Ausschreibung: Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH - DE-München Videokonferenzeinrichtungen Videokonferenzsoftwarepaket Dokument Nr...: 899303-2021 (ID: 2021110113074607288) Veröffentlicht: 01.11.2021 * Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH VERGABEUNTERLAGEN 2021TST000008 Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH Öffentliche Ausschreibung (UVgO) Ausschreibung AUFTRAGGEBER Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - Sophienstr. 6, 80333 München, Deutschland 25.10.2021 Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen............................................................................................................... ............................................ 1 Projektinformation ................................................................................................................................ .................... 1 Vergabeunterlagen............................................................................................................... .................................... 4 Angebotsaufforderung............................................................................................................ .......................... 4 Bewerbungsbedingungen UVgO...................................................................................................................... 5 Bewerbungsbedingungen........................................................................................................... .............. 5 1. Angebotsabgabe ................................................................................................................................ .. 5 1.1. Fristen ................................................................................................................................ ............... 5 1.2. Form und Übermittlung................................................................................................................... ... 5 1.2.1. Textform........................................................................................................................ ................. 6 1.2.2. Elektronische Signatur ................................................................................................................... 6 1.3. Weitere Vorgaben ............................................................................................................................. 6 1.3.1. Angebot ................................................................................................................................ .......... 6 1.3.2. Nachweise....................................................................................................................... ............... 8 2. Hinweise zu den Vergabeunterlagen ................................................................................................... 8 3. Bevorzugte Bieter.......................................................................................................................... ....... 9 4. Besondere Beteiligungsformen ............................................................................................................ 9 4.1. Unterauftragnehmer .......................................................................................................................... 9 4.2. Bietergemeinschaften............................................................................................................ ............ 10 4.3. Verbundene Unternehmen................................................................................................................ 11 4.4. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ............................................................................... 11 5. Abschluss des Vergabeverfahrens....................................................................................................... 12 6. Kommunikation im Vergabeverfahren.................................................................................................. 12 Eigenerklärung ................................................................................................................................ ................. 13 Eigenerklärung ................................................................................................................................ ......... 13 Gewerbezentralregister ................................................................................................................................ .... 15 1. Name des Unternehmens .................................................................................................................... 15 2. Unternehmensform................................................................................................................ ............... 15 3. Juristische Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 15 4. Natürliche Person / GbR ...................................................................................................................... 16 Struktur Bieter ................................................................................................................................ .................. 17 1. Angaben zur Struktur ........................................................................................................................... 17 2. Angaben zu Unterauftragnehmern....................................................................................................... 17 3. Angaben zur Bietergemeinschaft: ........................................................................................................ 18 3.1. Mitglieder der Bietergemeinschaft..................................................................................................... 18 3.2. Bevollmächtigter Vertreter ................................................................................................................ 18 4. Angaben zu verbundenen Unternehmen ............................................................................................. 18 Leistungsbeschreibung - StMFH - L134........................................................................................................... 20 EVB-IT_Systemvertrag............................................................................................................ ......................... 40 i Vordruck Überprüfung Fremdpersonal.pdf....................................................................................................... 80 Eigenerklärung_ILO_Kernarbeitsnormen........................................................................................... .............. 81 Schutzerklärung Scientology..................................................................................................................... ....... 86 1. Erklärung zum Vergabeverfahren ........................................................................................................ 86 2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung...................................................................................... 86 3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: ................................................. 86 Verpflichtungserklärung nichtbeamteter Personen .......................................................................................... 88 Produkte/Leistungen ................................................................................................................................ ................ 90 Kriterienkatalog ................................................................................................................................ ........................ 93 Anlagen ................................................................................................................................ .................................... 96 ii VERFAHRENSINFORMATIONEN Ausschreibung 25.10.2021 Verfahren: 2021TST000008 - Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG Auftragsnummer 2021TST000008 Auftragsbezeichnung Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH ALLGEMEINES VERFAHREN Auftraggeber Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - Liefer-/Ausführungsort 80539 München Leistungsart Lieferleistung Vertragsart < keine Auswahl getroffen > Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO) VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN Losweise Vergabe Nein Art der losweisen Vergabe Zuschlagskriterium Niedrigster Preis Klassifizierungen Code Bezeichnung 32232000-8 Videokonferenzeinrichtungen 48515000-1 Videokonferenzsoftwarepaket ANGEBOTE Mehrere Hauptangebote zugelassen Mehrere Hauptangebote sind zulässig Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen Nachlass Nein Skonto zugelassen Nein Skonto Zahlungsziel Tag(e) Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de Zulässige Signatur Textform nach 126b BGB TERMINE ALLGEMEIN Vorausgegangene Vorinformation Nein Besondere Dringlichkeit Nein BEKANNTMACHUNG Bekanntmachung 25.10.2021 Vorinformation ANGEBOTE UND BEWERTUNG Frist Bieterfragen 10.11.2021 11:00 Angebotsfrist 22.11.2021 11:00:00 Bindefrist 01.03.2022 Versand Vorabinformation AUFTRAGSDAUER Beginn Verfahrensinformationen - 1/3 1 Ende Anmerkungen Verfahrensinformationen - 2/3 2 DATENSCHUTZ DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Name Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r des BayLfSt Anschrift Krelingstraße 50, 90408 Nürnberg Telefon +49 9911004 E-Mail datenschutz@lfst.bayern.de DATENERHEBUNGSVERANTWORTLICHER Name Bayerisches Landesamt für Steuern Anschrift Sophienstraße 6, 80333 München Telefon +49 8999910 E-Mail info-eVergabe@lfst.bayern.de ELEKTRONISCHE TEILNAHME BROWSEREINSTELLUNGEN Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. 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Verfahrensinformationen - 3/3 3 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner Ablauf der Angebotsfrist: Ablauf der Bindefrist: voraussichtliche Ausführungsfrist: Beginn: Ende: E-Mail: Datum: Aufforderung zur Angebotsabgabe Sehr geehrte Damen und Herren, die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben. Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen. Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen. Freundliche Grüße Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH 2021TST000008 H 1620.2.1-1330 22.11.2021 11:00:00 01.03.2022 ausschreibung@lfst.bayern.de 25.10.2021 Thomas Steiner 4 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Bewerbungsbedingungen Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 1. Angebotsabgabe 1.1. Fristen Die Angebotsfrist endet am um Uhr. Eine Änderung oder Rücknahme eines bereits eingereichten Angebots durch den Bieter ist nur bis zum Ablauf dieser Angebotsfrist zulässig. Der öffentliche Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis dahin an sein eingereichtes Angebot gebunden (Bindefrist). Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr. Fragen, die dem öffentlichen Auftraggeber nach Ablauf dieses Termins zugehen, werden grundsätzlich nicht beantwortet. 1.2. Form und Übermittlung Die Abgabe des Angebots hat unter Verwendung elektronischer Mittel zu erfolgen. Nicht mittels elektronischer Datenübermittlung abgegebene Angebote werden nicht berücksichtigt. Die wirksame Angebotsabgabe hat vollumfänglich und ausschließlich über die Vergabeplattform zu erfolgen. Die zur Erstellung eines elektronischen Angebots erforderlichen Arbeitsschritte können Sie dem Bieter-Handbuch entnehmen. 2021TST000008 H 1620.2.1-1330 Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH 22.11.2021 01.03.2022 10.11.2021 11:00 11:00:00 5 Die online-Bearbeitung der Angebotserstellung kann jederzeit unterbrochen werden. Zur Fortsetzung einer unterbrochenen Angebotserstellung bedarf es der nochmaligen Einwahl über die Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden Verfahrens im Menüpunkt meine Projekte, Unterpunkt Angebotsphase). Zur rechtsgültigen Angebotsabgabe bedarf es neben der Verwendung elektronischer Mittel der Einhaltung der verfahrensspezifisch vorgegebenen Formerfordernisse. Diese werden Ihnen im Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten: Textform Dem Erfordernis der Textform nach 126b BGB genügt die Angabe des Angebotserstellers im dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button Angebot einreichen. Elektronische Signatur Bei Auswahl der elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß 2 Nr. 2 und Nr. 3 des Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen. Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise. 1.3. Weitere Vorgaben Die Angebote werden hinsichtlich Form und Vollständigkeit, Eignung der Bieter und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit geprüft und bewertet. Soweit sich aus den übrigen Vergabeunterlagen nicht etwas anderes ergibt, wird für die Angebotsabgabe auf Folgendes hingewiesen: Angebot Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die im Angebot enthaltenen Preisangaben sind in Euro anzugeben. Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, ist der Einheitspreis maßgebend. Es können mehrere Hauptangebote abgegeben werden. 6 Hauptangebote umfassen alle Leistungen, die den Anforderungen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen vollständig entsprechen. Die Abgabe von Doppelangeboten ist unzulässig. Doppelangebote sind Angebote, die sich allein preislich von einem ansonsten inhaltlich identischen Angebot desselben Bieters unterscheiden. Für die Erstellung des Angebots und aller übermittelten Unterlagen wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen mit Übermittlung in das Eigentum des Auftraggebers über. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind. Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen hinzuweisen. Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Maßgeblich ist jeweils die jüngste Antwort des Auftraggebers. Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber geändert werden sollten (sog. Korrekturzyklus), verlieren alle bis dahin abgegebenen Angebote automatisch ihre Gültigkeit. Für den Fall, dass ein bereits abgegebenes Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden. Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger (geeigneter) Bieter berücksichtigt, welche die festgelegten Kriterien zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erfüllen. Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise beurteilt. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, der Unterbeauftragung oder sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (sog. Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen der einzelnen Unternehmen ergänzen, um die erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters insgesamt nachzuweisen. Der Zuschlag auf ein Angebot kann nur bis zum Ablauf der Bindefrist erteilt werden. 7 Nachweise Bei Beauftragung eines Dritten ist nachzuweisen, dass die für den Auftrag erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung gestellt werden kann. Dieser Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen. Zum Nachweis der Eignung sind entsprechende Erklärungen von dem jeweils vorgesehenen Dritten zu unterschreiben und mit dessen Firmenstempel zu versehen. Das gilt auch dann, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist. Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt Eigene Anlagen hochgeladen und elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich Größe und Benennung technischen Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt. Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Hierfür sind Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich vereidigten Übersetzer gefertigt wurden. Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet. 2. Hinweise zu den Vergabeunterlagen Soweit sich aus den übrigen Vergabeunterlagen nicht etwas anderes ergibt, wird auf Folgendes hingewiesen: Die bayerischen Verwaltungsvorschriften zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) finden in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung und gehen den Regelungen in den Vergabeunterlagen vor. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit gültigen Fassung gelten nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil. 8 Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung verwendet werden. Jede über diese Verwendung hinausgehende Nutzung, insbesondere Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers, ist unzulässig. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. 3. Bevorzugte Bieter Bieter, die bevorzugt berücksichtigt werden wollen müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen entsprechend den Vorgaben der VVöA führen. Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben. Werden diese Nachweise nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt. 4. Besondere Beteiligungsformen Soweit sich aus den übrigen Vergabeunterlagen nicht etwas anderes ergibt, wird auf Folgendes hingewiesen: 4.1. Unterauftragnehmer Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig. Unterauftragnehmer ist derjenige, der von einem Bieter beauftragt wird, eine oder mehrere Aufgaben von diesem zu übernehmen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft führt die Leistung nicht selbstständig aus, sondern bedient sich ganz (sog. Generalübernehmer) oder teilweise (sog. Generalunternehmer) dem Einsatz von Unterauftragnehmern. Grundsätzlich haftet der Generalübernehmer/-unternehmer für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung. Der Unterauftragnehmer steht in der Regel in keiner Vertragsbeziehung zum öffentlichen Auftraggeber. 9 Die Namen der Unterauftragnehmer und die jeweils zu erbringenden Leistungen sind im Angebot zu benennen. Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer regelmäßig Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründungen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich bei Weitergabe von Leistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern insbesondere hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskunft darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 4.2. Bietergemeinschaften Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich zulässig. Eine Bietergemeinschaft liegt vor, wenn sich mindestens zwei Einzelbieter zusammenschließen und im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein gemeinsames Angebot mit dem Ziel abgeben den Zuschlag zu erhalten. Die Beteiligung in dieser Form ist möglich, soweit die Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine, von allen Mitgliedern unterschriebene, Erklärung abzugeben, in welcher die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung erklärt ist, alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt sind, ein Mitglied für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages als bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, alle Mitglieder die Haftung für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner übernehmen, 10 eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist, auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung geleistet werden können. 4.3. Verbundene Unternehmen Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig. Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die durch Kapitalbeteiligung, durch Unternehmensverträge oder durch personelle Verflechtungen miteinander verbunden sind. Geben verbundene Unternehmen ein gemeinsames Angebot ab, nehmen sie als Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren teil. Demzufolge finden die Bestimmungen zu den Bietergemeinschaften Anwendung. Der Name der verbundenen Unternehmen und die jeweils zu erbringenden Leistungen sind im Angebot zu benennen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskunft darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 4.4. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss der Beteiligten. Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 % der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. 11 5. Abschluss des Vergabeverfahrens Der Auftraggeber weist auf seine gesetzliche Verpflichtung aus 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hin. Demnach fordert der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a der Gewerbeordnung an. Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß 12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor, den Zuschlag auch ohne Durchführung vorheriger Verhandlungen auf ein Angebot zu erteilen. 6. Kommunikation im Vergabeverfahren Die Vergabestelle übermittelt Nachrichten aus dem Verfahren grundsätzlich nur auf elektronischem Weg. Hierzu erhalten Sie jeweils eine E-Mail-Nachricht an die in Ihrem Profil hinterlegte E-Mail-Adresse. Direkte Rückantworten auf diese E-Mail-Nachrichten oder Anfragen über die dort verwendete System-E-Mail-Adresse sind nicht möglich. Verwenden Sie für die Kommunikation mit der Vergabestelle bitte die Nachrichtenfunktion im Angebotsassistenten. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den in Ihrem Firmen- bzw. Mitarbeiterprofil hinterlegten Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adressen) auch tatsächlich erreichbar sind. Das gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten) andere Kontaktdaten mitgeteilt werden. 12 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Firmenbezeichnung und -anschrift Eigenerklärung Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den 7, 7a oder 11 AEntG oder 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. wird gem. 7 Abs. 1 AGG, 3 Abs. 1 EntgTranspG und 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt. 2021TST000008 H 1620.2.1-1330 Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH 13 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es liegt kein Ausschlussgrund nach 21 AEntG, 19 MiloG, 21 SchwarzArbG und 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG oder 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 wegen Verstoßes gegen eine in 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. 14 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO Öffentliche Auftraggeber sind nach 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 verpflichtet, für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a GewO anzufordern. Hierzu werden folgende Angaben benötigt: 1. Name des Unternehmens 2. Unternehmensform Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG) (bitte weiter bei Punkt 3) Natürliche Person / GbR (bitte weiter bei Punkt 4) 3. Juristische Personen/Personenvereinigungen Sitz der Firma Anschrift der Firma Straße und Hausnummer PLZ und Ort Handelsregisternummer Registergericht 2021TST000008 H 1620.2.1-1330 Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH 15 4. Natürliche Person / GbR Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt. Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im Angebotsassistenten hoch. 1. Gesellschafter Geburtsname Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsname der Mutter 2. Gesellschafter Geburtsname Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsname der Mutter 3. Gesellschafter Geburtsname Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsname der Mutter 16 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Darstellung der Struktur des Bieters 1. Angaben zur Struktur Name des Bieters / der Bietergemeinschaft: Die Beteiligung erfolgt als Einzelbieter Bietergemeinschaft unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen Unterauftragnehmern Auf die Ausführungen zu den besonderen Beteiligungsformen in den Bewerbungsbedingungen wird ausdrücklich hingewiesen. 2. Angaben zu Unterauftragnehmern Name, Vorname bzw. Anschrift bzw. Firmenbezeichnung Firmensitz Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts (bei bevorzugten Bietern: Anteil am Gesamtangebot) 2021TST000008 H 1620.2.1-1330 Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH 17 3. Angaben zur Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe alle zur Prüfung der Eignung erforderlichen Unterlagen, z.B. Eigen- und Schutzerklärungen für jedes Mitglied vorzulegen. Dazu müssen diese Erklärungen heruntergeladen, von allen Mitgliedern unterzeichnet und im Angebotsassistenten im Arbeitsschritt Eigene Anlagen hochgeladen werden. 3.1. Mitglieder der Bietergemeinschaft Name, Vorname bzw. Firmenbezeichnung Anschrift bzw. Firmensitz Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts (bei bevorzugten Bietern: Anteil am Gesamtangebot) 3.2. Bevollmächtigter Vertreter Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters: 4. Angaben zu verbundenen Unternehmen Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die durch Kapitalbeteiligung, durch Unternehmensverträge oder durch personelle Verflechtungen miteinander verbunden sind. 18 Angaben zu den Mitgliedern verbundener Unternehmen: Name, Vorname bzw. Firmenbezeichnung Art der Unternehmensbeziehung (Schlüssel s.u.) 1 = Unternehmensbeziehung mit einem anderen Mutter- und / oder Tochterunternehmen (juristischen Person) 2 = Unternehmensbeziehung mit einer natürlichen Person / Personengruppe 3 = Gesellschafter stehen in einer der genannten Geschäftsbeziehung und halten gemeinsam mehr als 50 % des Kapitals oder der Stimmrechte des beteiligten Unternehmens Eine Unternehmensbeziehung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: - Ein Unternehmen hält die Mehrheit (> 50 %) der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens. - Ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit (> 50 %) der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzurufen. - Ein Unternehmen ist gemäß einem mit anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben. - Ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit (> 50 %) der Stimmrechte von dessen Aktionären oder Gesellschaftern aus. 19 I. Leistungsbeschreibung 1. Bewerbungsbedingungen Zum Ausfüllen und zur Abgabe des nachfolgenden Leistungsverzeichnisses als rechtsverbindliches Angebot ist vom Bieter Folgendes zu beachten: a) Das Angebot ist digital über die Plattform des AG einzureichen. b) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. c) Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen des Bieters haben keine Gültigkeit. d) Angebote sind nur dann einzureichen, wenn der Bieter zur Ausführung der Arbeiten in der Lage ist. e) Die Angebote gehen in das Eigentum des Bauherrn über und werden nicht vergütet. f) Aus der Angebotsabgabe können keinerlei Ansprüche hergeleitet werden. Beispielsweise wird für die Erstellung eines Angebots keine Vergütung gewährt. g) Das vorliegende Leistungsverzeichnis ist in jedem Fall vollständig auszufüllen. h) Gültigkeit: Das Angebot ist ungültig und wird nicht berücksichtigt, wenn: i. es nicht vollständig ausgefüllt ist, geändert wurde oder mit Zusätzen versehen ist. ii. eine Preisabsprache mit anderen Bietern stattgefunden hat oder rechtswidrige sonstige Vereinbarungen getroffen wurden, die auf die Angebote bzw. die Baumaßnahme einen Einfluss haben. i) Das Leistungsverzeichnis ist vom Bieter in allen Positionen auszufüllen. 20 2. Baustellenbeschreibung Anschrift: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) Odeonsplatz 4 80539 München Ansprechpartner: Herr Benedikt Schmid Telefon: 0911 9823-3533 E-Mail: Benedikt.Schmid@stmfh.bayern.de Der Sitzungssaal L134 befindet sich im 1. Stock des Ministeriums am Odeonsplatz 4 (Leuchtenberg Palais). Ein Lastenaufzug ist vorhanden.Der Raum selbst ist jedoch nur über fünf Stufen erreichbar. Parkmöglichkeiten seitens des Bauherrn stehen nach Anmeldung in der Tiefgarage zur Verfügung. 3. Optionaler Besichtigungstermin Der Raum kann im Rahmen eines Besichtigungstermins in Augenschein genommen werden. Ansprechpartner des Auftraggebers für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins ist Herr Karl Stefan Schwenk Telefon: 0911 9823 2398 E-Mail: Karl.Schwenk@stmfh.bayern.de 4. Eingesetztes Personal Das vor Ort für die Anlieferung und den Aufbau des eingesetzte Personal muss bereit sein, sich vor dem Einsatz im StMFH einer polizeilichen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen und das beigefügte Formular zur Sicherheitsüberprüfung auszufüllen. Die entsprechenden Formulare müssen dem 21 StMFH bis spätestens 1 Woche vor dem geplanten Einsatz im StMFH übermittelt werden. Vor Ort darf nur Personal eingesetzt werden, bei welchem die polizeiliche Sicherheitsüberprüfung keine Beanstandungen ergeben hat. 5. Arbeitszeiten Im Sitzungssaal kann unter Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Auflagen während der Geschäftszeiten des StMFH (Montag bis Donnerstag von 07-17 Uhr und Freitag von 07-16 Uhr; ausgenommen Feiertage) max. 10 Stunden/Tag gearbeitet werden, in Ausnahmefällen auch bis 20:00 Uhr und samstags (nach Absprache mit dem AG). 6. Termine Die neue Medien- und Konferenztechnik muss spätestens 12 Wochen nach Beauftragung betriebsbereit sein. Eine intensive werkstattseitige Montagevorbereitung sollte die Bauzeiten vor Ort auf ein Minimum begrenzen. 7. Vertragsbedingungen Als Vertragsbedingungen wird dem Auftrag der EVB-IT-Systemvertrag zu Grunde gelegt. Gegenstand des EVB-IT-Systemvertrages ist die Erstellung der unter II. beschriebenen Anlage einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und Übernahme des Systemservice. Die EVB-IT System-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. 8. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist gilt laut EVB-IT-Systemvertrag. Der Angebotspreis ist entsprechend zu kalkulieren. 22 9. Reaktionszeiten bei nicht vorhersehbaren Ausfällen, Störungen, Schäden und Mängeln während des anschließenden laufenden Betriebes Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber insbesondere für nicht vorhersehbare Ausfälle, Störungen, Schäden und Mängel während des laufenden Betriebes eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) während der Geschäftszeiten des StMFH (siehe unten). Daneben können Ausfälle, Störungen, Schäden und Mängel dem Auftragnehmer auch per E-Mail mitgeteilt werden. Die Reaktionszeiten des Auftragnehmers betragen bei - betriebsverhindernden Ausfällen, Störungen, Schäden und Mängeln: 12 Stunden - betriebsbehindernden Ausfällen, Störungen, Schäden und Mängeln: 24 Stunden und - leichten Ausfällen, Störungen, Schäden und Mängel: 72 Stunden Der Auftragnehmer muss innerhalb der o. g. Reaktionszeiten einen kompetenten und mit dem Projekt vertrauten Servicetechniker vor Ort zur Verfügung stellen, der die Störungs-, Schadens- und Mängelbehebung bzw. die Koordinierung der notwendigen Maßnahmen vornimmt und die Funktionsfähigkeit wiederherstellt. Betriebsverhindernde Ausfälle, Störungen, Schäden und Mängel müssen innerhalb von 24 Stunden nach der Meldung behoben werden. Deshalb muss auch ein 24-Stunden-Service für Ersatzteile oder Leihgeräte ohne Einschränkungen gewährleistet werden. Betriebsbehindernde Ausfälle, Störungen, Schäden und Mängel müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Meldung behoben werden. Leichte Ausfälle, Störungen, Schäden und Mängel innerhalb von einer Woche nach der Meldung. Die Arbeiten müssen in der Regel an Arbeitstagen während der Geschäftszeiten des StMFH (Montag bis Donnerstag von 07-17 Uhr und Freitag von 07-16 Uhr; ausgenommen Feiertage) durchgeführt werden, in Ausnahmefällen und 23 auf Anforderung sowie in Abstimmung mit dem AG müssen auch Arbeiten außerhalb der genannten Zeiten durchgeführt werden, wobei anfallende Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge gesondert in Rechnung zu stellen sind. 10. Abnahme Alle Lieferungen und Leistungen sind abnahmepflichtig. Die Durchführung der Abnahmeverfahren ist Sache desAuftragnehmers. Für die Abnahme sind alle Vorkehrungen für denreibungslosen Ablauf zu treffen. Die Abnahme ist 14 Tage im Voraus schriftlich anzumelden. Die ggf. zur Abnahme erforderlichen Messinstrumente hat der Auftragnehmer zur Abnahme kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat seine Anlagen in sauberem und gereinigtem Zustand zu übergeben. Die Abnahme gilt erst mit der Anweisung des Endbetrages oder mit der Ausstellung einer Abnahmebescheinigung als erfolgt. Leistungen, die bei Abnahme nicht überprüft werden können, sind entsprechend dem Baufortschritt Zwischenabnahmen zu unterziehen. Der Auftragnehmer hat die Anlage auf einwandfreie Funktion zu überprüfen. Sofern die Gesamtfunktion erst bei voller Nutzung oder Maximalbelastung festgestellt werden kann, wird diese Überprüfung bei der Abnahme ausgeklammert und nachvollzogen. Die Einweisung des Personals des Auftraggebers (Administratoren und Nutzer) sowie erforderliche behördliche Prüfungen und Abnahmen ist Sache des Auftragnehmers. Die Abnahme der Leistungen wird durch eine vorzeitige Inbetriebnahme oder Benutzung nicht ersetzt. Sie kann erst nach Fertigstellung einschließlich Leistungstests der gesamten Anlage erfolgen. 