Ausschreibungen und Aufträge: Gerüstarbeiten - DE-Hofheim am Taunus Gerüstarbeiten Gerüste Dokument Nr...: 441169-2021 (ID: 2021090109031685617) Veröffentlicht: 01.09.2021 * DE-Hofheim am Taunus: Gerüstarbeiten 2021/S 169/2021 441169 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt Postanschrift: Am Kreishaus 1-5 Ort: Hofheim am Taunus NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis Postleitzahl: 65719 Land: Deutschland E-Mail: [6]vergabe_projekte@mtk.org Telefon: +49 6192/2016142 Fax: +49 6192/2016801 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.mtk.org I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SBS-2021-12, EX-Post Bekanntmachung II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45262100 Gerüstarbeiten II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung der Steinbergschule, Altenhainer Str. 34 in 65719 Hofheim am Taunus. Die geplanten Baumaßnahmen werden in zwei Bauabschnitten ausgeführt und dienen im 1. Bauabschnitt der Herstellung des Neubaus und im 2. Bauabschnitt der Sanierung des Bestands. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 83 361.41 EUR II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 44212310 Gerüste II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis Hauptort der Ausführung: Steinbergschule Altenhainer Str. 34 65719 Hofheim II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten: 1. Bauabschnitt - ca. 1.165 m² Fassadengerüst (2 kN/m², W06) - ca. 34.640 m²WO Standzeit Fassadengerüst - ca. 180 m Dachfanggerüst - ca. 2.880 mWo Standzeit Dachfanggerüst - ca. 910 m² Gerüstbekleidung als Passantenschutz (Gerüstnetze) - ca. 2 Stck Raumgerüst Treppenbereich 2. Bauabschnitt - ca. 1.265 m² Fassadengerüst (2 kN/m², W06) - ca. 18.975 m²WO Standzeit Fassadengerüst - ca. 115 m Dachfanggerüst - ca. 1.725 mWo Standzeit Dachfanggerüst - ca. 1.265 m² Fassadengerüst (2 kN/m², W06) - ca. 15.180 m²WO Standzeit Fassadengerüst - ca. 250 m² Gerüstbekleidung als Passantenschutz (Gerüstnetze) - ca. 1 Stck Raumgerüst Treppenbereich II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 112-290760 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 26/08/2021 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 20 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Hanisch Gerüstbau GmbH Ort: Neunkirchen-Wellesweiler NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 123 735.70 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 83 361.41 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37RBZA VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land: Deutschland Telefon: +49 6151-126603 Fax: +49 6151-125816 VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land: Deutschland Fax: +49 6151-125816 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land: Deutschland Telefon: +49 6151-126603 Fax: +49 6151-125816 VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/08/2021 References 6. mailto:vergabe_projekte@mtk.org?subject=TED 7. http://www.mtk.org/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:290760-2021:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de