000 Papierbanderolen (zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge) abgerufen werden. Für die Jahre 2024 und 2025 kann bei den Münzetuis eine jährliche Optionsmindestmenge in Höhe von bis zu je 60.000 Stück (von bis zu 120.000 Stück insgesamt für beide Jahre, zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge) abgerufen werden. Bei den Papierbanderolen kann eine jährliche Optionsmindestmenge in Höhe von bis zu 60.000 Stück (von bis zu 120.000 Stück insgesamt für beide Jahre, zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge), einschließlich einer jährlichen Layouterstellung für die Papierbanderolen, abgerufen werden . Darüber hinaus kann für die Jahre 2024 und 2025 jährlich optional die Herstellung und Lieferung von bis zu je 40.000 Stück Münzetuis und Papierbanderolen (zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge) abgerufen werden. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6)Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 03/07/2023 Ende: 31/10/2025 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Für das Jahr 2023 kann optional die Herstellung und Lieferung von bis zu weiteren 40.000 Papierbanderolen (zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge) abgerufen werden. Für die Jahre 2024 und 2025 kann bei den Münzetuis eine jährliche Optionsmindestmenge in Höhe von bis zu je 60.000 Stück (von bis zu 120.000 Stück insgesamt für beide Jahre, zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge) abgerufen werden. Bei den Papierbanderolen kann eine jährliche Optionsmindestmenge in Höhe von bis zu 60.000 Stück (von bis zu 120.000 Stück insgesamt für beide Jahre, zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge), einschließlich einer jährlichen Layouterstellung für die Papierbanderolen, abgerufen werden . Darüber hinaus kann für die Jahre 2024 und 2025 jährlich optional die Herstellung und Lieferung von bis zu je 40.000 Stück Münzetuis und Papierbanderolen (zzgl. 1% kostenfreier Mehrmenge) abgerufen werden. II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1.Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben. 2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. 3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen. 4. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung 5. Aktuelle Bankauskunft 6. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3 Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Verpackungen und Konfektionierungen. 8. Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Verpackungen 9. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2023) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden 10. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung 11. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland) Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Qualitätsmanagement entsprechend DIN EN ISO 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden - Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen - Eigenerklärung Sanktionen Russland III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung - Aktuelle Bankauskunft III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Verpackungen und Konfektionierungen. 2. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2023) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden 3. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung 4. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Qualitätsmanagement entsprechend DIN EN ISO 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden - Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 28/03/2023 Ortszeit: 12:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/05/2023 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 29/03/2023 Ortszeit: 10:00 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.3)Zusätzliche Angaben: 1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mail-Adresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt. 2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV). lm Fall der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten zur Verfügung stehen. 3. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung sowie die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen. alle Seiten sind zu paraphieren. 4. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. 5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen! VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: [10]info@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 228-9499163 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 24/02/2023 References 6. mailto:Muenze.Ausschreibung@bva.bund.de?subject=TED 7. http://www.bva.bund.de/ 8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=504115 9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=504115 10. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de