Ausschreibung: Lieferung von Partikelsammler - DE-Jülich Strahlenmessgeräte Dokument Nr...: 894859-2021 (ID: 2021070111214341974) Veröffentlicht: 01.07.2021 * Lieferung von Partikelsammler VERGABEUNTERLAGEN 2021000547 Lieferung von Partikelsammler Öffentliche Ausschreibung (UVgO) Ausschreibung AUFTRAGGEBER JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich , Deutschland 28.06.2021 Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen............................................................................................................... ............................................ 1 Projektinformation ................................................................................................................................ .................... 1 Vertragsbedingungen/Formulare................................................................................................... ........................... 3 JEN Angebotsaufforderung............................................................................................................ .................. 3 EKB JEN April 2021.pdf ................................................................................................................................ ... 5 Nachunternehmerliste ................................................................................................................................ ...... 8 JEN-CORONA-CODEX................................................................................................................ .................... 9 Produkte/Leistungen ................................................................................................................................ ................ 13 Kriterienkatalog ................................................................................................................................ ........................ 18 Anlagen ................................................................................................................................ .................................... 20 i INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. INFORMATIONEN ALLGEMEIN Vergabenummer 2021000547 Auftragsbezeichnung Lieferung von Partikelsammler Auftragsbeschreibung Lieferung von Partikelsammler VERFAHREN Auftraggeber JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber Liefer-/Ausführungsort 52428 Jülich Leistungsart Lieferleistung Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO) Vertragsgrundlage EKB der JEN mbH, VOL/B in der aktuell gültigen Fassung VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN Losweise Vergabe Nein Art der losweisen Vergabe Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 60%: 40% Klassifizierungen Code Bezeichnung 38341000-7 Strahlenmessgeräte ANGEBOTE Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen Nachlass Ja Skonto zugelassen Ja Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e) Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-evergabe.de Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB SONSTIGE ANGABEN Vertragsart Bestellung Auf-/Abgebotsverfahren Standard TERMINE ALLGEMEIN Vorausgegangene Vorinformation Nein Besondere Dringlichkeit Nein BEKANNTMACHUNG Bekanntmachung 28.06.2021 Vorinformation ANGEBOTE UND BEWERTUNG Frist Bieterfragen 20.07.2021 23:59 Eröffnungstermin (nur VOB) Angebotsfrist 02.08.2021 10:00:00 1 Bindefrist 06.09.2021 Versand Vorabinformation AUFTRAGSDAUER Beginn 06.09.2021 Ende 08.11.2021 Anmerkungen ELEKTRONISCHE TEILNAHME Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://portal.deutsche-evergabe.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei. Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen. BIETERFRAGEN Bieterfragen müssen bis spätestens 20.07.2021 23:59 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-evergabe.de Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet. Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen. 2 Seite 1 von 2 JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Wilhelm-Johnen-Straße 52428 Jülich Telefon +49 2461 629-0 Telefax +49 2461 629-47200 info@jen-juelich.de www.jen-juelich.de Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Martin Hillebrecht von Liebenstein Geschäftsführung Rudolf Printz (Vorsitzender) Ulrich Schäffler Amtsgericht Düren | HRB 4349 UStIdNr. DE 119 495 754 Commerzbank AG IBAN DE34 3708 0040 0187 9121 00 BIC DRESDEFF370 JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Postfach 11 60 | 52412 Jülich Abteilung Name Telefon Telefax EMail Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nach UVgO Leistung: Anlagen: BWB - Bewerbungsbedingungen EKB Einkaufsbedingungen der JEN mbH ZVB Zusätzliche Vertragsbedingungen der JEN mbH Leistungsverzeichnis Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Allgem. Sicherheitsordnung mit BSO ______________________________________________ Angebotsschreiben Eignungsnachweise/Erklärungen Kennzettel für den Angebotsumschlag ____________________________________________________ Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb Vergabe-Nr: Vergabeart: Eröffnungstermin: Datum Uhrzeit Die Bindefrist endet am: vertragliche Ausführungsfrist Beginn Ende Bei Abgabe von Angeboten in Papierform: VE - Einkauf Arne Groß +49 246162947291 +49 246162947335 arne.gross@jen-juelich.de 2021000547 02.08.2021 10:00:00 06.09.2021 06.09.2021 08.11.2021 Lieferung von Partikelsammler Lieferung von Partikelsammler 3 Seite 2 von 2 1. Folgende Angebotsform ist zulässig: Freundliche Grüße JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH 5. