Ausschreibung: Austausch von Kreidetafeln - DE-Oldenburg Wandtafeln Dokument Nr...: 894745-2021 (ID: 2021070111212841868) Veröffentlicht: 01.07.2021 * Austausch von Kreidetafeln VERGABEUNTERLAGEN 2021OL000234 Austausch von Kreidetafeln Öffentliche Ausschreibung (UVgO) Ausschreibung AUFTRAGGEBER Stadt Oldenburg (Oldb) Industriestr. 1 a, 26121 Oldenburg, Deutschland 23.06.2021 Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen............................................................................................................... ............................................ 1 Projektinformation ................................................................................................................................ .................... 1 Vertragsbedingungen/Formulare................................................................................................... ........................... 3 [stol] Aufforderung zur Angebotsabgabe 2021................................................................................................. 3 [stol] Angebotsschreiben............................................................................................................... ................... 6 [stol] Zusätzliche Vertragsbestimmungen (Anlage ZVB).................................................................................. 8 [stol] Bewerbungsbedingungen (Anlage BB).................................................................................................... 11 [stol]_ILO_Erklärung........................................................................................................... .............................. 12 [stol] Anlage Tariftreue ................................................................................................................................ ..... 14 Erklärung zur Tariftreue bzw. zur Zahlung von Mindestentgelten nach dem Mindestlohngesetz (MiLo .. 14 Besondere Vertragsbedingungen............................................................................................................. 15 Diese Anlage ist Bestandteil meines unterschriebenen Angebotsschreibens und wird im Fall der Zusc 15 [stol] Anlage Tariftreue Nachunternehmer ....................................................................................................... 16 Zwischen (Auftragnehmer) .............................................................................................................. 16 Besondere Vertragsbedingungen............................................................................................................. 17 Produkte/Leistungen ................................................................................................................................ ................ 18 Kriterienkatalog ................................................................................................................................ ........................ 22 Anlagen ................................................................................................................................ .................................... 23 i Allgemeine Informationen zum Verfahren I. Allgemeines Allgemeine Informationen zum Verfahren Projektnummer/-name: 2021OL000234 / Austausch von Kreidetafeln Projektbeschreibung: Demontage und Entsorgung von 23 alten Kreidetafeln und Lieferung und Montage von 23 Pylonen-Doppeltafeln mit Kreideoberfläche Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Ausschreibung in Losen: Nein Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen zulässige Signaturen: Textform nach 126b BGB Termine Frist Bieterfragen: 12.07.2021 12:00 Angebotsfrist: 19.07.2021 12:00:00 Zuschlags-/Bindefrist: 26.07.2021 II. Sofern Sie die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe wählen: Der Link zur Anmeldung: http://www.deutsche-everg abe.de/ Benötigen Sie Hilfe bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes? Unseren aktuellen Leitfaden finden Sie unter Ausschreibungen (oldenburg.de) Die Stadt Oldenburg bietet in regelmäßigen Abständen kostenlose Schulungen für Bieter an, in denen die wichtigsten Bieterfragen - von der Anmeldung im System bis zur Angebotsabgabe - beantwortet werden. Haben Sie Fragen oder möchten sich anmelden, können Sie sich per E-Mail an beratungsstelle-vergabe@ stadt-oldenburg.de an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen Stadt Oldenburg (Oldb) Industriestr. 1 a 26121 Oldenburg 1 +49 4412352579 vergabestelle@ stadt-oldenburg.de P. S. Bei Rückfragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Deutschen eVergabe wenden. E-Mail: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter +49 (0)611-949106-83. 2 Seite 1 von 3 Stadt Oldenburg (Oldb) - 26105 Oldenburg Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Oldenburg beabsichtigt die Vergabe o.a. Leistung/Lieferung im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung Beschränkten Ausschreibung Verhandlungsvergabe Beschränkten Ausschreibung nach öffentl. Teilnahmewettbewerb Verhandlungvergabe nach öffentl. Teilnahmewettbewerb Es gelten die allgemeinen Bewerbungsbedingungen (Anlage BB). Angebotsfrist: DATUM UND ZEICHEN IHRES SCHREIBENS UNSER ZEICHEN DATUM Vergabestelle Industriestr. 