Ausschreibung: Router für Netzwerke - DE-Berlin Router für Netzwerke Informationssysteme Dokument Nr...: 293411-2022 (ID: 2022060109080444328) Veröffentlicht: 01.06.2022 * DE-Berlin: Router für Netzwerke 2022/S 105/2022 293411 Bekanntmachung einer Änderung Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, SE FM, Zentraler Einkauf Postanschrift: PF 910240 Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Postleitzahl: 12414 Land: Deutschland E-Mail: [7]Zentraler-Einkauf@ba-tk.berlin.de Telefon: +49 30902974206 Fax: +49 30902974322 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [8]http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/ser vice-und-organisationseinheiten/facility-management/zentraler-einkauf/a rtikel.1204 Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Umsetzung Digitalpakt Schulen Priorität 2 WLAN - Schulen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Treptow-Köpenick Referenznummer der Bekanntmachung: TK 31052021-1000 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 32413100 Router für Netzwerke II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: Flächendendeckende WLAN Ausstattung Schulen Region 2 in der Zuständigkeit des BA Treptow-Köpenick Los-Nr.: 2 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 32413100 Router für Netzwerke II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Berlin Hauptort der Ausführung: Diverse Schulen in der Region 2. II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags: Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Liefern und betriebsfertige Montieren von WLAN-Accesspoints in den standortabhängigen Klassenräumen, sowie das Liefern und Einsetzen von PoE Switchen in den Server- und Datenschränken. Die Konfiguration der WLAN-Accesspoints ist nicht Bestandteil. II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/08/2021 Ende: 31/07/2022 II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2021/S 209-547016 Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe Auftrags-Nr.: TK 31052021-1000 Los-Nr.: 2 Bezeichnung des Auftrags: Flächendendeckende WLAN Ausstattung - Schulen Region 2 in der Zuständigkeit des BA Treptow-Köpenick V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe: 13/10/2021 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: KTF-Berlin GmbH Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Land: Deutschland Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.) Gesamtwert der Beschaffung: 101 297.97 EUR Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105 Ort: Berlin Postleitzahl: 10825 Land: Deutschland E-Mail: [10]vergabekammer@senwtf.berlin.de Telefon: +49 3090138316 Fax: +49 3090137613 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Zentraler Einkauf Postanschrift: PF 910240 Ort: Berlin Postleitzahl: 12414 Land: Deutschland E-Mail: [11]Zentraler-Einkauf@ba-tk.berlin.de Telefon: +49 30902977201 Fax: +49 30902974322 VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/05/2022 Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen VII.1.1)CPV-Code Hauptteil 48810000 Informationssysteme VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s) VII.1.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Berlin Hauptort der Ausführung: Diverse Schulen in der Region 2 VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung: Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Liefern und betriebsfertige Montieren von WLAN-Accesspoints in den standortabhängigen Klassenräumen, sowie das Liefern und Einsetzen von PoE Switchen in den Server- und Datenschränken. Die Konfiguration der WLAN-Accesspoints ist nicht Bestandteil. VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 13/10/2021 Ende: 31/07/2022 VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 101 297.97 EUR VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: KTF-Berlin GmbH Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Land: Deutschland Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja VII.2)Angaben zu den Änderungen VII.2.1)Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Die Menge der zu liefernden WLAN-Accespoints erhöhte sich um 87 Stück. Weiter wurden zusätzlich 5 PoE Switchs 48 Ports und 5 PoE Switchs 24 Ports benötigt. VII.2.2)Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein neuer Auftragnehmer ein System eines anderen Herstellers liefert. Es ist technisch sehr ungünstig, im edukativen Bereich einer Schule WLAN-Systeme von verschiedenen Herstellern zu verwenden, da diese fast immer untereinander inkompatibel sind. So wäre es erforderlich, in den Unterrichtsräumen einer Schule jeweils unterschiedliche Netze bereitgestellt werden müssten. Dies würde dazu führen, dass sich die Funknetze überlappen und ggf. die Endgeräte den falschen Acces-spoints zugeordnet werden, was unvermeidlich zu Empfangsproblemen führt. Unter-schiedliche Systeme würden weiterhin einen erheblichen Mehraufwand bei der Wartung bedeuten, da zwei Administrationsanwendungen (Controller) parallel verwaltet werden müssten. Auch würden Haftungs- und Gewährleistungsfragen nur mit deutlich höherem Aufwand zu klären sein. Selbst wenn die Systeme räumlich getrennt werden, würden die Geräte dieselbe passive Netzwerkinfrastruktur nutzen. Im Falle eines De VII.2.3)Preiserhöhung Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat) Wert ohne MwSt.: 101 297.97 EUR Gesamtauftragswert nach den Änderungen Wert ohne MwSt.: 125 131.75 EUR References 7. mailto:Zentraler-Einkauf@ba-tk.berlin.de?subject=TED 8. http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/facility-management/zentra ler-einkauf/artikel.1204 9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:547016-2021:TEXT:DE:HTML 10. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED 11. mailto:Zentraler-Einkauf@ba-tk.berlin.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de