Ausschreibung: Pflege, Support und Weiterentwicklung Intrexx-Share-Software (DAH-Intranet-2021) - DE-Berlin IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Dokument Nr...: 899563-2021 (ID: 2021111110574230596) Veröffentlicht: 11.11.2021 * Pflege, Support und Weiterentwicklung Intrexx-Share-Software (DAH-Intranet-2021) Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Pflege, Support und Weiterentwicklung Intrexx-Share-Software (DAH-Intranet-2021) Auftraggeber Deutsche Aidshilfe e.V. (DAH) Wilhelmstraße 138 10963 Berlin Ansprechpartner/in: Dirk Hetzel E-Mail: vergabe@dah.aidshilfe.de Art und Umfang der zu vergebenden Leistung Die Deutsche AIDS-Hilfe sucht für maximal sechs Jahre (siehe Vertragslaufzeiten) einen Auf-tragnehmer für Pflege, Support und Weiterentwicklung der Software Intrexx, mit der das Intranet der DAH betrieben wird. Der Bieter muss ein lizenzierter Vertragspartner von United Planet sein. Vertragliche Grundlage ist der EVB-IT Servicevertrag. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Die Leistung wird nicht in Lose aufgeteilt. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Ort der Leistung Berlin, Deutschland Ausführungsfrist Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem 01.02.2022 und läuft maximal bis zum 31.01.2028. Nähe-res entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Bereitstellung der Vergabeunterlagen/ Auskünfte Die Vergabeunterlagen können unter www.aidshilfe.de/vergabe-intranet-2021 unentgeltlich, un-eingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Pflege, Support und Weiterentwicklung Intrexx-Share-Software (DAH-Intranet-2021) Fragen sind schriftlich oder per E-Mail an die/den oben genannte/n Ansprechpartner/in des Auf-traggebers zu richten. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente können von al-len potenziellen Bietern ebenfalls unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.aidshilfe.de/vergabe-intranet-2021 abgerufen werden und sind bei der Erstellung des An-gebotes zwingend zu beachten. Die Bieter sind verpflichtet, selbstständig bis zum Ende der An-gebotsfrist mögliche Informationen abzurufen. Es wird darum gebeten, die Vergabeunterlagen und ggf. weitere Auskünfte rechtzeitig, mindes-tens sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, anzufordern. Einreichen der Angebote Schlusstermin für den Angebotseingang: 08.12.2021, 12:00 Uhr Form: Schriftlich per E-Mail, auf dem Postweg oder persönliche Abgabe. Angebote per Fax sind nicht zugelassen. Anschrift: siehe Auftraggeber und Vergabeunterlagen Bindefrist: 31.01.2022 Wesentliche Zahlungsbedingungen/Sicherheitsleistungen Wesentliche Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen genannt. Es werden die folgenden Sicherheitsleistungen gefordert: Nachweis einer Haftpflichtversiche-rung gemäß Ziffer 24 EVB-IT Service-AGB Mit dem Angebot vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise Eignung: - Eigenerklärung entsprechend 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) - Nachweis über zertifizierte Partnerschaft mit United Planet - Nachweis über die Zusammenarbeit mit Einrichtungen aus dem Bereich Verbände, kirch-liche oder soziale Einrichtungen (insgesamt drei Einrichtungen mit Namen, Art der Zu-sammenarbeit und Zeitraum). Sonstige: - Preisblatt/Vergütungszusammenfassung (siehe Vergabeunterlagen) - Nach Vertragsabschluss muss seitens des Auftragnehmers ein Vertrag zur Auftragsda-tenverarbeitung vorgelegt werden. Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Pflege, Support und Weiterentwicklung Intrexx-Share-Software (DAH-Intranet-2021) Zuschlagskriterien Die Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sonstiges Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Angebot und die gesamte Korrespondenz mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Bietergemeinschaften Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Ver-treter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Eine Darstel-lung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Eigenerklärung entsprechend 123, 124 GWB ist von allen Mitgliedern der Bieterge-meinschaft abzugeben. Fachliche Eignungsnachweise (sofern gefordert) sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammenset-zung wird nicht zugelassen. Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird der Auftraggeber beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und im Rahmen der Eignungsprüfung ausgewertet. Eine Abforderung erfolgt nur, sofern der Bieter nach vorläufiger Angebotsprüfung und Wertung für eine Zu-schlagserteilung in Betracht kommt. Anlage 1 Öffentliche Ausschreibung Az.: DAH-Intranet-2021 Pflege, Support und Weiterentwicklung Intrexx-Share-Software (DAH-Intranet) Leistungsbeschreibung Deutsche Aidshilfe e.V. DAH-Intranet Berlin 11/2021 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................................................ ..... 3 1.1 Ausgangssituation ................................................................................................................. 3 1.2 Projektorganisationsplanung ................................................................................................ 3 1.3 DAH-Intern: Software-Beschreibung .................................................................................... 4 2 Anforderungskatalog/Leistungsbeschreibung ............................................................................. 4 2.1 Software-Pflege ..................................................................................................................... 4 2.2 Support ................................................................................................................................ .. 5 2.3 Weiterentwicklung ................................................................................................................ 5 2.4 Einarbeitung in das bestehende System ............................................................................... 5 Deutsche Aidshilfe e.V. Leistungsbeschreibung DAH-Intranet-2021 2 1 Einleitung Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) sucht für maximal sechs Jahre (siehe Vertragslaufzeiten) einen Auftragnehmer für Pflege, Support und Weiterentwicklung der Software Intrexx, mit der das Intranet der DAH betrieben wird. Der Bieter muss ein lizensierter Partner von United Planet sein. Vertragliche Grundlage ist der EVB-IT Servicevertrag. Dieses Dokument gibt einen umfassenden Überblick über die zu vergebenden Leistungen. 1.1 Ausgangssituation Die Deutsche Aidshilfe (DAH) ist eine gemeinnützige Organisation mit den Aufgabenschwerpunkten Aufklärung und Prävention zu den Themen HIV und Aids. Der Verband der DAH besteht aus ca. 130 Mitgliedsorganisationen, die über ganz Deutschland verteilt sind. Die Bundesgeschäftsstelle (BGS) in Berlin ist die Dachorganisation dieser Mitgliedsorganisationen. Für die verbandsübergreifende Zusammenarbeit wurde die Social-Intranet-Software der Firma United Planet Intrexx Share beschafft. Unter der Bezeichnung DAH-INTERN wird sie derzeit von rund 1200 User*innen genutzt und vom Auftraggeber auf einem eigenen Webserver gehostet. Um den Bedürfnissen der User*innen gerecht zu werden, wurde eine eigene Knowledge-Applikation entwickelt, die ähnlich eines Wikis Dokumente systematisch darstellt (analog eines Explorers) und ein Feld für Kommentare bereitstellt. 1.2 Projektorganisationsplanung Name Rolle Silke Klumb Geschäftsführung Dirk Hetzel Projektverantwortlicher Brigitte Strunk Technische Leiterin Matthias Bitzan Verwaltungsmanager Deutsche Aidshilfe e.V. Leistungsbeschreibung DAH-Intranet-2021 2 1.3 DAH-Intern: Software-Beschreibung Die DAH nutzt derzeit die Version Intrexx 8 und folgende Apps: Intrexx Share Terminfinder - Terminfindung leicht gemacht. Egal mit wie vielen Teilnehmern. Umfragen - Vorschläge anbieten, für Favoriten voten lassen und gemeinsam mit Kollegen abstimmen. Fragen - Austausch unter Kollegen. Und passende Antworten parat haben. Aufgaben - Aufgabenübersichten erstellen und To-dos zeitsparend im Projektteam verteilen. App User Self Service eigenprogrammierte Knowledge-Applikation (kurz: Wiki-App) siehe 1.1 Insgesamt sind sechs Application Licenses im Einsatz. Eine Lizenz berechtigt zum Betrieb einer Applikation in einem Portal für beliebig viele Nutzer. Ferner verfügt DAH-Intern über ein responsives Layout. Das Hosting findet auf dem Webserver des Auftraggebers über einen weiteren externen Dienstleister statt. Dieser gewährt über die Anwendung Plesk von Parallel Inc. Zugang für die Administration der Software. 2 Anforderungskatalog/Leistungsbeschreibung Im Folgenden werden alle Leistungen, die erbracht werden sollen, beschrieben. 2.1 Software-Pflege Als zertifizierter Intrexx-Partner übernimmt der Auftragnehmer alle notwendigen, vor allem sicherheitsrelevante Pflegeaufgaben der Software und ihrer Komponenten. Dies beinhaltet das Controlling neuer Updates sowie das störungsfreie Einspielen derselben. Hierzu erwirbt er alle notwendigen Lizenzen vom Hersteller wie sie im Softwareservicevertrag der Firma United Planet vorgesehen sind und stellt diese dem Auftraggeber in Rechnung (bitte im Preisblatt unbedingt angeben; siehe Anlage 3). Hierbei berücksichtigt er, den bisher gewährten Nonprofit-Rabatt durch United Planet. Deutsche Aidshilfe e.V. Leistungsbeschreibung DAH-Intranet-2021 2 2.2 Support Der Auftragnehmer bietet einen werktäglichen Support von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr. Die Supportanfragen werden vom Auftragnehmer erfasst, kalkuliert und vorab vom Auftraggeber schriftlich bestätigt und nach Aufwand vergütet. Der Auftragnehmer dokumentiert die erbrachten Leistungen hinsichtlich Inhalt und Dauer in der jeweiligen Rechnung. Supportanfragen können telefonisch (im Sinne einer Hotline) oder per E-Mail erfolgen. Hierfür müssen im Preisblatt die entsprechenden Angaben für Stunden- und Tagessatz gemacht werden. 2.3 Weiterentwicklung Weiter- und Eigenentwicklungen1 werden jeweils vorab mit dem Auftragnehmer besprochen, der auf dieser Grundlage ein Angebot erstellt, das vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden muss. Der Auftragnehmer dokumentiert die erbrachten Leistungen hinsichtlich Inhalt und Dauer in der jeweiligen Rechnung. Hierfür müssen im Preisblatt die entsprechenden Angaben für Stunden- und Tagessatz gemacht werden. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand. 2.4 Einarbeitung in das bestehende System (Bestandsaufnahme) Der Auftragnehmer arbeitet sich bis zum 26.02.2022 in das bestehende System im Live-Betreib ein. Dies beinhaltet die ordnungsgemäße Installation der Standardsoftware (mit allen notwenigen Softwareständen wie Patches und Updates) sowie für den störungsfreien Betrieb notwendige Serversoftware und Serverleistung. Ferner berücksichtigt er insbesondere die eigenprogrammierte Knowledge-Applikation (kurz: Wiki-App). Im Rahmen der Einarbeitung soll auch ein eintägiger Auftaktworkshop stattfinden. Hierfür muss im Preisblatt eine pauschale Vergütung angegeben werden. 1 hierunter fällt neben der Anpassung der Standardsoftware auch die Entwicklung von Individualsoftware EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 1 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 Vertrag über IT-Serviceleistungen Inhaltsangabe 1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages ............................................................................................................... 4 1.1 Vertragsgegenstand ................................................................................................................................ .......... 4 1.2 Vertragsbestandteile ................................................................................................................................ .......... 4 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ................................................................................................................. 5 3 Beschreibung und Standort(e) des vertragsgegenständlichen IT-Systems und der Systemumgebung* ..................... 5 3.1 Beschreibung des IT-Systems und seiner Systemumgebung* .......................................................................... 5 3.2 Standort(e) und Zugänglichkeit des IT-Systems ................................................................................................ 6 4 Beginn / Dauer / Kündigung der Serviceleistungen ...................................................................................................... 6 4.1 Beginn / Dauer der Serviceleistungen ............................................................................................................... 6 4.2 Kündigung von Serviceleistungen ...................................................................................................................... 7 5 Vergütung ................................................................................................................................ .................................... 7 5.1 Vergütung für die Serviceleistungen .................................................................................................................. 