Ausschreibung: Bau von Brücken - DE-Frankfurt am Main Bau von Brücken Dokument Nr...: 475930-2022 (ID: 2022090209084437028) Veröffentlicht: 02.09.2022 * DE-Frankfurt am Main: Bau von Brücken 2022/S 169/2022 475930 Bekanntmachung einer Änderung Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16) Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13 Ort: Frankfurt Main NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 60327 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Marcel Lang E-Mail: [7]obm-team-mitte@deutschebahn.com Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49777 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45221110 Bau von Brücken II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 45221110 Bau von Brücken II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis Hauptort der Ausführung: 63571 Hailer (Gelnhausen) II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags: Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to. Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t. II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 06/09/2021 Ende: 01/04/2024 II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2021/S 146-389400 Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe Auftrags-Nr.: 21FEI49777_92301152_MKA 44 Bezeichnung des Auftrags: ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66 V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe: 17/07/2021 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: BIETERGEMEINSCHAFT Adam Hörnig Baugesellschaft mbH & Co. KG Stutz GmbH Postanschrift: Magnolienweg 5 Ort: Aschaffenburg NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 63741 Land: Deutschland Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.) Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH 2. BUNG Ingenieure AG 3. DB Engineering & Consulting GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 70406/21#1, abrufbar unter [10]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen /2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile &v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemomblerstr. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29/08/2022 Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen VII.1.1)CPV-Code Hauptteil 45221110 Bau von Brücken VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 45221110 Bau von Brücken VII.1.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis Hauptort der Ausführung: 63571 Hailer (Gelnhausen) VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung: Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to. Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t. VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 06/09/2021 Ende: 01/04/2024 VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: BIETERGEMEINSCHAFT Adam Hörnig Baugesellschaft mbH & Co. KG Stutz GmbH Ort: Aschaffenburg NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 63741 Land: Deutschland Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein VII.2)Angaben zu den Änderungen VII.2.1)Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): MKA044: Kreuzungsbauwerk A66 | MKA044 - Gleislängsverbau als Spundwand Im Zuge der Ausführungsplanung hat sich herausgestellt, dass der Nachweis für den ausgeschriebenen Gleislängsverbau als Trägerbohlverbau nicht geführt werden kann. Unter den vorliegenden Rahmenbedingungen (Gleislängsverbau innerhalb des Druckbereiches der Bahn) ist ein Trägerbohlverbau nicht zulässig. Die Art der Ausführung wurde von Trägerbohlverbau zu Spundwand geändert VII.2.2)Gründe für die Änderung Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: Im Zuge der Ausführungsplanung hat sich herausgestellt, dass der Nachweis für den ausgeschriebenen Gleislängsverbau als Trägerbohlerbau nicht geführt werden kann. Unter den vorliegenden Rahmenbedingungen (Gleislängsverbau innerhalb des Druckbereiches der Bahn) ist ein Trägerbohlverbau nicht zulässig. Die Art der Ausführung wurde von Trägerbohlverbau zu Spundwand geändert. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt von der Änderung unberührt. Die Herstellung des Brückenbauwerks ist Vertragsbestandteil der ARGE und hiermit auch die erforderlichen Baubehelfe (Gleislängsverbau zur Herstellung der Gründungen). VII.2.3)Preiserhöhung References 7. mailto:obm-team-mitte@deutschebahn.com?subject=TED 8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal 9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:389400-2021:TEXT:DE:HTML 10. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=pub licationFile&v=1 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de