Ausschreibung: Bau von Eisenbahnbrücken - DE-Frankfurt am Main Bau von Eisenbahnbrücken Dokument Nr...: 475987-2022 (ID: 2022090209090337099) Veröffentlicht: 02.09.2022 * DE-Frankfurt am Main: Bau von Eisenbahnbrücken 2022/S 169/2022 475987 Bekanntmachung einer Änderung Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16) Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13 Ort: Frankfurt Main NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 60327 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Jasko Colovic E-Mail: [7]obm-team-mitte@deutschebahn.com Fax: +49 6926520071 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Beseitigung BÜ 26 Bobstadt mit Ersatzmaßnahme EÜ km 24,941, Strecke 4010 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46333 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE715 Bergstraße II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags: Rückbau des Bahnübergangs BÜ 26 in Bobstadt bei Bahn-km 25,068 inklusive der Ersatzmaßnahme in Form einer Eisenbahnüberführung (EÜ) bzw. Rad- und Fußwegunterführung Hauptsächliche Leistungen - Baugrubenaushub ca. 5.055 m³ - Spundwandverbau ca. 4.480 m² - Beton ca. 334 m³ - Betonstabstahl ca. 466 t - Entsorgung Bauschutt (LAGA Z1.1; Z.1.2 & Z2) ca. 9.215 t - Entsorgung Boden (größer Z2) ca.1.171 t II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 27/10/2021 Ende: 31/12/2023 II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2021/S 213-563148 Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe Auftrags-Nr.: 20FEI46333_92304344 Los-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Beseitigung BÜ 26 Bobstadt mit Ersatzmaßnahme EÜ V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe: 28/10/2021 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Firma BUG Verkehrsbau SE Postanschrift: Landsberger Straße 265 // Haus Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Postleitzahl: 12623 Land: Deutschland Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.) Gesamtwert der Beschaffung: 6 131 329.68 EUR Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): siehe Anfrageunterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 70406/21#1, abrufbar unter [10]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen /2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile &v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemomblerstr. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30/08/2022 Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen VII.1.1)CPV-Code Hauptteil 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken VII.1.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE715 Bergstraße Hauptort der Ausführung: Bobstadt VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung: Rückbau des Bahnübergangs BÜ 26 in Bobstadt bei Bahn-km 25,068 inklusive der Ersatzmaßnahme in Form einer Eisenbahnüberführung (EÜ) bzw. Rad- und Fußwegunterführung Hauptsächliche Leistungen - Baugrubenaushub ca. 5.055 m³ - Spundwandverbau ca. 4.480 m² - Beton ca. 334 m³ - Betonstabstahl ca. 466 t - Entsorgung Bauschutt (LAGA Z1.1; Z.1.2 & Z2) ca. 9.215 t - Entsorgung Boden (größer Z2) ca.1.171 t VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 27/10/2021 Ende: 31/12/2023 VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 35 000.00 EUR VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Firma BUG Verkehrsbau SE Postanschrift: Landsberger Straße 265 // Haus Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Postleitzahl: 12623 Land: Deutschland Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein VII.2)Angaben zu den Änderungen VII.2.1)Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): MKA20: Im Zuge des Bodenaushubs im Rampen- sowie PU-Bereich sind die Baugruben von Bodenwasser freizuhalten. Dazu wird das Bodenwasser in den Baugruben nach dem Einbringen des Unterwasserbetons abgepumpt. Bevor das Wasser in das kommunale Abwassernetz eingeleitet werden kann, muss das Wasser gereinigt werden. Dies geschieht u.a. mithilfe von Absetzbecken. Zusätzlich muss vor der Wasserentsorgung über den Kanal der pH-Wert des Wassers gemessen und ggf. neutralisiert werden. VII.2.2)Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Durch die Verunreinigung des Wassers bei der Herstellung der Unterwasserbetonsohle, muss zur pH-Wert-Messung sowie ggf. zur Neutralisierung ein Absetzcontainer nachgeschaltet werden. Erst, wenn der pH-Wert des Wassers den Vorgaben in der Entwässerungssatzung der Stadt Bürstadt entspricht, darf das Wasser in den Kanal eingeleitet werden. Da die zusätzliche Leistung nur eine Erweiterung der Vertragsleistung darstellt, kann keine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer erfolgen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt hierbei unverändert. Eine erneute Ausschreibung und Vergabe ist aus technischer Sicht nicht möglich. Die zusätzlichen Leistungen sind notwendig und stehen in unmittelbarem Zusammenhang zum Leistungssoll des ursprünglichen Vertrages. VII.2.3)Preiserhöhung Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat) Wert ohne MwSt.: 6 451 329.68 EUR Gesamtauftragswert nach den Änderungen Wert ohne MwSt.: 6 486 329.68 EUR References 7. mailto:obm-team-mitte@deutschebahn.com?subject=TED 8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal 9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:563148-2021:TEXT:DE:HTML 10. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=pub licationFile&v=1 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de