Ausschreibung: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen - DE-Mannheim Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen Dokument Nr...: 436453-2022 (ID: 2022081009040594889) Veröffentlicht: 10.08.2022 * DE-Mannheim: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen 2022/S 153/2022 436453 Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Nationale Identifikationsnummer: DE213122348 Postanschrift: Möhlstraße 27 Ort: Mannheim NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis Postleitzahl: 68165 Land: Deutschland E-Mail: [6]vergabe@rnv-online.de Telefon: +49 6214650 Fax: +49 6214653111 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.rnv-online.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Sektorenauftraggeber I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Verkehr Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Entsorgung vom mit japanischem Staudenknöderich verunreinigtem Boden bei dem Projekt "Neubau Betriebshof für Wasserstoffbusse in Heidelberg" II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH hat im Jahr 2021 den Rückbau und die Entsorgung von Bestandshallen Wieblinger Weg 92 inkl. Rodungsarbeiten ausgeschrieben. Im Zuge der Geländearbeiten wurden stark kontaminierte Bereiche mit japanischem Knöterich angetroffen. Die ausgebauten Erdstoffe mussten gesondert gelagert und entsorgt werden. Zum Schutz der freigelegten Flächen wurde, in Abstimmung mit dem Umweltgutachter, das Aufbringen einer PE-Folie veranlasst. Die Folie soll dabei ein erneutes Wachsen des Knöterichs, durch Hitzeentwicklung unter der Folie, verhindern und somit Folgekosten, welche durch ein erneutes Beseitigen von nachwachsenden Pflanzen auftreten würde, verhindern. Die genannten Sachverhalte führen zu zusätzlichen Leistungen, da im Haupt-LV keine entsprechenden Positionen ausgeschrieben wurden. Da sich die Arbeiten von den ausgeschriebenen Arbeiten technisch nicht trennen lassen muss die Weiterverarbeitung und Entsorgung durch das bereits beauftragte Unternehmen erfolgen. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 16 782.21 EUR II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Im Zuge der Geländearbeiten wurden stark kontaminierte Bereiche mit japanischem Knöterich angetroffen. Die ausgebauten Erdstoffe mussten gesondert gelagert und entsorgt werden. Zum Schutz der freigelegten Flächen wurde, in Abstimmung mit dem Umweltgutachter, das Aufbringen einer PE-Folie veranlasst. Die Folie soll dabei ein erneutes Wachsen des Knöterichs, durch Hitzeentwicklung unter der Folie, verhindern und somit Folgekosten, welche durch ein erneutes Beseitigen von nachwachsenden Pflanzen auftreten würde, verhindern. Die genannten Sachverhalte führen zu zusätzlichen Leistungen, da im Haupt-LV keine entsprechenden Positionen ausgeschrieben wurden. Da sich die Arbeiten von den ausgeschriebenen Arbeiten technisch nicht trennen lassen muss die Weiterverarbeitung und Entsorgung durch das bereits beauftragte Unternehmen erfolgen. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie Erläuterung: Im Zuge der Baufeldfreimachung, bei der der Rückbau und die Entsorgung der Bestandsgebäude bereits vergeben wurden, ergeben sich geänderte Leistungen. Im Zuge der Geländearbeiten wurden stark kontaminierte Bereiche mit japanischem Knöterich angetroffen. Die ausgebauten Erdstoffe mussten gesondert gelagert und entsorgt werden. Zum Schutz der freigelegten Flächen wurde, in Abstimmung mit dem Umweltgutachter, das Aufbringen einer PE-Folie veranlasst. Die Folie soll dabei ein erneutes Wachsen des Knöterichs, durch Hitzeentwicklung unter der Folie, verhindern und somit Folgekosten, welche durch ein erneutes Beseitigen von nachwachsenden Pflanzen auftreten würde, verhindern. Die genannten Sachverhalte führen zu zusätzlichen Leistungen, da im Haupt-LV keine entsprechenden Positionen ausgeschrieben wurden. Da sich die Arbeiten von den ausgeschriebenen Arbeiten technisch nicht trennen lassen musste die Weiterverarbeitung und Entsorgung durch das bereits beauftragte Unternehmen erfolgen. (§ 22, Absatz 2, Nr. 2 a VOB/A EU). IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 196-507115 Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Nachtrag 5 V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 05/08/2022 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Schleith GmbH Baugesellschaft Postanschrift: Augustaanlage 59 Ort: Mannheim NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis Postleitzahl: 68165 Land: Deutschland Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 16 782.21 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Postanschrift: Durlacher Allee 100 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Ort: Karlsruhe Land: Deutschland VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: s.o. Ziffer VI.4.1 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land: Deutschland VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 05/08/2022 References 6. mailto:vergabe@rnv-online.de?subject=TED 7. http://www.rnv-online.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:507115-2021:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de