7 5.2 Vergütung für Ersatzgegenstände* .................................................................................................................... 7 5.3 Fälligkeit und Zahlung ................................................................................................................................ ........ 8 5.4 Rechnungsadresse ................................................................................................................................ ............ 8 5.5 Preisanpassung ................................................................................................................................ ................. 8 6 Servicezeiten* für die Serviceleistungen ...................................................................................................................... 8 7 Ticketsystem* ................................................................................................................................ ............................... 9 8 Testsystem des IT-Systems ................................................................................................................................ ......... 9 8.1 Im Testsystem zu erbringende Serviceleistungen ............................................................................................. 9 8.2 Bereitstellung und Spezifikation des Testsystems ............................................................................................. 9 8.3 Verantwortung für Aktualität des Testsystems ................................................................................................... 9 9 Ersatzgegenstände* ................................................................................................................................ ..................... 9 9.1 Vergütung von Ersatzgegenständen* ................................................................................................................ 9 9.2 Vorhalten von Ersatzgegenständen* ............................................................................................................... 10 10 Art und Umfang der Serviceleistungen ................................................................................................................... 11 10.1 Bestandsaufnahme ................................................................................................................................ .......... 11 10.1.1 Leistungsumfang ................................................................................................................................ ......... 11 10.1.2 Leistungszeit ................................................................................................................................ ............... 11 10.1.3 Vergütung ................................................................................................................................ .................... 11 10.2 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des IT-Systems .......................................................................... 11 10.2.1 Leistungsumfang ................................................................................................................................ ......... 11 10.2.2 Kenntniserlangung von Störungen* ............................................................................................................. 12 10.2.3 Reaktions- und Erledigungszeiten* ............................................................................................................. 12 10.2.4 Vergütung ................................................................................................................................ .................... 13 10.3 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des IT-Systems (vorbeugende Maßnahmen) ............................... 13 10.3.1 Leistungsumfang ................................................................................................................................ ......... 13 10.3.2 Vergütung ................................................................................................................................ .................... 14 10.4 Überlassung neuer Programmstände* ............................................................................................................. 14 10.4.1 Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware* .................................................................... 14 10.4.2 Überlassung neuer Programmstände* der Individualsoftware* ................................................................... 15 EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 2 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 10.4.3 Bereitstellung zu überlassender Programmstände* .................................................................................... 15 10.4.4 Installation*, Customizing* und Integration* beigestellter Programmstände*............................................... 15 10.4.5 Vergütung ................................................................................................................................ .................... 16 10.5 Hotline ................................................................................................................................ ............................. 16 10.5.1 Umfang der Leistung ................................................................................................................................ ... 16 10.5.2 Vergütung ................................................................................................................................ .................... 17 10.6 Rufbereitschaft ................................................................................................................................ ................. 17 10.6.1 Leistungen und Leistungsort im Rahmen der Rufbereitschaft ..................................................................... 17 10.6.2 Reaktions- und Erledigungszeiten* ............................................................................................................. 18 10.6.3 Vergütung ................................................................................................................................ .................... 18 10.7 Vor Ort-Service, regelmäßige Anwesenheit beim Auftraggeber ...................................................................... 19 10.7.1 Art und Umfang der Leistung, Ort und Zeiten der Leistung ......................................................................... 19 10.7.2 Vergütung ................................................................................................................................ .................... 19 10.8 Lizenzmanagement ................................................................................................................................ ......... 19 10.8.1 Leistungsumfang ................................................................................................................................ ......... 19 10.8.2 Vergütung ................................................................................................................................ .................... 20 10.9 Abwicklung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen Dritte ......................................................................... 20 10.9.1 Art und Umfang der Leistung, Ort und Zeiten der Leistung ......................................................................... 20 10.9.2 Vergütung ................................................................................................................................ .................... 21 10.10 Datensicherungsservices ................................................................................................................................ . 21 10.10.1 Art und Umfang der Leistung .................................................................................................................. 21 10.10.2 Vergütung ................................................................................................................................ ............... 22 10.11 Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten* ................................................................. 22 10.11.1 Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten* bei deren Verlagerung ............................................. 22 10.11.2 Modifikation von Systemkomponenten* .................................................................................................. 22 10.11.3 Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* ...................................................... 22 10.11.4 Vergütung ................................................................................................................................ ............... 23 10.12 Schulung ................................................................................................................................ .......................... 24 10.12.1 Art und Umfang der Schulungen ............................................................................................................. 24 10.12.2 Schulungsunterlagen .............................................................................................................................. 24 10.13 Sonstige Serviceleistungen ............................................................................................................................. 24 11 Nutzungsrechte ................................................................................................................................ ...................... 25 11.1 Rechteeinräumung durch den Auftraggeber (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Service-AGB) ....................................... 25 11.1.1 Beschreibung der bestehenden Nutzungsrechte des Auftraggebers .......................................................... 25 11.1.2 Vereinbarungen zur Übergabe von Quellcodes* und/oder Werkzeugen* durch den Auftraggeber ............. 25 11.2 Rechteeinräumung durch den Auftragnehmer (siehe Ziffer 5.2 EVB-IT Service-AGB) .................................... 25 11.2.1 Nutzungsrechte an vorbestehenden Teilen*................................................................................................ 25 11.2.2 Werkzeuge* ................................................................................................................................ ................. 26 12 Dokumentation ................................................................................................................................ ....................... 26 13 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand ................................................................................... 26 13.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand .................................................................... 26 13.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand ........................................................................ 26 13.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) ..... 26 13.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) ... 26 13.2.3 Während sonstiger Zeiten ........................................................................................................................... 27 13.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ............................ 27 EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 3 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 13.4 Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten .......................................................................................................... 27 13.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ............................................................................... 27 14 Mitwirkung des Auftraggebers ................................................................................................................................ 27 15 Abnahme von Serviceleistungen ............................................................................................................................ 28 15.1 Gegenstand der Abnahme ............................................................................................................................... 28 15.2 Erklärung der Betriebsbereitschaft* und der Abnahme im Testsystem ............................................................ 28 15.3 Testdaten ................................................................................................................................ ......................... 28 15.4 Dauer der Funktionsprüfung ............................................................................................................................ 28 15.5 Weitere Regelungen ................................................................................................................................ ........ 