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. 6. Gründe für die Ablehnung Ihres Angebots werden gem. 46 UVgO mitgeteilt. 7. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. 8. Die geforderten Eignungsnachweise/Erklärungen sind mit dem Angebot abzugeben. postalisch Für Angebote in Papierform ist das vorhandene Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in einfacher Ausfertigung in verschlossenem Umschlag bis zum Eröffnungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem roten Kennzettel zu versehen. Nichteinhaltung kann zum Ausschluss führen! Hinweis: Bei elektronischen Angeboten können die Anlagen zum Angebot (z.B. Nachweise) hochgeladen werden. elektronisch 2. Für die Angebotserstellung werden keine Kosten erstattet. 3. Bis zum Ablauf des Eröffnungstermins kann das Angebot zurückgezogen werden. 4. Bieterfragen sind unverzüglich, innerhalb der, in der Veröffentlichung genannten Frist, vor Ablauf der Angebotsfrist an den Einkauf der JEN (an genannte Kontaktdaten) zu richten. Antworten zu den Bieterfragen werden vor dem Angebotsschlusstermin auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit einer Registrierung um über mögliche Änderungen informiert zu werden. Nur im Falle dieser freiwilligen Registrierung werden Bieter und Bewerber automatisch in die Kommunikation der Vergabestelle eingebunden. Ohne eine freiwillige Registrierung sind Bieter und Bewerber verpflichtet, sich eigenständig auf der Vergabeplattform über das Vergabeverfahren, wie zum Beispiel Änderungen an den Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen, zu informieren. Detlef Weitz Arne Groß 4 Allgemeine Einkaufsbedingungen der JEN mbH Stand April 2021 1. Allgemeines 1.1. Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für alle Einkaufsvorgänge, auch für Folgebestellungen, der JEN mbH (nachfolgend Auftraggeber oder AG genannt). Die Einkaufsbedingungen gelten aus schließlich gegenüber Unternehmen sowie juris tischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen (nachfol gend Auftragnehmer oder AN genannt). 1.2. Geschäftsbedingungen von Lieferanten, Auftragneh mern oder Dritten finden keine Anwendung, auch wenn die JEN mbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die JEN mbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbe dingungen des Lieferanten, Auftragnehmers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 1.3. Der AG ist als Zuwendungsempfänger des Bundes verpflichtet, die Bestimmungen des Vergaberechts anzuwenden und einzuhalten. 2. Bestellungen/Verträge 2.1. Nur in Textform oder schriftlich erteilte Bestellun gen/Verträge sind rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der nachträglichen Bestätigung in Text oder Schriftform. Das Gleiche gilt für mündliche Nebenabreden, Änderungen und Erweiterungen des Vertrages. 2.2. Bestellungen/Verträge dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des AG an Dritte weitergegeben werden. Widrigenfalls ist der AG berechtigt, ganz oder teilweise von der Bestellung/dem Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der AN als Händler auftritt. 2.3. Der Schriftwechsel ist mit der Abteilung Einkauf zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, sofern dabei Vereinbarungen getroffen werden sollen, die in der Bestellung/in dem Vertrag festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Abteilung Einkauf in Form eines Nachtrags zur Bestellung/zum Vertrag. 3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung 3.1. Die in der Bestellung/dem Vertrag angegebenen Preise gelten als fest vereinbart und decken den beauftragten Liefer/Leistungsumfang vollinhaltlich ab. 3.2. Nebenleistungen sowie Planungs und Konstruk tionsaufwand sind mit dem Bestell/ Vertragspreis abgegolten, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde. 3.3. Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung unter Angabe der Bestellnummer des AG und der geforderten Angaben lt. 14 USTG einzureichen. Rechnungen mit fehlenden gesetzlichen Angaben werden nicht anerkannt und dem AN zurückgesandt. Sie gelten als nicht fällig. Rechnungen sind in postalischer Form ausschließlich an JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH, WilhelmJohnenStraße, 52428 Jülich zu versenden. Rechnungen können weiterhin auf elektronischem Weg (als pdf) an die Mailadresse invoice@jen juelich.de verschickt werden. Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen elektronischen Belegverar beitung ist die Rechnung jeweils getrennt von den ebenfalls einzeln beizufügenden Anlagen im pdf Format (Lieferschein, Stundennachweise etc.) in einer Mail zu versenden. Auch ERechnungen (xmlFormat) können nach vorheriger Vereinbarung mit der JEN empfangen und verarbeitet werden. 