24 Der Auftraggeber ist berechtigt, nach vorheriger Anmeldung jederzeit Zwischenabnahmen an der Fertigungsstätte zu verlangen, ohne dass hieraus Forderungen an den Auftraggeber entstehen. Bis zur Abnahme haftet der Auftragnehmer an seinen Leistungen und an von ihm zum Einbau übernommenen Lieferungen des Auftraggebers oder Dritter gegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl usw. Für die Beseitigung der bei der Abnahme erhobenen Beanstandungen wird eine angemessene Frist eingeräumt, die nicht überschritten werden darf. Werden die Mängel vom Auftragnehmer nicht fristgerecht beseitigt, ist der Auftraggeber berechtigt, entweder die Mängel durch einen anderen Unternehmer auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen oder einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung abzuziehen. 11. Zahlungsplan Die vereinbarte Vergütung, welche sich aus dem Angebot des Auftragnehmers ergibt, ist zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer in vollem Umfangunmittelbar nach der vollständig erfolgten Abnahme zur Zahlung fällig. Sofern zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber einvernehmlich zunächst eine Teilabnahme vereinbart wird, bestimmt sich die unmittelbar nach der Teilabnahme fällige Teilzahlung nach dem auf die teilabnahmefähige Leistung entfallenden Vergütungsanteil zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Die verbleibende Vergütung ist dann zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer unmittelbar nach der vollständig erfolgten Abnahme zur Zahlung fällig. 25 II. Anlagenbeschreibung Im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat soll der Konferenzraum L134 am Dienstsitz München mit einer modernen Medien- und Konferenztechnik ausgestattet werden. 1. Allgemeines Der Raum L134 soll künftig als multifunktionaler Vortrags-, Konferenz- und Veranstaltungsraum genutzt werden. Für die Realisierung unterschiedlicher Nutzungskonzepte muss eine variable medientechnische Ausstattung zur Verfügung stehen. Die Haupt-Bildfläche soll als LED-Wand gestaltet werden. Diese Wand wird zukünftig bauseits beschafft und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Als weitere Bildflächen dienen vier mobile Displays die je nach Veranstaltungsart aufgestellt werden können. Die Beschallung muss die größtmögliche Sprachverständlichkeit im gesamten Raum ermöglichen, soll aber auch für Multimedia-Ton geeignet sein. Für die Sprachbeschallung wird eine drahtlose Mikrofonanlage verwendet. Das System soll Videokonferenzen über Cisco/Webex ermöglichen. Dazu werden die Teilnehmer über bis zu 5 Kameras übertragen. Der Konferenzton wird durch die bauseits vorhandene Diskussionsanlage in das Videokonferenzsystem eingespeist. Darüber hinaus soll es USB-Anschlüsse geben, um die Infrastruktur des Raumes (Kameras, Mikrofone, Lautsprecher) auch an angeschlossene Notebooks zu übertragen und Webkonferenzen über Soft- Codecs durchzuführen (Teams, Zoom, usw.). 26 Kleinere Veranstaltungen sollen durch den/die Referenten autark bedienbar sein. Hierzu ist eine Mediensteuerung mit intuitiver, selbsterklärender Bedienung zu realisieren. Für größere oder kompliziertere Veranstaltungen wird das System durch einen Techniker betreut. Dieser kann über ein Wand- Touchpanel alle erforderlichen Einstellungen vornehmen, aber auch mobil im Raum über einen Tablet-PC in die Technik eingreifen. Das Layout und Bedienkonzept der grafischen Oberfläche sowie der programmtechnische Funktionsumfang orientieren sich soweit technisch möglich und auf Grund der Besonderheiten des Sitzungssaals L134 sinnvoll an einem Bestandssystem am Standort des StMFH in Nürnberg. Eine entsprechende Benutzerdokumentation wird dem Auftragnehmer nach Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt. 2. Technische Ausstattung 2.1. Video Die geplante LED-Wand ist nicht Bestandteil dieser Planung. Als Haupt- Bildquelle dient somit der bauseits vorhandene Projektor (Panasonic), der in die Anlage integriert werden muss. Als weitere Senken dienen 4 Stk. rollbare Displays (55") die im Raum an diversen Positionen (Bodentanks) angeschlossen werden können. Sie sind über die Mediensteuerung frei beschaltbar, zeigen also nicht zwangsläufig das gleiche Bild wie der Projektor. Zur Verteilung aller angeschlossenen Bildquellen auf die verschiedenen Senken soll ein Streaming-System verwendet werden. Das Bild der Quelle (HDMI) wird dabei über einen Encoder in ein IT-Netzwerk eingespeist. An den Displays und dem Projektor (oder später der LED-Wand) befindet sich jeweils ein Decoder der den Stream aus dem Netzwerk wieder in ein HDMI-Signal umwandelt und an das Ausgabegerät schickt. Dadurch ist 27 eine Signalübertragung mit bis zu 100m Kabellänge möglich. Die Umschaltzeiten sind "framegenau", d.h. es kommt beim Umschalten zwischen zwei Quellen zu keinerlei Unterbrechungen im Bild. Auf eine zentrale Kreuzschiene kann durch diese Technik verzichtet werden, dadurch ist das System jederzeit und in beliebiger Größe erweiterbar. Im bauseitigen Rednerpult wird ein Encoder fest installiert, weitere Encoder sind als mobile Geräte an jedem Tisch verwendbar und können am nächstgelegenen Bodentank angeschlossen werden. Für die Darstellung zusätzlicher Notebooks im Raum soll ein drahtloses Bildübertragungssystem in die Anlage integriert werden (Barco Clickshare, bauseits vorhanden). Als weitere Bildquellen dienen ein TV-Tuner sowie ein Apple-TV (Bestand). 2.2. Beschallung Die Beschallungsanlage muss höchsten Ansprüchen in der Sprachverständlichkeit genügen und soll sich gleichzeitig möglichst unauffällig in das architektonische Gesamtbild des Raumes einfügen. Idealerweise wird durch die Beschallung ein Bezug auf das Bild hergestellt. Vor allem bei Videokonferenzen sollte der Ton der Gegenstelle aus der gleichen Richtung kommen, in welcherder Gesprächspartner auch zu sehen ist, also der Richtung der Leinwand bzw. später LED-Wand. Die seitlichen Bestandslautsprecher haben einen sehr ungünstigen Winkel und können für eine bildbezogene Beschallung nicht weiterverwendet werden. Es sollen daher links und rechts an der Frontseite Lautsprecher vom Typ Linienstrahler installiert werden. Deren Richtcharakteristik ist elektronisch einstellbar, sodass im Idealfall genau die Fläche der Zuhörer beschallt wird. Dadurch kann die Akustik deutlich verbessert werden, weil störende Reflektionen (z.B. von der Rückwand) vermieden werden. 28 Aufgrund der Länge des Raumes werden ca. in der Raummitte noch zusätzliche Delay-Lautsprecher installiert. Diese unterstützen die Ortung nach vorne und sorgen für eine homogene Lautstärkeverteilung durch den gesamten Raum. 2.3. Audio Als Audioquellen dienen die Signale der angeschlossenen Bildquellen, also Notebooks, Videokonferenz, TV-Tuner, usw. Zur Sprachübertragung gibt es an 2 mobilen Rednerpulten jeweils zwei Schwanenhalsmikrofone, 2 Stk. Funkmikrofone (Handmikrofon und Headset) sowie jeweils eine kabelgebundene und eine kabellose bauseitige Diskussionsanlage. Die Audiosummen werden über Anschlüsse, z.B. über die der Presse, zum Mitschnitt zur Verfügung gestellt. Ebenso sollen Bild- und Tonquellen so ausgegeben werden, dass sie für Streaming-Übertragungen zur Verfügung stehen können. 2.4. Mediensteuerung Alle technischen Komponenten des Systems sollen über eine Mediensteuerung bedient werden. Als Bediengeräte sind verfügbar: - Ein kabelgebundenes Wand-Touchpanel im Podiumsbereich - Eine Steuer- und Bedien-App des Mediensteuerungsherstellers auf einem oder mehreren Tablet-PCs (iPads) Grundsätzlich soll eine vereinfachte Oberfläche mit wenigen, selbsterklärenden Funktionen zu Einsatz kommen. Über eine Passworteingabe hat der Techniker Zugriff auf tiefergehende Einstellungen. Für Licht-, Verdunkelungs-, Klima- oder weitere GLT-Funktionen erfolgt eine Anbindung über ein GLT-Gateways (KNX). 29 2.5. Netzwerk Alle medientechnischen Komponenten sind über ein autarkes Ethernet- Netzwerk an einen zentralen Switch angebunden. Die Anbindung von Clickshare, Apple-TV und denmobilen Tablets erfolgt über einen W-LANAccesspoint in oder unter der Raumdecke. Eine Anbindung an das Hausnetz scheidet aus; vielmehr sind die Geräte in ein physikalisch getrenntes Medientechnik-LAN zu integrieren. Bei Erfordernis (z.B. Remotesupport) können Bedarfszugänge über eine vom Behördennetz unabhängige Internetverbindung geschalten werden. 3. Technische Vorbemerkungen 3.1. Schnittstellen Die Schnittstellen zu anderen Gewerken (z.B.: IT, Elektro, Facility Management etc.) sind so abzustimmen, dass der Ausführung des Gewerkes Medientechnik nichts entgegensteht. 3.2. Ausführung Für die Ausführung sämtlicher Leistungen sind grundsätzlich zusätzlich nachstehende Vorschriften bindend und mit den Einheitspreisen abgegolten, falls in einzelnen Positionen nicht ausdrücklich anders bestimmt. a) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen für die entsprechenden Anlagen nach VDE 0100, 0510, 0800, 0833, 0855, DIN 18382,18383 und zusätzliche technische Vorschriften. b) Die einschlägigen DIN-Normen, VDI-Vorschriften und die Vorschriften, Leitsätze und Regeln des VDE, VDEW, VDS. 30 c) Die baupolizeilichen, berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und ministeriellen Bestimmungen einschließlich der für den Bau und Betrieb von Anlagen bestehenden Vorschriften und Richtlinien wie VDE, VDI usw. sowie die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen der entsprechenden Berufsgenossenschaften. d) Die Bauverordnungen und Auflagen des jeweiligen Landes sind zu beachten. Evtl. Differenzen sind vor Vergabe dem Auftraggeber anzumelden. Nachträglich angemeldete Mehrkosten werden nicht anerkannt. Es ist Sache des Auftragnehmers, sich ausreichend über die einschlägigen Vorschriften zu unterrichten und sie in jedem Falle anzuwenden, da nichts vor den Rechtsfolgen einer Missachtung dieser Vorschriften schützen kann. 3.3. Angebot Das technische Equipment ist gemäß Positionsbeschrieb anzufertigen, zu liefern und vor Ort aufzubauen bzw. zu montieren. Auf eine meisterliche Ausführung und die optische Integration in den Raum wird größten Wert gelegt. Der im LV ausgewiesene Preis beinhaltet die komplette Leistung mit Lieferung und Montage einschließlich aller Nebenleistungen die für eine funktionstüchtige Anlage erforderlich sind, auch wenn dies in den Positionen imEinzelnen nicht mehr genannt wird. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zur Montageleistung auch die vollständige Inbetriebnahme, Leistungstests und die Durchführung sämtlicher Probeläufe bis zur Endabnahme sowie die Einweisung des Personals des Auftraggebers (Administratoren und Nutzer) gehören. Bei Unklarheiten hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes über alle zur Kalkulation notwendigen Voraussetzungen vollständig zu unterrichten und Unklarheiten mit dem Auftraggeber zu klären. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt. 31 Der Auftragnehmer übernimmt mit der Abgabe des Angebotes die Garantie für die einwandfreie Funktion der gesamten Anlage, wobei eine Übertragung der Haftung auf den Hersteller oder dessen Lieferanten ausgeschlossen ist. Mit Abgabe des Angebotes gilt die technische Baubeschreibung mit den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen als zur Kenntnis genommen und ausdrücklich als Angebotsbestandteil anerkannt. Ferner wird bestätigt, dass evtl. bestehende Unklarheiten beseitigt und die Gegebenheiten auf der Baustelle bekannt sind. Nicht eigens erwähnte Baubeschreibungen bzw. Qualitätsfestlegungen sind nach vergleichbaren Konstruktionen zu bemessen und auszuführen. 3.4. Fabrikat- und Firmenangaben In allen Positionen des Leistungsverzeichnisses muss der Hersteller und der Typ des angebotenen Produktes angegeben werden.Wenn die technischen Daten des angebotenen Produkts von den ausgeschriebenen Daten abweichen, sind dem Angebot Datenblätter des Produktes beizulegen. 3.5. Hardwarekomponenten Es wird ausschließlich fabrikneue Originalware des Herstellers (das heißt nicht älter als 6 Monate) und für den deutschen Markt zugelassene Komponenten mit dem zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Hard- und Softwarestand in Originalverpackung akzeptiert. Bei Bedarf hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber hierzu einen Echtheitsnachweis vorzulegen. Die vom Auftragnehmer zu liefernden Komponenten dürfen außerdem nur über autorisierte Vertriebswege bezogen worden sein und dürfen nicht im Vorbesitz eines anderen Endkunden gewesen sein. Anzugeben sind insbesondere 32 - Genaue Geräte- und Typenbezeichnung; bei modularen Systemen sind die einzelnen Module gesondert aufzuführen, - Genaue Mengenangabe 3.6. Softwarekomponenten Der Bieter stellt die für die Umsetzung erforderlichen Softwarekomponenten (Lizenzen, Installationsmedien, Dokumentationen) zusammen. Anzugeben sind insbesondere - Genaue Bezeichnung einschließlich Versionsnummer, - Genaue Mengenangabe 3.7. Maßkontrolle Alle Maße am Bau bzw. nach den Zeichnungen sind rechtzeitig vor Ausführung verantwortlich zu prüfen, so dass eine Berufung auf Planfehler oder falsche Angaben im LV oder in anderen Unterlagen ausgeschlossen sind.Bei nicht eingehaltenen Zeichnungsmaßen gehen Nacharbeiten auf Kosten des Auftragnehmers. In den Plänen und in der Ausschreibung genannte Abmessungen sind auf Übereinstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten an der Baustelle zu überprüfen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, kostenlos Nachweis zu führen, dass die Anlagen die geforderten Leistungen erbringen. Der Auftragnehmer haftet für die einwandfrei arbeitende Anlage. Die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen sind in eigener Verantwortung nachzuprüfen und nachzurechnen. Etwaige Mängel oder Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung bzw. Güte der ausgeschriebenen Fabrikate sowie eintretende Änderungen sind vor Ausführung dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. 33 3.8. Lieferung und Montage Die Lieferung umfasst die vollständige Lieferung der Materialien oder der Anlageteile der betreffenden Positionen an die Verwendungsstelle einschließlich aller Lohnkosten und der Funktionsprüfung innerhalb der Herstellungsbetriebe (z.B. Zusammenbau, Bestückung und Verdrahtung einer Verteilung). Die Montage umfasst die vollständige Lieferung des Materials an die Verwendungsstelle einschließlich aller notwendigen Zusatzarbeiten, Montagematerialien und Befestigungen, den betriebsfertigen Anschluss sowie Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung und Entwendung bis zur Übergabe der Anlagen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zur Montageleistung auch die vollständige Inbetriebnahme, Leistungstests, die Durchführung sämtlicher Probeläufe bis zur Endabnahme sowie die Einweisung des Personals des Auftraggebers (Administratoren und Nutzer) gehören. