Ausschreibungen und Aufträge: Putzarbeiten - DE-Ludwigshafen Putzarbeiten Gips Dokument Nr...: 416830-2022 (ID: 2022080109060174295) Veröffentlicht: 01.08.2022 * DE-Ludwigshafen: Putzarbeiten 2022/S 146/2022 416830 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Postanschrift: Bremserstr. 79 Ort: Ludwigshafen NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 67063 Land: Deutschland E-Mail: [6]stabsstelle_vergabe@klilu.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.klilu.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: gemeinnütziges Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft I.5)Haupttätigkeit(en) Gesundheit Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Neubau Haus D_Innenputzarbeiten (VE325) Referenznummer der Bekanntmachung: 80555-048 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45410000 Putzarbeiten II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Neubau Haus D - Innenputzarbeiten II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 273 365.59 EUR II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 44921100 Gips II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt Hauptort der Ausführung: Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Neubau Haus D - Innenputzarbeiten ca. 10.200,00 m² Gipswandputz, mittlere Putzdicke 15 mm ca. 10.200,00 m² Zulage für Putzoberfläche Q3 ca. 2.500,00 m Gipsputz in Leibungen, B bis 20 cm ca. 2.750,00 m Zulage für Leibungsputz-Oberfläche Q3 ca. 2.500,00 m Putz-Anschlussprofil mit Dichtlippe (Anputzleiste) ca. 3.030,00 m Kantenprofile aus verzinktem Stahlblech ca. 700,00 m² Zulage für Ausführung im Treppenhaus ca. 3.400,00 m² Gipsdeckenputz, mittlere Putzdicke 15 mm ca. 3.100,00 m² Zulage für Putzoberfläche Q3 II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2022/S 101-278478 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 80555-048 Bezeichnung des Auftrags: Neubau Haus D_Innenputzarbeiten (VE325) Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 22/07/2022 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 10 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 10 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: B & B Putz GmbH Postanschrift: Altwiedenthaler Str. 22 Ort: Hamburg NUTS-Code: DE600 Hamburg Postleitzahl: 21147 Land: Deutschland E-Mail: [9]bbputzgmbh@web.de Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 273 365.59 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Akteneinsicht im Falle eines Nachprüfungsverfahrens: Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYMRF VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift: Stiftsstraße 9 Ort: Mainz Postleitzahl: 55116 Land: Deutschland VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals [10]https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen. In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen. Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: (1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/07/2022 References 6. mailto:stabsstelle_vergabe@klilu.de?subject=TED 7. http://www.klilu.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:278478-2022:TEXT:DE:HTML 9. mailto:bbputzgmbh@web.de?subject=TED 10. https://rlp.vergabekommunal.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de