Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Berlin Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Dokument Nr...: 442166-2021 (ID: 2021090109085786610) Veröffentlicht: 01.09.2021 * DE-Berlin: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 2021/S 169/2021 442166 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn E-Mail: [6]forschung@bfj.bund.de Fax: +49 228-994105592 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.bmjv.de I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=411068 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=411068 I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Forschungsvorhaben zum Thema Die Verbraucherin und der Verbraucher als Akteurin und Akteur in der Lieferkettenregulierung: Eine Verbrauchersicht auf menschenrechtliche Risiken in der Lieferkette Referenznummer der Bekanntmachung: III 3 - 7000/1-29-33 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, wie Verbraucherschutz sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Diskurs über Wirtschaft und Menschenrechte einbezogen werden können. Im Kern sollen zwei zentrale Fragen beantwortet werden: Erstens, wie ermöglichen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern, ein bestehendes subjektives Interesse an einem im Einklang mit Menschenrechten stehenden Konsum in tatsächliches Konsumverhalten umzusetzen? Zweitens, können individuelle und kollektive Instrumente des Verbraucherschutzrechts genutzt werden, um die Zielsetzungen der Lieferkettenregulierung zu stärken, und wenn ja, welche? Das Forschungsvorhaben soll Vorschläge entwickeln, wie die durch die Regulierung der Sorgfaltspflichten verbesserte Transparenz in Lieferketten auch für Verbraucherinnen und Verbraucher fruchtbar gemacht werden kann. Insbesondere soll untersucht werden, ob und wie Informationen über die Herkunft bzw. die Herstellungsbedingungen gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern als Grundlage für eine Kaufentscheidung vermittelt werden können. Die Rolle von Zertifizierungen und geschützten Markenbezeichnungen soll einbezogen werden. Gleichzeitig soll es auch der Frage nachgehen, ob verbraucherpolitische Instrumente (z. B. Klagemöglichkeiten für Verbraucherschutzverbände) zur Verwirklichung des Ziels menschenrechtskonformer Lieferketten beitragen können. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 155 100.00 EUR II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Berlin Hauptort der Ausführung: Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem Vertreter der Auftraggeberin finden, soweit dies nach Einschätzung der Auftraggeberin mit Blick auf die Covid-19-Pandemie vertretbar ist, in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin statt. II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Das Forschungsvorhaben setzt dabei auf dem sich ändernden Rollenverständnis der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers als Mitgestalterin bzw. Mitgestalter des Produktions-Konsumsystems auf. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und insbesondere in Verbindung mit Ziel #12 Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen, befindet sich auch das Verbraucher(schutz)recht im Wandel: Es basierte lange auf dem Konzept des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher als der strukturell unterlegenen Partei und der Gewährleistung eines möglichst ungehinderten Konsums. Es verfolgte das Ziel, Beschränkungen von Verbraucherinnen- und Verbraucherrechten abzubauen. Unter dem Leitbild des nachhaltigen Konsums werden nun verbraucherpolitische Instrumente entwickelt, die eine Transformation des Konsumverhaltens gestalten sollen. Die fünfjährige Verbraucheragenda der Europäischen Kommission vom 13. November 2020 (COM (2020) 696 final) verfolgt etwa das Ziel, es Verbraucherinnen und Verbrauchern durch ihre Kaufentscheidungen zu ermöglichen, den ökologischen und digitalen Wandel bewusst mitzugestalten. Das Forschungsvorhaben soll untersuchen, wie diese verbraucher- und nachhaltigkeitspolitischen Diskussionen auch für den Regelungsbereich Wirtschaft und Menschenrechte fruchtbar gemacht werden können. Welche Rolle wollen und können Verbraucherinnen und Verbraucher in einer durch die Lieferkettenregulierung geänderten Marktdynamik spielen, um den individuellen Menschenrechtsschutz entlang des Produktionskreislaufes effektiv zu stärken? Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Forschungsgegenstand, Forschungsmethodik, organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung, Kostenplanung, Aufbau und Präsentation des Angebots / Gewichtung: 70 Preis - Gewichtung: 30 II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 10 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Höchstzahl: 7 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber/innen fordert die Auftraggeberin mindestens drei Bewerber/innen zur Angebotsabgabe auf. Sofern genügend geeignete Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sieben zu begrenzen (§ 51 VgV). Hierzu werden diejenigen sieben Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 7 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: [10]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=411068&criteri aId=15461 III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.5)Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 27/09/2021 Ortszeit: 14:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Referat R A 2 - Mohrenstraße 37 10117 Berlin Fax: +49 3018580-9525 oder Bundesamt für Justiz - Referat III 3 - Adenauerallee 99-103 53113 Bonn Fax: +49 22899410-5592 zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Justiz Postanschrift: Adenauerallee 99-103 Ort: Bonn Postleitzahl: 53113 Land: Deutschland E-Mail: [11]forschung@bfj.bund.de Fax: +49 228-994105592 VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/08/2021 References 6. mailto:forschung@bfj.bund.de?subject=TED 7. https://www.bmjv.de/ 8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=411068 9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=411068 10. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=411068&criteriaId=15461 11. mailto:forschung@bfj.bund.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de