28 16 Mängelhaftung (Gewährleistung) ........................................................................................................................... 28 17 Haftungsregelungen ................................................................................................................................ ............... 29 17.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung .......................................................................... 29 17.2 Haftung für entgangenen Gewinn .................................................................................................................... 29 18 Vertragsstrafen ................................................................................................................................ ....................... 29 18.1 Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten* ......................................................................................... 29 18.2 Nichteinhaltung von vereinbarten Erledigungszeiten* ...................................................................................... 30 19 Vertragliche Ansprechpartner ................................................................................................................................ . 30 20 Schlüsselpositionen ................................................................................................................................ ................ 30 21 Weitere Regelungen ................................................................................................................................ ............... 31 21.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ....................................................................... 31 21.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen ............................................................................................................. 31 21.3 Kopier- oder Nutzungssperre* ......................................................................................................................... 31 21.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* ............................................ 31 21.5 Entsorgung von ausgetauschten Gegenständen (ergänzend zu Ziffer 8 EVB-IT Service) .............................. 31 21.6 Regelungen zu Quellcodes* ............................................................................................................................ 32 21.6.1 Übergabe des Quellcodes* .......................................................................................................................... 32 21.6.2 Hinterlegung des Quellcodes* ..................................................................................................................... 32 21.7 Haftpflichtversicherung ................................................................................................................................ .... 32 21.8 Teleservice* ................................................................................................................................ ..................... 32 21.9 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ................................................................................................... 32 21.10 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) ............................................................................. 32 21.11 Schlichtungsverfahren ................................................................................................................................ ..... 32 22 Sonstige Vereinbarungen ................................................................................................................................ ....... 33 EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 4 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 Vertrag über IT-Serviceleistungen Zwischen Deutsche AIDS-Hilfe Wilhelmstr. 138 10963 Berlin Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: im Folgenden Auftraggeber genannt Und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages 1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages sind Serviceleistungen hinsichtlich Pflege, Support sowie Weiterentwicklung der Standardsoftware* der Firma United Planet Intrexx und den dazugehörigen Applikationen. Hierunter fällt ausschließlich jegliche Software, die zum Betrieb des DAH-Intranets benötigt wird. Ferner Software, die individuell für den Betreib des Intranets programmiert wurde. Ferner müssen alle für den Betrieb notwendigen aktuellen Softwarestände oder Lizenzen beschafft werden (siehe auch Anlage 1 Leistungsbeschreibung). Eine Serviceleistung gegenüber dem Webserver der Deutschen Aidshilfe oder anderer hier nicht genannter Soft- oder Hardware ist nicht geschuldet. 1.2 Vertragsbestandteile Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: 1.2.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 33 und den folgenden Anlagen: Anlagen zum EVB-IT Servicevertrag Anlage Nr. Bezeichnung Datum/ Version Anzahl Seiten 1 2 3 4 1 Leistungsbeschreibung 5 2 Preisblatt (Anlage 3) 1 EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 5 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge siehe oben. 1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT Service (EVB-IT Service-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 bis 4 1.2.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT Service-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOL/B unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit vorformulierte Regelungen in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Service-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Service-AGB zugelassen ist. Eine Einbe-ziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in Tabelle aus Nummer 1.2.1 aufgelistet werden. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen Bestandsaufnahme (analog zu Anlage 1 Leistungsbeschreibung) Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* (Störungsbeseitigung) Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) Überlassung neuer Programmstände* Hotline Rufbereitschaft Vor Ort-Service Lizenzmanagement Mängelhaftungs-, Garantie- und Servicevertragsabwicklung Datensicherungsservices Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten* Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten* Modifikation von Systemkomponenten* Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* Schulung Sonstige Serviceleistungen: Beschaffung aller notwendigen Programmstände und Lizenzen beim Hersteller der Standardsoftware* (United Planet) für einen störungsfreien Betrieb. 3 Beschreibung und Standort(e) des vertragsgegenständlichen IT-Systems und der Systemumgebung* 3.1 Beschreibung des IT-Systems und seiner Systemumgebung* Das vertragsgegenständliche IT-System, die dazu vorhandene Dokumentation und seine Systemumgebung* ergeben sich aus Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung. Die hier genannten Serviceleistungen beziehen sich nur auf den reibungslosen Einsatz der Standardsoftware* Intrexx der Firma United Planet sowie die Kooperation und Abstimmung mit dem Webserverbetreiber der Deutschen Aidshilfe. Das vertragsgegenständliche IT-System ist das System des Vertrages EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 6 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 (Vertragsbezeichnung) (im Folgenden Projektvertrag genannt) mit dem Auftragnehmer vom , Vertragsnummer einschließlich aller dort vereinbarten Beistellungen, soweit bezüglich dieser nachfolgend nicht etwas anderes vereinbart ist. Das IT-System umfasst nur die folgenden im Projektvertrag vereinbarten Beistellungen: oder Das IT-System umfasst keine der im Projektvertrag vereinbarten Beistellungen. Das IT-System weist die folgenden Modifikationen und Erweiterungen auf: . Die Systemumgebung* ergibt sich ebenfalls aus o.g. Projektvertrag. hat sich ggü. der Beschreibung aus o.g. Projektvertrag geändert. Die Änderungen ergeben sich aus Anlage . ergibt sich aus Anlage . Der Auftragnehmer hatte ausgiebig Gelegenheit, im Zeitraum vom / am das vertragsgegenständliche IT-System und die Systemumgebung* zu besichtigen. Das IT-System besteht aus: Produktivsystem, Testsystem, Schulungssystem, weiteren Systemen gemäß Anlage Nr. . 3.2 Standort(e) und Zugänglichkeit des IT-Systems Das vertragsgegenständliche IT-System befindet sich an folgendem Standort (Liegenschaft): Der Webserver befindet sich in Deutschland. Die Systempflege erfolgt jedoch remote. Sie betrifft ausschließlich die Standardsoftware* der Firma United Planet sowie die dazugehörige Individualsoftware*. Eine Serviceleistung gegenüber Hardwarebestandteilen besteht nicht. Das vertragsgegenständliche IT-System verteilt sich wie folgt auf folgende Standorte (Liegenschaften): . Lfd. Nr. Bezeichnung der Systemkomponente(n)* Standort (Liegenschaft) 1 2 3 Das vertragsgegenständliche IT-System verteilt sich gemäß Anlage Nr. auf die dort genannten Standorte. Das vertragsgegenständliche IT-System ist gemäß Anlage Nr. zugänglich. 4 Beginn / Dauer / Kündigung der Serviceleistungen 4.1 Beginn / Dauer der Serviceleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Serviceleistungen beginnend mit dem Tag nach der Erfüllung (Systemlieferung/Abnahme) des Projektvertrages gemäß Nummer 3.1 folgendem Datum: 01.02.2022 zu den in Anlage Nr. vereinbartem/n Zeitpunkt(en) jeweils unbefristet, EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 7 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 mindestens jedoch für die Dauer von mindestens Monaten (Mindestvertragsdauer) für die Dauer von maximal 72 Monaten für den/die in Anlage Nr. vereinbarten Zeitraum/Zeiträume zu erbringen. 4.2 Kündigung von Serviceleistungen Abweichend von Ziffer 21.1 EVB-IT Service-AGB beträgt die Kündigungsfrist 3 Monat(e) zum Ablauf eines Kalendermonats (hier z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr eintragen). Ergänzend zu Ziffer 21.1 EVB-IT Service-AGB ist der Auftraggeber für die Serviceleistungen gemäß Nummern zur Teilkündigung berechtigt. Abweichend von Ziffer 21.1 EVB-IT Service-AGB beträgt die Frist für Teilkündigungen Monat(e) zum Ablauf eines (hier z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr eintragen). Abweichend von Ziffer 21.1 EVB-IT Service-AGB ergibt sich die Frist für Teilkündigungen aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 21.2 EVB-IT Service-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 21.2 EVB-IT Service-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Systemkomponenten*) aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 21.2 EVB-IT Service-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. vereinbart. 5 Vergütung 5.1 Vergütung für die Serviceleistungen Der Pauschalfestpreis für die Serviceleistungen (Servicepauschale) beträgt monatlich Euro. Für den Zeitraum bis zum wird eine abweichende monatliche Servicepauschale in Höhe von Euro vereinbart. oder Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für Systemkomponenten* aus dem in Nummer 3.1 bezeichneten Projektvertrag wird eine abweichende monatliche Servicepauschale in Höhe von Euro vereinbart. Der Pauschalfestpreis für die Serviceleistungen (Servicepauschale) bei fester Laufzeit beträgt einmalig Euro. Ausgenommen von der jeweiligen Servicepauschale sind einzelne Leistungen, die gesondert nach Aufwand vergütet und in diesem Vertrag gesondert ausgewiesen werden. Dabei sind für einzelne Leistungen Obergrenzen vereinbart. Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. 3 Preisblatt. 5.2 Vergütung für Ersatzgegenstände* Ersatzgegenstände* (Ersatzsystemkomponenten*, Ersatzteile*, Verschleißteile* und Verbrauchsmaterialien*) werden nicht gesondert vergütet. Ersatzgegenstände* werden gemäß Nummer 9.1 vergütet. EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 8 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 5.3 Fälligkeit und Zahlung Die Zahlung ist fällig nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer und ggf. Abnahme durch den Auftraggeber. monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats) quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals jährlich bis zum des laufenden Jahres einmalig zum gemäß Anlage Nr. und abweichend von Ziffer 13.6 EVB-IT Service-AGB nicht 30 Tage sondern Tage nach Zugang einer Rechnung zu zahlen. Vergütungen nach Aufwand und für Ersatzgegenstände* sind abweichend von Ziffern 13.6 der EVB-IT Service-AGB Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen. 5.4 Rechnungsadresse Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten: Deutsche Aidshilfe Herrn Dirk Hetzel Wilhelmstr. 138 10963 Berlin Die Rechnungsanschrift ergibt sich aus Anlage Nr. . 5.5 Preisanpassung Es wird eine Preisanpassung vereinbart: gemäß Ziffer 13.7 EVB-IT-Service-AGB: für die monatliche Servicepauschale gemäß Nummer 5.1. für die Preiskategorien gemäß Nummer 13.1. für die Fallpauschalen gemäß Nummer 10.11.4.3 mit Ausnahme der dortigen Lfd. Nr(n). . gemäß Anlage Nr. . 