Ausschreibungen und Aufträge: Bautischlerei-Einbauarbeiten - DE-Wismar Bautischlerei-Einbauarbeiten Dokument Nr...: 475662-2022 (ID: 2022090209062836743) Veröffentlicht: 02.09.2022 * DE-Wismar: Bautischlerei-Einbauarbeiten 2022/S 169/2022 475662 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Wismar Postanschrift: Am Markt 1 Ort: Wismar NUTS-Code: DE Deutschland Postleitzahl: 23966 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Anke Queisser E-Mail: [6]aqueisser@wismar.de Telefon: +49 38412240015 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.wismar.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: OV 11/2022 Brandschutztechnische Sanierung Sport- u. Mehrzweckhalle, Bgm.-Haupt-Str. 31 in Wismar, Los 8: Tiischlerarbeiten II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45420000 Bautischlerei-Einbauarbeiten II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Die Bauleistungen werden im Rahmen der Brandschutztechnischen Sanierung der Sport- u. Mehrzweckhalle, Bgm.-Haupt-Str. 31 in Wismar erforderlich. Dabei tritt die Hansestadt Wismar als Bauherr auf. OV 11/2022; Los 8: Tischlerarbeiten. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE Deutschland NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg Hauptort der Ausführung: Wismar II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: 250 m² Bühnenbelag aufarbeiten, 430 m Akustikelemente Tribünen liefern, 7 St. Innentürelemente liefern. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2022/S 125-351602 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens) Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Vergabekammer Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14 Ort: Schwerin Postleitzahl: 19053 Land: Deutschland VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30/08/2022 References 6. mailto:aqueisser@wismar.de?subject=TED 7. http://www.wismar.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:351602-2022:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de