Ausschreibungen und Aufträge: Installation von elektrischen Leitungen - DE-Bitburg Installation von elektrischen Leitungen Bauarbeiten Dokument Nr...: 475519-2022 (ID: 2022090209044836606) Veröffentlicht: 02.09.2022 * DE-Bitburg: Installation von elektrischen Leitungen 2022/S 169/2022 475519 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des EifelkreisBitburg-Prüm Postanschrift: Trierer Str. 1 Ort: Bitburg NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm Postleitzahl: 54634 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle E-Mail: [6]vergabestelle@bitburg-pruem.de Telefon: +49 656115-2390 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.bitburg-pruem.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Umsetzung Digitalpakt Schule; Los 21 Elektro Astrid-Lindgren-Schule Prüm II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45310000 Installation von elektrischen Leitungen II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Umsetzung Digitalpakt Schule 2019-2024; Los 21 Elektro Astrid-Lindgren-Schule Prüm ca. 2800m Simplex-Datenleitung ca. 2500m Duplex-Datenleitung ca. 230m Brüstungskanal 70x130 ca. 220m LF-Kanal 60x110 ca. 75m LF-Kanal 15x30 II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 45000000 Bauarbeiten II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm Hauptort der Ausführung: 54595 Prüm Kolpingstr. 30 II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Umsetzung Digitalpakt Schule 2019-2024; Los 21 Elektro Astrid-Lindgren-Schule Prüm ca. 2800m Simplex-Datenleitung ca. 2500m Duplex-Datenleitung ca. 230m Brüstungskanal 70x130 ca. 220m LF-Kanal 60x110 ca. 75m LF-Kanal 15x30 II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2022/S 103-287803 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Mit dem Angebot ist eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dies umfasst folgendes: Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132 a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bewerber oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug(§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschungt echnischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden, Erklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist, Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Beitragspflicht unterfallen, nachgekommen wurde. Der Nachweis des Nichtbestehens von Ausschlussgründen ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124-LD Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) und eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen/Unbedenklichkeitsbescheinigung (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorzulegen. Das Nichtvorliegen eines Zuschlagsverbots nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 ist nachzuweisen. Der Nachweis kann zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) geführt werden. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift: Stiftstraße 9 Ort: Mainz Postleitzahl: 55116 Land: Deutschland Telefon: +49 613116-2234 Fax: +49 613116-2113 Internet-Adresse: [9]www.mwvlw.rlp.de VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29/08/2022 References 6. mailto:vergabestelle@bitburg-pruem.de?subject=TED 7. http://www.bitburg-pruem.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:287803-2022:TEXT:DE:HTML 9. http://www.mwvlw.rlp.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de