6 Servicezeiten* für die Serviceleistungen Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* gemäß Nummer 10.2 Hotline gemäß Nummer 10.5 Rufbereitschaft gemäß Nummer 10.6 Vor-Ort Service gemäß Nummer 10.7 von bis von bis von bis von bis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 an Arbeitstagen Mo-Do 09:00 17:00 09:00 17:00 an Arbeitstagen Fr 09:00 17:00 09:00 17:00 an Samstagen an Sonntagen EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 9 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 an Feiertagen am Erfüllungsort 7 Ticketsystem* (optional) Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen*, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien das Ticketsystem* des Auftragnehmers, des Auftraggebers, welches unter der Web-Adresse erreichbar ist. wie folgt zur Verfügung gestellt wird . 8 Testsystem des IT-Systems 8.1 Im Testsystem zu erbringende Serviceleistungen Folgende Serviceleistungen sollen zunächst im Testsystem erbracht werden: Alle Serviceleistungen, die zu einer Änderung des IT-Systems führen. Serviceleistungen gemäß Nummer 10. , 10. , 10. . Serviceleistungen gemäß Anlage Nr. . 8.2 Bereitstellung und Spezifikation des Testsystems Abweichend von Ziffer 9.1 EVB-IT Service stellt nicht der Auftraggeber, sondern der Auftragnehmer das Testsystem. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. . Art und Umfang, Betrieb und Standort des Testsystems ergeben sich aus Anlage Nr. . Art und Umfang des Testsystems ergeben sich dem Projektvertrag gemäß Nummer 3.1. 8.3 Verantwortung für Aktualität des Testsystems Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Service-AGB gewährleistet der Auftraggeber die Aktualität des Testsystems. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Service-AGB sorgt der Auftraggeber dafür, dass das Testsystems über einen die für Tests erforderlichen Datenbestand verfügt. Weitere Regelungen zu Art und Umfang der Aktualisierungspflichten ergeben sich aus Anlage Nr. . 9 Ersatzgegenstände* (Ersatzsystemkomponenten*, Ersatzteile*, Verschleißteile* und Verbrauchsmaterialien*) 9.1 Vergütung von Ersatzgegenständen* Ist in Nummer 5.2 eine Vergütung für Ersatzgegenstände* vereinbart, gilt nach Maßgabe der Ziffer 13.5 EVB-IT Service-AGB Folgendes: Ersatzsystemkomponenten* sind gemäß der Preisliste in Anlage Nr. (z.B. Nummer oder Bezeichnung) vom (Datum) des/der (Unternehmen) abzüglich (Rabatt) % zu vergüten. gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Anlage Nr. (z.B. Nummer oder Bezeichnung) des/der (Unternehmen) abzüglich (Rabatt) % zu vergüten. Preiserhöhungen sind auf Prozent pro Vertragsjahr gegenüber dem zum Vertragsschluss gültigen Stand begrenzt. Ersatzteile* sind gemäß der Preisliste in Anlage Nr. (z.B. Nummer oder Bezeichnung) vom (Datum) des/der (Unternehmen) abzüglich (Rabatt) % zu vergüten. gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Anlage Nr. (z.B. Nummer oder Bezeichnung) des/der (Unternehmen) abzüglich (Rabatt) % zu vergüten. Preiserhöhungen sind auf Prozent pro Vertragsjahr gegenüber dem zum Vertragsschluss gültigen Stand begrenzt. EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 10 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 Verbrauchsmaterial* ist gemäß der Preisliste in Anlage Nr. (z.B. Nummer oder Bezeichnung) vom (Datum) des/der (Unternehmen) abzüglich (Rabatt) % zu vergüten. gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Anlage Nr. (z.B. Nummer oder Bezeichnung) des/der (Unternehmen) abzüglich (Rabatt) % zu vergüten. Preiserhöhungen sind auf Prozent pro Vertragsjahr gegenüber dem zum Vertragsschluss gültigen Stand begrenzt. Verschleißteile* sind gemäß der Preisliste in Anlage Nr. (z.B. Nummer oder Bezeichnung) vom (Datum) des/der (Unternehmen) abzüglich (Rabatt) % zu vergüten. gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Anlage Nr. (z.B. Nummer oder Bezeichnung) des/der (Unternehmen) abzüglich (Rabatt) % zu vergüten. Preiserhöhungen sind auf Prozent pro Vertragsjahr gegenüber dem zum Vertragsschluss gültigen Stand begrenzt. Ersatzgegenstände* werden gemäß Anlage Nr. vergütet. 9.2 Vorhalten von Ersatzgegenständen* Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in Anlage Nr. aufgeführten Ersatzgegenstände* folgende Ersatzgegenstände*: vorzuhalten. Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT Service-AGB ist ein ausgetauschter Ersatzgegenstand* auch dann nicht zu reparieren, wenn dies technisch möglich wäre, sondern dem Auftraggeber zu übergeben oder auf dessen Wunsch zu entsorgen. Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT Service-AGB sind die Ersatzgegenstände* an folgendem Ort vorzuhalten. Abweichend von Ziffer 13.5 der EVB-IT Service-AGB werden die Ersatzgegenstände*, die anfänglich in den Vorhalt eingestellt werden, nicht erst mit deren Einsatz, sondern bereits mit Beginn der Serviceleistungen zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von Euro. im Rahmen der Servicepauschale, jedoch nicht gesondert. gemäß Nummer 9.1. gemäß Anlage Nr. . vergütet. EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 11 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 Die Leistung des Vorhaltens von Ersatzgegenständen* wird nicht gesondert vergütet. Die Vergütung der Ersatzgegenstände* selbst richtet sich nach Nummern 5.2 und 9.1. Der Anteil an der Servicepauschale für das Vorhalten der Ersatzgegenstände* beträgt Euro. 10 Art und Umfang der Serviceleistungen Abweichend von Ziffer 1.8 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Hinblick auf sämtliche Software* des IT-Systems. folgende Software* des IT-Systems: Intrexx von United Planet, auch solche Serviceleistungen für Programmstände* zu erbringen, die vom Herstellersupport abhängen und für die der Hersteller diesen Support nicht mehr allgemein anbietet. 10.1 Bestandsaufnahme 10.1.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Bestandsaufnahme abweichend zu Ziffer 2.1 der EVB-IT Service-AGB nur zu den in der Anlage 1 Leistungsbeschreibung 2.4 genannten Leistungen. Abweichend von Ziffer 2.1 der EVB-IT Service-AGB wird der Auftragnehmer im Rahmen der Bestandsaufnahme die Leistungen gemäß Anlage Nr. erbringen. Der Auftragnehmer darf für die Leistungserbringung ausschließlich folgende automatisierte Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.7 EVB-IT Service-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen. Die Versicherung gemäß Ziffer 1.7 EVB-IT Service-AGB ist darauf zu erstrecken. Abweichend von Ziffer 2.1 EVB-IT Service-AGB beinhaltet der Bericht zusätzlich Ausführungen zu folgenden Punkten: . ergibt sich der Umfang des geschuldeten Berichts aus Anlage Nr. . 10.1.2 Leistungszeit Die Bestandsaufnahme (siehe Anlage 1 Leistungsbeschreibung 2.4) beginnt nach Vertragsabschluss und ist Wochen ab . am . und wird, einschließlich der Erstellung und Übergabe des Berichtes innerhalb von Wochen seit Beginn der Bestandsaufnahme bis spätestens zum 26.02.2022 abgeschlossen. 10.1.3 Vergütung Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Bestandsaufnahme ist in der Servicepauschale enthalten. Der einmalige Pauschalfestpreis für die Bestandsaufnahme beträgt: siehe Anlage 3 Preisblatt. Die Vergütung für die Bestandsaufnahme erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1 mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro. 10.2 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des IT-Systems 10.2.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Störungen* die Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Service-AGB wiederherzustellen. Dies jedoch nur in Bezug auf die Standardsoftware* der Firma United Planet sowie der bestehenden zur Standardsoftware* gehörigen Individualsoftware*. oder Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Störungen* die Betriebsbereitschaft* des IT-Systems EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 12 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Service-AGB mit Ausnahme folgender Systemkomponenten* wiederherzustellen: . oder Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Störungen* die Betriebsbereitschaft* folgender Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Service-AGB wiederherzustellen: . Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.2.3 EVB-IT Service-AGB zur Übernahme neuer System-komponenten* im Rahmen der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nicht verpflichtet. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. . 10.2.2 Kenntniserlangung von Störungen* 10.2.2.1 Störungsmeldung durch den Auftraggeber In der Regel erfolgt die Störungsmeldung an folgende Adresse: Name/Firma: Organisationseinheit/Abteilung: Postanschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Web-Adresse (z.B. Adresse des Ticketsystems* gemäß Nummer 7): Anstatt auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 15.2 EVB-IT Service-AGB) erfolgt die Störungsmeldung in der Regel auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. . formlos per Email. 10.2.2.2 Anderweitige Kenntniserlangung von Störungen* Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems (Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.7 EVB-IT Service-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen. 10.2.3 Reaktions- und Erledigungszeiten* Es werden folgende Reaktions- und Erledigungszeiten* vereinbart (siehe Ziffer 7 EVB-IT Service-AGB): Störungsklasse Reaktionszeit* in Stunden Erledigungszeit* in Stunden 1 2 3 Betriebsverhindernde Störung* 2 6 Betriebsbehindernde Störung* 4 16 Leichte Störung* 8 32 Reaktions- und Erledigungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung innerhalb der in EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 13 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 Nummer 6 für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reak-tionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 10.2.2.2 erlangen können. Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und Erledigungszeiten* für Störungen* der Klassen auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*. auch innerhalb der folgenden Zeiten: . Die Reaktionszeiten* und Erledigungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Service-AGB wie folgt definiert: Die Reaktions-* und Erledigungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Service-AGB definierten Störungsklassen festgelegt. Ergänzend zu Ziffer 14.2 EVB-IT Service-AGB können in Nummer 18 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertrags-strafen vereinbart werden. 10.2.4 Vergütung Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* ist in der Servicepauschale enthalten; der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt Euro. Abweichend von Ziffer 2.2.1 EVB-IT Service-AGB kann der Auftragnehmer für die Beseitigung von Störungen, die bereits bei Vertragsbeginn in einem durch ihn übernommenen Fremdsystem vorlagen, in den in Ziffer 2.2.1 EVB-IT Service-AGB genannten Fällen keine gesonderte Vergütung verlangen. statt in den ersten drei in den ersten Monaten eine gesonderte Vergütung verlangen. nur für die Beseitigung folgender Störungen* eine gesonderte Vergütung verlangen: . Die Vergütung für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* erfolgt nach Aufwand gemäß den Sätzen wie sie in Anlage 3 Preisblatt genannt sind. Vor Auftragserteilung muss der Auftragnehmer eine dem Aufwand angemessene Kostenschätzung vorlegen, die von Auftraggeber schriftlich bestätigt werden muss. mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro. 10.3 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des IT-Systems (vorbeugende Maßnahmen) 10.3.1 Leistungsumfang 10.3.1.1 Vereinbarung eines Wartungskonzeptes Zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* behält der Auftragnehmer die Weiterentwicklung der Standardsoftware* im Blick und passt bei eventuellen Änderungen die Individualsoftware* entsprechend an, um die reibungslose Betriebsbereitschaft zu gewährleisten. 10.3.1.2 Vereinbarung bestimmter Leistungen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu bestimmten Leistungen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* gemäß Anlage Nr. zu den dort vereinbarten Vergütungsregelungen. Der Auftragnehmer ist zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* soweit erforderlich, auch zur Erstellung und Überlassung eines fehlerbereinigten Programmstandes* der Individualsoftware* verpflichtet. 10.3.1.3 Vollumfängliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vollumfänglichen Aufrechterhaltung gemäß Ziffer 2.2.2 EVB-IT Service AGB der Betriebsbereitschaft*. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 14 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 Auftreten zukünftiger Störungen* im IT-System zu vermeiden. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. . oder Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für folgende Systemkomponenten* oder für die in Anlage Nr. aufgeführten Teile angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen* zu vermeiden. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. . Der Aufragnehmer ist zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* soweit erforderlich, auch zur Erstellung und Überlassung eines fehlerbereinigten Programmstandes* der Individualsoftware* verpflichtet. 10.3.1.4 Vereinbarung zur Übernahme neuer Systemkomponenten* Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.2.3 EVB-IT Service-AGB zur Übernahme neuer Systemkom-ponenten* im Rahmen der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* nicht verpflichtet. 10.3.1.5 Vereinbarung eines Überwachungssystems Der Auftragnehmer ist zur Feststellung aktuellen Systemzustandes (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems (Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.7 EVB-IT Service-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. genannten Umfang selbst Kenntnis vom aktuellen Zustand des Systems zu verschaffen. 10.3.2 Vergütung Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* ist in der Servicepauschale enthalten; der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt Euro. Die Vergütung für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* erfolgt nach Aufwand gemäß Anlage 3 Preisblatt. mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro. 10.4 Überlassung neuer Programmstände* 10.4.1 Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware* sowie für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendigen Lizenzen Der Auftragnehmer verpflichtet sich in nachfolgendem Umfang zur Überlassung folgender neuer Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware*, sobald sie am Markt verfügbar sind: Lfd. Nr. Standard-software* Lieferung, Installation, Customizing*, Integration* des Programmstandes* abweichend von Ziffer 2.3.3 Satz 2 EVB-IT Service-AGB: Patch*, Update* Upgrade* Release/ Version* Umsetzung von in Anlage Nr. genannten Gesetzes- und sonstigen Normänderungen (gemäß Ziffer 2.3.2 EVB-IT Service-AGB) Installation, Customizing* und Integration* erst auf Anforderung des Auftraggebers Installation durch den Auftraggeber 1 2 3a 3b 3c 3d 4 5 1 Intrexx ja ja ja Nein ja nein EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 15 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 2 Serverlizenzvertrag ja ja ja Besondere Vereinbarung Installation, Customizing* und/oder Integration* der Programmstände* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. . 10.4.2 Überlassung neuer Programmstände* der Individualsoftware* Der Auftragnehmer verpflichtet sich in nachfolgendem Umfang zur Überlassung folgender neuer Programmstände* für die aufgeführte Individualsoftware*: Lfd. Nr. Individualsoftware* Programmstände* zur Umsetzung von in Anlage Nr. genannten Gesetzes- und sonstigen Normänderungen und in dort genannten weiteren Fällen (gemäß Ziffer 2.3.2 EVB-IT Service-AGB) abweichend von Ziffer 2.3.3 Satz 2 EVB-IT Service-AGB: Installation, Customizing* und Integration* erst auf Anforderung des Auftraggebers Installation durch den Auftraggeber 1 2 3 4 5 1 Knowledge App/Wiki-App keine Besondere Vereinbarung Installation, Customizing* und/oder Integration* der Programmstände* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. . 10.4.3 Bereitstellung zu überlassender Programmstände* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Programmstände* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 10.4.1, lfd. Nr. 1 in folgender Form: installiert auf dem Server. gemäß Nummer 10.4.2, lfd. Nr. 1 in folgender Form: installiert auf dem Server (zusätzlich Dokumentation). gemäß Nummer 10.4.1 und/ oder Nummer 10.4.2, lfd. Nr. wie in Anlage Nr. beschrieben. 10.4.4 Installation*, Customizing* und Integration* beigestellter Programmstände* Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die nachfolgend genannten, vom Auftraggeber beigestellten Programmstände* der Standardsoftware* des IT-Systems die folgenden Leistungen zu erbringen: Lfd. Nr. Standard-software* Art des beigestellten Programmstandes* Leistungen des Auftragnehmers Patch*, Update* Upgrade* Release/ Version* Installation* Customizing* und Integration* 1 2 3a 3b 3c 4 5 EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 16 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 10.4.5 Vergütung Es erfolgt keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Leistungen dieser Nummer 10.4 ist in der Servicepauschale enthalten; Die Leistungen werden analog zu Anlage 3 Preisblatt nach Aufwand oder pauschal vergütet. der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt Euro. Ausgenommen hiervon sind die folgenden Leistungen, die nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1 gesondert zu vergüten sind: Installation überlassener Programmstände* mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.). Customizing* und Integration* überlassener Programmstände* mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.). Leistungen gemäß Nummer 10.4.4 lfd. Nr. an beigestellten Programmständen* mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.). sonstige Leistungen gemäß Anlage Nr. mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.). 10.5 Hotline 10.5.1 Umfang der Leistung Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Ziffer 2.4 der EVB-IT Service-AGB zu den in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten*. Abweichend von Ziffer 2.4.3 der EVB-IT Service AGB, darf der Auftragnehmer für die Hotline nur Personal einsetzen, das sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen gelöst werden können. das gemäß Anlage Nr. qualifiziert ist. Im Rahmen der Hotline werden auch Fragen zur Nutzung des IT-Systems beantwortet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Hotline Störungen*, soweit möglich, auch durch Teleservice* zu beseitigen. Abweichend von Ziffer 2.4.2 EVB-IT Service-AGB ist lediglich der in Anlage Nr. aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen. Abweichend von Ziffer 2.4.3 EVB-IT Service-AGB erfolgt die Hotline zu folgenden Zeiten in englischer Sprache. Abweichend von Ziffer 2.4.4 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen. Abweichend von Ziffer 2.4.4 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen, soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird; nicht mehr als (Anzahl) Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden; der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens auf der (z.B. zweiten) Ebene erfolgt; EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 17 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens nach (Anzahl) Minuten erfolgt. Abweichend von Ziffer 2.4.5 EVB-IT Service-AGB hat der Auftragnehmer die Bearbeitung eines Vorgangs durchgängig durch denselben Mitarbeiter zu gewährleisten. Abweichend von Ziffer 2.4.6 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hotline über anzubieten (Mehrwertdienstenummer, Mobilfunknummer, Auslandsrufnummer). Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. . 10.5.2 Vergütung Keine gesonderte Vergütung. der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt Euro. Die Vergütung für die Hotline erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro. 10.6 Rufbereitschaft 10.6.1 Leistungen und Leistungsort im Rahmen der Rufbereitschaft Der Auftragnehmer unterhält eine Rufbereitschaft gemäß Ziffer 2.5 EVB-IT Service-AGB zu den in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten*, die ständig erreichbar ist zur Beratung und Störungsbeseitigung (telefonisch oder per Teleservice*) mit dem in Anlage Nr. näher geregelten Leistungsumfang und dem dort vereinbarten besonders qualifizierten Personal, zur Erbringung der in Anlage Nr. näher geregelten Leistungen beim Auftraggeber vor Ort mit dem in der Anlage vereinbarten, besonders qualifizierten Personal mit den in Nummer 10.6.2 vereinbarten Reaktionszeiten*. Abweichend werden diese Leistungen an folgendem Ort erbracht: . EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 18 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 10.6.2 Reaktions- und Erledigungszeiten* Es werden folgende Reaktions- und Erledigungszeiten* vereinbart: Klasse (Störungsklassen siehe Ziffer 6 EVB-IT Service-AGB) Reaktionszeit* in Stunden (d.h. Zeit bis zum Eintreffen des Personals am vereinbarten Ort, gilt nur bei Leistungen vor Ort) Erledigungszeit* in Stunden (gilt nicht bei Beratungsleistungen) 1 2 3 Betriebsverhindernde Störung* Betriebsbehindernde Störung* Leichte Störung* sonstige Anfragen bzw. Leistungen Reaktions- und Erledigungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung bzw. Anfrage innerhalb der in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung bzw. Anfrage außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und Erledigungszeiten* für Störungen* der Klassen auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*. auch innerhalb der folgenden Zeiten: . Die Reaktionszeiten* und Erledigungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Service-AGB wie folgt definiert: . Die Reaktions-* und Erledigungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Service-AGB definierten Störungsklassen festgelegt. Ergänzend zu Ziffer 14.2 EVB-IT Service-AGB können in Nummer 18 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertrags-strafen vereinbart werden. 10.6.3 Vergütung 10.6.3.1 Vergütung für Unterhalt der Rufbereitschaft sowie Beratung und Störungsbeseitigung (Ziffer 2.5.1 EVB-IT Service-AGB, erster Aufzählungspunkt) Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für Unterhalt der Rufbereitschaft sowie Beratung und Störungsbeseitigung (telefonisch oder per Teleservice*) ist in der Servicepauschale enthalten; der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt Euro. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro. 10.6.3.2 Vergütung für die Erbringung der vereinbarten Leistungen vor Ort (Ziffer 2.5.1 EVB-IT Service-AGB, zweiter Aufzählungspunkt) Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Erbringung der vereinbarten Leistungen vor Ort ist in der Servicepauschale enthalten; EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 19 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt Euro. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. Einsatz, Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro. 10.7 Vor Ort-Service, regelmäßige Anwesenheit beim Auftraggeber 10.7.1 Art und Umfang der Leistung, Ort und Zeiten der Leistung Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen eines Vor-Ort-Services gemäß Ziffer 2.6 EVB-IT Service-AGB die Leistungen aus Anlage Nr. zu erbringen. folgende Leistungen zu erbringen: . Der Vor-Ort Service ist an den Standorten gemäß Nummer 3.2 zu erbringen. den Orten gemäß Anlage Nr. zu erbringen. folgenden Orten zu erbringen: . Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Vor-Ort-Service zu den Zeiten gemäß Anlage Nr. zu erbringen. folgenden Zeiten zu erbringen: . 10.7.2 Vergütung Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für den Vor-Ort Service ist in der Servicepauschale enthalten; der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt Euro. Die Vergütung für den Vor-Ort Service erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro. 10.8 Lizenzmanagement 10.8.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer übernimmt das Lizenzmanagement gemäß Ziffer 2.7 EVB-IT Service-AGB für die Software* des IT-Systems die Software* gemäß Anlage Nr. und darf hierfür ausschließlich folgende automatisierte Verfahren (z.B. Softwaretools) einsetzen: (Produktbezeichnung). Diese müssen neben den Anforderungen aus Ziffer 1.7 EVB-IT Service-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen. Bei der Durchführung des Lizenzmanagements sind die technischen, organisatorischen und rechtlichen Vorgaben des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. zu beachten. 10.8.1.1 Bestandserfassung gemäß Ziffer 2.7.1 EVB-IT Service-AGB Es wird eine Bestandserfassung gemäß Ziffer 2.7.1 EVB-IT Service-AGB vereinbart. Die näheren Modalitäten der Bestandserfassung (z.B. der Ablauf, Leistungsort(e)) ergeben sich aus Anlage Nr. . Die Bestandserfassung beginnt Wochen ab am und wird, einschließlich der Erstellung und Übergabe des Berichtes innerhalb von Wochen seit Beginn EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 20 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 bis zum abgeschlossen. Die Darstellung der Ergebnisse der Bestandserfassung (Lizenzdatenbank gemäß Ziffer 2.7 EVB-IT Service-AGB) erfolgt in folgendem Format: . Weitere Vorgaben zum Datenbankformat ergeben sich aus Anlage Nr. . Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Nutzungsrechtsinformationen, etwaige Lizenzschlüssel sowie die dazugehörigen Datenträger zu archivieren, wie in Anlage Nr. vereinbart (Archivierung). Abweichend von Ziffer 2.7.1 der EVB-IT Service-AGB beinhaltet der Bericht nach Abschluss der Bestandserfassung zusätzlich Ausführungen zu folgenden Punkten: . ergibt sich der Umfang des geschuldeten Berichts aus Anlage Nr. . 