Ausschreibungen und Aufträge: Anbieter von Internetdiensten (ISP) - DE-Bodenkirchen Anbieter von Internetdiensten (ISP) Dokument Nr...: 333916-2021 (ID: 2021070209332245772) Veröffentlicht: 02.07.2021 * DE-Bodenkirchen: Anbieter von Internetdiensten (ISP) 2021/S 126/2021 333916 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Bodenkirchen Postanschrift: Ebenhauserstraße 1 Ort: Bodenkirchen NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis Postleitzahl: 84155 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Watson Farley & Williams LLP E-Mail: [6]fsiebler@wfw.com Telefon: +49 89237086-0 Fax: +49 89237086-222 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.bodenkirchen.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Auswahlverfahren für den Betrieb einer passiven Breitbandnetzinfrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells II.1.2)CPV-Code Hauptteil 72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP) II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Die Gemeinde Bodenkirchen beabsichtigt die flächendeckende Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell. Ziel des gegenständlichen Auswahlverfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession an einen Kooperationspartner zum Betrieb einer Breitbandnetzinfrastruktur (FttB/FttH) nebst der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen nach Maßgabe der §§ 1 ff. KonzVgV. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die Gemeinde Bodenkirchen (Gemeinde) beabsichtigt die flächendeckende Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell. Bei der Motivation der Gemeinde zur Vorhabenrealisierung ist zu differenzieren. Zum einen soll durch die Erschließung der vorhandenen kommunalen Liegenschaften sichergestellt werden, dass den zukünftigen Anforderungen an die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben wie zum Beispiel hinsichtlich elektronischer Verwaltung oder der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge entsprochen werden kann. Zum anderen soll die Standortattraktivität der Gemeinde für Private, aber vor allem auch örtlich angesiedelte Gewerbetreibende bzw. freiberuflich Tätige erhalten und nach Möglichkeit gesteigert werden. Das zu errichtende Breitbandnetz soll technisch dafür ausgelegt sein, Übertragungsgeschwindigkeiten von deutlich über 100 Mbit/s im Download zu erzielen. Die Gemeinde möchte damit den Prognosen über das jährliche Anwachsen des Datenvolumens Rechnung tragen und damit verbunden dem steigenden Bedarf an Hochgeschwindigkeitsdiensten vor Ort begegnen. Neben dem Einsatz von Eigenmitteln des Konzessionsgebers werden auch staatliche Zuwendungen aus dem Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau sowie der Kofinanzierung des Freistaats Bayern in Anspruch genommen. Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur soll ein Kooperationspartner im Rahmen einer langfristigen öffentlich-privaten Partnerschaft verantwortlich sein. Der Kooperationspartner pachtet die passive Breitbandinfrastruktur der Gemeinde gegen Zahlung eines Entgelts. Grundlage dieser öffentlich-privaten Partnerschaft ist eine Dienstleistungskonzession zwischen der Gemeinde (Konzessionsgeber) und dem im gegenständlichen Verfahren auszuwählenden privaten Netzbetreiber (Konzessionsnehmer). II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Durchführung der Vorvermarktung / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium - Name: Konzept zur technischen Realisierung / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Servicekonzept / Gewichtung: 15 Kostenkriterium - Name: Pachtzahlungen / Gewichtung: 30 Kostenkriterium - Name: Endkundenpreise / Gewichtung: 20 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Optional behält sich die Gemeinde Bodenkirchen, für den Fall des Ausbaus der grauen Flecken nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198, die Beauftragung des Netzbetreibers mit dem Betrieb der Breitbandinfrastruktur vor (einseitiges Optionsrecht). II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 117-306807 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Auswahlverfahren für den Betrieb einer passiven Breitbandnetzinfrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens) Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Maximilianstraße 39 Ort: München Postleitzahl: 80534 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Maximilianstraße 39 Ort: München Postleitzahl: 80534 Land: Deutschland E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847 VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 28/06/2021 References 6. mailto:fsiebler@wfw.com?subject=TED 7. https://www.bodenkirchen.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:306807-2021:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED 10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de