Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Wiesbaden Softwarepaket und Informationssysteme Dokument Nr...: 292748-2022 (ID: 2022060109040943639) Veröffentlicht: 01.06.2022 * DE-Wiesbaden: Softwarepaket und Informationssysteme 2022/S 105/2022 292748 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Postanschrift: Mainzer Straße 29 Ort: Wiesbaden NUTS-Code: DE7 Hessen Postleitzahl: 65185 Land: Deutschland E-Mail: [6]Vergabestelle@hzd.hessen.de Telefon: +49 611/340-0 Fax: +49 611/340-1150 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi on=_Details&TenderOID=54321-Tender-180dbeddf6c-6708fb8e9a78bdff Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://vergabe.hessen.de/NetServer/ I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Handelspartner für Microsoft-Software für das Land Hessen NEU Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0050 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Ausschreibungsgegenstand ist die Beauftragung eines "Handelspartners", welcher in die bestehenden Verträge des Landes Hessen mit Microsoft eintritt und in dieser Rolle das gesamte Produktportfolio des Herstellers Microsoft verkauft oder vermietet. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 81 720 000.00 EUR II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE7 Hessen Hauptort der Ausführung: Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Mainzer Straße 29 65185 Wiesbaden II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Es handelt sich vorliegend um das zurückgesetzte Vergabeverfahren des Landes Hessen mit der Vergabenummer VG-3000-2022-0009. Ausschreibungsgegenstand ist die Beauftragung eines "Handelspartners", welcher in die bestehenden Verträge des Landes Hessen mit Microsoft eintritt und in dieser Rolle das gesamte Produktportfolio des Herstellers Microsoft, insbesondere bestehend aus Lizenzen, Lizenzen mit Software-Assurance oder Wartungslizenzen (Software-Assurance), an das Land Hessen sowie an die Föderale IT-Kooperation (FITKO) verkauft oder vermietet und die entsprechende Software liefert. Daneben dient der Rahmenvertrag der Beschaffung von Beratungs- und Verwaltungsleistungen im Zusammenhang mit Software des Herstellers Microsoft. Alle Leistungen sind in deutscher Sprache zu erbringen. Die Mindestlaufzeit des Rahmenvertrages beträgt 24 Monate, kann allerdings zweimalig um 12 Monate verlängert werden. Der Rahmenvertrag endet somit spätestens nach Ablauf von 48 Monaten. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6)Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 81 720 000.00 EUR II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 17/07/2022 Ende: 16/07/2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf von 24 Monaten verlängert er sich der Rahmenvertrag automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Zu Abschnitt II.1.5) und II.2.6) : Der Auftraggeber schätzt den Auftragwert (netto) gemäß den Regeln des § 3 VgV auf EUR 81.720.000,00 über die maximale Laufzeit von 48 Monaten. Leistungen aus diesem Rahmenvertrag können bis zu einem Höchstwert (netto) von EUR 98.000.000,00 abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: (1) Unternehmensdarstellung Unternehmendarstellung des Bieters oder der Bietergemeinschaft( Datei "MS A Anl. A4 Unternehmensdarstellung") (2) Nachweis Berufsausübung Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Datei "MS A Anl. A6 Berufsausuebung") III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Umsatz mit Microsoft_Produkten Der durchschnittliche Umsatz mit dem Vertrieb von Software des Herstellers Microsoft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens beträgt mehr als 40 Mio. Euro (Datei "MS A Anl. A7 Umsatz MS Produkte") Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Das unter III.1.2) geforderte Kriterium zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (1) Referenzen Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht: Mindestens einjährige Betreuung und Belieferung mit Microsoft Software eines Kunden, der öffentlicher Auftraggeber i.S.d. §§ 98, 99 GWB ist, mit mindestens 30.000 Clients und 1.500 Servern als Handelspartner (Datei "MS A Anl. A8 Referenzen"). (2) Einwilligung von Microsoft Einwilligung von Microsoft als Handelspartner in die bestehenden Verträge des Landes Hessen mit Microsoft eintreten zu dürfen. Zusätzlich ist die Einwilligung von Microsoft als Microsoft Azure Expert Managed Service Provider (MSP) und Microsoft Cloud Solution Provider (CSP) in bestehende Verträge des Landes Hessen mit Microsoft eintreten zu dürfen, erforderlich. Bei Unternehmen die den Status Microsoft Azure Expert Managed Service Provider (MSP) und Microsoft Cloud Solution Provider (CSP) haben, liegt diese Einwilligung vor, weswegen ein gesonderter Nachweis entfällt (Datei "MS A Anl. A9 Einwilligung