10.8.1.2 Bestandsverwaltung gemäß Ziffer 2.7.2 EVB-IT Service-AGB Es wird die Bestandsverwaltung vereinbart. Im Rahmen der Bestandsverwaltung wird der Auftragnehmer beginnend mit Abschluss der Bestandserfassung (Datum) die in Ziffer 2.7.2 EVB-IT Service-AGB genannten Informationen laufend selbst ermitteln vom Auftraggeber entgegennehmen gemäß Anlage Nr. ermitteln und die Lizenzdatenbank und soweit eine Archivierung in Nummer 10.8.1.1 vereinbart ist, auch das Archiv entsprechend aktualisieren. Abweichend von Ziffer 2.7.2 EVB-IT Service-AGB ist (z.B. alle zwei Jahre, alle 18 Monate) eine erneute Bestandserfassung gemäß Ziffer 2.7.1 EVB-IT Service-AGB durchzuführen. 10.8.2 Vergütung 10.8.2.1 Bestandserfassung gemäß Ziffer 2.7.1 EVB-IT Service-AGB Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Bestandserfassung ist in der Servicepauschale enthalten. Der einmalige Pauschalfestpreis für die Bestandserfassung beträgt: Euro. Die Vergütung für die Bestandserfassung erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro. 10.8.2.2 Bestandsverwaltung gemäß Ziffer 2.7.2 EVB-IT Service-AGB Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Bestandsverwaltung ist in der Servicepauschale enthalten; der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt Euro. Die Vergütung für die Bestandsverwaltung erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro. 10.8.2.3 Sonstige Leistungen im Rahmen des Lizenzmanagements gemäß Ziffer 2.7.3 EVB-IT Service-AGB Die Vergütung für sonstige Leistungen im Rahmen des Lizenzmanagements erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. 10.9 Abwicklung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen Dritte 10.9.1 Art und Umfang der Leistung, Ort und Zeiten der Leistung EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 21 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 Der Auftragnehmer verpflichtet sich gemäß Ziffer 2.8 EVB-IT Service-AGB, den Auftraggeber bei der technisch-organisatorischen Abwicklung von Mängel- oder Garantieansprüchen aus folgenden Kauf-, Werklieferungs- und Werkverträgen zu unterstützen: Lfd. Nr. Vertragsbezeichnung und Nummer Anlage Nr. Ggf. nicht zu berücksichtigende Ansprüche des Auftraggebers 1 2 3 4 von Ansprüchen aus folgenden Serviceverträgen zu unterstützen: Lfd. Nr. Vertragsbezeichnung und Nummer Anlage Nr. Ggf. nicht zu berücksichtigende Ansprüche des Auftraggebers 1 2 3 4 Der Auftragnehmer wird auch die rechtzeitige Benachrichtigung des Auftraggebers über vertragsrelevante Fristen und Termine z.B. zur Kündigung, Verlängerung oder Änderung der in den vorgenannten Tabellen aufgeführten Verträge übernehmen. Weitere Vereinbarungen zu Mängelhaftungs- und Servicevertragsabwicklung gemäß Anlage Nr. . 10.9.2 Vergütung Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Mängelhaftungs- und Servicevertragsabwicklung ist in der Servicepauschale enthalten; der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt . Die Vergütung für Mängelhaftungs- und Servicevertragsabwicklung erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1 mit einer Obergrenze in Höhe von pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro. 10.10 Datensicherungsservices 10.10.1 Art und Umfang der Leistung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu Datensicherungsleistungen gemäß Ziffer 2.9 EVB-IT Service-AGB und Anlage Nr. und des dort vorgeschriebenen Datensicherungskonzeptes. Dabei werden ausschließlich folgende automatisierte Verfahren eingesetzt: (Produktbezeichnung). Diese müssen neben den Anforderungen aus Ziffer 1.7 EVB-IT Service-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen. EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 22 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 10.10.2 Vergütung Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für den Datensicherungsservice ist in der Servicepauschale ent-halten; der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt . Die Vergütung für den Datensicherungsservice erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1 mit einer Obergrenze in Höhe von pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro. 10.11 Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten* 10.11.1 Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten* bei deren Verlagerung Der Auftragnehmer ist auf Anforderung des Auftraggebers zum Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten* bei deren Verlagerung einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.10.1 EVB-IT Service-AGB verpflichtet. Die Verpflichtung zu Leistungen gemäß Ziffer 2.10.1 EVB-IT Service-AGB wird auf folgende Liegenschaften beschränkt. Die Verpflichtung zu Leistungen gemäß Ziffer 2.10.1 EVB-IT Service-AGB wird auf folgende Systemkomponente(n)* beschränkt. weitere Regelungen gemäß Anlage Nr. . 10.11.2 Modifikation von Systemkomponenten* Auf Anforderung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. genannten Umfang zur Modifikation von Systemkomponenten* einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.10.2 EVB-IT Service-AGB verpflichtet. Die Verpflichtung zur Modifikation von Systemkomponenten* ist auf die Systemkomponenten*: gemäß Anlage Nr. beschränkt. Abweichend von Ziffer 2.10.2 der EVB-IT Service-AGB wird die Verpflichtung zur Modifikation von Systemkomponenten* gemäß Anlage Nr. beschränkt. Weitere Regelungen zur Modifikation von Systemkomponenten* gemäß Anlage Nr. . 10.11.3 Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* Auf Anforderung des Auftraggebers und nach seinen näheren Maßgaben ist der Auftragnehmer zum Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.10.3 EVB-IT Service-AGB verpflichtet. Die Verpflichtung zum Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* ist auf die Systemkomponenten* gemäß Anlage Nr. beschränkt. Weitere Regelungen zum Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* gemäß Anlage Nr. . EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 23 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 10.11.4 Vergütung 10.11.4.1 Vergütung im Rahmen der Servicepauschale (nur möglich für Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten* und bestimmte Modifikationen) Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für den Ab- und den Wiederaufbau von Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.1 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.1 (gilt nur, soweit keine Fallpauschale gemäß Nummer 10.11.4.3 vereinbart ist) ist in der Servicepauschale enthalten; der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt . Keine gesonderte Vergütung für die in der Anlage aufgeführten Modifikationen aus Nummer 10.11.2 bzw. Einrichtungsleistungen aus Nummer 10.11.3 gemäß Ziffern 2.10.2 bzw. 2.10.3 EVB-IT Service-AGB und (gilt jeweils nur, soweit keine Fallpauschale gemäß Nummer 10.11.4.3 vereinbart ist); der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt . 10.11.4.2 Vergütung nach Aufwand Eine Vergütung erfolgt nur, wenn die Leistung nicht bereits aufgrund einer anderen Regelung dieses Vertrages geschuldet und vergütet wird. Soweit die Leistungen nicht nach Fallpauschalen gemäß Nummer 10.11.4.3 vergütet werden, erfolgt die Vergütung für Ab- und den Wiederaufbau von Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.1 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.1 nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. erfolgt die Vergütung für die Modifikation von Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.2 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.2 nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. erfolgt die Vergütung für die Einrichtung von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.3 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.3 nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. 10.11.4.3 Vergütung nach Fallpauschalen Es werden nachfolgende Fallpauschalen vereinbart: Lfd Nr. Einheit1 Art der Leistung2 Ort der Leistung3 Fallpauschale in Euro 1 2 3 4 5 1 z.B. PC, inklusive installierter Software* 2 z.B. Ab- und Wiederaufbau oder Modifikation (Einbau einer zusätzlichen Komponente) oder Einrichtungsleistungen gemäß Ziffer 2.10.3 der EVB-Service-AGB) 3 z.B. innerhalb einer Liegenschaft oder zwischen den Liegenschaften gemäß Nummer 3.2 Es werden die aus Anlage Nr. ersichtlichen Fallpauschalen vereinbart. EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 24 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 10.12 Schulung 10.12.1 Art und Umfang der Schulungen Der Auftragnehmer ist zu folgenden Schulungen im Zusammenhang mit dem IT-System verpflichtet. Lfd. Nr. Anzahl der Schulungen Name und Art der Schulung (NZ/AD/MP/S)1 Anzahl der Unterrichtsstunden pro Schulungstag2 Schulungs-tage pro Schulung Ort2 Maximale Anzahl Teil-nehmer pro Schulung Vergütung pro Schulung Vergütung insgesamt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung 2 von Ziffer 2.11.1 EVB-IT Service-AGB abweichend Der Auftragnehmer ist auf Anforderung des Auftraggebers zu weiteren, nicht in obiger Tabelle aufgeführten Schulungen im Zusammenhang mit dem IT-System gemäß Anlage Nr. verpflichtet. Die Vergütung für solche weiteren Schulungen erfolgt nach Aufwand und beträgt pro Unterrichtsstunde Euro. Reisekosten und Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten und Reisezeiten werden wie folgt vergütet . Vorbereitung, Durchführung und Vergütung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. . 10.12.2 Schulungsunterlagen Abweichend von Ziffer 2.11.2 EVB-IT Service-AGB ergeben sich die Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen aus Anlage Nr. . 10.13 Sonstige Serviceleistungen Der Auftragnehmer beschafft alle notwendigen Programmstände und Lizenzen beim Hersteller der Standardsoftware* (United Planet) für einen störungsfreien Betrieb. Die Vergütung erfolgt analog der in Anlage 3 Preisblatt gemachten Angaben. Sollten zukünftig weitere, das bestehende System erweiternde Standardsoftware* von Auftraggeber gewünscht werden, unterstützt der Auftragnehmer bei der Beschaffung und stellt eventuell anfallende Kosten in Rechnung. Im Rahmen der Beschaffung bemüht sich der Auftragnehmer das wirtschaftlichste Ergebnis zu erzielen und ggf. einen Rabatt für gemeinnützige Vereine zu vereinbaren. Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer Im Rahmen der Weiterentwicklung des DAH-Intranets, kann der Auftraggeber die Programmierung weiterer Individualsoftware* beauftragen. Der Auftragnehmer berät und konzipiert gemeinsam mit dem Auftraggeber die zu entwickelnde Software und erstellt auf dieser Basis ein Angebot. Hierbei orientiert er sich an denen in der Anlage 3 Preisblatt gemachten Stunden- und Tagessätzen. Das Angebot bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Keine gesonderte Vergütung für die sonstigen Serviceleistungen; der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt . Die Vergütung für die sonstigen Serviceleistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1 mit einer Obergrenze in Höhe von pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 25 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 11 Nutzungsrechte 11.1 Rechteeinräumung durch den Auftraggeber (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Service-AGB) 11.1.1 Beschreibung der bestehenden Nutzungsrechte des Auftraggebers Abweichend von Ziffer 5.1 EVB-IT Service-AGB ergeben sich die Nutzungsrechte des Auftraggebers an dem IT-System oder den Teilen, für die Serviceleistungen vereinbart sind, und der bestimmungsgemäße Gebrauch aus Nummer 3.1 sowie aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 5.1 EVB-IT Service-AGB ergeben sich die Nutzungsrechte des Auftraggebers an dem IT-System oder den Teilen, für die Serviceleistungen vereinbart sind, und der bestimmungsgemäße Gebrauch aus dem in Nummer 3.1 bezeichneten Projektvertrag. 11.1.2 Vereinbarungen zur Übergabe von Quellcodes* und/oder Werkzeugen* durch den Auftraggeber Zur Erbringung der Serviceleistungen übergibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Quellcodes* im Umfang gemäß Anlage Nr. . Die Übergabe erfolgt (z.B. Datum oder binnen Tagen nach Zuschlag). Zur Erbringung der Serviceleistungen übergibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Werkzeuge* im Umfang gemäß Anlage Nr. . Die Übergabe erfolgt (z.B. Datum oder binnen Tagen nach Zuschlag). Abweichend von Ziffer 5.1 EVB-IT Service-AGB vermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Zugriff auf den Quellcode* gemäß den Regelungen in Anlage Nr. . 11.2 Rechteeinräumung durch den Auftragnehmer (siehe Ziffer 5.2 EVB-IT Service-AGB) Regelungen zu Rechten an im Rahmen von Serviceleistungen erstellter Individualsoftware* bzw. erstellten Anpassungen von Standardsoftware* auf Quellcodeebene, die nicht in den Standard übernommen werden: Es gilt Ziffer 5.2.2.1 der EVB-IT Service-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird. Es gilt Ziffer 5.2.2.1 der EVB-IT Service-AGB mit der Maßgabe, dass die gewerbliche Verwertung, also insbesondere auch eine Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken zulässig ist. Es gelten vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 5.2.2.1 EVB-IT Service-AGB die Regelungen zu den Nutzungsrechten aus Anlage Nr. . Ausgenommen hiervon ist die Individualsoftware* . sind die erstellten Anpassungen von Standardsoftware* auf Quellcodeebene für die Standardsoftware* . Für diese gelten vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 5.2.2.1 EVB-IT Service-AGB die Regelungen zu den Nutzungsrechten aus Anlage Nr. . 