3.4. Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg. Die Zahlungsfrist beginnt nach Lieferung/Leistung und ordnungsgemäßem Rechnungseingang. Die Zahlung erfolgt, falls nicht anders vereinbart oder nicht die VOB/B mitvereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto. Soweit der AN Dokumentationen zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und Leistung den Eingang dieser Unterlagen voraus, bei Mängeln behält sich der AG einen Preiseinbehalt vor. 3.5. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Werden durch den AG Rechnungsbeträge gekürzt, gilt der Einbehalt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich dagegen Widerspruch erhoben wird. 3.6. Vereinbarte An und Teilzahlungen werden nur aufgrund entsprechender Rechnungen geleistet. 3.7. Aufrechnungs und Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG im gesetzlichen Umfang zu. 3.8. Der AN darf Forderungen gegen den AG nur mit dessen vorheriger Zustimmung abtreten. Der AG wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern. 4. Liefer u. Leistungstermine, Lieferverzug, höhere Gewalt 4.1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßge bend für die Einhaltung des Liefer/ Leistungstermins oder der Liefer/Leistungsfrist ist der Eingang der Ware bzw. die Leistungserbringung bei der vom AG genannten Empfangsbzw. Verwendungsstelle oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme. 4.2. Der AG ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sobald für den AN erkennbar ist, dass die vereinbarte Lieferung bzw. Leistung nur verzögert erbracht werden kann. Wird dies erkennbar, hat der AN alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, um die Einhaltung von Einzelfristen, Zwischen und Endtermin sicherzustellen. Hierzu gehören auch Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse einschließlich Frost und Schnee. 4.3. Im Falle des Liefer bzw. Leistungsverzuges ist der AG berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Der AN hat dabei jedoch das Recht, dem AG den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben vorbehalten. 4.4. Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. 5. Lieferung und Versand 5.1. Jeder Lieferung sind Versandpapiere mit Angabe der Bestellnummer und des Inhaltes beizufügen. Geforderte Zertifikate sind zeitgleich zu übergeben. Bei fehlenden Angaben in den Lieferpapieren bzw. fehlenden Zertifikaten lagert die Ware bis zur Übergabe der Papiere bzw. der vollständigen Angaben auf Kosten und Gefahren des AN. Bei fehlender Bestellnummer wird die Abnahme der Ware verweigert und zu Lasten des AN zurückgesandt. 5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder von Ver schlechterungen geht bei Lieferungen mit dem Ein gang bei der vom AG angegebenen Versandanschrift auf den AG über. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage oder bei Leistungen geht die Gefahr mit der Abnahme auf den AG über. 5.3. Erfüllungsort für Lieferungen ist die angegebene Ver sandanschrift. Für Lieferungen mit Aufstellung und Montage sowie bei der Erbringung von Leistungen ist der Erfüllungsort die Verwendungsstelle. 6. Gewährleistungen/Qualitätssicherung 6.1. Der AN gewährleistet die Erbringung bzw. Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen gemäß der verein barten Spezifikation fachgerecht und unter Verwendung bestgeeigneter Materialien, falls nicht anders vereinbart, entsprechend dem Stand der Technik bei Bestel lung/Vertragsabschluss. Er sichert zu, dass die 5 Lieferung und Leistung frei von Sach und Rechtsmängeln im Sinne der 434, 435, 633 BGB ist. Der AN steht dafür ein, dass die Lieferung und Leistung den gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsbestimmungen und Umwelt schutzvorschriften sowie den Vorschriften der zustän digen Berufsgenossenschaft entsprechen. Hat der AN Bedenken gegen die gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 6.2. Der AG wird dem AN offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungs gemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. 6.3. Bei Mängeln stehen dem AG uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu. Sofern in der Bestellung/dem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche gemäß 438 bzw. 634a BGB. 6.4. Zur Sicherstellung der Qualität der Lieferungen und Leistungen des AN ist der AG auf seine Kosten berechtigt, während der Betriebszeit des AN Kontrollen durchzuführen. Das Ergebnis ist vom Qualitätssicherungsprüfer des AG zu protokollieren und dem AN zu übergeben. Werden Mängel, die eine Beeinträchtigung der Qualität bewirken, festgestellt, hat der AN diese innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen Frist zu beheben bzw. abzustellen. Kommt der AN dieser Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht nach, stehen dem AG die Rechte gemäß 6.3. zu. 7. Geheimhaltung/Schutzrechte 7.1. Der AN ist verpflichtet, diesen Vertrag sowie alle nicht bereits öffentlich bekannten Vorgänge, von denen er im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem AG Kenntnis erhält oder die ihm aus früherer Zusammenarbeit mit dem AG bekannt sind, Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. 