1a 26121 Oldenburg Zimmer Nr. 150 Telefon 0441 235- 2579 oder - 2419 Telefax 0441 235- 2189 vergabestelle@stadt-oldenburg.de Ausführungsdatum/-frist: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Vergabenr.: Maßnahme: 1. Angebote und Fristen Binde-/Zuschlagsfrist: bis BANKKONTEN DER STADTKASSE SPRECHZEITEN Name der Bank IBAN BIC (Swift) Landessparkasse zu Oldenburg DE49 2805 0100 0000 4001 68 SLZODE22 Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Bremer Landesbank DE36 2905 0000 3001 6350 01 BRLADE22XXX Montag bis Donnerstag 13:30 bis 15:30 Uhr Oldenburgische Landesbank AG DE09 2802 0050 1443 9962 00 OLBODEH2XXX Postbank Hannover DE57 2501 0030 0005 7403 07 PBNKDEFF Raiffeisenbank Oldenburg eG DE98 2806 0228 0000 1007 00 GENODEF1OL2 SERVICECENTER 0441 235-4444 Volksbank Oldenburg eG DE31 2806 1822 3030 7597 00 GENODEF1EDE ONLINE-SERVICE www.oldenburg.de Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie unter www.oldenburg.de/datenschutz oder unter 0441 235-4444. Austausch von Kreidetafeln 2021OL000234 26.07.2021 23.06.2021 19.07.2021 27.07.2021 31.08.2021 12:00:00 3 Seite 2 von 3 sind nicht zugelassen werden zugelassen nein ja, Angebote können abgegeben werden für mehrere Lose für alle Lose werden nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen Anforderungen für zugelassene Nebenangebote: Eine getrennte losweise Verga be bleibt vorbehalten. Anforderungen für die Abgabe mehrerer Lose: 3. Vergabe nach Losen nur für ein Los Auskünfte zum Verfahren und zu den Vertragsunterlagen erteilt ausschließlich die Vergabestelle der Stadt Oldenburg. Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordert. 4. Information Die Eignungs- und Zuschlagskriterien finden Sie im Kriterienkatalog. Zugelassene Signaturen für Ihr Angebot: 2. Nebenangebote Textform nach 126b BGB 4 Seite 3 von 3 Anlagen: Anlage Angebot: Anlage BB: Anlage LV: Anlage Preis: Anlage ZVB: Anlage BVB: Anlage Tariftreue: Anlage Tariftreue AN-NU: Anlage ILO: Angebotsschreiben Bewerbungsbedingungen Leistungsverzeichnis Preisblatt Zusätzliche Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen Nachweisliste Tariftreue-/Mindestentgelterklärung des Bieters Vereinbarung zw. Auftrag-und Nachunternehmer bzgl. Tariftreue/Mindestlohn Erklärung zur ILO-Konvention 182 Anlage NL: 5 Angebot Stadt Oldenburg Vergabestelle 26105 Oldenburg Angebot Maßnahme: 1. Mein/Unser Angebot umfasst folgende beigefügte Unterlagen (die genannten Anlagen beziehen sich auf die Vergabeunterlagen) Leistungsverzeichnis inklusive aller Preise und Angaben sämtliche geforderte Eigenerklärungen und Nachweise Tariftreueerklärung (Anlage Tariftreue) Tariftreueerklärung Nachunternehmer (Anlage AN-NU) Erklärung zur Einhaltung der ILO-Konvention 182 (Anlage ILO) Nebenangebot(e) folgende nicht beigefügte Unterlagen Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Anlage ZVB) Besondere Vertragsbedingungen (Anlage BVB) Vergabenummer: Angebotsfrist endet am: Seite 1 von 2 Austausch von Kreidetafeln 2021OL000234 19.07.2021 12:00:00 6 Angebot Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben entsprechend den Eintragungen im anliegenden Leistungsverzeichnis an. An mein/unser Angebot halte/n ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. Seite 2 von 2 2. Angebot Die nachstehende Unterschrift/Signatur gilt für alle Bestandteile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten Anlagen. Zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen sind Gegenstand meines/ unseres Angebotes. Mit nachstehender Unterschrift bzw. Signatur wird von mir/uns der Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt. Das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt ist Inhalt meines/unseres Angebotes, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. _________________________________________________________________________ Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift* *) Wird das Angebot hier nicht unterschrieben, gilt es als nicht abgegeben. Bei elektronischer Angebotabgabe ist an dieser Stelle keine Signatur erforderlich. 3. Unterschrift/Signatur Geben Sie Ihr Angebot auf elektronischem Weg ab, erfolgt die Signatur Ihres Angebotes im Schritt "Angebot einreichen". Ist bei nationalen Verfahren eine schriftliche Angebotsabgabe zugelassen und möchten Sie Ihr Angebot auf diesem Wege abgeben, unterzeichnen Sie bitte dieses Schreiben. 7 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Vertragsbestandteile ( 1) 1.1 b) Besondere Vertragsbedingungen f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) 1.2 Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber Plänen/Zeichnungen Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichungen von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug. 1.3 Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: Vertragsbestandteile Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen der jeweils geltenden Fassung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem Auftrag vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne der o. a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag ausdrücklich ein anderer Preistyp angegeben ist. Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preisprüfung ein Marktpreis nicht festgestellt werden, gilt der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der entsprechenden Preisverordnung. