Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik - DE-Freiberg Dienstleistungen im Bereich Geotechnik Dokument Nr...: 333311-2021 (ID: 2021070209331945763) Veröffentlicht: 02.07.2021 * DE-Freiberg: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik 2021/S 126/2021 333311 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Oberbergamt Postanschrift: Kirchgasse 11 Ort: Freiberg NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen Postleitzahl: 09599 Land: Deutschland E-Mail: [6]vergabestelle@oba.sachsen.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.oba.sachsen.de I.3)Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: [8]www.oba.sachsen.de Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Ingenieurleistungen Bauüberwachung Tagesbruch Pochgängerweg in Freiberg II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz Örtliche Bauüberwachung zur Sicherung und Verwahrung eines Tagesbruches auf historischen Erzbergbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich möglicher Anpassungsprojektierung. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen Hauptort der Ausführung: Freiberg II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Örtliche Bauüberwachung zur Sicherung und Verwahrung eines Tagesbruches auf historischen Erzbergbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich möglicher Anpassungsprojektierung (Bereitstellung weiterer Informationen im Zuge der Angebotsaufforderung nach Interessenbekundung zur Teilnahme). II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 09/08/2021 Ende: 30/06/2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Auf Anforderung Auftraggeber, um Projektziel zu erreichen. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Die Information zur beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe erfolgt ausschließlich wegen vermuteter Binnenmarktrelevanz der Leistungen. Da der Auftragswert unterhalb des Schwellenwertes nach § 106 GWB liegen wird, stehen Rechtsbehelfe aus den §§ 160 ff GWB nicht zur Verfügung. Der Auftraggeber wird die Bewerber bei der Angebotsaufforderung berücksichtigen, die schlicht ihr Interesse bekunden. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.5)Angaben zur Verhandlung IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 07/07/2021 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Postanschrift: Braustraße 2 Ort: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land: Deutschland VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Oberbergamt Postanschrift: Kirchgasse 11 Ort: Freiberg Postleitzahl: 09599 Land: Deutschland Internet-Adresse: [9]www.oba.sachsen.de VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29/06/2021 References 6. mailto:vergabestelle@oba.sachsen.de?subject=TED 7. http://www.oba.sachsen.de/ 8. http://www.oba.sachsen.de/ 9. http://www.oba.sachsen.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de