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, dem Auftraggeber evtl. Differenzen innerhalb der Ausschreibung vor Auftragsvergabe mitzuteilen. Werden evtl. Differenzen nach Auftragsvergabe dem Bauherrn mitgeteilt, so erfolgt keine Kostenübernahme durch den Bauherrn. 3.9. Bauseitige Leistungen Nicht zu den Leistungen der Fachfirma gehören nachstehende Leistungen, sofern sie nicht im Leistungsverzeichnis besonders erfasst ist: - Verkabelung, Trassen- und Kabelzugarbeiten (Gewerk Elektro) 34 - Anpassungen an Holz- und Akustikpaneelen (Gewerk Schreiner) - Ggf. notwendige Trockenbau- / Malerarbeiten (Gewerk Trockenbau) - Endreinigungsarbeiten (Gewerk Reinigung) 3.10. Austausch von Unterlagen Zur Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Benennung der Subunternehmer - Produktdatenblätter zu alternativ angebotenen Systemen Unmittelbar nach der Auftragsvergabe erhält der AN erhält die Planunterlagen des Planungsbüros als plotfile, dwg-, xls- oder pdf- Datei. Kosten für Vervielfältigungen und Plots gehen zu Lasten des AN. Vor Ausführungsbeginn sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Werkstatt- und Montageplanung - Terminplan - Mitarbeiter-Einsatzplan mit Angabe der Nachunternehmer - Produktdatenblätter der verwendeten Produkte 3.11. Pflichtenheft Das Pflichtenheft ist gemäß separater LV- Position auszuführen. Als Ergebnis der internen sowie externen Schnittstellenabstimmungen erstellt der AN ein Pflichtenheft mit allen notwendigen Einzelbefehlen und Rückmeldungen die zur Realisierung der gewünschten Funktionen notwendig sind.Dieses Pflichtenheft ist die Basis der zu erstellenden Steuerungsund Oberflächenprogrammierung. Das Pflichtenheft muss eine detaillierte Beschreibung des Touchpanel-Designs enthalten. Für alle Designelemente (Buttons, Textfelder, Bargraphs) sind Programmierung, Oberflächengestaltung und Funktionen genau zu beschreiben. Das Pflichtenheft 35 stellt die Grundlage für alle Programmierungen und softwarespezifischen Einstellungen dar, und muss daher mit dem Bauherrn abgestimmt und freigegeben werden. Ebenso ist das zu erstellende Design des Audio- DSPs im Pflichtenheft darzustellen und zu kommentieren.Als Dateityp wird Microsoft Excel (mit eingebundenen Screenshots) vorgeschlagen. 3.12. Werkstatt- und Montageplanung Die Montage- und Werkstattplanung ist auf Basis der Ausführungsplanung der einzelnen Planungsbeteiligten zu erstellen. Die vom AG übergebenen Pläne können auf keinen Fall zu Montage- und Werkstattplänen erhoben werden. Der AN hat seine Montage- und Werkstattplanung mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken zu koordinieren. In den zeichnerischen Unterlagen hat der AN Anschrift, Name des Bearbeiters, Datum der Bearbeitung sowie den Namen des internen Prüfers anzugeben und die entsprechenden Unterschriftsvermerke für die eigenständige Bearbeitung und Prüfung zu dokumentieren. Auf den Montage- und Werkstattzeichnungen ist ein Feld mit Name, Firmenlogo, Datum, Prüfer und Unterschrift jedes an der Koordination Beteiligten vorzuhalten. Die Bestätigung der durchgeführten Koordination ist von jedem Koordinationsmitglied in diesem Feld nachzuweisen. Vor der Ausführung der Leistungen müssen die Unterlagen vom AG zur Ausführung freigegeben werden. Die Unterlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten für das komplette System an den AG zu übergeben. Der Prüfzeitraum des AG beträgt 2 Wochen. Werden Änderungen oder Ergänzungen an den vorgelegten Unterlagen verlangt, so wird der Auftragnehmer diese unverzüglich durchführen und die Unterlagen ausschließlich bei geforderter Wiedervorlage erneut innerhalb einer Woche nach Rückgabe 36 zur Einsichtnahme vorlegen. Hat der Auftragnehmer die Änderungswünsche in die Pläne eingearbeitet und legt sie erneut zur Freigabe vor, so erfolgt die Freigabe innerhalb von 8 Tagen. Werden Pläne nach Freigabe nochmals eingereicht, erfolgt keine erneute Prüfung und Freigabe, es sei denn, der AN hat eigenverantwortlich Änderungen vorgenommen und beantragt ausdrücklich eine neuerliche Freigabe. Nicht genehmigte Unterlagen haben für die Ausführung keine Gültigkeit. Die Eintragungen in die Prüfexemplare oder Prüfberichte sind in der Ausführung zu berücksichtigen. Inhalte der Werk- und Montageplanung: - Blockschaltbilder - Aufbauzeichnungen von Zentralenschränken - Kabelzuglisten - Beschriftung von Verteilern - Montage- und Detailzeichnungen - Kabelnummern - Leistenpläne Zusätzlich in den Einheitspreis einzukalkulieren ist/sind: - die Vervielfältigungskosten - die Koordination mit den weiteren am Gewerk und den angrenzenden Bauteilen beteiligten Firmen Die Werkstatt- und Montageplanung ist gemäß separater LV-Position auszuführen. 3.13. Bestandsdokumentation 37 Die Dokumentationsunterlagen sind gemäß separater LV- Position auszuführen. Die vom AN zu erstellenden und zu übergebenden Bestandsunterlagen müssen die vollständige in sich geschlossene Dokumentation des Endzustandes seiner Leistungen darstellen. Folgende Dateiarten sind zugelassen: - Für Blockschaltbilder, Schrankaufbauschemenu.ä.: AutoCad (dwg) - Für Grundrisspläne: pdf - Listen (Geräteaufstellungen, IP-Adresslisten, Einstellparameter): Microsoft Excel (xlsx) - Bedienungsanleitungen: Microsoft Word (docx), pdf Alle Dateien sollen zusätzlich als pdf zur Verfügung stehen. Zu sämtlichen eingebauten Komponenten sind folgende Daten anzugeben: - Produktname und -bezeichnung - Hersteller (Name, Anschrift, Telefon) - Herstelldatum - Bestandteile - Pflegeanleitungen - Original-Bedienungsanleitungen - Ersatzteillisten mit Bestelldaten und Bezugsquellen Die Bestandsunterlagen sind zu liefern: 1Satz Farbdrucke in beschriftetem Ordner nach zu erstellendem Inhaltsverzeichnis einsortiert, auf DIN A4 gefaltet. 38 Die Original-Bedienungsanleitungen der Hersteller müssen nur einmalig vorhanden sein. Eine komplette Anlagendokumentation inkl. Systemprogrammierung der letzten, abgenommenen Konfiguration sowie aller notwendigen Software-Tools zur eigenständigen Durchführung von kleinen Änderungen sind dem Auftraggeber auf einem allgemein lesbaren Datenträger (z.B. USB-Stick) zu übergeben. 3.14. Einweisung des Personals des Auftraggebers in die Anlage Die Einweisung ist gemäß separater LV-Position auszuführen. Der Auftragnehmer schult das Personaldes Auftraggebers (Administratoren und Nutzer) zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage so, dass dieses die Anlage selbstständig, ordnungs- bzw. bestimmungsgemäß betreiben und Störungen der Anlage erkennen kann. Nach Abschluss der Schulung erhält jeder Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung über die vollständige Teilnahme an der Schulung, einschließlich der erforderlichen schriftlichen Schulungsunterlagen (Nutzerhandbuch für technisches Personal des Auftraggebers sowie eine Kurzanleitung für die Endnutzer). Geschätzte Zeiten: Einweisungsdauer 2x 1/2 Werktag beim AG Anzahl Personen Pro Schulung jeweils ca. 10 Beschäftigte des AG (Administratoren und Nutzer) 39 EVB-IT Systemvertrag Seite 1 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 1 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems Inhaltsangabe 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 4 1.1 Vertragsgegenstand 4 1.2 Vergütung 5 1.3 Vertragsbestandteile 5 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 7 2.1 Leistungen bis zur Abnahme 7 2.2 Leistungen nach der Abnahme 7 2.3 Vorgehensmodell 7 3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* 7 4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems 8 4.1 Verkauf von Hardware 8 4.2 Vermietung von Hardware 9 4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) 10 4.3.1 Leistungsumfang und Vergütung 10 4.3.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene 10 4.3.3 Abweichende Lizenzbedingungen 11 4.3.4 Bereitstellung der Standardsoftware* 11 4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) 12 4.4.1 Leistungsumfang und Vergütung 12 4.4.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene 13 4.4.3 Abweichende Lizenzbedingungen 13 4.4.4 Bereitstellung der Standardsoftware* 13 4.5 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer 14 4.5.1 Leistungsumfang 14 4.5.2 Vergütung 15 4.5.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* 15 4.5.4 Sonderregelung: Lizenzrückvergütung 16 4.5.5 Einräumung von Rechten an Erfindungen 16 4.5.6 Bereitstellung der Individualsoftware* 16 4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen 16 4.6.1 Leistungsumfang 16 4.6.2 Vergütung 16 4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* 17 4.7.1 Leistungsumfang 17 4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen 17 4.7.3 Vergütung 17 4.8 Schulung 18 4.8.1 Art und Umfang der Schulungen 18 4.8.2 Schulungsunterlagen 18 4.8.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen 19 4.9 Dokumentation 19 4.10 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung 20 4.10.1 Leistungsumfang 20 4.10.2 Vergütung 20 5 Systemservice 20 5.1 Arten von Systemserviceleistungen 20 5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) 20 5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) 22 5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) 23 5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen 23 5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen 23 5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 24 5.4.1 Vergütung 24 40 EVB-IT Systemvertrag Seite 2 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 2 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 24 5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen 24 5.5.1 Teleservice* 24 5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen 24 5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen 24 6 Weitere Leistungen nach der Abnahme 24 6.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme 24 6.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme 25 6.2.1 Leistungsumfang 25 6.2.2 Vergütung 25 7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 25 7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand 25 7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 25 7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 25 7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 26 7.2.3 Während sonstiger Zeiten 26 7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 26 7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 26 7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten 26 7.4.2 Reisezeiten 26 7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 27 7.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind 27 8 Termin- und Leistungsplan 27 9 Zahlungsplan 28 10 Projektmanagement 29 10.1 Projektmanager/Projektleiter 29 10.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers 30 10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung 30 10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) 30 11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers 30 11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 30 11.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen 31 11.3 Kopier- oder Nutzungssperre* 31 11.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* 31 11.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) 31 11.6 Entsorgung der Verpackung 31 12 Mitwirkung des Auftraggebers 32 13 Abnahme 32 13.1 Gegenstand der Abnahme 32 13.2 Testdaten 32 13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung 32 13.4 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme 33 13.5 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung 33 14 Mängelhaftung (Gewährleistung) 33 14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems 33 14.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen 33 14.3 Mängelmeldungen 33 14.3.1 Form der Mängelmeldung 33 14.3.2 Adresse für Mängelmeldungen 34 14.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline 34 14.4.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Mängelklassen 34 14.4.2 Servicezeiten 35 14.4.3 Hotline 35 14.5 Teleservice* 35 14.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung 35 15 Haftungsregelungen 36 41 EVB-IT Systemvertrag Seite 3 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 3 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 15.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung 36 15.2 Haftung bei Verzug 36 15.3 Haftung für den Systemservice 36 15.4 Haftung für entgangenen Gewinn 36 16 Vertragsstrafen bei Verzug 36 16.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems 36 16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* 37 17 Weitere Vereinbarungen 37 17.1 Garantien 37 17.1.1 Auftragnehmergarantien 37 17.1.2 Herstellergarantien 37 17.2 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 37 17.2.1 Übergabe des Quellcodes* 37 17.2.2 Hinterlegung des Quellcodes 38 17.3 Haftpflichtversicherung 38 17.4 Sicherheiten 38 17.4.1 Vorauszahlungsbürgschaft 38 17.4.2 Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit 39 17.4.3 Kombinierte Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit 39 17.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 39 17.6 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention 39 17.7 Kündigungsrecht des Auftraggebers 40 17.8 Sonstige Vereinbarungen 40 42 EVB-IT Systemvertrag Seite 4 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 4 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems zwischen Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: 27-O 1572-11/5 im Folgenden Auftraggeber genannt und Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 1.1 Vertragsgegenstand Im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat soll der Konferenzraum L 134 am Dienstsitz München mit moderner Medien- und Konferenztechnik ausgestattet werden. Der Raum soll als künftig als multifunktionaler Vortrags-, Konferenz- und Veranstaltungsraum fungieren. Für die Realisierung unterschiedlicher Nutzungskonzepte muss eine variable medientechnische Ausstattung zur Verfügung stehen. Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist somit die Erstellung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Anlage 1) beschriebenen Anlage einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und der Systemservice sowie die Schulung des Personals (Administratoren und Nutzer) des Auftraggebers. Die Leistungen zur Erstellung der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für seine eigenen Leistungen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3 genannten Dokumenten. 43 EVB-IT Systemvertrag Seite 5 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 5 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 1.2 Vergütung Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfolgend nicht gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.1 Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfolgend gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.1 Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausgewiesen. Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich aus dem Angebot des Auftragnehmers (Anlage 7) in Verbindung mit den Anlagen Nr. 1 6 und 8 13. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 1.3 Vertragsbestandteile* Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: 1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 40 und den folgenden Anlagen: 1 Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für den Systemservice aus Nummer 5.4.1 44 EVB-IT Systemvertrag Seite 6 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 6 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Anlagen zum EVB-IT Systemvertrag Anlage Nr. Bezeichnung Datum/ Version Anzahl Seiten 1 2 3 4 1 Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis XX.10.2021 XX 2 Blockschaltbild L 134 XX.10.2021 XX 3 Beleuchtungsplan L 134 // Schnitt Wand A und C XX.10.2021 XX 4 Beleuchtungsplan L 134 // Schnitt Wand B XX.10.2021 XX 5 Elektroinstallation L 134 XX.10.2021 XX 6 Kabelzugliste XX.10.2021 XX 7 Angebot des Auftragnehmers XX.XX.2021 XX 8 Benennung der Subunternehmer XX.XX.2021 XX 9 Produktdatenblätter zu alternativ angebotenen Systemen XX.XX.2021 XX 10 Werkstatt- und Montageplanung XX.XX.2021 XX 11 Terminplan XX.XX.2021 XX 12 Mitarbeiter-Einsatzplan mit Angabe der Nachunternehmer XX.XX.2021 XX 13 Produktdatenblätter der verwendeten Produkte XX.XX.2021 XX Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge . Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummern 4.3.3 bzw. 4.4.3, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden. 1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT System- AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, 1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT System-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT System-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT System-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. 45 EVB-IT Systemvertrag Seite 7 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 7 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 2.1 Leistungen bis zur Abnahme Verkauf von Hardware Vermietung von Hardware Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen Erstellung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Anlage einschließlich Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* (z.B. durch Aufstellung, Installation*, Customizing* und Integration* der Systemkomponenten*) durch den Auftragnehmer. Ausgenommen sind Elektro-, Schreiner, Maler-, Trockenbau- und Reinigungsarbeiten. Schulung Projektmanagement Sonstige Leistungen 2.2 Leistungen nach der Abnahme Systemservice (z.B. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft*) Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems Sonstige Leistungen 2.3 Vorgehensmodell Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des folgenden Vorgehensmodells: V-Modell XT* V-Modell XT* (Version/Stand) . Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. . Die Teile des QS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. . Organisationsspezifisches V-Modell XT* gemäß Anlage Nr. . Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. . Die Teile des QS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. . Sonstiges Vorgehensmodell gemäß Anlage Nr. . 3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* Die Systemumgebung* des Gesamtsystems beim Auftraggeber ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) sowie den Anlagen Nr. 2 - 13. Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: 46 EVB-IT Systemvertrag Seite 8 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 8 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Lfd. Nr. Bezeichnung der beizustellenden Systemkomponenten* Art der beizustellenden Systemkomponenten* (HW, SW, IS, S)1 1 2 3 1 HW = Hardware, SW = Standardsoftware*, IS = Individualsoftware*, S = Sonstige Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) sowie den Anlagen Nr. 2 - 13. 4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems 4.1 Verkauf von Hardware Der Auftragnehmer verkauft an den Auftraggeber die in der Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) in Verbindung mit dem Angebot des Auftragnehmers (Anlagen 7, 9, 10 und 13) aufgeführte Hardware. Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber verkaufte Hardware ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. EXP1 Menge Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* lediglich im Feld Summe den Anteil daran angeben2. Einzelpreis Gesamtpreis 1 2 3 4 5 6 Summe 1 US = Hardware unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Hardware unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Hardware unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Hardware unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer hier den Anteil der Hardware an dem Pauschalfestpreis* anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen. Die Vergütung für die gesamte Hardware gemäß Nummer 4.1 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. Die Vergütung für die Hardware gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. 47 EVB-IT Systemvertrag Seite 9 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 9 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 4.2 Vermietung von Hardware Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. Menge Mindestvertragsdauer in Monaten Abw. Mietbeginn1 Mietdauer in Monaten (feste Laufzeit) Abw. Kündigungsfrist in Monaten2 Automatische Verlängerung um Anzahl Monate3 Monatlicher Mietpreis Einzelpreis Gesamtpreis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Monatlicher Gesamtmietpreis 1 Wenn abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT System-AGB 2 Wenn abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB 3 Das Mietverhältnis verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt wird. Weitere Vereinbarungen zur Kündigungsfrist abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB gemäß Anlage Nr. . Die Vergütung für die gesamte Hardware gemäß Nummer 4.2 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. Die Vergütung für die Hardware gemäß Nummer 4.2 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. 48 EVB-IT Systemvertrag Seite 10 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 10 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) 4.3.1 Leistungsumfang und Vergütung Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer die in der Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) in Verbindung mit dem Angebot des Auftragnehmers (Anlagen 7, 9, 10 und 13) aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer überlassen. Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber gegen Einmalvergütung auf Dauer überlassene Standardsoftware* ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. Menge EXP1 Anzahl erlaubter Sicherungskopien Zu liefernde Version2 Abweichende Nutzungsrechte gemäß Nutzungsrechtsmatrix Anlage Nr. (Muster 4)3 Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* lediglich im Feld Summe den Anteil daran angeben4 Einzelpreis Gesamtpreis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Summe 1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen 3 In der hier bezeichneten Anlage erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. Die Nutzungsrechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.3.3). 4 Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer den Anteil der Standardsoftware* an dem Pauschalfestpreis* anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen. Die Vergütung für die gesamte Standardsoftware* gemäß Nummer 4.3.1 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. Die Vergütung für die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. 4.3.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene Die Standardsoftware* aus Nummer 4.3.1 lfd. Nr. wird im Sinne von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB auf Quellcodeebene angepasst. Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Anpassungen nicht in den Standard aufnehmen wird. Der Auftragnehmer erklärt, dass er sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware* die Anpassungen gemäß Anlage Nr. in die Standardsoftware* aufnehmen wird. 49 EVB-IT Systemvertrag Seite 11 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 11 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Der Auftragnehmer erklärt, dass dies abweichend von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System- AGB nicht mit dem auf die Erklärung der Betriebsbereitschaft* folgenden Programmstand*, sondern bis zur Abnahme des Gesamtsystems* bis zu dem in Anlage Nr. genannten Termin erfolgen wird. Näheres zu den Anpassungen und deren Übernahme in den Standard ergibt sich aus Anlage Nr. . 4.3.3 Abweichende Lizenzbedingungen Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge: Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.3.1, Spalte 7), Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB, die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices aus den gemäß Nummer 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. 4.3.4 Bereitstellung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: , Kennzeichnung: , gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. in folgender Form: , gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. , wie in Anlage Nr. beschrieben. Kommentiert [SB(1]: Noch durch den Auftragnehmer auszufüllen 50 EVB-IT Systemvertrag Seite 12 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 12 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) 4.4.1 Leistungsumfang und Vergütung Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Standardsoftware*: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschrei bung, Produkt- Nr. Menge E X P 1 Anzahl erlaubter Sicherungskopien Zu liefernde Version2 Abweichende Nutzungsrechte (Muster 4)3 Anlage Nr. Mindestvertragsdauer in Monaten Abw. Mietbeginn4 Mietdauer in Monaten (feste Laufzeit) Abw. Kündigungsfrist 5 Automatische Verlängerung um Anzahl Monate6 Monatlicher Mietpreis Einzelpreis Gesamtpreis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Monatlicher Gesamtmietpreis 1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen 3 In der hier bezeichneten Anlage erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. Die Nutzungsrechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.4.3). 4 Wenn abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT System-AGB. 5 Wenn abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB. 6 Das Mietverhältnis verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt wird. Die Vergütung für die gesamte Standardsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. Die Vergütung für die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. 51 EVB-IT Systemvertrag Seite 13 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 13 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 4.4.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene Die Standardsoftware* aus Nummer 4.4.1 lfd. Nr. wird im Sinne von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB auf Quellcodeebene angepasst. Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Anpassungen nicht in den Standard aufnehmen wird. Der Auftragnehmer erklärt, dass er sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware* aufnehmen wird die Anpassungen gemäß Anlage Nr. in die Standardsoftware* aufnehmen wird. Der Auftragnehmer erklärt, dass dies abweichend von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System- AGB nicht mit dem auf die Erklärung der Betriebsbereitschaft* folgenden Programmstand*, sondern bis zur Abnahme des Gesamtsystems* bis zu dem in Anlage Nr. genannten Termin erfolgen wird. Näheres zu den Anpassungen und deren Übernahme in den Standard ergibt sich aus Anlage Nr. . 4.4.3 Abweichende Lizenzbedingungen Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge: Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.4.1 Spalte 7), Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB, die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices aus den gemäß Nummer 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. 4.4.4 Bereitstellung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: , Kennzeichnung: , gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. in folgender Form: , gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. wie in Anlage Nr. beschrieben. 52 EVB-IT Systemvertrag Seite 14 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 14 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 4.5 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer 4.5.1 Leistungsumfang Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer die in der Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) in Verbindung mit dem Angebot des Auftragnehmers (Anlagen 7, 9, 10 und 13) aufgeführte Individualsoftware* erstellt und auf Dauer überlassen. Die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte und auf Dauer überlassene Individualsoftware* ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Lfd. Nr. Individualsoftware* Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Erstellung von Individualsoftware* 1 2 3 Gesamtsumme Die Individualsoftware* enthält folgende vorbestehende Teile*: Lfd. Nr. Lfd. Nr. aus Nummer 4.5.1, Tabelle 1, Spalte 1 Bezeichnung der vorbestehenden Teile* Übergabe nur im Objektcode* 1 2 3 4 1 Steuerung aller Licht- und Raumfunktionen und Steuerung aller medientechnischen Geräte über ein kabelgebundenes Wand-Touchpanel sowie einem iPad laut den Positionen 02.01.0060 und 02.01.0061 der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis). Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen im Zusammenhang mit den verwendeten vorbestehenden Teilen* im Projektverlauf rechtzeitig vorher schriftlich informieren. Sollte der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zusätzliche oder andere vorbestehende Teile* in die Individualsoftware* einsetzen, so bestehen für diese vorbestehenden Teile* die Rechte gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB, jedoch werden keinesfalls ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Die ggf. für eine Verbreitung und Unterlizenzierung sämtlicher vorbestehenden Teile* zu zahlende Vergütung erhöht sich hierdurch nicht. Setzt der Auftragnehmer hingegen keine vorbestehenden Teile* ein, entfällt die Vergütung. 53 EVB-IT Systemvertrag Seite 15 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 15 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 4.5.2 Vergütung Die gesonderte Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. Die Erstellung der Individualsoftware* ist mit dem Angebot des Auftragnehmers (Anlagen 7, 9, 10 und 13) abgegolten. Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT System-AGB wird die gemäß Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB geschuldete Überlassung am Markt nicht erhältlicher, jedoch für die Bearbeitung der Individualsoftware* nötiger Werkzeuge* zusätzlich gemäß Anlage vergütet. Bei Verwendung vorbestehender Teile* durch den Auftragnehmer gem. Nummer 4.5.1. gilt Folgendes: Die Vergütung für das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* insgesamt an beliebige Dritte beträgt insgesamt Euro. Die Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist mit der Vergütung für die Individualsoftware* abgegolten. 4.5.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* Folgende abweichende Nutzungsrechte werden vereinbart für: 4.5.3.1 Gesamte Individualsoftware* Für die Individualsoftware* insgesamt gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird. Für die Individualsoftware* insgesamt gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass die gewerbliche Verwertung, also insbesondere auch eine Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken zulässig ist. 4.5.3.2 Bestimmte Individualsoftware* Für folgende Individualsoftware* werden von Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System- AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird. Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System- AGB mit der Maßgabe, dass die gewerbliche Verwertung, also insbesondere auch eine Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken zulässig ist. Bezüglich der Nutzungsrechte an der Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. gelten vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB die Regelungen zu den Nutzungsrechten aus Anlage Nr. . 4.5.3.3 Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* Das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist ausgeschlossen. Abweichend von Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB ist der Auftraggeber auch zur gewerblichen Verbreitung und Unterlizenzierung vorbestehender Teile* der Individualsoftware* in Verbindung mit der Individualsoftware* selbst berechtigt. Die Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* ist in Anlage Nr. geregelt. 54 EVB-IT Systemvertrag Seite 16 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 16 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 4.5.3.4 Werkzeuge* Abweichend von Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt, statt nur eines weiteren Vervielfältigungsstücks Vervielfältigungsstücke herzustellen, diese gemeinsam mit der Individualsoftware* zu verbreiten und dem Dritten daran die Rechte aus Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme des Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechts einzuräumen. Abweichend von Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber folgende Rechte gemäß Anlage Nr. eingeräumt. 4.5.4 Sonderregelung: Lizenzrückvergütung (nur möglich bei nicht ausschließlicher Nutzungsrechtseinräumung) Hat der Auftraggeber sich kein ausschließliches Nutzungsrecht ausbedungen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, an den Auftraggeber für jede Einräumung eines Nutzungsrechtes an der Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. an einen Dritten eine finanzielle Gegenleistung in Höhe von % der in Nummer 4.5.1 lfd. Nr. vereinbarten Vergütung in Höhe von % der erzielten, mindestens aber eine angemessene Lizenzgebühr (netto) gem. Anlage Nr. zu zahlen. Die Lizenzrückvergütung ist insgesamt begrenzt auf die gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. zu zahlende Vergütung, zuzüglich eines Aufschlages von %. % der gemäß Nummer 4.5.1 zu zahlenden Vergütung. 4.5.5 Einräumung von Rechten an Erfindungen Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 2.3.2.5 EVB-IT System-AGB die Regelungen in Anlage Nr. . 4.5.6 Bereitstellung der Individualsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: auf Datenträger: Typ: USB-Stick Kennzeichnung: . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. in folgender Form: . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. wie in Anlage Nr. beschrieben. 4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen 4.6.1 Leistungsumfang Die Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen erfolgen gemäß Anlage Nr. . 4.6.2 Vergütung Die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen beträgt Euro. Die gesonderte Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. 55 EVB-IT Systemvertrag Seite 17 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 17 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* 4.7.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB). Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* wie in der Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) sowie den Anlagen Nr. 2 - 13 beschrieben. 4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden gem. Anlage Nr. für die dort genannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehenden Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt. 4.7.3 Vergütung Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt Euro. Die gesonderte Vergütung für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für die Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. 56 EVB-IT Systemvertrag Seite 18 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 18 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 4.8 Schulung 4.8.1 Art und Umfang der Schulungen Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart: Lfd. Nr. Anzahl Schulungen Art der Schulung (NZ/AD/ MP/S)1 Inhalt der Schulung Schulungstage pro Schulung Ort2 Maximale Anzahl Teilnehmer pro Schulung Sofern im Pauschalfestpreis* enthalten, keine Angabe notwendig Betrag pro Schulung Gesamtpreis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 2 NZ AD Siehe Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Anlage 1) Werktag München 10 Summe 1 NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung 2 Von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichender Ort der Schulung Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß der Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) in Verbindung mit dem Angebot des Auftragnehmers (Anlagen 7, 9, 10 und 13). 4.8.2 Schulungsunterlagen Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: Lfd. Nr. Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen) Schulungsunterlage EXP1 Menge 1 2 3 4 5 1 1 - Nutzerhandbuch für Haustechnik - Kurzanleitung Endnutzer 1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt Exportkontrollvorschriften 57 EVB-IT Systemvertrag Seite 19 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 19 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schulungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVBIT System-AGB eingeräumt. Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weitergehende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. . 4.8.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen Die in Nummer 4.8.1 vereinbarte Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. Die Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. 4.9 Dokumentation Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB ist die Dokumentation in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB sind folgende Teile der Dokumentation: bis zum zu liefern. 58 EVB-IT Systemvertrag Seite 20 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 20 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT System-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.4 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT System-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Die Dokumentation ist gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell zu erstellen. Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive Online-Hilfe im Gesamtsystem abzulegen. Die Dokumentation ist gemäß den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) zu erstellen. 4.10 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung 4.10.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemerstellung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) sowie den Anlagen Nr. 2 6. 4.10.2 Vergütung Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt Euro. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. 5 Systemservice Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservice zur Wiederherstellung und/oder zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen: 5.1 Arten von Systemserviceleistungen 5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. wiederherzustellen. folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Sys- 59 EVB-IT Systemvertrag Seite 21 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 21 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 tem-AGB wiederherzustellen. gemäß Anlage Nr. wiederherzustellen. 5.1.1.1 Störungsmeldung 5.1.1.1.1 Form der Störungsmeldung Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB in der Regel gemäß Anlage Nr. . 5.1.1.1.2 Adresse für Störungsmeldungen Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse: Name/Firma: Daten des Auftragnehmers Organisationseinheit/Abteilung: Postanschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Web-Adresse: gemäß Anlage Nr. . 5.1.1.2 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart (siehe auch: Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Anlage 1): Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel 12 Stunden innerhalb von 24 Stunden Betriebsbehindernder Mangel 24 Stunden innerhalb von 48 Stunden Leichter Mangel 72 Stunden innerhalb einer Woche Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement) gemäß Anlage Nr. . Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. 60 EVB-IT Systemvertrag Seite 22 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 22 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden. 5.1.1.3 Servicezeiten Es werden folgende Servicezeiten vereinbart: Tag Uhrzeit Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 17:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr An Sonntagen von bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr 5.1.1.4 Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten: Tag Uhrzeit Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 17:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr An Sonntagen von bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. . 5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) Der Auftragnehmer verpflichtet sich angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen des Gesamtsystems des Gesamtsystems mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellenden Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. zu vermeiden. zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß Anlage Nr. . 61 EVB-IT Systemvertrag Seite 23 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 23 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind: Lfd. Nr. aus Nummer 4.3.1 Lfd. Nr. aus Nummer 4.4.1 Überlassung aller verfügbaren Programmstände* Zeitpunkt der Leistung Patches*, Updates* Upgrades* Releases/ Versionen* Auf Anforderung des Auftraggebers Unverzüglich, sobald verfügbar 1 2 3 4 5 6 7 Besondere Vereinbarung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. . Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr. Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden. 5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen beginnend mit dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) des Gesamtsystems dem Tag der Abnahme des Gesamtsystems (ab dem laufenden Betrieb) folgendem Datum jeweils für die Dauer von Monaten für die Dauer von mindestens Monaten (Mindestvertragsdauer) für die in der Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) in Verbindung mit dem Angebot des Auftragnehmers (Anlagen 7 13) vereinbarte Dauer. zu erbringen. 5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ablauf eines (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). Ergänzend zu Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers gem. Anlage Nr. vereinbart. 62 EVB-IT Systemvertrag Seite 24 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 24 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 5.4.1 Vergütung Der Systemservice ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil für den Systemservice am Pauschalfestpreis* beträgt Euro2. Die gesonderte Vergütung für den Systemservice insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal Euro. Die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice beträgt pauschal Euro. Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für das Gesamtsystem wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal Euro vereinbart. Die Vergütung für die Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) (hier die relevanten Nummer( n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. Die Vergütung erfolgt gemäß dem Angebot des Auftragnehmers (Anlage 7) in Verbindung mit den Anlagen Nr. 1 6 und 8 13. 5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) jährlich (zahlbar bis zum []) einmalig zum gemäß Anlage Nr. 5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen 5.5.1 Teleservice* Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. . 5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 4.3 EVB-IT System-AGB vereinbaren die Parteien eine Abnahme bestimmter Systemserviceleistungen gemäß Anlage Nr. . 5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen des Systemservices durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. 6 Weitere Leistungen nach der Abnahme 6.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesamtsystem jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT System-AGB. 2 Der Auftragnehmer hat den Anteil des Systemservices an dem Pauschalfestpreis* anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen. Kommentiert [SB(2]: Nach Auftragsvergabe im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer noch festzulegen. 63 EVB-IT Systemvertrag Seite 25 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 25 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 6.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme 6.2.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme ergibt sich aus Anlage Nr. . 6.2.2 Vergütung Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. 7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Lfd. Nr. Bezeichnung der Personalkategorie Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.1 Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.2 Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.3 je Stunde je Tag je Stunde je Tag je Stunde je Tag 1 2 3 4 5 6 7 8 Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: 7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr 64 EVB-IT Systemvertrag Seite 26 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 26 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr 7.2.3 Während sonstiger Zeiten Wochentag Uhrzeit Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. . 7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. . 7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. . 7.4.2 Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. . 65 EVB-IT Systemvertrag Seite 27 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 27 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart. 7.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1, 5.1.2 oder/und 5.1.3). Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung für Systemserviceleistungen nach Maßgabe der Anlage Nr. vereinbart. 8 Termin- und Leistungsplan Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) in Verbindung mit dem Angebot des Auftragnehmers (Anlagen 7 und 11). Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle: Lfd. Nr. Bezeichnung der zu erbringenden Leistung Art des Termins MS1, BB2, BBTA3, TA4, VE5 Leistungszeit (Datum oder Zeitpunkt nach Zuschlagserteilung) Leistungsort (einschließlich Anschrift) Bemerkungen 1 2 3 4 5 6 1 MS = Meilenstein 2 BB = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung 3 BBTA = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung zur Teilabnahme 4 TA = Teilabnahmetermin 5 VE = Vertragserfüllungstermin* Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten organisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich der Termin- und Leistungsplan aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. und den Teilen des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr. . Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. . 66 EVB-IT Systemvertrag Seite 28 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 28 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 9 Zahlungsplan Der Auftraggeber leistet zum (Datum) eine Vorauszahlung in Höhe von Euro Zug um Zug gegen Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft in gleicher Höhe gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB. Der Zahlungsplan ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1). Der Zahlungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle: Termin gemäß Nummer 8, lfd. Nr. Art der Zahlung AZ1, TZ2, SZ3 Betrag Bemerkungen 1 2 3 4 1 AZ = Abschlagszahlung* 2 TZ = Teilzahlung. Diese setzt eine erfolgreiche Teilabnahme voraus, gilt anderenfalls als AZ. 3 SZ = Schlusszahlung Der Zahlungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. . 