7.2. Der AN wird etwaige Beauftragte (z.B. genehmigte Subunternehmer) und insbesondere deren beteiligte Mitarbeiter dieser Vertraulichkeitsverpflichtung unterwerfen. Für deren etwaige Vertraulichkeitsver stöße haftet der AN. 7.3. Alle im Zusammenhang mit der Leistungsvorbereitung und durchführung erhaltenen Unterlagen sind durch den AN nach Ende der Arbeiten an den AG unaufgefordert und einschließlich ggf. gefertigter Kopien zurückzugeben. Auf Grundlage der überlassenen Informationen und Unterlagen gemachte eigene Aufzeichnungen bzw. erarbeitete eigene Unterlagen des AN sind nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu vernichten. Bei Rückgabe bzw. Vernichtung wird der AN die Vollständigkeit der Rückgabe erhaltener bzw. die Vernichtung gefertigter Informationen dem AG schriftlich bestätigen. Die Verpflichtung, vertrauliche Informationen zurückzugeben bzw. zu vernichten, gilt nicht für den Fall, dass der AN aufgrund gesetzlicher Vorschriften nachweislich gezwungen ist, solche Informationen zu archivieren oder an Behörden herauszugeben. 7.4. Die Verpflichtung des AN, die Vertraulichkeit zu wahren, bleibt trotz Rückgabe bzw. Vernichtung oder Archivierung der vertraulichen Informationen und Unterlagen auch nachvertraglich solange bestehen, wie die betreffenden Informationen nicht Allgemeingut, also öffentlich bekannt sind. 7.5. Der AN haftet dafür, dass mit der Lieferung oder Leistung keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird der AG von Dritten wegen Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, so ist der AN verpflichtet, den AG auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen. Der AG ist nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarung (insbesondere Vergleiche) ohne Zustimmung des AN zu treffen. Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die dem AG aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendig erwachsen. 7.6. Verfügt der AN über gewerbliche Schutzrechte an bestellten Lieferungen oder Leistungen oder Teilen davon, ist er verpflichtet, diese dem AG unter Angabe der Schutzrechtsnummer mitzuteilen. 7.7. Vom AG übergebene Unternehmensunterlagen, Kon struktionszeichnungen u. ä. verbleiben im Eigentum des AG und sind stets streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung des AG nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet der AN gegenüber dem AG im vollen Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften. 8. Haftung/Sicherheiten 8.1. Die Haftung des AN richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in der Bestellung/in dem Vertrag nicht anders geregelt. Der AN verpflichtet sich, den AG gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter klaglos zu stellen. 8.2. Die Haftung des AG sowie seiner Erfüllungs und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) der schuldhaften Verletzung wesentlicher Ver tragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertrags pflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den der AG bei Abschluss dieses Vertrages als mögliche Folge der Vertrags verletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksich tigung der Umstände, die er kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungs gehilfen (nichtleitende Angestellte) außerhalb des Bereiches der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens, Körper oder Gesundheitsschäden. 8.3. Als Erfüllungs bzw. Gewährleistungsbürgschaft werden vom AG ausschließlich unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaften als NettoBürg schaften unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage gemäß 771 BGB eines europäischen als Zollund Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes akzeptiert. 9. Eigentumsvorbehalt 9.1. Sofern der AG dem Lieferanten Teile beistellt, behält er sich hieran das Eigentum vor. 9.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der beigestellten Teile entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für den AG erfolgen, so dass dieser als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der AG Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. 10. Antikorruptionsklausel 10.1. Unbeschadet sonstiger Kündigungs und Rücktritts rechte ist der Auftraggeber gem. 314 BGB berech tigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten. wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragte Dritte, die mit der Vor bereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages betraut sind, oder 6 ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter 299. 333, 334 StGB, 17, 18 UWG fallen. 10.2. Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 10.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, das ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 10.3. Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 10.1. b oder 10.1. c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 v.H. der Abrech nungssumme verpflichtet. 