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, in Zusammenarbeit mit der Preisbehörde nach den Vorschriften der LSP-Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis zu ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der Netto-Selbstkosten als angemessen betrachtet. Eine Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals von 6,5 v. H. darf nicht überschritten werden. Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt. c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen 1 2 Preis 3 Änderung der Vergütung 4 Mehr- und Minderleistungen 5 Verpackung 6 Ausführung der Leistungen 7 Sprache 8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) 9 Abnahme 10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt 11 Gewährleistung und Verjährung 12 Rechnung 13 Bezahlung, Abtretung 14 Vertragsänderungen 15 Gerichtsstand 2 Preise 2.1 2.2 Stand: Januar 2020 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) der Stadt Oldenburg für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen 8 3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3) 4 Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer auf Grund von 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen. Mehr- oder Minderleistungen ( 2) - ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten Einheitspreisen zu erbringen, Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind, - begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung der im Vertrag festgelegten Einheitspreise. 5 Verpackung Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden, dass Verpackungen Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien herzustellen. 1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz des Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden, Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren. 2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar sind, soweit dies technisch möglich und zumutbar sowie vereinbar mit den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften ist, 3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorliegen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet, sofern in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vorgesehen, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet die umweltgerechte Entsorgung. Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme der Verpackungen, so gehen diese - wenn nichts anderes vereinbart ist - ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer - wenn nichts anderes vereinbart ist - keinen Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren. 6.1 6.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die für die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten Umstände erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen usw. in deutscher Sprache) dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass Ziffer 6.1 nicht beachtet Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu liefern und müssen den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie den in Anlage 1 der VgV aufgeführten Technischen Anforderungen entsprechen. 6 Ausführung der Leistungen ( 4) wurde, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die Kosten der Überprüfung zu übernehmen und den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen. Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen zu gewähren. 6.4 6.3 8 8.1 8.2 9.1 9 Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erhalten hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen. Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefaßt sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen. Sie bzw. er ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen zu vereinbaren ist. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekanntzugeben. Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die ihr bzw. sein Betrieb eingerichtet ist, hat sie bzw. er vorher die schriftliche Zustimmung gemäß 4 Nr. 4 VOL/B einzuholen. Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts anderes vereinbart ist - der Sitz der empfangenden Dienststelle (Empfangsstelle). Abnahme ( 13) 7 Sprache Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ( 4 Nr. 4) Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der in Nummer 2.1 aufgeführten Verordnung. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen der UVgO Ausgabe 2017, zu Grunde zu legen und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nachunternehmer dürfen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, Gewährleistung und Vertragsstrafe - keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind. - 2 - 9 Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes vereinbart ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Liefertermine sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über, wenn die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangsstelle die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers abgenommen oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist. 9.2 9.3 11 Gewährleistung und Verjährung ( 14) 9.4 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt ( 7, 8) 10 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind. 10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. 10.