67 EVB-IT Systemvertrag Seite 29 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 29 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 10 Projektmanagement 10.1 Projektmanager/Projektleiter des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen): Gesamtprojektverantwortlicher Projektmanager für die Erstellung des Gesamtsystems Gesamtprojektverantwortlicher Projektleiter als Ansprechpartner Name: [] [] Position: [] [] Organisationseinheit/Abteilung: [] [] Telefon: [] [] Fax: [] [] E-Mail: [] [] Postanschrift: [] [] des Auftraggebers: Projektmanager Projektleiter als Ansprechpartner Name: Benedikt Schmid Position: Organisationseinheit/Abteilung: Referat 27 Telefon: 0911 9823 3533 Fax: E-Mail: Benedikt.Schmid@stmfh.bayern.de Postanschrift: Odeonsplatz 4, 80539 München 68 EVB-IT Systemvertrag Seite 30 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 30 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 10.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers Die Parteien definieren gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT System-AGB folgende weitere Schlüsselpositionen auf Seiten des Auftragnehmers und deren Besetzung: Lfd. Nr. Schlüsselposition Name Kontaktdaten 1 2 3 4 10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung Die Regeln zur Projektsteuerung und Projektkoordinierung ergeben sich aus dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3. folgenden Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. . 10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) Ergänzend/abweichend zu Ziffer 17 EVB-IT System-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht werden, festgelegt: in dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3. in Anlage Nr. . 11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten: 11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers: Lfd. Nr. Position Fachliche Qualifikation Sicherheitsüberprüfung SÜ 1, 2 oder 31 Sonstige Anforderungen, z.B. weitere Sicherheitsanforderungen 1 2 3 4 5 1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz 69 EVB-IT Systemvertrag Seite 31 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 31 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1). 11.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten; sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen; die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten; folgende weitere Regelungen einzuhalten: 11.3 Kopier- oder Nutzungssperre* Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen folgende Kopieroder Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. . 11.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, verwenden wird: . Näheres siehe Anlage Nr. . entwickeln wird: . Näheres siehe Anlage Nr. . In Ergänzung zu Ziffer 6.4 der EVB-IT System-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers auch auf die für die Erstellung des Gesamtsystems insgesamt eingesetzten Werkzeuge*. 11.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten die in Anlage Nr. aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in Nummer 4.1 genannter Hardware. Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1. genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. . 11.6 Entsorgung der Verpackung Ergänzende Vereinbarung zur Entsorgung der Verpackung durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. . Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber (abweichend von Ziffern 2.1 und 2.2 EVB-IT System-AGB). 70 EVB-IT Systemvertrag Seite 32 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 32 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 12 Mitwirkung des Auftraggebers Dem Auftraggeber obliegt folgende Mitwirkung (z.B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente): Lfd. Nr. Art der Mitwirkung Erläuterungen (z.B. fachliche Qualifikation des Personals, das Mitwirkungsleistungen erbringt) max. Aufwand Termin/ Zeitraum Ort 1 2 3 4 5 6 Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten organisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich die Mitwirkung des Auftraggebers aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. und dem Teil Mitwirkung und Beistellungen des Auftraggebers des Projekthandbuchs (AN) gemäß Anlage Nr. . Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr. . 13 Abnahme 13.1 Gegenstand der Abnahme Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 8 vereinbart, die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des Gesamtsystems. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) sowie den Anlagen Nr. 2 13. Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeitpunkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*. 13.2 Testdaten Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. . Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. . 13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 1 EVB-IT System-AGB): . Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 2 EVB-IT System-AGB): . Ort der Funktionsprüfung (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB): . Ort der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB): . Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Ziffern 12.3 und 12.4 EVB-IT System-AGB). Abweichend von Ziffer 12.6 EVB-IT System-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktionsprüfungen statt 14 Tagen jeweils . Die Durchführung der Funktionsprüfung erfolgt abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB 71 EVB-IT Systemvertrag Seite 33 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 33 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*: . 13.4 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* ergeben sich die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. und den Teilen des Projektplans (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr. . Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB). 13.5 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. die dort genannten Mängelklassen vereinbart. Abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB werden die Auswirkungen der bei der Funktionsprüfung gefundenen Mängel in Anlage Nr. vereinbart. 14 Mängelhaftung (Gewährleistung) 14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Sachmängel und Rechtsmängel, die nicht Rechtsmängel der Individualsoftware* sind, die Verjährungsfrist statt 24 Monate Monate beträgt. Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Rechtsmängel der Individualsoftware* die Verjährungsfrist statt 36 Monate Monate beträgt. Anstelle der in Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine monatige Frist. Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass die für Rechtsmängel an Individualsoftware* vereinbarte Verjährungsfrist für Rechtsmängel an folgenden vereinbarten Systemkomponenten* gilt. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. . 14.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen Abweichend von Ziffer 13.4 EVB-IT System-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teilleistungen nicht zwei Jahre nach der Teilabnahme und frühestens neun Monate nach der Gesamtabnahme, sondern gemäß Anlage Nr. . 14.3 Mängelmeldungen 14.3.1 Form der Mängelmeldung Abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB erfolgt die Mängelmeldung gemäß Anlage Nr. . 72 EVB-IT Systemvertrag Seite 34 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 34 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 14.3.2 Adresse für Mängelmeldungen Die Mängelmeldung erfolgt: an folgende Adresse: Name/Firma: Daten des Auftragnehmers Organisationseinheit/Abteilung: Postanschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Web-Adresse: gemäß Anlage Nr. . 14.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline 14.4.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Mängelklassen Für die Zeit bis zur Verjährung der Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel 12 Stunden innerhalb von 24 Stunden Betriebsbehindernder Mangel 24 Stunden innerhalb von 48 Stunden Leichter Mangel 72 Stunden innerhalb einer Woche Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Mängelmeldung während der Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden. Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt. 73 EVB-IT Systemvertrag Seite 35 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 35 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 14.4.2 Servicezeiten Es werden folgende Servicezeiten vereinbart: Tag Uhrzeit Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 17:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr An Sonntagen von bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr 14.4.3 Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten: Tag Uhrzeit Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 17:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr An Sonntagen von bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. . 14.5 Teleservice* Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. . 14.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 13.6 EVB-IT System- AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. . 74 EVB-IT Systemvertrag Seite 36 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 36 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 15 Haftungsregelungen 15.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. . 15.2 Haftung bei Verzug Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für Verzug bei leichter Fahrlässigkeit insgesamt für diesen Vertrag 50 % des Auftragswertes*. Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung für Verzug bei leichter Fahrlässigkeit die Regelungen gemäß Anlage Nr. . 15.3 Haftung für den Systemservice Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt Euro pro Vertragsjahr. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice minimal das fache (statt des Doppelten) maximal das fache (statt des Vierfachen) der Vergütung, die für das erste Vertragsjahr des Systemservices zu zahlen ist. Ziffer 15.2 letzter Satz EVB-IT System-AGB bleibt unberührt. 15.4 Haftung für entgangenen Gewinn Abweichend von Ziffer 15.5 EVB-IT System-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn. 16 Vertragsstrafen bei Verzug 16.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe auch bei Überschreitung der für die einzelnen Meilensteine im Termin- und Leistungsplan gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Die Summe der vorstehenden Vertragsstrafen ist auf den in Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB festgelegten Höchstbetrag anzurechnen. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB wird bei Verzug der Leistung die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart. 75 EVB-IT Systemvertrag Seite 37 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 37 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 5.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Abnahme des Gesamtsystems vereinbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 14.4.1 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart. 17 Weitere Vereinbarungen 17.1 Garantien 17.1.1 Auftragnehmergarantien Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag (Nummer 14 und Ziffer 13 EVB-IT System-AGB) vereinbarten Mängelhaftung eine Haltbarkeitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in der Anlage Nr. erfolgt. Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag vereinbarten Mängelhaftung (Nummer 14 und Ziffern 13, 14 EVB-IT System-AGB) eine Beschaffenheitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in Anlage Nr. erfolgt. 17.1.2 Herstellergarantien Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* gemäß Nummer 4 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstellers Umfang der Leistung im Garantiefall (z.B. VOS/BIS1) 1 2 3 4 5 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr. 17.2 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.2.1 Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 76 EVB-IT Systemvertrag Seite 38 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 38 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 lfd. Nr. nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System- AGB gemäß Anlage Nr. übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. . 17.2.2 Hinterlegung des Quellcodes Es wird gemäß Ziffer 18.2 EVB-IT System-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* folgender Standardsoftware* oder Individualsoftware* (abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB) vereinbart. Lfd. Nr. aus (4.3.1/4.4.1/4.5.1) Hinterlegungsstelle und Hinterlegungsvereinbarung Beitritt zu einer bestehenden Hinterlegungsvereinbarung gemäß 1 2 3 Nummer lfd. Nr. Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr. Anlage Nr. Nummer lfd. Nr. Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr. Anlage Nr. Nummer lfd. Nr. Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr. Anlage Nr. 17.3 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart. 17.4 Sicherheiten 17.4.1 Vorauszahlungsbürgschaft Die Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart. Abweichend von Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Vorauszahlungsbürgschaft statt 100% der Vorauszahlung Euro (Hinweis: wenn niedriger als 100% der Vorauszahlung, haushaltsrechtlich i.d.R. nicht zulässig). 77 EVB-IT Systemvertrag Seite 39 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 39 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 17.4.2 Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit Es werden für die Vertragserfüllung folgende Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheiten vereinbart: Vertragserfüllung Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT System- AGB vereinbart. Höhe der Sicherheit: Abweichend von Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit % des Erstellungspreises*. Abweichend von Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB wird die teilweise Rückgabe der Sicherheit nach Teilabnahmen gemäß Anlage Nr. geregelt. Der Auftraggeber kann eine Anpassung der Sicherheit gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB verlangen. Mängelhaftung (Gewährleistung) Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.3 EVB-IT System- AGB vereinbart. Höhe der Sicherheit: Abweichend von Ziffer 20.1.3 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit % des Auftragswertes*. ODER 17.4.3 Kombinierte Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung und Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB vereinbart. kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit Höhe der Sicherheit: Abweichend von Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit für die Vertragserfüllung % des Erstellungspreises* und für die Mängelhaftung % des Erstellungspreises*. Der Auftraggeber kann eine Anpassung der Sicherheit gemäß Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB verlangen. 17.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 21 EVB-IT System-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz und zur Korruptionsprävention gemäß Anlage Nr. 1 (= Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis) 78 EVB-IT Systemvertrag Seite 40 von 40 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 27-O 1572-11/5 | 2021TST000008 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Seite 40 von 40 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages die in Anlage Nr. aufgeführten Vorschriften zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: . 17.6 Kündigungsrecht des Auftraggebers Abweichend von den gesetzlichen Regelungen und Ziffer 16.2 EVB-IT System-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung des Auftraggebers gemäß 649 BGB aus Anlage Nr. . 