10.4. Die Ziffern 10.1. b und 10.3. finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 08. November 2004" 1 handelt. 10.5. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 11. Sonstiges 11.1. Aus dem Vertragsverhältnis erhaltene Daten werden beim AG entsprechend DSGVO und Bundesdaten schutzgesetz behandelt. 11.2. Die Bestellung sowie in Realisierung befindliche oder ausgeführte Projekte des AG dürfen nicht für Werbezwecke genutzt werden. Fotografieren auf dem Gelände des AG sowie jegliche Veröffentlichung bedarf der Einwilligung des AG. 11.3. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. 11.4. Gerichtsstand für alle Klagen sowie Leistungsort für die Pflichten des AG (insbesondere für dessen Zahlungen) ist ausschließlich der Geschäftssitz des AG. 11.5. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus einer Bestellung/einem Vertrag gilt das nicht verein heitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UNKaufrechts (CISG) und des deutschen internationalen Privatrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen. 11.6. Diese Bedingungen können durch zusätzliche Bedin gungen ergänzt werden. http://www.verwaltungsvorschriftenim internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm 7 Seite 1 von 1 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen/Eignungsleihe Vergabe-Nr.: Leistung: LV-Position Beschreibung der Teilleistung Name des Unternehmens Ich/Wir erkläre(n), dass folgende Teilleistungen durch den Einsatz von Nachunternehmern ausgeführt werden. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). Lieferung von Partikelsammler 2021000547 8 Seite 1 von 4 JEN-CORONA-CODEX (30. April 2020) ABSTAND HALTEN, HÄNDE WASCHEN, RICHTIG HUSTEN UND NIESEN! ALLGEMEINES Wer krank ist, bleibt zuhause! Personen mit Atemwegssymptomen oder Fieber bleiben dem Arbeitsplatz fern, nehmen mit dem Hausarzt Kontakt auf und befolgen die dort gegebenen Anweisungen. Umgang im Verdachtsfall Tritt der Fall ein, dass Ihr Arzt oder das Gesundheitsamt Sie offiziell als Verdachtsfall einstuft, werden Sie behördlich unter häusliche Quarantäne gestellt. In der Folge wird man versuchen, die Personen zu identifizieren, zu denen Sie innerhalb der letzten 14 Tage intensiven Kontakt hatten. Dieser intensive Kontakt ist fest definiert und beschreibt einfach ausgedrückt Personen, mit denen Sie in Summe mindestens 15 Minuten direkten Gesprächskontakt in einem Abstand unter 1,5 Metern hatten. Kolleginnen oder Kollegen, die sich aufgrund behördlicher Vorgaben in häuslicher Quarantäne befinden oder bei denen aufgrund von Krankheitssymptomen ein Test auf eine Corona-Virusinfektion durchgeführt wird, melden sich bitte umgehend bei der Sicherheitszentrale (Tel. 02461 61-5222). Kolleginnen oder Kollegen, die in Kontakt mit einer Person waren, die sich aufgrund behördlicher Vorgaben in häuslicher Quarantäne befindet, kontaktieren bitte telefonisch den jeweiligen Vorgesetzten. Dieser wird sich dann mit dem JEN-Krisenstab in Verbindung setzen. ABSTAND ABSTAND HALTEN ZWISCHEN PERSONEN IST NACHWEISLICH EINE DER EFFEKTIVSTEN MAßNAHMEN, DAS INFIZIERUNGSRISIKO ZU MINIMIEREN. A1 Mindestabstand einhalten! Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ausreichend Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu anderen Personen einhalten. Dies gilt auch bei arbeitsbezogenen Kontakten außerhalb der Betriebsstätte. Verzichten Sie darauf, sich zur Begrüßung die Hände zu reichen. A2 Mindestabstand nicht möglich? Mund und Nase bedecken! Bei Arbeiten, Besprechungen oder sonstige Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung oder besser, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die JEN stellt diese zur Verfügung. ACHTUNG: Eine Mund-Nasen-Bedeckung wie auch ein Mund-Nasen-Schutz verringert nur die Reichweite von Tröpfchen und damit das Risiko, dass andere Personen vom Träger infiziert werden können. Abstand halten ist und bleibt die beste Methode eine Infizierung zu verhindern. Sie sollten also auch beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes möglichst versuchen, den Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. 9 Seite 2 von 4 A3 Büroarbeit: Homeoffice oder 1 Person pro Büro! Büroarbeit ist nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen. Ist dies nur eingeschränkt möglich oder nicht sinnvoll, ist die Arbeit so zu organisieren, dass eine Mehrfachbelegung von Räumen möglichst vermieden wird. Also nur 1 Person pro Raum. Sinnvoll wäre eine tagesversetzte Anwesenheit der gleichen Raumnutzer. In Fällen, in denen beide Maßnahmen nicht realisierbar sind, sollten räumliche Vorkehrungen getroffen werden, um das Infizierungsrisiko zu minimieren, z. B. durch eine veränderte Positionierung der Schreibtische, so dass ein Mindestabstand von 1,5 Meter stets gewährleistet ist. Achten Sie auf häufiges Lüften der Räume. A4 Publikumsverkehr: Hygieneschutzwände wo erforderlich! Bei nicht gegebenem Schutzabstand und gleichzeitigem Publikumsverkehr können transparente Abtrennungen installiert werden. A5 Präsenzbesprechungen? Nur wenn es sein muss! Verzichten Sie