Ausschreibungen und Aufträge: Chipkarten - DE-Potsdam Chipkarten Dokument Nr...: 229674-2022 (ID: 2022050209072477525) Veröffentlicht: 02.05.2022 * DE-Potsdam: Chipkarten 2022/S 85/2022 229674 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg Postanschrift: Steinstraße 104-106, Haus 3 Ort: Potsdam NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 14480 Land: Deutschland E-Mail: [6]poststelle@zenit.justiz.brandenburg.de Telefon: +49 331/20094-151 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://zenit.brandenburg.de/zenit/de/ I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Signaturkarten Justiz BL Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 1510-I-001/22 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 30162000 Chipkarten II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Lieferung von Signaturkarten gem. Leistungsbeschreibung II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 2 500 000.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 30162000 Chipkarten II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt Hauptort der Ausführung: Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg Steinstraße 104-106, Haus 3 14480 Potsdam die Karten werden an die Beantragenden direkt ausgeliefert (Ordentliche Gerichtsbarkeit, Generalstaatsanwaltschaft, Fachgerichte, Vollzug) II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Signaturkarten 2 Jahre plus 2*1 Jahr Option II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2022/S 048-123962 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 27/04/2022 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: D-Trust GmbH Postanschrift: Kommandatenstr. 15 Ort: Berlin NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 10969 Land: Deutschland E-Mail: [9]Kontakt-TS@bdr.de Internet-Adresse: [10]www.d-trust.net Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 2 500 000.00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 500 000.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Leitweg-ID: 12-149308770341312-96 Bekanntmachungs-ID: CXP9YK8RQ2N VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg Ort: Potsdam Postleitzahl: 14473 Land: Deutschland E-Mail: [11]poststelle@mwae.brandenburg.de Telefon: +49 331866-0 Fax: +49 331866-1533 Internet-Adresse: [12]https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg Ort: Potsdam Postleitzahl: 14473 Land: Deutschland E-Mail: [13]poststelle@mwae.brandenburg.de Telefon: +49 331866-0 Fax: +49 331866-1533 Internet-Adresse: [14]https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...". VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107 Ort: Potsdam Postleitzahl: 14473 Land: Deutschland E-Mail: [15]poststelle@mwae.brandenburg.de Telefon: +49 331866-0 Fax: +49 331866-1533 Internet-Adresse: [16]https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/04/2022 References 6. mailto:poststelle@zenit.justiz.brandenburg.de?subject=TED 7. https://zenit.brandenburg.de/zenit/de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:123962-2022:TEXT:DE:HTML 9. mailto:Kontakt-TS@bdr.de?subject=TED 10. http://www.d-trust.net/ 11. mailto:poststelle@mwae.brandenburg.de?subject=TED 12. https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer 13. mailto:poststelle@mwae.brandenburg.de?subject=TED 14. https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer 15. mailto:poststelle@mwae.brandenburg.de?subject=TED 16. https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de