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über - Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, - die zu fordernden Preise, - Bindungen sonstiger Entgelte, - Gewinnaufschläge, - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, - Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, - Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, - Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach 2 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - zulässig sind. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder für sie bzw. ihn tätig sind. 10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2 vom Vertrag zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährt. 11.1 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beginnt mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten Annahme der Lieferung. 12 Rechnung ( 15) 12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle auszustellen. 12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen. 12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/ Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise. 13 Bezahlung, Abtretung ( 17) 13.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung, und soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen (ggf. unter Abzug eines vereinbarten Skontos) oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. 13.2 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen. Die Zahlung gilt als geleistet - bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln mit dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung, - bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages beim Geldinstitut des Auftraggebers. 13.3 13.4 Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers rechtswirksam. 14 Vertragsänderungen Gerichtsstand ( 19) Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. 15 - 3 - Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v. H. der Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhenachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. 10.4 Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe 10 Anlage BB Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen (zum Verbleib beim Bieter) 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Nebenangebote 4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, 3.1 3.2 3.3 3.4 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabedie zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5 Bietergemeinschaften 3.5 stelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, 3.6 3.7 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkom- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. mastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. Stand Februar 2020 11 Anlage ILO Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 Aufgrund eines Beschlusses des Rates der Stadt Oldenburg vom 08.10.2007 und gemäß dem Ziel des 12 NTVergG finden im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen nur Produkte Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILOKonvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Hierdurch soll im Sinne der ILO-Konvention 182 sichergestellt werden, dass die Stadt Oldenburg nur Produkte einkauft, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Betroffen sind insbesondere folgende Produkte, sofern sie in Asien, Afrika oder Lateinamerika teilweise oder vollständig hergestellt oder erzeugt wurden: Sportartikel (Bälle, Kleidung) und Spielwaren Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Lederwaren Natursteine, Grabsteine, Pflastersteine, Platten, Bordsteine, Diamanten Produkte aus Holz Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Südfrüchte, Tee, Kaffee Fischereiprodukte wie Garnelen, Shrimps usw. Feuerwerkskörper, Zündhölzer Lederwaren, Gerbprodukte 1. Erklärung: Ich/Wir erkläre/n, dass die von mir/uns angebotenen Produkte oder Teile davon nicht durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden. Der Produktions-/Bearbeitungsort der von mir/uns gelieferten Produkte oder Teile davon liegt nicht in Asien, Afrika oder Lateinamerika (bitte zutreffendes ankreuzen): Ja Nein Wenn Nein angekreuzt wurde, machen Sie bitte folgende Angaben: a) Der Produktions-/Bearbeitungsort der von mir/uns gelieferten Produkte oder Teile davon liegt in Asien, Afrika oder Lateinamerika. Ein Zertifikat/Label im Sinne der ILO-Konvention 182 habe ich diesem Angebot beigefügt (eine unabhängige Zertifizierung, die bestätigt, dass das Produkt nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILOKonvention 182 hergestellt und/oder bearbeitet wurde), Nein Ja beigefügtes Label/Zertifikat: Anerkannt werden insbesondere folgende Nachweise (oder ein gleichwertiger Nachweis): Hinweise: Sofern ein Zertifikat bei der Angebotsabgabe noch nicht vorliegen sollte, ist eine Eigenerklärung zunächst ausreichend. Das Zertifikat ist auf Anforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung nachzureichen. Falls ein gleichwertiger Nachweis vorgelegt wird, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit dem Bieter. 