Ausschreibung: Betreibersuche zur Anpachtung eines NGA-Netzes - DE-Untermerzbach Fernmeldedienste Dokument Nr...: 809899-2022 (ID: 2022090107193036025) Veröffentlicht: 01.09.2022 * Betreibersuche zur Anpachtung eines NGA-Netzes Modul 4 Stand: 28.02.2022 1 Untermerzbach, 24.08.2022 Gemeinde Untermerzbach Auswahlverfahren einstufig zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Anpachtung eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) - Bekanntmachung gemäß Nr. 5 BayGibitR - 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle: Name: Gemeinde Untermerzbach Adresse: Marktplatz 8, 96190 Untermerzbach Kontaktperson: Frau Tanja Zürl E-Mail: tanja.zuerl@untermerzbach.de Telefon: 09533 9809-23 2. Beschreibung des Auswahlverfahrens Die Gemeinde Untermerzbach (im Folgenden: Verpächter) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers1 (im Folgenden: Pächter), der ein öffentlich gefördertes ultraschnelles NGA-Netz (passive Infrastruktur) anpachten und betreiben kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 5 BayGibitR; (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Der Verpächter übernimmt dabei die Planung und den Bau des Netzes, der Pächter den anschließenden Betrieb des Netzes. Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens. Die Bieter haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Verpächter die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Der Verpächter wählt anhand der unten unter Ziff. 9. b) genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. Es handelt sich um ein interkommunales Projekt, an dem folgende Gemeinden beteiligt sind: Gemeinden 3. Angaben zum Pachtgegenstand a) Art, Umfang und Ort der Leistung Der Bieter, dem nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens der Zuschlag erteilt wird, wird auf Basis eines Pacht- und Betreibervertrags Betreiber eines im Eigentum des Verpächters stehenden passiven NGA-Breitbandnetzes (Betreibermodell nach Nr. 5 BayGibitR). Der Planung liegen definierte Übergabepunkte zugrunde, auf deren Basis der Pächter das Netz in Betrieb nehmen muss (vgl. im Einzelnen Anlage 3 für alle dort dargestellten Übergabepunkte ist durch den Betreiber eine Verbindung zum Backbone herzustellen). Der Pacht- und Betreibervertrag (siehe Muster in Anlage 5) wird auf 12 Jahre geschlossen. 1 Bei der BNetzA als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des 3 Nr. 65 Telekommunikationsgesetz (TKG) registriert (Link: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflicht en/M eldepflicht/TKDiensteanbieterPDF.html) Modul 4 Stand: 28.02.2022 2 Für die zu realisierenden Breitbandanschlüsse werden folgende Leistungsanforderungen gestellt: Durch den Pächter müssen für die Anschlüsse gemäß beigefügter Adressliste2 (über folgenden Link einsehbar: https://untermerzbach.de/rathaus-verwaltung/breitbandausbau) Produkte buchbar sein, die folgende Übertragungsraten zuverlässig zur Verfügung stellen: - Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse (Zielbandbreite Gewerbe) und - Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse ("Zielbandbreite privat"). b) Vorhandene Infrastruktur des Netzbetreibers im vorläufigen Erschließungsgebiet gemäß Nr. 5.6 und Nr. 6.2 i.V.m. Nr. 5.7 a) BayGibitR Jeder am Auswahlverfahren teilnehmende Bieter, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen am Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu bestätigen, dass er diese dem Verpächter im Rahmen der Markterkundung mitgeteilt hat. Der Netzbetreiber wird ausdrücklich gebeten, verfügbare Infrastruktur so weit wie möglich zu nutzen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf Nr. 6.2 Satz 2 der BayGibitR hingewiesen. Im vorläufigen Erschließungsgebiet der Gemeinde Untermerzbach sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt: Das Glasfasernetz wird mit dem künftigen Pächter geplant und abgestimmt. Hier wird die vorhandene Glasfaserinfrastruktur berücksichtigt. Infrastruktur in Projektbeschreibungen vorangegangener Förderverfahren (Verlinkung zum Zentralen Förderportal www.schnelles-internet-in-bayern.de): http://www.schnelles-internet-inbayern.de/ablage_foerderfortschritt/pdf/11103/160607_Projektbeschreibung_Untermerzbach.pdf https://www.schnelles-internet-inbayern.de/ablage_foerderfortschritt/pdf/14682/191030_Projektbeschreibung_Untermerzbach_V2.pdf Bezüglich ggf. nutzbarer weiterer Infrastrukturen und ergänzender Informationen wird auf den Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur sowie das Rauminformationssystem Bayern (RISBY), insbesondere den BayernAtlas3 und den Grabungsatlas, verwiesen. Im vorläufigen Erschließungsgebiet ist zudem Infrastruktur vorhanden, die nach dem 1.7. erstellt wurde. Angaben hierzu können beim Verpächter angefordert werden. Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen zu berücksichtigen: 2 Hausanschlüsse entsprechen den Amtlichen Hauskoordinaten (Herausgeber: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) und weiteren von der Gemeinde vorgegebenen Punkten, denen aktuell noch keine Amtlichen Hauskoordinaten zugeordnet sind, z.B. unbebaute Grundstücke oder Gebäude ohne Adresse. 3 Im BayernAtlas (Link: https://geoportal.bayern.de/) ist die geförderte Infrastruktur aus vorangegangenen Förderverfahren unter dem Fachthema "Infrastruktur, BreitbandOnline" einsehbar sowie als WMS-Dienst verfügbar. Modul 4 Stand: 28.02.2022 3 Der Verpächter beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen: Erstellung/Realisierung des Glasfasernetzes c) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene Der Pächter muss gewährleisten, dass die von ihm angebotenen Breitbanddienste für die Laufzeit des Pacht- und Betreibervertrags, mindestens aber für einen Zeitraum von sieben Jahren sichergestellt sind (Zweckbindungsfrist) und er allen anderen Netz- und Diensteanbietern einen umfassend offenen, diskriminierungsfreien Netzzugang auf Vorleistungsebene anbietet. Die geförderte Breitbandinfrastruktur muss eine tatsächliche und vollständige Entbündelung im Sinne der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABl. EU 2013/C 25/01) erlauben und alle verschiedenen Arten von Netzzugängen bieten, die Betreiber nachfragen könnten. Die erforderlichen Vorleistungsprodukte ergeben sich aus dem Anhang II dieser Leitlinien. Dieser Zugang muss sowohl für die geförderte Infrastruktur als auch für die für das Projekt eingesetzte, schon existierende Infrastruktur des Netzbetreibers im Erschließungsgebiet gewährt werden. Auch nach Ablauf der Zweckbindungsfrist können Zugangsverpflichtungen auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bestehen, wenn die Bundesnetzagentur den Betreiber der betreffenden Infrastruktur als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht einstuft. 4. Angaben zur Losbildung Es werden folgende Lose gebildet: Angebote können abgegeben werden für ein oder mehrere Lose. Der Bieter hat, sofern er ein Angebot für mehrere oder alle Lose abgibt, getrennt und zusammenfassend anzubieten und im Rahmen der Zusammenfassung anzugeben, ob bzw. inwieweit sich die Höhe der Pacht bei Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ändert. Der Bieter hat auf alle einzelnen Lose getrennt und zusammenfassend anzubieten und im Rahmen der Zusammenfassung anzugeben, ob bzw. inwieweit sich die Höhe der Pacht bei Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ändert. Der Verpächter behält sich vor, den Auftrag als Gesamtleistung oder als Teilleistung entsprechend den einzelnen Losen an verschiedene Bieter zu vergeben. 5. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zulässig. Die Bietergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Verpächter rechtsverbindlich vertritt, und gesamtschuldnerisch zu haften. 6. Geforderte Nachweise Die Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) folgende Nachweise vorzulegen: i. Angabe von mindestens 5 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswerts. ii. Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bieter. iii. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 5 Geschäftsjahre. Sofern ein Bieter noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Modul 4 Stand: 28.02.2022 4 Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre vor. iv. Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bieters durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen. v. Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. vi. Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet. vii. Eigenerklärung, dass der Bieter nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. viii. Eigenerklärung, dass der Bieter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. ix. Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt. x. Eigenerklärung, dass der Bieter sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat. xi. Eigenerklärung, dass keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt gegen den Bieter bestehen. xii. Eigenerklärungen zu den Anforderungen der Nr. 15 BayGibitR (Verneinung einer offenen Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission bzgl. einer unzulässigen Beihilfe und eines Unternehmens in Schwierigkeiten) gemäß beigefügter Vorlage. xiii. Nachweis über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des 3 Nr. 65 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA. Sofern sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf ein Nachunternehmen stützen möchte, hat er die geforderten Nachweise auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben. Handelt es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. 