weiterhin möglichst auf Präsenzbesprechungen und nutzen Sie bevorzugt Austauschformate auf elektronischer Basis (z. B. Video- oder Telefonkonferenzen). Es müssen weiterhin Teilnehmerlisten angefertigt und archiviert werden. Die Bestuhlung in den Besprechungsräumen ist dem Mindestabstand (A1) anzupassen. Im Zweifel ist bei Besprechungen zusätzlich die Regel Mund und Nase bedecken (A2) anzuwenden. A6 Vermeiden Sie Gruppenbildungen! Vermeiden Sie Zusammenkünfte in Gruppen, beispielsweise in Sozialräumen (Teeküchen, Pausenräume, Raucherbereiche). Achten Sie bei der Nutzung von Pausen- und Bereitschaftsräumen sowie von Kochgelegenheiten und Teeküchen auf Abstandsregeln (1,5 Meter Abstand untereinander). Räume möglichst einzeln bzw. zeitversetzt nutzen. A7 Schutzabstände sichtbar machen! In Bereichen, in denen häufig mehrere Personen zeitgleich zusammenkommen, werden die erforderlichen Schutzabstände (Mindestabstand 1,5 Meter) optisch markiert, z. B. durch Klebeband auf dem Boden. Dies könnte beispielsweise an Ganzkörpermonitoren der Fall sein. A8 Arbeitszeit und Pausen neu gestalten! Belegungsdichte von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen sind durch Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung (versetzte Arbeits- und Pausenzeiten, ggf. Bildung von festen Arbeitsgruppen) zu verringern. Bei der Aufstellung von Arbeitsgruppen ist zur weiteren Verringerung innerbetrieblicher Personenkontakte darauf zu achten, möglichst immer dieselben Personen zu gemeinsamen Arbeiten einzuteilen. Bei Beginn und Ende der Arbeitszeit ist durch geeignete organisatorische Maßnahmen zu vermeiden, dass es zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter (z. B. in Umkleideräumen, Waschräumen und Duschen etc.) kommt. 10 Seite 3 von 4 A9 Dienstreisen? Nur falls zwingend erforderlich! Dienstreisen ins Ausland sind zu vermeiden und im Inland auf ein Minimum zu beschränken. Stattdessen sind Reisen soweit wie möglich durch technische Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen zu ersetzen. A10 Rücksicht nehmen! Halten Sie in persönlichen Gesprächen grundsätzlich 1,5 Meter Abstand zum Gesprächspartner und reduzieren Sie die Dauer der Gespräche auf ein Mindestmaß. Dies gilt insbesondere für Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund ihrer Tätigkeiten Kontakt zu den verschiedenen Standorten haben (bspw. Postdienst, IT-Service, Personalabteilung). Bitte unterstützen Sie unsere Kolleginnen und Kollegen dahingehend. HYGIENE EINE GUTE HANDHYGIENE IST DIE ZWEITE EFFEKTIVE MAßNAHME, UM DIE ANSTECKUNGSGEFAHR ZU REDUZIEREN. H1 Häufiges und gründliches Händewaschen! Eine gute Handhygiene bedeutet das regelmäßige und gründliche Waschen der Hände. Hierbei ist es wichtig, sowohl Handinnenflächen als auch Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume und Daumen zu reinigen. Denken Sie auch an die Fingernägel. Gründliches Händewaschen dauert 20 bis 30 Sekunden. ACHTUNG: Das Tragen von Handschuhen ersetzt nicht die Hygienemaßnahme Händewaschen. H2 Richtig Husten und Niesen! Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand von anderen und drehen Sie sich weg. Benutzen Sie ein Taschentuch oder halten die Armbeuge vor Mund und Nase. Auch beim Tragen einer MundNasen-Bedeckung husten und niesen Sie bitte in die Armbeuge. H3 Nicht ins Gesicht fassen! Fassen Sie sich möglichst wenig ins Gesicht, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen. H4 Öfters mal Lüften! Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert. In den Kontrollbereichen übernehmen das die Lüftungsanlagen. H5 Hygiene in Firmenfahrzeugen beachten! Zur Handhygiene und zur Reinigung des Lenkrades werden unsere Firmenfahrzeuge mit Desinfektionsmittel, Papiertücher und Müllbeutel ausgestattet. Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände und das Lenkrad vor Antritt und nach Beendigung der Fahrt und entsorgen Sie die benutzten Papiertücher samt dem verwendeten Müllbeutel, wenn Sie das Fahrzeug zurückgeben. 11 Seite 4 von 4 H6 Gemeinsam genutzte Werkzeuge und Arbeitsmittel reinigen! Für den Fall, dass bei der Verwendung von Werkzeugen und Arbeitsmitteln nicht bereits Schutzmaßnahmen festgelegt sind (z. B. in Strahlenschutzbereichen), sind Werkzeuge und Arbeitsmittel nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen. H7 Geschirr spülen, aber richtig! Das Geschirr z. B. aus den Teeküchen sollte nach der Benutzung nicht per Hand, sondern mithilfe des Geschirrspülers bei mindestens 60 C gereinigt werden. Bitte nutzen Sie hier das entsprechende Reinigungsprogramm. INDIVIDUELLE BERATUNG ERFORDERLICH? Sie als Mitarbeiterin und Mitarbeiter können sich individuell von Ihrem Hausarzt oder auch dem Betriebsärztlichen Dienst beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung oder einer individuellen Disposition. Der Betriebsärztliche Dienst kennt die JEN-Arbeitsplätze und kann falls nötig weitere individuelle Maßnahmen vorschlagen, wenn die hier vorgestellten Schutzmaßnahmen nicht ausreichen sollten. Individuelle Beratung erhalten Sie auch durch die Sozialberatung des FZJ sowie durch den Betriebsrat