12 Anlage ILO b) Der Nachweis kann nicht durch Zertifikat, Siegel oder gleichwertigen Nachweis erbracht werden. Der Produktions-/Bearbeitungsort der von mir/uns gelieferten Produkte oder Teile davon liegt in Asien, Afrika oder Lateinamerika. Ich versichere, dass das Produkt oder Teile davon nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt und/oder bearbeitet wurde(n) (verbindliche Zusage Ihres Unternehmens, dass das Produkt nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt und/oder bearbeitet wurde; diese Bestätigung muss auch die Aktivitäten aller Lieferanten und Subunternehmer abdecken) Nein Ja, ich/wir legen eine verbindliche Zusage nach den unten näher beschriebenen Anforderungen vor. c) Der Nachweis kann nicht durch Zertifikat, Siegel oder gleichwertigen Nachweis erbracht werden. Der Produktions-/Bearbeitungsort der von mir/uns gelieferten Produkte oder Teile davon liegt in Asien, Afrika oder Lateinamerika. Mein Unternehmen, meine Lieferanten und Subunternehmer haben aktive und zielführende Maßnahmen gegen den Einsatz von Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 eingeleitet. Dies wird belegt durch die/den beigefügte/n Selbstverpflichtung/ Verhaltenskodex/ Sozialstandard die/der von einer Führungskraft meines Unternehmens unterzeichnet ist (Ihre verbindliche Zusage, dass Ihr Unternehmen, Ihre Lieferanten und Subunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen gegen den Einsatz von Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 eingeleitet haben. Nein Ja, ich/wir legen eine/n Selbstverpflichtung/Verhaltenskodex/Sozialstandard nach den unten näher beschriebenen Anforderungen vor. Anforderungen an die Varianten b) und c) Die Varianten b) und c) werden nur zugelassen, wenn produktbezogene Zertifikate, Siegel oder vergleichbare Nachweise eines unabhängigen Dritten nicht vorgelegt werden können. Dann ist eine von der Führungsebene Ihres Unternehmens unterzeichnete Selbstverpflichtung, ein Verhaltenskodex oder Sozialstandard vorzulegen und ggf. die eingeleiteten Maßnahmen näher zu beschreiben. 2. Besondere Vertragsbedingungen (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Erklärung aus Ziffer 1 einzuhalten. (2) Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Nachweise und deren Anerkennung vor. (3) Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes führt. (4) Die vorstehenden Erklärungen werden im Falle eines Zuschlages Vertragsbestandteil. Verstößt der Auftragnehmer gegen die mit Ziffer 1 abgegebene Verpflichtung handelt es sich um einen erheblichen Pflichtverstoß, der den Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag oder zur fristlosen Kündigung berechtigt. (5) Hat der Auftragnehmer einen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen zu vertreten, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Endbetrages des Auftragswertes (ohne Mehrwertsteuer) zu verlangen. 13 Anlage Tariftreue Erklärung zur Tariftreue bzw. zur Zahlung von Mindestentgelten nach demMindestlohngesetz (MiLoG) Diese Erklärung bezieht sich nur auf Bau- und Dienstleistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte/n ich/wir mich/uns, für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des 22 MiLoG vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)1, in der jeweils gültigen Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den Regelungen nach 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)2, in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Ich/Wir nehmen zur Kenntnis, dass ich/wir vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werde(n), wenn ich/wir mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen diese Erklärung verstoße (n). 1 geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) 2 zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) Stand: 17.06.2016 14 BesondereVertragsbedingungen (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Tariftreue-/Mindestentgelterklärung einzuhalten. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Nachunternehmer und von ihnen eingesetzte weitere Nachunternehmer zu beauftragen, die sich verpflichten, die Tariftreueerklärung nach 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben und den für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens das nach 4 Abs. 1 NTVergG vorgesehene Entgelt zu zahlen. Gemäß 13 Abs. 1 NTVergG sind der Auftragnehmer und die jeweiligen Nachunternehmer verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlagen jederzeit nachzuweisen. (3) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Tariftreueerklärung bzw. die Zahlung des Mindestlohnes zu überprüfen. Er darf zu diesem Zweck Einblick in die Entgeltabrechnungen (Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen) des Auftragnehmers und der Nachunternehmer sowie in die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge nehmen und ist berechtigt, die eingesetzten Beschäftigten zu befragen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen und die Pflicht, Fragen des Auftraggebers zu beantworten, hinzuweisen. (4) Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer haben vollständige und prüffähige Unterlagen gemäß Absatz 1 und 2 über die eingesetzten Beschäftigten, soweit sie bei der Auftragsausführung eingesetzt wurden, bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm diese Unterlagen vorzulegen. (5) Soweit Leistungen auf Nachunternehmer und von diesen auf weitere Nachunternehmer übertragen werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer bzw. Nachunternehmer, den Nachunternehmern die für Auftragnehmer geltenden Pflichten dieser Besonderen Vertragsbedingungen aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu überwachen. (6) Zur Sicherung der Einhaltung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen, gilt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu 10 vom Hundert, des Auftragswertes als vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß weder kannte noch kennen musste. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf Antrag des Auftragnehmers auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. (7) Die Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer sowie grob fahrlässige oder mehrfache Verstöße gegen die Verpflichtungen der Absätze 1 bis 5 berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund des Auftrages. Diese Anlage ist Bestandteil meines unterschriebenen Angebotsschreibens und wird im Fall der Zuschlagerteilung Vertragsbestandteil. Mir ist bewusst, dass das Fehlen dieser Erklärung oder eine wissentlich falsche Erklärung zum Ausschluss meines Angebotes führen kann und einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellt. Stand: 17.06.2016 15 Anlage Tariftreue AN-NU Vereinbarung zur Einhaltung der Tariftreue-/Mindestentgeltregelungen nach 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) Nach 13 Abs. 1 NTVergG muss sich der Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen verpflichten, den eingesetzten Nachunternehmern Erklärungen zu den Verpflichtungen aus 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Alle daraus resultierenden Verpflichtungen sind durch den Auftragnehmer vertraglich abzusichern und dem Auftraggeber vorzulegen. Leistung: Zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer) wird folgendes vereinbart: Hiermit verpflichte/n ich/wir mich/uns, für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des 22 Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)1, in der jeweils gültigen Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG und meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den Regelungen nach 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)2, in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass ich/wir vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werde(n), wenn ich/wir mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen diese Vereinbarung verstoße(n). 1 geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) 2 zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) Stand 17.06.2016 16 Anlage Tariftreue AN-NU Besondere Vertragsbedingungen (1) Der Nachunternehmer ist verpflichtet, die Erklärung von Seite 1 einzuhalten. (2) Der Nachunternehmer verpflichtet sich, nur weitere Nachunternehmer zu beauftragen, die sich verpflichten, die Tariftreueerklärung nach 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben und den für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens das nach 4 Abs. 1 NTVergG vorgesehene Entgelt zu zahlen. (3) Gemäß 14 Abs. 1 Satz 2 NTVergG sind der Nachunternehmer und die jeweiligen weiteren Nachunternehmer verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Tariftreue-/Entgeltverpflichtung auf dessen Verlagen jederzeit nachzuweisen. (4) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Tariftreueerklärung bzw. die Zahlung des Mindestlohnes zu überprüfen. Er darf zu diesem Zweck Einblick in die Entgeltabrechnungen (Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen) des Auftragnehmers und der Nachunternehmer sowie in die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge nehmen und ist berechtigt, die eingesetzten Beschäftigten zu befragen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen und die Pflicht, Fragen des Auftraggebers zu beantworten, hinzuweisen. (5) Der Nachunternehmer hat vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm diese Unterlagen vorzulegen. (6) Soweit Leistungen auf weitere Nachunternehmer übertragen werden, verpflichtet sich der Nachunternehmer, den weiteren Nachunternehmern die für Auftragnehmer geltenden Pflichten dieser Besonderen Vertragsbedingungen aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die weiteren Nachunternehmer zu überwachen. (7) Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftragnehmer mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu 10 vom Hundert, des Auftragswertes zu zahlen. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung erwirbt der öffentliche Auftraggeber unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns (Nachunternehmer) zu fordern. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer) Stand 17.06.2016 17 Produkte/Leistungen Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer einzugeben Vorbemerkungen 1. Inhaltliche Beschreibung der Leistungen Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die zu liefernde und zu installierende Ausstattung für das Gymnasium Eversten in Trägerschaft der Stadt Oldenburg. 2. Terminfolgen Nach Auftragseingang ist Kontakt mit dem Auftraggeber (AG) aufzunehmen um die genauen Liefertermine abzustimmen. Die Lieferungen sollen in den Sommerferien (27.07. bis 31.08.2021 erfolgen. 