Ausschreibungen und Aufträge: Computeranlagen und Zubehör - DE-Dachau Computeranlagen und Zubehör Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) Tragbare Computer Computerzubehör Koffer und Taschen für tragbare Computer Datenerfassungszubehör Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen Dokument Nr...: 445445-2021 (ID: 2021090309143290181) Veröffentlicht: 03.09.2021 * DE-Dachau: Computeranlagen und Zubehör 2021/S 171/2021 445445 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Dachau Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6 Ort: Dachau NUTS-Code: DE217 Dachau Postleitzahl: 85221 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Vergabestelle E-Mail: [6]vergabestelle@dachau.de Telefon: +49 813175-336 Fax: +49 81317544184 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.dachau.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Lieferung Lehrerdienstgeräte für den Grund- und Mittelschulen des Schulstandorts Stadt Dachau gefördert aus dem Sonderprogramm Lehrerdienstgeräte (SoLD) des Freistaats Bayern. II.1.2)CPV-Code Hauptteil 30200000 Computeranlagen und Zubehör II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Lieferung von 117 Convertible/2-in-1 Notebooks inkl. Zubehör aus dem Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD). Die Ausschreibung umfasst die Lieferung der Hardware sowie die Dienstleistung zur Installation und Inbetriebnahme der Geräte. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 30213100 Tragbare Computer 30237200 Computerzubehör 30237270 Koffer und Taschen für tragbare Computer 30237400 Datenerfassungszubehör 51610000 Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE217 Dachau Hauptort der Ausführung: Dachau II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die Leistung umfasst die Lieferung von 117 Convertible/2-in-1 Notebooks inkl. Zubehör (z. B. Eingabestifte, gepolsterte Notebookhüllen) sowie die Installation und Inbetriebnahme der Geräte im Rahmen des Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte (SoLD) für die Lehrkräfte an den Dachauer Grund- und Mittelschulen. Die Lehrerdienstgeräte werden unentgeltlich als personenbezogene digitale Dienstgeräte zur dienstlichen Verwendung innerhalb und außerhalb der Schule zur Verfügung gestellt und in die vorhandene digitale Bildungsinfrastruktur der Schulen integriert. Detaillierte Angaben sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste wertbare Angebot, das alle vom Auftraggeber geforderten Mindeststandards erfüllt. Zuschlagskriterium ist der Preis. Der späteste Zeitpunkt für die vollständige Leistungserbringung ist der 26.11.2021. Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) ist abrufbar unter folgendem Link: [8]https://www.km.bayern.de/download/24240_SoLD_Entwurf.pdf II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2021/S 129-341848 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 31/08/2021 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 6 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: ITMedia Consult AG Postanschrift: Gut Retzenhöhe 1 Ort: Züsch NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg Postleitzahl: 54422 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Maximilianstraße 39 Ort: München Postleitzahl: 80538 Land: Deutschland E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 892176-2411 Fax: +49 892176-2847 Internet-Adresse: [11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgend zitierten Bestimmungen. Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden. § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB lautet wie folgt: Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Dachau, Vergabestelle Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6 Ort: Dachau Postleitzahl: 85221 Land: Deutschland E-Mail: [12]vergabestelle@dachau.de Telefon: +49 813175-336 Fax: +49 813175-44982 VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 31/08/2021 References 6. mailto:vergabestelle@dachau.de?subject=TED 7. http://www.dachau.de/ 8. https://www.km.bayern.de/download/24240_SoLD_Entwurf.pdf 9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:341848-2021:TEXT:DE:HTML 10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED 11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 12. mailto:vergabestelle@dachau.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de