Ausschreibungen und Aufträge: Videokonferenzsoftwarepaket - AT-Wien Videokonferenzsoftwarepaket Dokument Nr...: 813-2022 (ID: 2022010309075636696) Veröffentlicht: 03.01.2022 * AT-Wien: Videokonferenzsoftwarepaket 2022/S 1/2022 813 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: ACOmarket GmbH Postanschrift: Wollzeile 11 / 2. OG Ort: Wien NUTS-Code: AT130 Wien Postleitzahl: 1010 Land: Österreich Kontaktstelle(n): RA Dr. Georg Zellhofer, Schramm Öhler Rechtsanwälte E-Mail: [6]kanzlei@schramm-oehler.at Telefon: +43 14097609 Fax: +43 1409760930 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.schramm-oehler.at/ I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Bildung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Acomarket - Zoom Education Universität Wien II.1.2)CPV-Code Hauptteil 48515000 Videokonferenzsoftwarepaket II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Die ACOmarket GmbH führt eine Beschaffung von Zoom-Education-Lizenzen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung (§ 36 Abs 1 Z 3 BVergG 2018) durch, um diese in weiterer Folge an die Universität Wien zu verkaufen. Die Beschaffung der Zoom-Education-Lizenzen durch die Universität Wien von der ACOmarket GmbH unterliegt gemäß § 10 Abs 1 Z 3 BVergG nicht dem BVergG. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 339 150.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: AT13 Wien Hauptort der Ausführung: II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die ACOmarket GmbH führt eine Beschaffung von Zoom-Education-Lizenzen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung (§ 36 Abs 1 Z 3 BVergG 2018) durch, um diese in weiterer Folge an die Universität Wien zu verkaufen. Die Beschaffung der Zoom-Education-Lizenzen durch die Universität Wien von der ACOmarket GmbH unterliegt gemäß § 10 Abs 1 Z 3 BVergG nicht dem BVergG. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums Erläuterung: Die Beschaffung der Zoom-Education-Lizenzen durch die ACOmarket GmbH von Zoom Video Communications Inc erfolgte aus den folgenden Gründen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung (§ 36 Abs 1 Z 3 BVergG 2018): Die Universität Wien benötigt eine Kommunikationsplattform zur Ermöglichung von Videomeetings, Sprachkommunikation, Webinaren sowie Chats über Desktop-Computer, Telefone, mobile Geräte und Konferenzsysteme. Insbesondere für die Durchführung von Online-Lehrveranstaltungen wird ein Kommunikationstool benötigt, (1) das auch eine größeren Teilnehmer*innen-Zahl pro Meeting ermöglicht, weil 10 % aller Lehrveranstaltungen mehr als 100 angemeldete Studierende haben und 1/3 davon sogar über 500; (2) bei dem mehr als 30 bis zu 50 Teilnehmer*innen (oft Grenze von PI Veranstaltungen) pro Seite (Gallerieansicht) auf PC/Mac angezeigt werden, weil dies bei prüfungsimmanenten LVs die vor allem auf den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Studierenden ausgelegt sind, die Kommunikation erleichtert (3) das auch bei Meetings mit einer hohen Teilnehmer*innen-Zahl Breakout-Rooms ermöglicht, weil dadurch interaktive Unterrichtssettings gewährleistet werden können und Kleingruppenarbeiten auch bei einer hohen Teilnehmer*innen-Zahl ermöglicht werden können, um einen Frontalvortrag zu vermeiden; (4) das auch eine End-to-end-Verschlusselung anbietet, weil die Uni Wien hohen Wert auf Sicherheit legt; (5) das auch prinzipiell eine On-Premise Installation erlaubt, um die Kommunikation von besonders schützenswerten Inhalten außerhalb der Lehre zu unterstützen; (6) das DSGVO-konform ist bzw. eine gesicherte Datenübertragung (Standort des Servers in Europa) sicherstellt; (7) mit hoher Verfügbarkeit von 99% bezogen auf 24/7, damit der Online Unterricht sichergestellt werden kann; (8) das Aufzeichnungen (mindestens im mpg4-Format) ermöglicht, um Inhalte im Nachgang für die Studierenden zur Verfügung zu stellen, solange es dem Zweck dient und mittels einer Löschpolicy sichergestellt werden kann, dass eine adäquate Behaltedauer vorliegt. Nach Durchführung einer umfassenden Marktanalyse erfüllen die gängigsten Produkte die beschriebenen Anforderungen der Universität nicht und werden diese Anforderungen ausschließlich durch Zoom erfüllt. Die ACOmarket GmbH kann wegen ausschließlichen Rechten die benötigten Lizenzen ausschließlich von Zoom Video Communications Inc beziehen. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 29/11/2021 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Zoom Video Communications Inc Nationale Identifikationsnummer: 0 Ort: San Jose NUTS-Code: US United States Postleitzahl: CA 95113 Land: Vereinigte Staaten E-Mail: [8]info@zoom.us Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 339 150.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht Postanschrift: Erdbergstraße 192196 Ort: Wien Postleitzahl: 1030 Land: Österreich E-Mail: [9]einlaufstelle@bvwg.gv.at Telefon: +43 1601490 Internet-Adresse: [10]https://www.bvwg.gv.at/ VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: siehe §§ 327 ff BVergG VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29/12/2021 References 6. mailto:kanzlei@schramm-oehler.at?subject=TED 7. https://www.schramm-oehler.at/ 8. mailto:info@zoom.us?subject=TED 9. mailto:einlaufstelle@bvwg.gv.at?subject=TED 10. https://www.bvwg.gv.at/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de