Ausschreibung: Lieferung und Montage einer Holzspielebene mit einem Treppenaufgang - DE-Lüdenscheid Schulmöbel Dokument Nr...: 894856-2021 (ID: 2021070111214341971) Veröffentlicht: 01.07.2021 * Lieferung und Montage einer Holzspielebene mit einem Treppenaufgang an OGS Pestalozzi-Schule in Lüdenscheid 2021-98: Lieferung und Montage einer Holzspielebene mit einem Treppenaufgang an OGS Pestalozzi-Schule in Lüdenscheid VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Bekanntmachung Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Bezeichnung Stadt Lüdenscheid Kontaktstelle Zentraler Vergabeservice Zu Händen Frau Natalia Parczyk Postanschrift Rathausplatz 2 Ort 58507 Lüdenscheid Telefon +49 2351-172440 Fax +49 2351-171720 E-Mail natalia.parczyk@luedenscheid.de URL www.luedenscheid.de Zuschlag erteilende Stelle Bezeichnung Stadtverwaltung Lüdenscheid - FD 40 - Postanschrift Rathausplatz 2 Ort 58507 Lüdenscheid Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDD9QAF Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDD9QAF/documents Art und Umfang der Leistung Lieferung und Montage einer Holzspielebene mit einem Treppenaufgang Haupterfüllungsort Bezeichnung Pestalozzi-Schule Postanschrift Weißenburger Str. 14 Ort 58511 Lüdenscheid Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn: sofort nach Auftragsvergabe Ende: 31.12.2021 Zuschlagskriterien Niedrigster Preis Nebenangebote Nebenangebote sind zugelassen. Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Nachweis der Eignung wird zunächst im Wege der Eigenerklärung angefordert. Seite 1/3 2021-98: Lieferung und Montage einer Holzspielebene mit einem Treppenaufgang an OGS Pestalozzi-Schule in Lüdenscheid VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Erst nach Aufforderung sind folgende Nachweise vorzulegen (eine Kopie reicht aus). - Nachweis aus der Handwerksrolle - Nachweis der Handelskammer (IHK) - bei Mitgliedsstaaten - Nachweis IHK oder Bescheinigungen nach Richtlinie 2014/24/EU Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Nachweis der Eignung wird zunächst im Wege der Eigenerklärung angefordert. Erst nach Aufforderung sind folgende Nachweise vorzulegen (eine Kopie reicht aus). Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Nachweis einer allgemeinen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung ohne bestimmte Deckungssumme Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in Fotokopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: - der Berufsgenossenschaft - des Finanzamtes - und des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist. Sonstige Mindestanforderungen (mit Gewichtung) an Nebenangebote: Gleichbleibender Spiel-/Funktionszweck mit funktionaler, technischer und optischer Gleichwertigkeit. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der gewünschten Lieferleistung erforderlich sind. die Gleichwertigkeit ist durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen. Wesentliche Zahlungsbedingungen 1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde: 1.1 Allgemein a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers, b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung, c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln, d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53) e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag. 1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind: a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß 438 BGB zwei Jahre beträgt, b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Ausführung von Leistungen (VOL-Bereich). 1.3 Bei Bauleistungen: a) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Vergabe von Bauleistungen (VOB-Be-reich), c) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Vergabe von Bauleistungen (VOB-Be-reich), d) die Allgemeinen Technischen Vorschriften der VOB, Teil C, 2. Der Zuschlag wird durch die Stadt schriftlich erteilt. Mündliche Abreden oder Aufträge werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Bieter bleibt bis zum Zuschlag, der in der Regel nicht später als einen Monat nach Angebotseröffnung erfolgen soll, an sein Angebot gebunden. Seite 2/3 2021-98: Lieferung und Montage einer Holzspielebene mit einem Treppenaufgang an OGS Pestalozzi-Schule in Lüdenscheid VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung 3. Die vereinbarten Preise sind Festpreise, soweit nicht die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüden-scheid Abweichungen enthalten. 4. Der Auftragnehmer hat sich von der Lage und Beschaffenheit der Stelle, an der die Leistung oder Bauleistung erbracht werden soll, vor der Angebotsabgabe eingehend Kenntnis zu verschaffen. 5. Lieferungen erfolgen frachtfrei Verwendungsstelle und auf Gefahr des Auftragnehmers, sofern nicht andere Abreden schriftlich getroffen wurden. Verpac-kungskosten werden nur ausnahmsweise nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erstattet. Unfrei gelieferte Sendungen werden nicht eingelöst und gehen an den Auftragnehmer zurück. Bei Lieferungen auf Abruf werden keine Lagerkosten erstattet. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen. 6. Rechnungen sind stets in doppelter Ausfertigung einzureichen; die zweite Ausfertigung ist als Zweitschrift deutlich zu kennzeichnen. 7. Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung, frühestens jedoch gerechnet vom Tage der Erfüllung der Leistung, sofern eine Abnahme vereinbart ist, nicht vor dem Tage der Abnahme. Die Bestimmungen der VOB über Abschlags- und Schlusszahlungen bleiben unberührt. 8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine nach Prüfung der Schlussrechnung festgestellte Überzahlung unverzüglich der Stadt zu erstatten. 9. Bedingungen des Auftragnehmers finden nur Anwendung, wenn sie den Bedingungen der Stadt nicht entgegenste-hen und durch diese ausdrücklich und schriftlich angenommen sind. 10. Alle mit dem Vertrag im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen sind schriftlich abzugeben. 11. Sollte eine Bestimmung dieser Auftragsbedingungen oder der unter Ziff. 1.1 bis 1.3 aufgeführten Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. 12. Erfüllungsort ist Lüdenscheid; wenn Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens ( 688 ff. ZPO) geltend gemacht werden, ist Gerichtsstand Lüdenscheid. Schlusstermin für den Eingang der Angebote 29.07.2021 um 10:15 Uhr Bindefrist des Angebots 29.09.2021 Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXPWYDD9QAF Seite 3/3 Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-westfalen/2021/06/18719431.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de