7. Ergänzende Unterlagen Ergänzende Unterlagen sind nicht vorgesehen. Ergänzende Unterlagen zum Auswahlverfahren werden in elektronischer Form bereitgestellt. 8. Form und Frist der Angebotsabgabe Die Angebote sind bis zum 21.10.2022, 11 Uhr gemäß der Veröffentlichung auf dem elektronischen Vergabeportal in elektronischer Form einzureichen. Die Angebote sind bis zum , Uhr bei der unter Ziff. 1. genannten Kontaktstelle schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen. Maßgeblich ist der auf dem verschlossenen Umschlag angebrachte Eingangsstempel der Kontaktstelle. Angebote ohne diesen Eingangsstempel werden ausgeschlossen. Auf dem verschlossenen Umschlag ist folgender Vermerk deutlich sichtbar anzubringen: NICHT ÖFFNEN Angebot im Verfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Anpachtung eines ultraschnellen NGA-Netzes im vorläufigen Erschließungsgebiet Wunsiedel. Modul 4 Stand: 28.02.2022 5 9. Angebotsabgabe a) Mindestinhalt des Angebots Der Bieter hat auf Grundlage der Leistungsbeschreibung, insbesondere unter Berücksichtigung der definierten Leistungsanforderungen (vgl. Ziff. 3. a)) für die zu realisierenden Breitbandanschlüsse, ein Angebot einzureichen, das die vor Ort verfügbare Infrastruktur einschließlich der Nutzung vorabregulierter Vorleistungsprodukte und der geplanten Eigenleistungen (vgl. Ziff. 3. b) soweit wie möglich berücksichtigt. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme ist vom Bieter zu prüfen und im Angebot nachvollziehbar zu bewerten. Das Angebot muss insbesondere folgende Informationen beinhalten: i. Angaben zu erforderlichen Leitungsverläufen der vom Verpächter zu errichtenden Infrastruktur ii. maximal mögliche Datenrate des Endkundenanschlusses, iii. mittlere reale Datenrate am Endkundenanschluss zur Hauptverkehrszeit (20:00 Uhr bis 21:30 Uhr), jeweils getrennt nach Down- und Upload, ggf. getrennt nach gewerblichen Anschlüssen und privaten Anschlüssen für Produkte, die die Zielbandbreiten (vergl. Ziff. 3. a) erreichen, iv. Angaben zur Übertragungsgeschwindigkeit, die an den vorgesehenen Übergabepunkten realisiert wird (minimal / normalerweise zur Verfügung stehend / maximal) v. Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte für Produkte mit den in Ziff. 3 a) geforderten Zielbandbreiten vi. Angaben zu angebotenen Zugangsvarianten im Sinne von Nr. 5.3 BayGibitR. b) Angaben zu den Auswahlkriterien Es wird derjenige Bieter ausgewählt, der anhand der folgenden Auswahlkriterien das wirtschaftlichste Angebot einreicht: Auswahlkriterien Gewichtung in % Höhe der Pacht 85 Endkundenpreise 15 Das Wertungsvorgehen ist in Anlage 4 dargestellt. c) Darstellung der Pacht Das Angebot hat gemäß Nr. 5.8 BayGibitR eine detaillierte und plausible Darstellung der Pachtbemessung zu enthalten. Dazu sind vom Bieter für die in Ziff 3.a. vorgesehene Pachtdauer Angaben zu den erwarteten Endkundenanschlüssen im Erschließungsgebiet, sowie den sich daraus ergebenden Pachtzahlungen (fix/variabel) zu machen. Die Höhe der Pacht ist als Festpreis, unabhängig von der Zahl der gebuchten Anschlüsse als variable Pacht, abhängig von der Zahl der gebuchten Anschlüsse mit Anteilen aus Festpreis und variabler Pacht anzugeben. Im Übrigen sowie im Falle der Losbildung kommt eine (Teil-)Aufhebung des Verfahrens wegen Unwirtschaftlichkeit nach 48 Abs. 3 Nr. 3 UVgO in Betracht. Die Vereinbarung einer Pacht die den ausschließlichen Zweck hat, die Anrechnung im Rahmen der Förderung zu minimieren, ist unzulässig. Modul 4 Stand: 28.02.2022 6 d) Vorgabe eines Mindestinhalts für den Pacht- und Betreibervertrag Die Bieter haben mit ihrem Angebot den vom Verpächter gestellten Entwurf des Pacht- und Betreibervertrages grundsätzlich als verbindlich anzuerkennen. Dies gilt nicht für die als optional gekennzeichneten Passagen. Die Bieter können darüber hinaus zu einzelnen Regelungen auch abweichende Klauseln vorschlagen, die als Verhandlungspunkte gesondert zu kennzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen sind. e) Zuschlag Die vorgesehene Auswahlentscheidung wird zunächst auf dem zentralen Onlineportal www.schnellesinternet.bayern.de veröffentlicht. Mit dem ausgewählten Bieter wird ein Pacht- und Betreibervertrag geschlossen, nachdem die Stellungnahme der BNetzA vorliegt oder die Frist zur Stellungnahme verstrichen ist. Die Wirksamkeit des Vertragsschlusses steht unter der aufschiebenden Bedingung einer positiven Bewilligungsentscheidung zur Förderung der Netzerrichtung durch die zuständige Bezirksregierung. Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/aumass/2022/08/AV1A3A6D.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de