Ausschreibung: Bautischlerarbeiten - DE-Herzogenaurach Bautischlerarbeiten Bautischlerei-Einbauarbeiten mit Metall, außer Türen und Fenstern Dokument Nr...: 441040-2021 (ID: 2021090109023285475) Veröffentlicht: 01.09.2021 * DE-Herzogenaurach: Bautischlerarbeiten 2021/S 169/2021 441040 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadt Herzogenaurach Nationale Identifikationsnummer: DE257 Postanschrift: Wiesengrund 1 Ort: Herzogenaurach NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt Postleitzahl: 91074 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Herrn Natho E-Mail: [6]RHHerzo@herzogenaurach.de Telefon: +49 9132901-629 Fax: +49 9132901-699 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.vergabe.bayern.de I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.vergabe.bayern.de/veroeffentlichungen/auftragsbekanntmac hungen/index.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://www.vergabe.bayern.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: Tischler I - Brüstungs- und Treppenverkleidungen II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45421000 Bautischlerarbeiten II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Die Stadt Herzogenaurach beabsichtigt den Neubau des Rathauses im Stadtzentrum von Herzogenaurach, in Form eines Neubaus als Anbau / Ergänzungsbau und den Umbau / die Modernisierung eines denkmalgeschützten Schlossgebäudes. Neubau und Schloss sollen ein räumlich zusammenhängendes Ensemble bilden. Das Gewerk Tischler I - Brüstungs- und Treppenverkleidungen beinhaltet die Errichtung von Brüstungs-, Treppen- und Wandverkleidungen aus Holz inkl. den dazugehörigen Unterkonstruktionsbauteilen aus Stahl. Es kommen echtholzfurnierte Verkleidungen mit und ohne Anforderung an die akustische Wirksamkeit zur Ausführung. Die Arbeiten finden im Neubau statt. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 252 085.00 EUR II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 45421140 Bautischlerei-Einbauarbeiten mit Metall, außer Türen und Fenstern II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt Hauptort der Ausführung: Herzogenaurach II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: - Brüstungen inkl. 3 Treppenläufe: ca. 135m - Verkleidungen ohne akustische Anforderung: ca. 250 m² - Verkleidung mit akustischer Anforderung: ca. 140m² II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6)Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 252 085.00 EUR II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Tagen: 78 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignungsprüfung der präqualifizierten Unternehmen erfolgt anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, (b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A. B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend). Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Eignungsprüfung der präqualifizierten Unternehmen erfolgt anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, (b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation, (c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, (d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend), (b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), (c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), (d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, (e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen. Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Eignungsprüfung der präqualifizierten Unternehmen erfolgt anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben, (b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, (c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. (b) Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, (c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen. Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Erklärung gem. A) (c) sind mittels Eintragung in das Formblatt 233 oder 235 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht ausreichend sind. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 28/09/2021 Ortszeit: 10:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/01/2022 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 28/09/2021 Ortszeit: 10:00 Ort: Herzogenaurach, Wiesengrund 1, 91074 Herzogenaurach, Bauamt, Zimmer 4.01 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern Postanschrift: Promenade 27 Ort: Ansbach Postleitzahl: 91522 Land: Deutschland E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 98153-1277 Fax: +49 98153-1837 Internet-Adresse: [11]https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen. § 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern Postanschrift: Promenade 27 Ort: Ansbach Postleitzahl: 91522 Land: Deutschland E-Mail: [12]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 98153-1277 Fax: +49 98153-1837 Internet-Adresse: [13]http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/08/2021 References 6. mailto:RHHerzo@herzogenaurach.de?subject=TED 7. https://www.vergabe.bayern.de/ 8. https://www.vergabe.bayern.de/veroeffentlichungen/auftragsbekanntmachungen/index.html 9. https://www.vergabe.bayern.de/ 10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED 11. https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/ 12. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED 13. http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de