Ausschreibung: Luftreiniger - DE-Rosenheim Luftreiniger Dokument Nr...: 444231-2021 (ID: 2021090309063888965) Veröffentlicht: 03.09.2021 * DE-Rosenheim: Luftreiniger 2021/S 171/2021 444231 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadt Rosenheim Postanschrift: Königstraße 24 Ort: Rosenheim NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 83022 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Stadt Rosenheim / Vergabeverfahrensstelle E-Mail: [6]vvs@rosenheim.de Telefon: +49 8031-8302 Fax: +49 8031-889-8310 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId /platformId/1/tenderId/216447 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [10]https://my.vergabe.bayern.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Mobile Luftreinigungsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 0492 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 39811200 Luftreiniger II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen und Kindertagesstätten der Stadt Rosenheim. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt Hauptort der Ausführung: 83022 Rosenheim, Stadtgebiet (Schulen und Kindertagesstätten) II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvertrag zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen und Kindertagesstätten der Stadt Rosenheim. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 24 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Lieferung und betriebsbereite Auftstellung der einzelnen mobilen Luftreinigunggeräte am Verwendungsort (Schulen und Kindertagesstätten der Stadt Rosenheim). Im Einzelnen hierzu siehe Rahmenliefervertrag und Leistungsverzeichnis. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert und von Unterauftragnehmern wie folgt nachzuweisen: Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 1240) [11]https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=216447 oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise. Es sind Angaben zu machen zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister. Ein Bieter gilt nur dann als geeignet, wenn er alle im Vordruck L1240 Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben geleistet hat oder diese im AVPQ hinterlegt sind oder sich aus der EEE ergeben (im Falle der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich alle Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben), sich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zurechnen lassen muss und er seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Berufs-/ Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder anderweitige sonstige Nachweise darlegt. Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. für alle Mitgliedern der Bietergemeinschaft und deren Unterauftragnehmer jeweils für das Unternehmen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung(GewO) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) beim Bundesamt für Justiz anfordern. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Es sind Angaben zu machen zum Jahresumsatz und zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern ein Mindestjahresumsatz gefordert wird müssen bei Bietergemeinschaften die Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen (siehe unten bei Möglicherweise geforderte Mindeststandards). Erwartet wird ein Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Mindestdeckungssummen (siehe unten bei Möglicherweise geforderte Mindeststandards). Der Nachweis zum Versicherungsschutz ist durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen, zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen. Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Mindestjahresumsatz / Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: 1 Mio. EUR - Mindestdeckungssummen bei der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für: Personenschäden 5 Mio. EUR, Sach- und Vermögensschäden 3 Mio. EUR. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Es sind Angaben zu machen zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet und über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt sowie zu den Teilen des Auftrags, die als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (siehe unten bei Möglicherweise geforderte Mindeststandards). Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1. III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Lieferung und betriebsbereite Auftstellung der einzelnen mobilen Luftreinigunggeräte am Verwendungsort (Schulen und Kindertagesstätten der Stadt Rosenheim). Im Einzelnen hierzu siehe Rahmenliefervertrag und Leistungsverzeichnis. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 27/09/2021 Ortszeit: 10:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/11/2021 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 27/09/2021 Ortszeit: 10:00 Ort: Stadt Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle, Königstr. 13, 83022 Rosenheim Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Anwesenheit von Dritten ist nicht gestattet. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert VI.3)Zusätzliche Angaben: Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters. Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot alle Mitglieder sowie den bevollmächtigten Vertreter benennen, der vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt sowie zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklären. Dies geschieht in der Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft (Formblatt L 234), die mit dem Angebot einzureichen ist. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Maximilianstraße 39, 80538 München Ort: München Postleitzahl: 80534 Land: Deutschland E-Mail: [12]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 892176-2411 Fax: +49 892176-2847 Internet-Adresse: [13]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden und Vergabeprüfstellen unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 ff GWB). Der Antrag ist schriftlich zu stellen und an folgende Stelle zu richten: Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 80538 München Telefon-Nr.: +49 8921762411 Fax-Nr.: +49 8921762847 [14]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de [15]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB). Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (per E-Mail oder über die Vergabeplattform / Bieterkommunikation) an folgende Adresse zu richten: Stadt Rosenheim / Vergabeverfahrensstelle Königstraße 24 83022 Rosenheim [16]vvs@rosenheim.de Tel.: +49 8031-365-8302 Fax: +49 8031-8898310 Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle beim Bieter eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle Postanschrift: Königstraße 24 Ort: Rosenheim Postleitzahl: 83022 Land: Deutschland E-Mail: [17]vvs@rosenheim.de Telefon: +49 80313658302 Fax: +49 80313658898310 Internet-Adresse: [18]https://www.rosenheim.de VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30/08/2021 References 6. mailto:vvs@rosenheim.de?subject=TED 7. https://my.vergabe.bayern.de/ 8. https://my.vergabe.bayern.de/ 9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/216447 10. https://my.vergabe.bayern.de/ 11. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=216447 12. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED 13. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 14. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED 15. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern 16. mailto:vvs@rosenheim.de?subject=TED 17. mailto:vvs@rosenheim.de?subject=TED 18. https://www.rosenheim.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de