3. Bauliche Voraussetzungen/ Projektbeschreibung Die Tafeln sollen in verschiedenen Räumen des Gymnasiums Eversten geliefert und montiert werden. Die Schule hat 3 Etagen (EG, 1. OG und 2. OG). Einige Räume liegen in der benachbarten Oberschule Eversten. Die Adresse der Schule lautet: Gymnasium Eversten Theodor-Heuss-Straße 7 26129 Oldenburg Tel. 0441 5050270 Außenstelle in der Oberschule: OBS Eversten Brandsweg 50 26131 Oldenburg Bei der Montage der Tafeln ist darauf zu achten, dass keine Fluchttüren versperrt werden. Sollte in einzelnen Räumen eine Montage ohne Versperren einer Fluchttür nicht möglich sein, ist vor Montage Kontakt zum Auftraggeber (Stadt Oldenburg, nicht die Schule) aufzunehmen. Sollte sich nach der Montage herausstellen, dass Fluchttüren versperrt sind, so sind diese auf Kosten des Auftragnehmers an anderer Stelle im Raum wieder zu montieren. 4. Anlieferung/Montage/Einbr ingung in das Gebäude: 4.1. Besichtigung vor Ort: Vor Leistungsbeginn hat der Auftragnehmer (AN) die Möglichkeit sich persönlich von den Gegebenheiten vor Ort zu überzeugen, Aufmaß zu nehmen und die Montagepläne darauf abzustimmen. Alle Besichtigungen sind mit der Schulleitung abzustimmen. Vor Ausführung verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) an einem Auftaktgespräch mit dem AG und der Bauunterhaltung teilzunehmen. Die Kosten für das Gespräch sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 4.2. Bauseitige Oberflächen: Bei den bauseitigen Fassaden, Raumwänden und Sichtbetonwänden in den Schulen handelt es sich um Konstruktionen mit hochwertigen Oberflächen, die in geeigneter Weise vor jeglicher Verschmutzung und Beschädigung zu sichern sind. Der Auftragnehmer (AN) hat die Einbringung und Montage der Ausstattung so vorzunehmen, dass keine vorhandenen Bauteile beschmutzt oder beschädigt werden. Bei eventuellen Beschädigungen oder Verschmutzungen, die auf den AN zurückzuführen sind, werden sie zu dessen Lasten instandgesetzt. Selbstständiges Ausbessern verschmutzter oder beschädigter Raumoberflächen ist ausdrücklich untersagt. Bei den Wänden handelt es sich teilweise um Leichtbauwände und Metallwände. 4.3. Montage Die Montage hat aufgrund der möglichen Asbestbelastung zwingend durch einen nach TRGS 519 geschulten Mitarbeiter zu erfolgen. Sofern dies nicht möglich ist, ist für die Montage ein geeignetes Subunternehmen zu beauftragen. Bei Bohrtätigkeiten ist ein Staubsauger mit Bohrstaubabsaugung (geeignet für Asbest) zu verwenden. Die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten müssen bei der Kalkulation des Angebotes berücksichtigt werden. 4.4. Anlieferung: Nach Fertigstellung der Arbeiten sind montagebedingte Verschmutzungen zu beseitigen, der Montageort zu säubern und Verpackungen zu entfernen (Rücktransport). Bei Anlieferung mit Spedition ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, dass alle benannten Anforderungen an den Transport, Verpackung, Säuberung des Montageorts und Rücktransport der Verpackung auch vom Spediteur eingehalten werden. 4.5. Befestigungs-/Verbindungs mittel: Befestigungs-/Verbindungs mittel, Schrauben, Bolzen und Dübel u.ä. müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden und sind entsprechend dem geprüften, aufeinander abgestimmten Dichtungssystem anzuwenden. Zudem müssen sie aus korrosionsbeständigem Metall (nichtrostendem Stahl) bestehen, den auftretenden Belastungen entsprechend bemessen sein und nach bauaufsichtlichen Zulassungsbestimmungen eingebaut werden. Kunststoffdübel sind nicht zugelassen. Sämtliche Verbindungsmittel wie Schrauben, Dübel, Verbundanker, Halfen, etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle zur termin-, sach-, und fachgerechten Montage erforderlichen Befestigungsmittel, sowie Montagehilfen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 5. Leistungsumfang Die im Folgenden aufgeführten Leistungen Punkt 5.1. bis 5.2. sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Sie können nicht gesondert vergütet werden, sondern sind in den Einzelpreisen zu kalkulieren. Bestehen nach Ansicht des Bieters Unstimmigkeiten innerhalb der Unterlagen oder Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung, ist vor Angebotsabgabe eine Klärung durch den Bieter herbeizuführen und schriftlich bzw. zeichnerisch zu dokumentieren. 18 5.1. Kalkulation der Angebotspreise: Angebotspreise haben auch ohne ausdrückliche Nennung unter den Positionen zu umfassen: - Lieferung aller angebotenen Geräte und Einrichtungen mit Verpackung inkl. Transportversicherung bis zum tatsächlichen Aufstellungsort des Ausstattungsobjektes. - Stellung des erforderlichen Hilfsgerätes wie z. B. Leitern, Hebegerät, Absauggerät für Bohrlöcher sowie des zur Einbringung der Leistung erforderlichen Arbeitspersonals. - Rücktransport der Verpackung sowie Säuberung des Montageorts und der Gegenstände. Geeignete Schutzmaßnahmen für die Raumoberflächen sind ebenfalls einzukalkulieren. - Die technisch einwandfreie, sachgerechte und saubere Durchführung der Montage aller angebotenen Geräte und Einrichtungen durch einen verantwortlichen Monteur des AN. - Lieferung und Montage mit allen erforderlichen Anschlussstücken bzw. Kabelverbindungen und sonstigen Teilen, die zur Funktionsfähigkeit und Standsicherheit erforderlich sind sowie der Grundausstattung, die für die Inbetriebnahme und Funktionsfähigkeit der Geräte und Einrichtungen erforderlich ist. 6. Allgemeine Qualitätsanforderungen und Funktionalität Die zu liefernden und zu installierenden Einrichtungen bilden eine gestalterische Einheit. Die Qualitätsanforderungen sind als Mindestanforderungen auszulegen und zu beachten. Bei abweichender Ausführung ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Grundsätzliche Anforderungen: - Alle Ecken, Kanten und Schraubverbindungen dürfen keine Verletzungsgefahr hervorrufen. - Die Gegenstände müssen in Qualität und Konstruktion der Zweckmäßigkeit hinsichtlich einer schulischen Nutzung genügen wie: Robustheit, geringer Verschleiß, Vermeidung von Sabotagemöglichkeiten durch Schülerinnen und Schüler sowie selbsterklärende Bedienung. - Die heutigen Anforderungen an Ergonomie müssen erfüllt sein. - Alle Gegenstände müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen und alle Anforderungen in Bezug auf Hygiene, Unfallschutz, Sicherheit und einfache Reinigung erfüllen. 