17.7 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. . , , Ort Datum Ort Datum Auftragnehmer Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift) Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift) 79 Überprüfung der Mitarbeiter von Firmen, die im Bayerischen Staatministerium der Finanzen und für Heimat (sicherheitsempfindlicher Bereich) eingesetzt werden. Vordruck bitte in gut leserlicher Druckschrift ausfüllen, um unnötige Nachfragen zu vermeiden! Firma: Familienname: ggf. Geburtsname: Vorname (Rufnamen unterstreichen): aktuelle Adresse: Straße: Ort: Geburtstag: Geburtsort/Staat: Staatsangehörigkeit: Pass- oder Personalausweisnummer: Achtung! Bitte eine Kopie des gültigen Ausweises beifügen! Ich bin mit der Übermittlung der bei den Sicherheitsbehörden über mich gespeicherten personenbezogenen Daten an das Bayer. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie der Einholung eines Strafregisterauszugs durch das Bayer. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat einverstanden. Datum, Unterschrift ---------------------------------------------------------------- I. Erhalten am ---------------------- II. zur Überprüfung am ---------------------- Dieses Blatt sowie alle mit der Überprüfung anfallenden Belege werden mit Beendigung der Tätigkeit im Bayer. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vernichtet. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Dienstgebäude München Dienstgebäude Nürnberg E-Mail Odeonsplatz 4, 80539 München Bankgasse 9, 90402 Nürnberg poststelle@stmflh.bayern.de Telefon 089 2306-0 Telefon 0911 9823-0 Internet Öffentliche Verkehrsmittel Öffentliche Verkehrsmittel www.stmflh.bayern.de U 3, U 4, U 5, U 6 Odeonsplatz U 1 Nürnberg/Lorenzkirche 80 ............................................................................................................ .................................................................................................................... .......................................................................................................................... .......................................................................................................................... .......................................................................................................................... Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Firmenbezeichnung und -anschrift Eigenerklärung zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen ILO Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich 2 2. Eigenerklärung 3 2.1. Nachweis 1 4 2.2. Nachweis 2 4 2.3. Nachweis 3 5 2021TST000008 H 1620.2.1-1330 Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH 81 1. Anwendungsbereich Bieter (Auftragnehmer), Hersteller (Produkthersteller)1 und direkte Zulieferer des Herstellers (ohne ausschließliche Händlerfunktion)2 der vertragsgegenständlichen Ware [im Folgenden Prozessbeteiligte genannt] haben bei der Ausführung des Auftrages die Vorschriften einzuhalten, mit denen die entsprechenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in nationales Recht umgesetzt worden sind.3 Soweit nationales Recht eines Landes gilt, in dem eine oder mehrere Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert oder nicht in nationales Recht umgesetzt worden sind, sind die Prozessbeteiligten verpflichtet, den Wesensgehalt der betreffenden Kernarbeitsnormen dennoch einzuhalten. Dies bedeutet, dass bei der Auftragsausführung, insbesondere bei der Herstellung der zu liefernden Ware keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und 4Gefängnisarbeit entgegen dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930, (BGBl. 1956 II S. 641) und dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 IIS. 442) geleistet wird; allen Arbeitnehmern/-innen das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen entsprechend dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073) und dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123) gewährt wird; 1 Als Produkthersteller gilt derjenige, der Hersteller im Sinne von 4 Abs.1 ProduktHaftG der vertragsgegenständlichen Ware ist. 2 Die direkte Zuliefereigenschaft eines Unternehmens entfällt nicht dadurch, dass ein Unternehmen mit ausschließlicher Händlerfunktion zwischengeschaltet wird. 3 Bei den Kernarbeitsnormen handelt es sich um die Übereinkommen Nr. 29, Nr. 87, Nr. 98, Nr. 100, Nr. 105, Nr. 111, Nr. 138 und Nr. 182. Die Normen sind online abrufbar unter Direktlink zur website von ILO.org 4 unfreiwillige 82 keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft entgegen dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98) vorgenommen wird, die dazu führt, dass die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird; männlichen und weiblichen Arbeitskräften entsprechend dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24) das gleiche Entgelt gezahlt wird; keine Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen entgegen dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291) und dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 19. Juni 1976 geleistet wird. 2. Eigenerklärung Ich unterstütze den öffentlichen Auftraggeber bei der Überprüfung der Einhaltung der unter Ziffer 1. aufgeführten Anforderungen wie folgt: Als Bindeglied zwischen Auftraggeber und den Prozessbeteiligten werde ich auf Verlangen alle dafür erforderlichen Nachweise anfordern und weiterleiten. Dazu zählen Eigenerklärungen der Prozessbeteiligten, sowie Verweise auf vorliegende Zertifizierungen, Validierungen, Code of Conduct oder Ergebnisse bereits durchgeführter Audits. Sollten die aufgeführten Nachweise nicht zur Verfügung gestellt werden können, wird mit dem Auftraggeber die Möglichkeit einer angemeldeten Überprüfung der Arbeitsbedingungen bei den Prozessbeteiligten vor Ort geprüft bzw. weitere Maßnahmen abgestimmt. Anmerkung: Die nachfolgenden Nachweise 1 bis 3 sind gleichwertig. Sie müssen einen Nachweis auswählen. Bitte machen Sie Ihre Auswahl durch Ankreuzen und Ausfüllen der entsprechenden Angaben (soweit erforderlich) deutlich. Ihre Auswahlentscheidung hat keinen Einfluss auf die Wertung. 83 2.1. Nachweis 1 Der Nachweis wird durch ein aktuelles Siegel, Label oder Zertifikat oder den Nachweis der Mitgliedschaft in einer Initiative gemäß Buchstabe der nachstehenden Liste erbracht werden: a) EICC b) UN Global Compact c) GRI d) FTSE4Good e) BSCI f) SAI 2.2. Nachweis 2 Der Nachweis wird durch ein anderes Siegel, Label, Zertifikat, die Mitgliedschaft in einer anderen Initiative oder durch eine sonstige Erklärung eines Dritten erbracht werden: Nachweis durch Ausgestellt durch Dieser Nachweis ist einem Siegel, Label oder Zertifikat der unter Nachweis 1 genannten Liste gleichwertig, da er beinhaltet, dass bei der Herstellung der zu liefernden Waren die Kernarbeitsnormen ILO im Umfang von Ziffer 1. eingehalten werden. Der Aussteller des Nachweises ist unabhängig von meinem Unternehmen, meinen Zulieferern und den Herstellern der Ware. Die Gleichwertigkeit, einschließlich der Unabhängigkeit, kann ich auf Anforderung belegen.5 5 Als weitere Orientierung für die Gleichwertigkeit Ihres Nachweises können beispielsweise die Internetseiten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ): Direktlink zu kompass-nachhaltigkeit.de oder der Verbraucherinitiative e.V.: Direktlink zu label-online.de dienen. 84 2.3. Nachweis 3 Ich erkläre, dass bei der Herstellung der Ware die Kernarbeitsnormen ILO im Umfang von Ziffer 1. eingehalten werden. Dies gewährleiste ich für den Fall der Zuschlagserteilung während der Vertragslaufzeit auch dadurch, dass ich mich regelmäßig über die Arbeitsbedingungen bei der Herstellung der Ware im Sinne der Ziffer 1. informiere. Bei der Feststellung von Verstößen leite ich Gegenmaßnahmen ein. 85 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Schutzerklärung 1. Erklärung zum Vergabeverfahren Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. 2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung Der Bewerber/Bieter versichert, 2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt; 2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. 2.3. Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen. 2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. 3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die folgende Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung verwiesen. 2021TST000008 H 1620.2.1-1330 Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH 86 Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44): Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren. Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology. Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt: 1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern. Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht: Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge. 2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge. 3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden. 5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft. 87 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Niederschrift über die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz Verhandelt , den 20 Vor der zur Verpflichtung zuständigen Person erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 (BGBl I S. 547) Frau/Herr , Geboren am (Name) tätig für Firma/Büro (Datum) 2021TST000008 H 1620.2.1-1330 Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH 88 Die erschienene Person wurde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Sie wurde auf folgende Strafvorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen: 133 Abs. 3 Verwahrungsbruch 201 Abs. 3 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 203 Abs. 2,4,5 Verletzung von Privatgeheimnissen 204 Verwertung fremder Geheimnisse 331, 332 Vorteilsannahme und Bestechlichkeit 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht 355 Verletzung des Steuergeheimnisses 358 Nebenfolgen 97b Abs. 2 i.Vm.- Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses 94 bis 97 120 Abs. 2 Gefangenenbefreiung Die erschienene Person wurde darüber belehrt, dass die vorgenannten Strafvorschriften auf Grund der Verpflichtung für sie anzuwenden sind. Sie erklärt, auf die genannten Bestimmungen hingewiesen worden zu sein. Sie unterzeichnet dieses Protokoll nach Vorlesung zum Zeichen der Genehmigung und bestätigt gleichzeitig den Empfang einer Abschrift der Niederschrift. v. g. u. (Unterschrift der verpflichtenden Person) (Unterschrift der verpflichteten Person) 89 LEISTUNGSVERZEICHNIS Ausschreibung 25.10.2021 Verfahren: 2021TST000008 - Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH SKONTO Skonto zugelassen Nein Zahlungsziel (falls zugelassen) Tag(e) Skonto __________ % AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN 1 Leistungsverzeichnis - StMFH - L134 USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit (ohne Einheit) Der Gesamtpreis aus dem Excel-Dokument "Leistungsverzeichnis - StMFH - L134" ist in das Feld "Preis" einzutragen. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis muss im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" im eVergabe-System als Excel-Datei hochgeladen werden. Die Vorlage ist im Arbeitsschritt Anlagen im eVergabe-System hinterlegt. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 (ohne Einheit) Gesamtpreis [EUR] ................ ANGEBOTSSUMME(N) Summe exkl. Nachlass (netto) ____________________ Nachlass (netto) ____________________ Summe inkl. Nachlass (netto) ____________________ Umsatzsteuer ____________________ Leistungsverzeichnis - 1/3 90 Summe (brutto) ____________________ Leistungsverzeichnis - 2/3 91 LEISTUNGSVERZEICHNIS Ausschreibung 25.10.2021 Verfahren: 2021TST000008 - Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN Name Dateiname Größe MIME-Type Leistungsverzeichnis - 3/3 92 KRITERIENKATALOG Ausschreibung 25.10.2021 Verfahren: 2021TST000008 - Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH EIGNUNGSKRITERIEN 1 Bewertungsmatrix Eignung [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Die Anlage Bewertungsmatrix Eignung muss vom Bieter vollständig ausgefüllt (d.h. es sind alle Fragen zu beantworten) und im Angebotsassistenten im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Excel-Datei hochgeladen werden. Der Bieter kann für die Beantwortung der Fragen auch eigene Dokumente erstellen und dem Angebot elektronisch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen beifügen. Bei jeder Antwort muss der Bieter die jeweilige Referenznummer in der Bewertungsmatrix (z.B. Kriterium 2.1) angeben, damit ein eindeutiger Bezug seiner Ausführungen zum jeweiligen Kriterium hergestellt werden kann. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2 Ausschlusskriterien K.O.-Kriterium: Ja Alle in der Bewertungsmatrix Eignung angegebenen Ausschlusskriterien werden erfüllt. Die Überprüfung und Bewertung erfolgt durch den Auftraggeber auf Basis der Bieterangaben. (=Auswertungskriterium für Auftraggeber). [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2 Eigenerklärung Gewichtung: 0,00% 2.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen K.O.-Kriterium: Nein Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen. 3 statistische Angaben Gewichtung: 0,00% 3.1 Ausfüllhinweis K.O.-Kriterium: Nein Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben". 3.2 KMU-Eigenschaft [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)? [ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) Nur eine Antwort wählbar Kriterienkatalog - 1/3 93 4 Ausschlussgründe nach 31 UVgO i.V.m. 123, 124 GWB Gewichtung: 0,00% 4.1 Hinweis K.O.-Kriterium: Nein Hinweis: Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig. 4.2 Ausschlussgründe entsprechend 123 GWB K.O.-Kriterium: Ja Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB? [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 4.3 Ausschluss entsprechend 124 GWB K.O.-Kriterium: Ja Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend 124 GWB, die zum Ausschluss führen? [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Kriterienkatalog - 2/3 94 KRITERIENKATALOG Ausschreibung 25.10.2021 Verfahren: 2021TST000008 - Medienausstattung eines Sitzungssaales für das StMFH LEISTUNGSKRITERIEN 1 Leistungsbeschreibung K.O.-Kriterium: Ja Alle in der Anlage Leistungsbeschreibung angegebenen Anforderungen werden ausnahmslos erfüllt. Die Überprüfung und Bewertung erfolgt durch den Auftraggeber auf Basis der Bieterangaben. Etwaige geforderte Angaben, Nachweise und Zertifikate sind dem Angebot im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" beizufügen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2 Vertragsinhalte des EVB-IT Systemvertrages [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Werden alle Regelungen des EVB-IT Systemvertrages akzeptiert? [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 3 Leistungsverzeichnis - StMFH - L134 [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Alle Anforderungen im "Leistungsverzeichnis - StMFH - L134" werden erfüllt. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis muss im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" im eVergabe-System als Excel-Datei hochgeladen werden. Die Vorlage ist im Arbeitsschritt Anlagen im eVergabe-System hinterlegt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Kriterienkatalog - 3/3 95 External file attachments Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage Bewertungsmatrix_Eignung.xlsx 19,85 KB xlsx Dateianlage Leistungsverzeichnis - StMFH - L134.xlsx 90,42 KB xlsx 96 Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/10/a389931f-87c2-4cd3-aa18-57b5d52f4fa2.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de