11.2.1 Nutzungsrechte an vorbestehenden Teilen* Der Einsatz von vorbestehenden Teilen* bedarf jeweils der Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, den Auftraggeber auf die mit dem Einsatz der vorbestehenden Teile* verbundenen, insbesondere lizenzrechtlichen Folgen aufzuklären. Der Einsatz von vorbestehenden Teilen*, die nur im Objektcode* zur Verfügung gestellt werden sollen und an denen der Auftraggeber daher gemäß Ziffer 5.2.2.2 EVB-Service-AGB kein Bearbeitungsrecht erhält, bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Abweichend von Ziffer 5.2.2.2 EVB-IT Service-AGB ist der Auftraggeber auch zur gewerblichen Verwertung, d.h. insbesondere zur Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung vorbestehender Teile* der Individualsoftware* in Verbindung mit der Individualsoftware* selbst berechtigt. Die Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist mit der Vergütung für die Indivi-dualsoftware* abgegolten. Die Vergütung für das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* insgesamt an beliebige Dritte beträgt insgesamt Euro. ergibt sich aus Anlage Nr. . EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 26 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 Das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist ausgeschlossen. Die Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* ist in Anlage Nr. geregelt. 11.2.2 Werkzeuge* Abweichend von Ziffer 5.2.2.3 EVB-IT Service-AGB wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt, statt nur eines weiteren Vervielfältigungsstücks Vervielfältigungsstücke herzustellen, diese gemeinsam mit der Individualsoftware* zu verbreiten und dem Dritten daran die Rechte aus Ziffer 5.2.2.3 EVB-IT Service-AGB mit Ausnahme des Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechts einzuräumen. Abweichend von Ziffer 5.2.2.3 EVB-IT Service-AGB werden dem Auftraggeber folgende Rechte gemäß Anlage Nr. eingeräumt. 12 Dokumentation Ergänzende bzw. davon abweichende Regelungen zu Ziffer 10 EVB-IT Service-AGB ergeben sich aus Anlage Nr. . 13 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 13.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Alle Angabe hierzu siehe Anlage 3 Preisblatt. Lfd. Nr. Bezeichnung der Personalkategorie Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 13.2.1 Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 13.2.2 Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 13.2.3 je Stunde je Tag je Stunde je Tag je Stunde je Tag 1 2 3 4 5 6 7 8 Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 13.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: 13.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit Montag Bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr Bis von bis Uhr von bis Uhr 13.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 27 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 Bis von bis Uhr Bis von bis Uhr von bis Uhr 13.2.3 Während sonstiger Zeiten Wochentag Uhrzeit Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. . 13.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 13.4 Satz 2 EVB-IT Service-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 13.4 Sätze 2 und 3 EVB-IT Service-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. . 13.4 Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet, wenn sie zuvor schriftlich durch den Auftraggeber bewilligt wurden. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. . 13.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart. 14 Mitwirkung des Auftraggebers Dem Auftraggeber obliegt folgende Mitwirkung (z.B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) (ergänzend zu Ziffer 15 EVB-IT Service-AGB): Lfd. Nr. Art der Mitwirkung Erläuterungen (z.B. fachliche Qualifikation des Personals, das Mitwirkungsleistungen erbringt) max. Aufwand Termin/ Zeitraum Ort 1 2 3 4 5 6 1 Bereitstellung Zugang zum Webserver EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 28 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 2 Bereitstellung Dokumentation Individualsoftware* (Knowledge-App) Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr. . 15 Abnahme von Serviceleistungen 15.1 Gegenstand der Abnahme Abweichend von Ziffer 16 EVB-IT Service-AGB unterliegen alle Serviceleistungen, die zu Änderungen des IT-Systems führen der Abnahme, es sei denn, es handelt sich um Dienstleistungen. Abweichend von Ziffer 16 EVB-IT Service-AGB unterliegen folgende Serviceleistungen der Abnahme: . 15.2 Erklärung der Betriebsbereitschaft* und der Abnahme im Testsystem Abweichend von Ziffern 9 und 16 der EVB-IT Service-AGB ersetzt die Mitteilung über den erfolgreichen Test aller Serviceleistungen der folgenden Serviceleistungen: im Testsystem die Erklärung der Betriebsbereitschaft*. Soweit gemäß Ziffer 16 EVB-IT Service-AGB eine Abnahme vorgesehen ist, erfolgt diese zunächst auf dem Testsystem. Die Überführung in das IT-System erfolgt durch den Auftraggeber. Auftragnehmer. 15.3 Testdaten Soweit in Nummer 8 kein Testsystem vereinbart ist, gilt Folgendes: Falls erforderlich erstellt der Auftragnehmer Testdaten nach Rücksprache mit dem Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. . Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. . 15.4 Dauer der Funktionsprüfung Über Ziffer 16.1 EVB-IT Service-AGB hinausgehend wird vereinbart, dass die Dauer der Funktionsprüfungszeit Tage beträgt. 15.5 Weitere Regelungen Weitere Regelungen zur Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Ziffer 16 EVB-IT Service-AGB). 16 Mängelhaftung (Gewährleistung) Es gilt Ziffer 17.1 EVB-IT Service-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 24 Monate Monate beträgt. Dies gilt nicht für Rechtsmängel an von im Rahmen der Serviceleistungen überlassener Individualsoftware*. EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 29 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 Es gilt Ziffer 17.1 EVB-IT Service-AGB mit der Maßgabe, dass für Rechtsmängel an von im Rahmen der Serviceleistungen überlassener Individualsoftware* die Verjährungsfrist statt 36 Monate Monate beträgt. Es gilt Ziffer 17.1 EVB-IT Service-AGB mit der Maßgabe, dass die für Rechtsmängel an Individualsoftware* vereinbarte Verjährungsfrist für Rechtsmängel an jeglichen vereinbarten Systemkomponenten* gilt. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. . Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 17.2 EVB-IT Service-AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. . 17 Haftungsregelungen 17.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung Abweichend von Ziffer 20.1 Satz 2 EVB-IT Service-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen minimal das fache (statt des Doppelten), maximal das fache (statt des Vierfachen) der bis zum Tag der Geltendmachung als Durchschnittswert pro Vertragsjahr geschuldeten Vergütung, wobei etwaige Reduktionen der Vergütung für das erste Vertragsjahr wegen Mängelansprüchen außer Betracht bleiben. Abweichend von Ziffer 20.1 EVB-IT Service-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen pro Schadensfall Euro. insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 20.1 EVB-IT Service-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. . 17.2 Haftung für entgangenen Gewinn Abweichend von Ziffer 20.3 EVB-IT Service-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn. 18 Vertragsstrafen 18.1 Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten* Ziffer 14.2 der EVB-IT Service-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden: Leistungsart Nummer (z.B. Nummer 10.2) Überschreitung um . Vertragsstrafe 1 2 3 % % % insgesamt pro Monat jedoch maximal Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. . EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 30 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 18.2 Nichteinhaltung von vereinbarten Erledigungszeiten* Ziffer 14.2 EVB-IT Service-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Erledigungszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden: Leistungsart Nummer (z.B. Nummer 10.2) Überschreitung um . Vertragsstrafe 1 2 3 % % % insgesamt pro Monat jedoch maximal Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Erledigungszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. . 19 Vertragliche Ansprechpartner Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag sind: Ansprechpartner des Auftragnehmers Ansprechpartner des Auftraggebers 1 2 3 Name: Dirk Hetzel Position: Referent für Internetgestützte Prävention Organisationseinheit/Abteilung: Kommunikation Telefon: 030-690087-17 Fax: 030-690087-42 E-Mail: dirk.hetzel@dah.aidshilfe.de Postanschrift: Deutsche Aidshilfe Wilhelmstr. 138 10963 Berlin 20 Schlüsselpositionen Die Parteien definieren gemäß Ziffer 12.3 EVB-IT Service-AGB folgende Schlüsselpositionen auf Seiten des Auftrag-nehmers und deren Besetzung: Lfd. Nr. Schlüsselposition Name Kontakt 1 2 3 4 EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 31 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 21 Weitere Regelungen 21.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers: Lfd. Nr. Position Fachliche Qualifikation Sicherheitsüber-prüfung SÜ 1, 2 oder 3 1 Sonstige Anforderungen, z.B. weitere Sicherheitsanforderungen 1 2 3 4 5 1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz Abweichend von Ziffer 12.2 EVB-IT Service AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. . 21.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: . 21.3 Kopier- oder Nutzungssperre* Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Systemkomponenten* zu liefern oder zu erstellen, die Kopier- oder Nutzungssperren* aufweisen. Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. . 21.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er ausschließlich folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, verwenden wird . siehe Anlage Nr. . entwickeln wird . siehe Anlage Nr. . 21.5 Entsorgung von ausgetauschten Gegenständen (ergänzend zu Ziffer 8 EVB-IT Service) EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 32 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 Ergänzende Vereinbarungen zur Entsorgung der ausgetauschten Gegenstände ergeben sich aus Anlage Nr. . Ergänzende Vereinbarungen zu Datenträgern der ausgetauschten Gegenstände ergeben sich aus Anlage Nr. . 21.6 Regelungen zu Quellcodes* 21.6.1 Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 23.1 der EVB-IT Service-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. übergeben. Abweichend von Ziffer 23.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. . 21.6.2 Hinterlegung des Quellcodes* Die Hinterlegung der im Rahmen dieses Vertrages bearbeiteten Software*oder neuer Programmstände* regelt sich nach dem in Nummer 3.1 bezeichneten Projektvertrag und Ziffer 23.2 EVB-IT Service-AGB. Die Hinterlegung der im Rahmen dieses Vertrages bearbeiteten Software* oder neuer Programmstände* ist in Anlage Nr. geregelt. 21.7 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 24 EVB-IT Service-AGB wird vereinbart. 21.8 Teleservice* Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.7 EVB-IT Service-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen. 21.9 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 25 EVB-IT Service-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheim-haltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz: Nach Vertragsabschluss wird ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen. 21.10 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) Ergänzend/abweichend zu Ziffer 22 EVB-IT Service-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht werden, festgelegt in Anlage Nr. . 21.11 Schlichtungsverfahren Die Parteien vereinbaren ein Schlichtungsverfahren gemäß Ziffer 27 EVB-IT Service-AGB und den weiteren Regelungen in Anlage Nr. bei der folgenden Schlichtungsstelle . EVB-IT Servicevertrag ENTWURF Seite 33 von 33 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber DAH-Intranet-2021 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert. Version 1.0 vom 24.03.2014 22 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: Dieser Vertrag läuft maximal 72 Monate und endet dann automatisch, ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Dieser Vertrag kann aus wichtigem Grund außerordentlich zum Ende eines Monats gekündigt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Zuwendungen durch den Zuwendungsgeber gekürzt oder gestrichen werden. Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. . Berlin , __________ Berlin , 15.12.2021 Ort Datum Ort Datum Peter Stuhlmüller Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druckschrift) Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift) Bewerbungsbedingungen Anlage 2 Öffentliche Ausschreibung Pflege, Support und Weiterentwicklung Intrexx-Share-Software (DAH-Intranet-2021) 1 I. Angebotsform Das Angebot ist ausschließlich in Schriftform auf dem Postweg, per E-Mail oder persönlich abzugeben. Angebote per Fax sind nicht zugelassen. Das Angebot ist als solches zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Das Angebot ist in einem zweiten verschlossenen Umschlag an folgenden Adressaten zu richten: Deutschen Aidshilfe e.V. (DAH) Vergabestelle z.Hd. Dirk Hetzel Wilhelmstraße 138 10963 Berlin Änderungen, Ergänzungen oder ein Zurückziehen des Angebotes sind bis zum Schlusstermin für den Angebotseingang möglich; es gelten die gleichen Formerfordernisse wie für das Ursprungsangebot selbst. II. Angebotsinhalt Das Angebot muss vollständig sein, also sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nach-weise beinhalten. Eventuelle Änderungen an Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig! Soweit dem Bieter Er-läuterungen zum besseren Verständnis des Angebotes erforderlich erscheinen, können diese dem Angebot gesondert beigefügt werden. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Das Angebot ist eigenhändig durch Namensunterschrift zu unterzeichnen. Bei elektronischer Über-mittlung gilt auch die gescannte Unterschrift. Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache ab-zufassen. Es erfolgt keine Losaufteilung. Bewerbungsbedingungen Anlage 2 Öffentliche Ausschreibung Pflege, Support und Weiterentwicklung Intrexx-Share-Software (DAH-Intranet-2021) 2 III. Im Angebot geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise a) Eignung Eigenerklärung entsprechend 123, 124 GWB (Anlage 4) Nachweis über zertifizierte Partnerschaft mit United Planet Nachweis über die Zusammenarbeit mit Einrichtungen aus dem Bereich Verbände, kirchliche o-der soziale Einrichtungen (insgesamt drei Einrichtungen mit Namen, Art der Zusammenarbeit und Zeitraum). b) Sonstige Anforderungen, Nachweise und/oder Erklärungen Preisblatt, vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben (Anlage 3) c) Bietergemeinschaft Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, sind im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot eigenhändig zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bieterge-meinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärung entsprechend 123, 124 GWB (Anlage 4) ist von allen beteiligten Mitgliedern erfor-derlich. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen. d) Unterauftragsvergabe Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben. Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der her-vorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem Bieter erfolgt. e) Muster und Proben Muster und Proben sind als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen. Entwürfe und Ausarbeitungen sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht ver-braucht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über, soweit in den Vergabeunterlagen nichts Gegenteiliges festgelegt ist oder Sie im Angebot bzw. innerhalb von 24 Werktagen nach Ablauf der Bindefrist keine Rückgabe verlangen. Der Auftraggeber haftet nicht für Wertminderungen oder einen Verlust von Proben und Muster, die als Folge notwendiger Prüfungen entstehen. Im Übrigen haftet er bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Gefahr und Kosten der Rückgabe trägt der Bieter. Bewerbungsbedingungen Anlage 2 Öffentliche Ausschreibung Pflege, Support und Weiterentwicklung Intrexx-Share-Software (DAH-Intranet-2021) 3 f) Sonstiges Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird der Auftraggeber beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und im Rahmen der Eignungsprüfung ausgewertet. Eine Abforderung erfolgt nur, sofern der Bieter nach vor-läufiger Angebotsprüfung und Wertung für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. IV. Kosten Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gezahlt. V. Fristen a) Schlusstermin für den Angebotseingang: 08.12.2021, 12.00 Uhr Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist der Eingangsstempel der DAH bzw. der Eingang auf dem Mailserver der DAH. b) Ablauf der Bindefrist: 31.01.2022 Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden, falls nicht zuvor durch Zuschlag ein Vertrag geschlossen wurde. Ein Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag darauf erteilt wurde. VI. Fragen und Auskünfte Fragen sind grundsätzlich schriftlich per E-Mail an folgende/n Ansprechpartner/in zu richten: Herrn Dirk Hetzel, E-Mail: vergabe@dah.aidshilfe.de Fragen und Antworten werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente können von allen potenziellen Bietern unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.aidshilfe.de/vergabe-intranet-2021 abgerufen werden und sind bei der Erstellung des Ange-botes zwingend zu beachten. Die Bieter sind verpflichtet, selbstständig bis zum Ende der Angebotsfrist mögliche Informationen abzurufen Alle Auskünfte sollten rechtzeitig, mindestens sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, angefordert wer-den. VII. Zuschlag a) Zuschlagskriterien Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Bewerbungsbedingungen Anlage 2 Öffentliche Ausschreibung Pflege, Support und Weiterentwicklung Intrexx-Share-Software (DAH-Intranet-2021) 4 b) Informationen über die Zuschlagserteilung: Unterrichtung der Bewerber oder Bieter gemäß 46 UVgO Die DAH unterrichtet jeden Bewerber und jeden Bieter unverzüglich über die erfolgte Zuschlagserteilung. Gleiches gilt hinsichtlich der Aufhebung oder erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens, einschließlich der Gründe dafür. Auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unterrichtet die DAH unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrages, die nicht berücksichtigten Bieter über die we-sentlichen Gründe für die Ablehnung ihres Angebots, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Ange-bots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und die nicht berücksichtigten Bewerber über die we-sentlichen Gründe ihrer Nichtberücksichtigung. VIII. Verwendung der Vergabeunterlagen / Verschwiegenheitspflicht Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes sowie zur Leistungserbringung im Falle der Zuschlagserteilung benutzt werden. Jede Benutzung für andere Zwecke oder Weitergabe an Dritte ist untersagt. Auch nach Beendigung der Angebotsphase ist seitens des Bieters über die Ihm bei seiner Tätigkeit be-kannt gewordenen internen Angelegenheiten der DAH Verschwiegenheit zu bewahren. Dazu sind auch die beteiligten Mitarbeiter des Bieters zu verpflichten. IX. Maßgebliche Rechtsvorschriften Auf das Vergabeverfahren finden im Wesentlichen die folgenden Rechtsvorschriften in ihrer jeweils gel-tenden Fassung Anwendung: Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung UvgO); diese wird kein Vertragsbe-standteil, es besteht kein klagbares Recht auf ihre Anwendung, Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. ANLAGE 3: Preisblatt DAH-Intranet-2022 Einmalzahlung Pauschale jährlich Stundensatz Tagessatz 1 2.1 Software-Pflege 2 Portalserver 3 Application Licence 4 Share Unlimeted 5 6 Nach Aufwand individuelle Pflege z.B. Customizing 7 falls nötig weitere Leistungen angeben 8 falls nötig weitere Leistungen angeben 9 10 2.2 Support Supportanfragen (nach Aufwand) 11 falls nötig weitere Leistungen angeben 12 13 2.3 Weiterentwicklung (z.B. Erstellung von Individualsoftware) alle Leistungen werden nach Aufwand vergütet 14 Redaktionsarbeiten 15 Datenbankarbeiten 16 Programmierungsarbeiten wie Webdesign, Front- und Backend (z.B. PHP, HTML etc.) 17 Beratung 18 falls nötig weitere Leistungen angeben 19 falls nötig weitere Leistungen angeben 20 21 2.4 Einarbeitung (Bestandsaufnahme) Diese Leistungen werden pauschal vergütet. Einarbeitung in das bestehende System Auftaktworkshop (1 Tag) 22 Zwischensumme netto - - 23 USt in % nur Zahl eintragen - - 24 Summe - - Name des Bieters: Ort, Datum: Stempel/Unterschrift: ___________________________________________________ Lfd.Nr. nach Anlage 1Leistungsbeschreibung Pauschale Vergütung Beschaffung Softwareservicevertrag Name des Bieters: Leistung(Zu jeder aufgeführten Leistung, soll ein Angebot gemacht werden; auch wenn sie nur otpional ist, d.h. der Auftraggeber sie nur bei Bedarf abruft.) Kosten in Euro/netto(füllen Sie bitte die geforderte Zahlungsweise nur in den markierten Feldern aus) WICHTIG: Dieses Preisblatt muss vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt werden. Es ist ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben dem Angebot beizufügen! Eigenerklärung entsprechend 123, 124 GWB Anlage 4 Bitte Vergabeart auswählen: Öffentliche Ausschreibung DAH-Intranet-2021 Hiermit erkläre/n ich/wir entsprechend 31 UVgO i. V. m. 123, 124 GWB das Folgende: Weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist ( 123 Abs. 3 GWB), sind in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wegen: 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a StGB (Bildung terroristischer Vereini-gungen), 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemein-schaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in de-ren Auftrag verwaltet werden, 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Arti-kel 2 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und 2 des Gesetzes über das Ruhen der Ver-folgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), 370 Abgabenordnung (AO), auch in Verbindung mit 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, Verstoßes gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ich/Wir erkläre/n zu 124 GWB, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insol-venzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung be-antragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich weder in Liquidation befindet noch seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Ver-hinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, Eigenerklärung entsprechend 123, 124 GWB Anlage 4 Bitte Vergabeart auswählen: Öffentliche Ausschreibung DAH-Intranet-2021 kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unpartei-lichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentli-chen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwie-gende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat, das Unternehmen o nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzu-lässiger Weise zu beeinflussen, o nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o keine fahrlässigen oder vorsätzlich irreführenden Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Ich/Wir erkläre/n zudem: (Die zutreffende Aussage ist anzukreuzen und ggf. zu begründen.) Gegen mich/uns ist ein Ermittlungsverfahren ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig, die als schwere Ver-fehlung im Sinne des 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte. Hinweis: Die genauen Umstände sind im Folgenden darzulegen und zu begründen*. *ggf. auf gesonderter Anlage Gegen mich/uns ist kein Ermittlungs- und /oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im oben ge-nannten Sinne anhängig. Eigenerklärung entsprechend 123, 124 GWB Anlage 4 Bitte Vergabeart auswählen: Öffentliche Ausschreibung DAH-Intranet-2021 Mir/uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in der vorstehenden Erklärung - meinen/unseren Ausschluss von der Auftragserteilung gemäß 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - im Falle der Auftragserteilung eine fristlose Kündigung des Vertrages zur Folge haben können. __________________, den _____________ _______________________________ _______________________ (Unterschrift) (Firmenstempel) Abschließende Liste Anlage 5 Öffentliche Ausschreibung Pflege, Support und Weiterentwicklung Intrexx-Share-Software (DAH-Intranet) 1 Die folgenden geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot in jedem Fall beizufügen: Preisblatt, vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben (Anlage 3) Eigenerklärung entsprechend 123, 124 GWB (Anlage 4) Nachweis über zertifizierte Partnerschaft mit United Planet Nachweis über die Zusammenarbeit mit Einrichtungen aus dem Bereich Verbände, kirchliche oder soziale Einrichtungen (insgesamt drei Einrichtungen mit Namen, Art der Zusammenarbeit und Zeitraum). Im Falle der Gründung einer Bietergemeinschaft zusätzlich: Eigenerklärung entsprechend 123, 124 GWB (Anlage 4) von jedem Mitglied der Bietergemein-schaft Nachweis der fachlichen Eignung (sofern gefordert) von demjenigen Mitglied der Bietergemein-schaft, das für die Erbringungen der jeweiligen (Teil-)Leistung vorgesehen ist Beschreibung der einzelnen Zuständigkeiten im Rahmen des Angebotes Im Falle der Einbeziehung von Unterauftragnehmern zusätzlich: Name(n) des/der Unterauftragnehmer(s) Darstellung von Art und Umfang der Unterauftragsvergabe Verpflichtungserklärung über eine entsprechende Zusammenarbeit des Unterauftragsnehmers mit dem Bieter WICHTIG: Wir weisen darauf hin, dass firmeneigene AGBs dem Angebot NICHT hinzugefügt werden dürfen. Dies hätte den Ausschluss zur Folge. Es gelten ausschließlich die im Vertrag genannten Bestim-mungen. Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Deutsche-AIDS-Hilfe-e-v/2021/11/4207147.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de