Vertragseintritt Handelspartner"). (3) Gold- und Silber-Partner-Status: Microsoft Gold-Partner-Status in den nachfolgenden Kompetenzen, abrufbar unter dem Link [10]https://partner.microsoft.com/de-de/membership/competencies. Der Microsoft Gold Partner-Status muss in allen nachfolgend genannten Kompetenzbereiche vorgewiesen werden können: Gold Application Development, Gold Application Integration, Gold Cloud Platform, Gold Cloud Productivity, Gold Collaboration and Content, Gold Communications, Gold Data Analytics, Gold Datacenter, Gold Data Platform, Gold DevOps, Gold Enterprise Mobility Management, Gold Enterprise Resource Planning, Gold Messaging, Gold Project and Portfolio Management, Gold Security, Gold Small and Midmarket Cloud Solutions, Gold Windows and Devices. Mindestens Silber-Partner-Status im Kompetenzbereich: Cloud Business Applications. Akkreditierung als Microsoft Fasttrack Ready Approved Partner sowie die Akkreditierung als Learning Partner für die Microsoft Enterprise Skills Initiative (ESI) (Datei "A Anl. A10 Microsoft Partner Status"). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die unter III.1.3) Nrn. (1) bis (3) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen Mindestanforderungen an die Eignung dar. Die Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftraggeber sowie die Bieter sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) verpflichtet. Bieter haben die erforderlichen Verpflichtungserklärung mit ihrem Angebot einzureichen (Datei "MS A Anl. A2 Verpflichtungserklaerung oeff AG"). Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren Begründung: Das vorangegangene offene Verfahren mit der Vergabenummer VG-3000-2022-0009 musste zurückversetzt werden. Der Bestandsvertrag läuft Mitte Juli 2022 aus. Eine zeitliche Lücke zwischen dem Bestandsvertrag und dem nachfolgenden Rahmenvertrag (Unterbrechung der Lizenzkette) muss zwingend vermieden werden. Zusätzlich können erforderliche Abstimmungen zum Einsatz von Microsoft- Software sowie erforderliche Beratungsleistungen nicht erfolgen, da diese Leistungen nur über einen Handelspartner laufen können und dürfen. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [11]2022/S 045-114362 IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 15/06/2022 Ortszeit: 09:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2022 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 15/06/2022 Ortszeit: 09:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.3)Zusätzliche Angaben: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen ([12]https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Die Vergabestelle weist die Bieter darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbracht werden kann (§ 122 Abs. 3 GWB). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert. Zusätzlich zu den in den Abschnitten III.1.1) bis III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen hat der Bieter mit seinem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlüssgründen § 123 GWB (Datei "MS A Anl. A11 Eigenerklaerung Par 123 GWB") und Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen § 124 GWB (Datei "MS A Anl. A12 Eigenerklaerung Par 124 GWB") (2) Erklärung zu Unternehmensdaten (Datei "MS A Anl. A5 Erklaerung_Unternehmensdaten"). Hierbei handelt es sich um kein Eignungskriterium. Die Angaben dienen lediglich statistischen Zwecken. (3) Beraterprofile: Angabe eines kaufmännischen und eines technischen Beraters sowie jeweils eine Stellvertretung. An diese Berater werden keine gesonderten Eignungsanforderungen gestellt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens sollen diese Personen jedoch mit Lebenslauf vorgestellt werden. Hierbei handelt es sich um kein zwingendes Eignungskriterium. Die Beschreibung zur jeweiligen Person und deren Lebenslauf dient vielmehr der Information des Auftraggebers (Datei "MS B Anl. RV21.2 Beraterprofile"). (4) Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass er sowie die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher nicht zu den in Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören (Datei "MS A Anl. A15 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014"). VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land: Deutschland Telefon: +49 6151/126603 Fax: +49 6151/125816 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/05/2022 References 6. mailto:Vergabestelle@hzd.hessen.de?subject=TED 7. https://vergabe.hessen.de/ 8. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-180dbeddf6c-6708fb8e9a7 8bdff 9. https://vergabe.hessen.de/NetServer/ 10. https://partner.microsoft.com/de-de/membership/competencies 11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:114362-2022:TEXT:DE:HTML 12. https://vergabe.hessen.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de