6.1. Sicherheit und Robustheit: Die angebotenen Einrichtungen und Geräte müssen in Qualität und Konstruktion der Zweckmäßigkeit hinsichtlich einer schulischen Nutzung genügen. Dies gilt insbesondere für Verbindungsstellen und -teile, Bodenbefestigungen, Materialstärken und Oberflächenbehandlungen. Die Einrichtungen und Geräte sind robust ausgeführt und weisen Konstruktionsdetails auf, die unbeabsichtigte Handlungen weitgehend ausschließen und gegen Vandalismus vorbeugen (Art der Verschraubungen, Ausbildung von Knöpfen, Schaltern u.a.). Der Auftraggeber legt Wert auf eine Ausführungsqualität, die durch funktionelle Lösungen zur Vandalismussicherheit beiträgt und Schäden durch Fehlbedienungen vermeidet. Sicherheitsrelevante Teile müssen vor unbefugten Eingriffen geschützt sein. 7. Normen, Richtlinien, Vorschriften Die entsprechend gültigen Vorschriften, Verordnungen, Auflagen und Richtlinien sind einzuhalten. Insbesondere sind dies: - DIN 18 299 ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 31001 Schutzeinrichtungen - DIN 58 125 Sicherheitstechnische Anforderungen an naturwissenschaftliche und technischen Fachräume in allgemeinen und berufsbildenden Schulen - Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffe n (FCKW-Halon-Verbots-Veror dnung), Oktober 2001 - Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (EG-Maschinenrichtlinie). - Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vom 6. Januar 2004 Der AN bleibt bei Nichtbeachtung für eventuell eintretende Schadensfälle allein verantwortlich. 8. Qualitätsanforderungen Eventuelle Bedenken gegen die technische Ausführung sind spätestens bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen. 9. Garantie 20 Jahre Garantie auf die Schreiboberfläche. 1 Pylonen-Doppeltafel USt. [%] 19% Menge 23,00 Einheit Stück Bestehend aus zwei hintereinander fahrbaren Tafelflächen zwischen zwei Pylonen mit einer Stahlemaille-Oberfläche in grün mit folgenden Eigenschaften: - Maße der Tafeloberflächen jeweils: Breite: 250 cm, Höhe 100 cm - Pylonenhöhe ca. 290 cm - mit Kreide beschreibbar - magnethaftend - kratzfest - abgerundete Kreideablage über die gesamte Breite der Tafeloberfläche - Höhenverstellung entlang der Pylonen Räume im Gymnasium Eversten: 15, 18, 25, 27, 28, 50, 114, 115, 116, 117, 118, 120 und 303 Räume in der Oberschule Eversten: Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück Gesamtpreis [EUR] ................ 19 33, 122, 123, 124, 125, 126, 131, 132, 133 und 134 2 Demontage und Entsorgung alter Tafeln USt. [%] 19% Menge 22,00 Einheit Stück Demontage und Entsorgung alter, abgängiger Tafeln Räume Gymnasium Eversten: 15, 18, 25, 27, 28, 50 (neben der Tafel wird ein Display montiert, bitte bei Montage beachten), 114, 115, 116, 117, 118 und 120 Räume Oberschule Eversten: 33, 122, 123, 124, 125 (Display bleibt hängen), 126, 131, 132, 133 und 134 Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück Gesamtpreis [EUR] ................ 3 Demontage und Entsorgung von Präsentationsflächen/Lein wänden USt. [%] 19% Menge 4,00 Einheit Stück Demontage und Entsorgung von alten, abgängigen Präsentationsflächen/Lein wänden Räume Oberschule Eversten: 131, 132, 133 und 134 Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück Gesamtpreis [EUR] ................ 4 Demontage und Entsorgung von Beamer/Tafelkombinationen USt. [%] 19% Menge 2,00 Einheit Stück Demontage und Entsorgung von Beamer/Tafelkombinationen (Interaktive Tafel) Raum Gymnasium Eversten: 50 und 303 Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück Gesamtpreis [EUR] ................ Auflistung der Titel-/Gruppenpreise Produkte/Leistungen .................... Vorbemerkungen 1 Pylonen-Doppeltafel .................... 2 Demontage und Entsorgung alter Tafeln .................... 3 Demontage und Entsorgung von Präsentationsflächen/Lein wänden .................... 4 Demontage und Entsorgung von Beamer/Tafelkombinationen .................... _______________________ Netto-Summe exkl. Nachlass .................... Nachlass ........... % .................... _______________________ Netto-Summe inkl. Nachlass .................... 20 Umsatzsteuer .................... _______________________ Bruttosumme .................... ======================= Liste der Dateianlagen in Produkte/Leistungen: Name Dateiname Größe MIME-Type Skonto Skonto ist zugelassen: Nein Zahlungsziel (falls Skonto zugelassen): Tage 21 KRITERIENKATALOG Ausschreibung 23.06.2021 Verfahren: 2021OL000234 - Austausch von Kreidetafeln LEISTUNGSKRITERIEN Kriterienkatalog - 1/1 22 External file attachments Dateiname Größe MIME-Type 23 Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/06/85592186-94e0-42e4-8471-7fe7b09a9a32.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de