Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Potsdam Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Datendienste Datenverarbeitung Datenbankdienste Datenverarbeitungsdienste Entwicklung von Musterentwurfs- und Kalendersoftware Bautischlerarbeiten Holzarbeiten Dokument Nr...: 334580-2021 (ID: 2021070209390746519) Veröffentlicht: 02.07.2021 * DE-Potsdam: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2021/S 126/2021 334580 Bekanntmachung einer Änderung Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt Postanschrift: Seeburger Chaussee 2 Ort: Potsdam NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 14476 Land: Deutschland E-Mail: [7]Robert.Hollstein@LfU.Brandenburg.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [8]www.lfu.brandenburg.de Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Erneuerung der Ausstellung im Schweizer Haus Referenznummer der Bekanntmachung: VB-20-149 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: Modell und Exponatbau Los-Nr.: 2 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 72300000 Datendienste 72310000 Datenverarbeitung 72320000 Datenbankdienste 72500000 Datenverarbeitungsdienste 72212940 Entwicklung von Musterentwurfs- und Kalendersoftware 45421000 Bautischlerarbeiten 45422100 Holzarbeiten II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland Hauptort der Ausführung: Infozentrum Schweizer Haus Lindenstraße 33 15377 Buckow II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags: Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung/dem Leistungsverzeichnis, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 31/03/2021 II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: Die Neugestaltung wird durch die Beantragung von Fördermitteln (VV Natürliches Erbe) realisiert. Abschnitt IV: Verfahren IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 192-463711 Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Los-Nr.: 2 Bezeichnung des Auftrags: Modell und Exponatbau V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe: 29/09/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Werk5 GmbH Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Land: Deutschland Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.) Gesamtwert der Beschaffung: 28 672.72 EUR Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Wichtige Hinweise Bitte beachten: 1. Hinsichtlich der Zulässigkeit rabattierter Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlass) wird auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und des OLG Düsseldorf verwiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.5.2017 11 Verg 5/17 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018- Verg 54/17). Koppelungsnachlässe können formlos im Angebot (beispielsweise im Leistungsverzeichnis oder im Anschreiben) vermerkt werden. 2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter. 3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. 4. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. 5. Korrektur zur Frauenförderverordnung: Aufgrund der Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes kommt die Frauenförderverordnung im hiesigen Verfahren nicht zur Anwendung, § 2 Abs. 1 Frauenförderverordnung FrauFöV i. V. m. § 2 Nr. 3, 4, 7 und 8 der Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl. I S. 110) i. V. m. § 106 GWB. Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RDKH VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107 Ort: Potsdam Postleitzahl: 14473 Land: Deutschland Telefon: +49 331866-1610 Fax: +49 331866-1652 VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S Ort: Potsdam Postleitzahl: 14467 Land: Deutschland Telefon: +49 331866-7232 Fax: +49 331866-7248 Internet-Adresse: [10]www.mluk.brandenburg.de VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S Ort: Potsdam Postleitzahl: 14467 Land: Deutschland Telefon: +49 331866-7232 Fax: +49 331866-7248 Internet-Adresse: [11]www.mluk.brandenburg.de VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 28/06/2021 Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen VII.1.1)CPV-Code Hauptteil 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 72300000 Datendienste 72310000 Datenverarbeitung 72320000 Datenbankdienste 72500000 Datenverarbeitungsdienste 72212940 Entwicklung von Musterentwurfs- und Kalendersoftware 45421000 Bautischlerarbeiten 45422100 Holzarbeiten VII.1.