und die Gleichstellungsbeauftragte der JEN. 12 LEISTUNGSVERZEICHNIS Ausschreibung 28.06.2021 Verfahren: 2021000547 - Lieferung von Partikelsammler SKONTO Skonto zugelassen Ja Zahlungsziel (falls zugelassen) 14 Tag(e) Skonto __________ % AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN Leistungsbeschreibung Lieferung von Partikelsammler 1. ALLGEMEINE ANGABEN In der JEN mbH (Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH) ist die gesamte nukleare Stilllegungs-, Rückbau- und Entsorgungskompetenz gebündelt, die in Jülich über fünf Jahrzehnte aufge-baut wurde. Kernaufgabe der JEN mbH ist die Beseitigung der nuklearen Altlasten aus der öffentlich betriebenen kerntechnischen Forschung und Entwicklung auf dem Gelände des Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) in Jülich. Darüber hinaus steht die JEN mbH für Fragestellungen aus dem nukleartechnischen Umfeld als Kompetenzzentrum auch für Dritte zur Verfügung. Alle kerntechnischen Anlagen befinden sich, teils räumlich voneinander getrennt, auf dem Gelände des FZJ und sind an das öffentliche Straßennetz angeschlossen. Alle Stoffe und Materialien sind über die Warenannahme des FZJ anzuliefern. 2. GEGENSTAND Lieferung eines Partikelsammlers für retrospektive Probenentnahme und mit kontinuierlicher Be-ta/Gamma-Echtzeitmessung 3. LIEFERUNG / WARENANNAHME Für die Warenannahme ist die Fachabteilung VEL der JEN vorgesehen, entsprechend soll die Lieferung auf das AVR Anlagengebiet erfolgen: JEN mbH Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Wilhelm-Johnen-Straße (AVR Anlage, Zugang über das Forschungszentrum Jülich) 52428 Jülich Leistungsverzeichnis - 1/5 13 Warenannahmezeiten: Mo.-Do. 8:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr -15:30 Uhr Fr. 8:00 Uhr -12:00 Uhr Zur Lieferung gehört die Abnahme inklusive Einweisung und Funktionstest mit der Fachabteilung innerhalb der angegebene Zeiten. 4. ANSPRECHPARTNER Kaufmännischer Ansprechpartner Herr Arne Groß Tel.: +49 (0) 2461 / 629-47291 E-Mail: Arne.Gross@jen-juelich.de Technischer Ansprechpartner Herr Stefan Fuck Tel.: +49 (0) 2461 / 629-49328 E-Mail: stefan.fuck@jen-juelich.de 5. ZUSCHLAGSKRITERIEN Preis: 60 % Liefertermin: 30 % Serviceverfügbarkeit: 10 % Lieferzeitbewertung: <= 1 Monat: 12 Punkte <= 2 Monate: 10 Punkte <= 3 Monate: 8 Punkte <= 4 Monate: 6 Punkte <= 5 Monate: 4 Punkte <= 6 Monate: 2 Punkte > 6 Monate: 0 Punkte Serviceverfügbarkeit: < 24h-Serviceverfügbarkeit: 12 Punkte = 24h-Serviceverfügbarkeit: 10 Punkte = 48h-Serviceverfügbarkeit: 8 Punkte = 72h-Serviceverfügbarkeit: 6 Punkte = 4-Tage Serviceverfügbarkeit: 4 Punkte = 5-Tage Serviceverfügbarkeit: 2 Punkte = Kein Service: 0 Punkte Leistungsverzeichnis - 2/5 14 6. NORMEN, VORSCHRIFTEN, RICHTLINIEN Es sind alle einschlägigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und AG-Bestimmungen einschließlich deren Ergänzungen, Beiblätter und Anhänge in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden, die für die erfolgreiche Leistungserbringung erforderlich sind. Darüber hinaus gelten folgende AG-Bestimmungen: - Die allgemeinen Einkaufsbedingungen der JEN sowie die VOL/B in der gültigen Fassung 7. LIEFER- UND LEISTUNGSUMFANG Partikelsammler mit radiologischer Echtzeitmessung mit folgender Spezifikation: Gasfreier Beta-/Gamma-Aerosolmonitor mit Partikelsammler für Rundfilter Durchmesser 50 mm GF10 Nachweisgrenzen von Beta Co-60 eq. <1 Bq/m müssen erreicht werden unter Normbedingun-gen (UG ca. 200 nSv/h) elektronische Aufzeichnungs- und/oder Weiterleitungsmöglichkeit der Messdaten Netzwerkfähigkeit Abgeschirmte Messsonde für DLfür bis ca. 5 Sv/h UG Quantometer für gefiltertes Luftvolumen und Betriebsstundenzähler Signalleuchte mit Horn (>90 db) DL-Kompensation Luftdurchsatz von mindestens 3 m/h mit Möglichkeit zum Anschluss eines mobilen Ansaug-schlauches mit Innendurchmesser 18mm Gesamtgerät in mobilen Transportgestell Elektronische Messwertanzeige in Bq-Gesamt, Bq/m im Zähler-Timer-, und Ratemetermodus, Differenzmodus wählbar Weiter muss vom Bieter die Möglichkeit zur Einweisung unseres Eigenpersonals zur Bedienung und Wartung des Gerätes bestehen. 8. RECHNUNGSSTELLUNG Per Mail an: invoice@jen-juelich.de oder per Post an: Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Wilhelm-Johnen-Straße 52428 Jülich 1 Lieferung von Partikelsammler USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stück Partikelsammler mit radiologischer Echtzeitmessung mit folgender Spezifikation: Gasfreier Beta-/Gamma-Aerosolmonitor mit Partikelsammler für Rundfilter Durchmesser 50 mm GF10 Nachweisgrenzen von Beta Co-60 eq. <1 Bq/m müssen erreicht werden unter Normbedingun-gen (UG ca. 200 nSv/h) elektronische Aufzeichnungs- und/oder Weiterleitungsmöglichkeit der Messdaten Netzwerkfähigkeit Abgeschirmte Messsonde für DLfür bis ca. 5 Sv/h UG Quantometer für gefiltertes Luftvolumen und Betriebsstundenzähler Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 3/5 15 Signalleuchte mit Horn (>90 db) DL-Kompensation Luftdurchsatz von mindestens 3 m/h mit Möglichkeit zum Anschluss eines mobilen Ansaug-schlauches mit