Ausschreibungen und Aufträge: Schulmahlzeiten - DE-Hausach Schulmahlzeiten Dokument Nr...: 273488-2021 (ID: 2021060109064880516) Veröffentlicht: 01.06.2021 * DE-Hausach: Schulmahlzeiten 2021/S 104/2021 273488 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadt Hausach Postanschrift: Hauptstr. 34 Ort: Hausach NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis Postleitzahl: 77756 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Hoareau, Kathrin E-Mail: [6]K.Hoareau@hausach.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.hausach.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Bewirtschaftung Mensa am Schulzentrum Hausach in 77756 Hausach zum 13.9.2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001288 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 15894210 Schulmahlzeiten II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Die Stadt Hausach und der Ortenaukreis sind Träger des Schulzentrums Hausach mit insgesamt 1 820 Schülern im Schuljahr 2019/2020. Im Schulgebäude des Gymnasiums befindet sich die Mensa, die von allen Schülern des Gymnasiums, der Kaufmännischen Schule und der Graf-Heinrich-Schule (Grundschule und Gemeinschaftsschule) genutzt wird. Die Stadt Hausach schreibt die Bewirtschaftung der Mensa im Schulzentrum Hausach in Fremdregie aus. Der zukünftige Bewirtschafter der Mensa muss mit seinem Personal alle Aufgaben in der Mensa übernehmen, die zur Erfüllung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung gefordert sind. Ziel der Auftraggeberin ist es, den Schülern und Schülerinnen in den Pausen eine qualitativ gute Verpflegung anzubieten, die eine gesundheitsförderliche Ernährung gewährleistet. Die Bewirtschaftung der Mensa muss mit einem Mischküchenkonzept umgesetzt werden. Die technische Ausstattung für dieses Küchenkonzept wurde von der Auftraggeberin angeschafft und wird der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt. Leistungsbeginn ist der 13.9.2021. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 15894210 Schulmahlzeiten II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis Hauptort der Ausführung: Hausach II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Hausach und der Ortenaukreis sind Träger des Schulzentrums Hausach mit insgesamt 1 820 Schülern im Schuljahr 2019/2020. Im Schulgebäude des Gymnasiums befindet sich die Mensa, die von allen Schülern des Gymnasiums, der Kaufmännischen Schule und der Graf-Heinrich-Schule (Grundschule und Gemeinschaftsschule) genutzt wird. Die Stadt Hausach schreibt die Bewirtschaftung der Mensa im Schulzentrum Hausach in Fremdregie aus. Der zukünftige Bewirtschafter der Mensa muss mit seinem Personal alle Aufgaben in der Mensa übernehmen, die zur Erfüllung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung gefordert sind. Ziel der Auftraggeberin ist es, den Schülern und Schülerinnen in den Pausen eine qualitativ gute Verpflegung anzubieten, die eine gesundheitsförderliche Ernährung gewährleistet. Die Bewirtschaftung der Mensa muss mit einem Mischküchenkonzept umgesetzt werden. Die technische Ausstattung für dieses Küchenkonzept wurde von der Auftraggeberin angeschafft und wird der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt. Leistungsbeginn ist der 13.9.2021. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Verpächterin/Auftraggeberin hat die Option den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um 1 weiteres Jahr bis maximal zum 31.7.2025 zu verlängern. II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 056-140889 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Bewirtschaftung Mensa am Schulzentrum Hausach in 77756 Hausach zum 13.9.2021 Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Die Ausschreibung wird gem. § 63 (1) 1 VgV aufgehoben, nachdem kein Angebot eingegangen ist. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg Postanschrift: Durlacher Allee 100 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land: Deutschland E-Mail: [9]poststelle@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219260 Fax: +49 7219263985 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg Ort: Karlsruhe Land: Deutschland VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/05/2021 References 6. mailto:K.Hoareau@hausach.de?subject=TED 7. http://www.hausach.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:140889-2021:TEXT:DE:HTML 9. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de