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland Hauptort der Ausführung: Infozentrum Schweizer Haus Lindenstraße 33 15377 Buckow VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung: Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung/dem Leistungsverzeichnis, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 31/03/2021 VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 29 555.92 EUR VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Werk5 GmbH Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Land: Deutschland Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja VII.2)Angaben zu den Änderungen VII.2.1)Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Nach Fertigstellung der Lebensraumtische ist die Beschaffung von weiteren 3 Kisten für Ausstellungs- und Umweltbildungsmaterial sinnvoll. Insbesondere für den Mikroskopierplatz wird eine Kiste vorgesehen, um mehr Übersicht über die Dauerpräparate zu erreichen. Am Moortisch werden 2 höhere Kisten durch kleinere ausgetauscht, da die ursprünglich vorgesehenen Präparate nicht beschafft werden konnten (Kündigung Präparator) und nun stattdessen Abbildungen gezeigt werden. VII.2.2)Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Die zusätzlichen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen sind erforderlich und waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen. Es handelt sich bei den hier beantragten vier Erweiterung jeweils um Leistungen, die als echter Zusatz zum ursprünglich vergebenen Leistungsinhalt begriffen werden können. Insoweit ist § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB nämlich dann unanwendbar, wenn es sich um keinen echten Zusatz handelt, sondern vielmehr um einen Ersatz, d. h. eine neue Leistung vollumfänglich an die Stelle der ursprünglichen Leistung treten soll. Dies ist hier jedoch nicht ersichtlich. Die beantragten Leistungen waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen auch nicht vorgesehen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen auch nicht erfolgen. Diese erste kumulative Voraussetzung ist eine verkürzte Umsetzung der entsprechenden Richtlinienklausel in Art. 72 lit. b) i) RL 2014/24/EU: () aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen wie der Austauschbarkeit oder Kompatibilität mit im Rahmen des ursprünglichen Vergabeverfahrens geschaffenen Ausrüstungsgegenständen, Dienstleistungen der Anlagen nicht erfolgen kann. Mit nicht erfolgen kann ist nicht etwa eine technische oder wirtschaftliche Unmöglichkeit gemeint, sondern die objektive Unzweckmäßigkeit unter Berücksichtigung wirtschaftlicher oder technischer Gesichtspunkte, wie z. B. der Austauschbarkeit oder Kompatibilität mit ursprünglich geschaffenen Ausrüstungsgegenständen, Dienstleistungen oder Anlagen. Bloße Bequemlichkeiten etwa während eines Projektes bei sich aufzeigenden Nachtragsangelegenheiten zur Verwaltungsvereinfachung auf den bisherigen Auftragnehmer zurückzugreifen werden von dieser Vorschrift grundsätzlich nicht gebilligt. Nicht in die Betrachtung einzustellen ist demzufolge auch der Aufwand, der allein aufgrund der Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens entsteht oder ein durch mehrere Auftragnehmer verursachter Koordinierungssaufwand. Können die Leistungen mit vertretbarem Aufwand potenziell auch durch andere Auftragnehmer erbracht werden, ist der Tatbestand ebenfalls nicht einschlägig. Die Regelung setzt mithin eine fehlende Trennbarkeit der ursprünglichen Leistung des ursprünglichen Auftragnehmers und der Zusatzleistung voraus, die sowohl technisch als auch wirtschaftlich begründet werden kann. Gründe, die eine fehlende Trennbarkeit deutlich machen, liegen hier jedoch vor. Ein Wechsel wäre letztlich auch mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Diese Voraussetzung fungiert lediglich als Korrektiv für solche Fälle der Inkompatibilität, die letztlich nicht zu deutlichen, d. h. erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen AG führen. Solche Schwierigkeiten bzw. Zusatzkosten wären hier jedoch zu erwarten, weil das Knowhow in der BS dafür nicht vorliegt VII.2.3)Preiserhöhung Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat) Wert ohne MwSt.: 323 799.15 EUR Gesamtauftragswert nach den Änderungen Wert ohne MwSt.: 324 682.35 EUR References 7. mailto:Robert.Hollstein@LfU.Brandenburg.de?subject=TED 8. http://www.lfu.brandenburg.de/ 9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:463711-2020:TEXT:DE:HTML 10. http://www.mluk.brandenburg.de/ 11. http://www.mluk.brandenburg.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de