Innendurchmesser 18mm Gesamtgerät in mobilen Transportgestell Elektronische Messwertanzeige in Bq-Gesamt, Bq/m im Zähler-Timer-, und Ratemetermodus, Differenzmodus wählbar Weiter muss vom Bieter die Möglichkeit zur Einweisung unseres Eigenpersonals zur Bedienung und Wartung des Gerätes bestehen. ANGEBOTSSUMME(N) Summe exkl. Nachlass (netto) ____________________ Nachlass (netto) ____________________ Summe inkl. Nachlass (netto) ____________________ Umsatzsteuer ____________________ Summe (brutto) ____________________ Leistungsverzeichnis - 4/5 16 LEISTUNGSVERZEICHNIS Ausschreibung 28.06.2021 Verfahren: 2021000547 - Lieferung von Partikelsammler AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN Name Dateiname Größe MIME-Type Leistungsverzeichnis - 5/5 17 KRITERIENKATALOG Ausschreibung 28.06.2021 Verfahren: 2021000547 - Lieferung von Partikelsammler EIGNUNGSKRITERIEN 1 Erklärung des Bieters [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat. [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Der Bieter bestätigt, dass die Zuverlässigkeit wie folgt gewährleistet ist: Das Unternehmen befindet sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren. Das Unternehmen befindet sich nicht in einem derart vergleichbaren Verfahren. Es wurde keine Eröffnung eines derartigen Verfahrens beantragt oder abgelehnt. Es wurde kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. Es wurden keine Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern & Abgaben wurde ordnungsgemäß erfüllt. Die Verpflichtung zur Entrichtung der SV-Beiträge wurde ordnungsgemäß erfüllt. Die Eintragung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt und den Verpflichtungen gegenüber dieser ordnungsgemäß nachgekommen wird. Die Einhaltung der Tariftreue wird gewahrt. Es liegen keine Ausschlussgründe gem. 123, 124 GWB vor. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 3 Nachunternehmerleistungen [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Ist der Einsatz von Nachunternehmern zur Durchführung der vorgesehenen Leistung vorgesehen? Wenn zutreffend: Bitte benennen Sie die Nachunternehmer sowie deren Leistungsanteil in dem unter "Vertragsbedingungen/Leistungen" hinterlegten Dokument "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen". Bitte fügen Sie die des weiteren eine Verpflichtungserklärung über die Bereitstellung der für den Auftrag erforderlichen Mittel bei Einsatz von Nachunternehmern (Eignungsleihe) bei. [ ] Ja - Benennung ist erfolgt und Erklärung ist als separate Anlage beigefügt. [ ] Nein - Nachunternehmereinsatz ist nicht vorgesehen. Mehrere Antworten wählbar 4 JEN-CORONA-CODEX [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des JEN-CORONA-CODEX. Der Codex nennt konkrete Verhaltensregeln und Arbeitsschutzmaßnahmen im Umgang mit der aktuellen Situation. Diese Regeln sind von jeder Mitarbeiterin, jedem Mitarbeiter und auch jede sonstige bei der JEN mbH tätig werdende Person verbindlich einzuhalten. Hinweis: den JEN-CORONA-CODEX finden Sie im Abschnitt "Vertragsbedingungen/Formulare" [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Kriterienkatalog - 1/2 18 KRITERIENKATALOG Ausschreibung 28.06.2021 Verfahren: 2021000547 - Lieferung von Partikelsammler LEISTUNGSKRITERIEN 1 Lieferzeit [Mussangabe] Gewichtung: 75,00% Maximalpunktzahl: 12 K.O.-Kriterium: Nein Der Bieter garantiert mir der Abgabe des Angebotes die Lieferung des Partikelsammlers innerhalb von 6 Monaten nach Zuschlagserteilung. Frühere Liefermöglichkeiten werden im Rahmen der Angebotsprüfung positiv bewertet. Wichtiger Hinweis für den Bieter: Ihre Angabe wird im Auftragsfall zum Vertragsbestandteil. [ ] Keine Angabe (0) [ ] Lieferung innerhalb von <= 1 Monat (12) [ ] Lieferung innerhalb von <= 2 Monaten (10) [ ] Lieferung innerhalb von <= 3 Monaten (8) [ ] Lieferung innerhalb von <= 4 Monaten (6) [ ] Lieferung innerhalb von <= 5 Monaten (4) [ ] Lieferung innerhalb von <= 6 Monaten (2) [ ] Lieferung innerhalb von > 6 Monaten (0) Nur eine Antwort wählbar 2 Serviceverfügbarkeit [Mussangabe] Gewichtung: 25,00% Maximalpunktzahl: 12 K.O.-Kriterium: Nein Der Bieter garantiert mit der Abgabe des Angebotes eine Serviceverfügbarkeit innerhalb von 5 Tagen. Frühere Servicelevel werden im Rahmen der Angebotsprüfung positiv bewertet. Wichtiger Hinweis für den Bieter: Ihre Angabe wird im Auftragsfall zum Vertragsbestandteil. [ ] Keine Angabe (0) [ ] Serviceverfügbarkeit innerhalb von < 24 Stunden (12) [ ] Serviceverfügbarkeit innerhalb von = 24 Stunden (10) [ ] Serviceverfügbarkeit innerhalb von = 48 Stunden (8) [ ] Serviceverfügbarkeit innerhalb von = 72 Stunden (6) [ ] Serviceverfügbarkeit innerhalb von = 4 Tagen (4) [ ] Serviceverfügbarkeit innerhalb von = 5 Tagen (2) [ ] Keine Serviceverfügbarkeit (0) Nur eine Antwort wählbar Kriterienkatalog - 2/2 19 External file attachments Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage BWB Bewerbungsbedingungen_Rev 1.pdf 573,82 KB pdf 20 Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/06/626abea0-67c5-49f1-8a6f-eba6a1d622ef.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de