Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen - DE-Aachen Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit Dokument Nr...: 222747-2021 (ID: 2021050409145827848) Veröffentlicht: 04.05.2021 * DE-Aachen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 2021/S 86/2021 222747 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR Postanschrift: Pauwelsstr. 30 Ort: Aachen NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen Postleitzahl: 52074 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Vergabestelle E-Mail: [6]vergabestelle@ukaachen.de Telefon: +49 241/8080975 Fax: +49 241/8082504 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.ukaachen.de I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYDLS/document s Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYDLS I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Gesundheit Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Privatliquidation Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0105-AJ II.1.2)CPV-Code Hauptteil 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, die Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen, einschließlich AOP (nachfolgend Privatliquidation genannt) im Universitätsklinikum Aachen in allen Fachbereichen, in denen das Liquidationsrecht ans Universitätsklinikum Aachen abgetreten ist, zu vergeben. Die zu erbringenden Leistungen der Privatabrechnung umfassen alle in einem Universitätsklinikum vertretenen Fachrichtungen und Behandlungsformen (voll-, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant jeweils inkl. konsiliarischer Leistungen). Die privatärztliche Abrechnung ist unter Beachtung dieser Vergabeunterlagen und aller gesetzlichen Bestimmungen (bspw. GOÄ, GOZ, DKG-NT, KHG u. a.) sach- und fachgerecht durchzuführen. Derzeit sind 31 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 20 Mio. EUR p. a. für die Leistungserbringung vorgesehen. Bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit kann sich das Volumen um weitere ca. 3-4 Mio. EUR erhöhen. Das Anfangsvolumen teilt sich zurzeit in ca. 25 000 ambulante und ca. 15 000 stationäre / teilstationäre Fälle auf, wobei der Berechnung die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2019 zu Grunde liegen. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 3 Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3 II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: Privatliquidation für diverse Fachbereiche Los-Nr.: 1 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, den Auftragnehmer mit der Abrechnung nachfolgender Fachrichtungen zu beauftragen: Los 1 Anästhesie, Neurologie Kardiologie, Angiologie und Internistische Intensivmedizin (Med. Klinik I), Gastroenterologie, Stoffwechselerkrankungen und Internistische Intensivmedizin (Med. Klinik III), Hämatologie, Onkologie, Hämostaseologie und Stammzelltransplantation (Med. Klinik IV), Pneumologie (Med. Klinik V), Geriatrie (Med. Klinik VI), Operative Intensivmedizin (OIM), Palliativmedizin, Unfallchirurgie, Gynäkologie, Gefäßchirurgie, Chirurgie, Neurochirurgie, Orthopädie, Physiotherapie, Notaufnahme, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Nuklearmedizin, Kinderkardiologie, Psychiatrie, Kinderherzchirurgie, MKG-Chirurgie, Zahnärztliche Prothetik, Zahnerhaltung, Dermatologie, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Plastische Chirurgie, Urologie, Kardiale Devicetherapie. Das Liquidationsvolumen für Los 1 schlüsselt sich derzeit wie folgt: Los 1: Gesamt: 11 646 000 EUR, Rechnungen: 33 600 Stück. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/01/2022 Ende: 31/12/2025 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Wirtschaftlich tritt der Vertrag in Kraft für Patienten, die ab dem 1.1.2022 Beim Auftraggeber aufgenommen werden. Wird der Vertrag nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich 1-malig um weitere 24 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird. II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Höchstzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber fordert mindestens die drei geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle Die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt: a. Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in Millionen EUR in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II Nr. 3: Kleiner-gleich 5 = Ausschluss 5 kleiner-gleich als 6 1 Punkt, 6 kleiner-gleich als 7 2 Punkte, 7 kleiner-gleich als 10 3 Punkte, 10 kleiner-gleich als 15 4 Punkte, 15 kleiner-gleich als 20 5 Punkte, 20 kleiner-gleich als 25 6 Punkte, 25 kleiner-gleich als 30 7 Punkte, 30 kleiner-gleich als 35 8 Punkte, 35 kleiner-gleich als 40 9 Punkte, 40 10 Punkte. b. Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8: I. Anzahl der Referenzen nach Muster aus Anlage 3: Weniger als 3 = Ausschluss Größer-gleich 3 1 Punkt, Größer-gleich 4 2 Punkte, Größer-gleich 5 3 Punkte, Größer-gleich 6 4 Punkte, Größer-gleich 7 5 Punkte, Größer-gleich 8 6 Punkte, Größer-gleich 9 7 Punkte, Größer-gleich10 8 Punkte, Größer-gleich 11 9 Punkte, Größer-gleich 12 10 Punkte. II. Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3: Die Vergabestelle addiert über die erreichte Summe aus der Anzahl der Referenzen die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus Anlage 3 hinzu. Die Vergabestelle legt dabei fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenz¿muster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. c. Auswahlkriterium 3: Datenschutzrechtliche Zertifizierung nach Ziffer C II Nr. 13: Ja = 20 Punkte, Nein = 0 Punkte. d. Gesamtauswahlentscheidung Grundsätzlich werden mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei 3 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als drei (3) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, die Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen, einschließlich AOP (nachfolgend Privatliquidation genannt) im Universitätsklinikum Aachen in allen Fachbereichen, in denen das Liquidationsrecht ans Universitätsklinikum Aachen abgetreten ist, zu vergeben. Die zu erbringenden Leistungen der Privatabrechnung umfassen alle in einem Universitätsklinikum vertretenen Fachrichtungen und Behandlungsformen (voll-, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant jeweils inkl. konsiliarischer Leistungen). Die privatärztliche Abrechnung ist unter Beachtung dieser Vergabeunterlagen und aller gesetzlichen Bestimmungen (bspw. GOÄ, GOZ, DKG-NT, KHG u. a.) sach- und fachgerecht durchzuführen. Derzeit sind 31 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 20 Mio. EUR p. a. für die Leistungserbringung vorgesehen. Bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit kann sich das Volumen um weitere ca. 3-4 Mio. EUR erhöhen. Das Anfangsvolumen teilt sich zurzeit in ca. 25 000 ambulante und ca. 15 000 stationäre / teilstationäre Fälle auf, wobei der Berechnung die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2019 zu Grunde liegen. II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: Privatliquidation für die Neuroradiologie und Radiologie Los-Nr.: 2 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, den Auftragnehmer mit der Abrechnung nachfolgender Fachrichtungen zu beauftragen: Los 2 Neuroradiologie, Radiologie. Das Liquidationsvolumen für Los 2 schlüsselt sich derzeit wie folgt: Los 2 Gesamt: 3 896 000 EUR, Rechnungen: 7 500 Stück. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/01/2022 Ende: 31/12/2025 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Wirtschaftlich tritt der Vertrag in Kraft für Patienten, die ab dem 1.1.2022 Beim Auftraggeber aufgenommen werden. Wird der Vertrag nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich einmalig um weitere 24 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird. II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Höchstzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber fordert mindestens die drei geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle. Die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt: a. Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in Millionen EUR in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II Nr. 3: Kleiner-gleich 5 = Ausschluss 5 kleiner-gleich als 6 1 Punkt, 6 kleiner-gleich als 7 2 Punkte, 7 kleiner-gleich als 10 3 Punkte, 10 kleiner-gleich als 15 4 Punkte, 15 kleiner-gleich als 20 5 Punkte, 20 kleiner-gleich als 25 6 Punkte, 25 kleiner-gleich als 30 7 Punkte, 30 kleiner-gleich als 35 8 Punkte, 35 kleiner-gleich als 40 9 Punkte, 40 10 Punkte. b. Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8: I. Anzahl der Referenzen nach Muster aus Anlage 3: Weniger als 3 = Ausschluss Größer-gleich 3 1 Punkt, Größer-gleich 4 2 Punkte, Größer-gleich 5 3 Punkte, Größer-gleich 6 4 Punkte, Größer-gleich 7 5 Punkte, Größer-gleich 8 6 Punkte, Größer-gleich 9 7 Punkte, Größer-gleich10 8 Punkte, Größer-gleich 11 9 Punkte, Größer-gleich 12 10 Punkte. II. Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3: Die Vergabestelle addiert über die erreichte Summe aus der Anzahl der Referenzen die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus Anlage 3 hinzu. Die Vergabestelle legt dabei 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 5 Referenzmuster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. c. Auswahlkriterium 3: Datenschutzrechtliche Zertifizierung nach Ziffer C II Nr. 13: Ja = 20 Punkte, Nein = 0 Punkte. d. Gesamtauswahlentscheidung Grundsätzlich werden mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei 3 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als drei (3) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, die Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen, einschließlich AOP (nachfolgend Privatliquidation genannt) im Universitätsklinikum Aachen in allen Fachbereichen, in denen das Liquidationsrecht ans Universitätsklinikum Aachen abgetreten ist, zu vergeben. Die zu erbringenden Leistungen der Privatabrechnung umfassen alle in einem Universitätsklinikum vertretenen Fachrichtungen und Behandlungsformen (voll-, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant jeweils inkl. konsiliarischer Leistungen). Die privatärztliche Abrechnung ist unter Beachtung dieser Vergabeunterlagen und aller gesetzlichen Bestimmungen (bspw. GOÄ, GOZ, DKG-NT, KHG u. a.) sach- und fachgerecht durchzuführen. Derzeit sind 31 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 20 Mio. EUR p. a. für die Leistungserbringung vorgesehen. Bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit kann sich das Volumen um weitere ca. 3-4 Mio. Euro erhöhen. Das Anfangsvolumen teilt sich zurzeit in ca. 25 000 ambulante und ca. 15 000 stationäre / teilstationäre Fälle auf, wobei der Berechnung die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2019 zu Grunde liegen. II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: Privatliquidation für die Labordiagnostik Los-Nr.: 3 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, den Auftragnehmer mit der Abrechnung nachfolgender Fachrichtungen zu beauftragen: Los 3 Labordiagnostik. Das Liquidationsvolumen für Los 3 schlüsselt sich derzeit wie folgt: Los 3 Gesamt: 3 650 000 EUR, Anzah:l Rechnungen. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/01/2022 Ende: 31/12/2025 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Wirtschaftlich tritt der Vertrag in Kraft für Patienten, die ab dem 1.1.2022 Beim Auftraggeber aufgenommen werden. Wird der Vertrag nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich 1-malig um weitere 24 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird. II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Höchstzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle Die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt: a. Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in Millionen EUR in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II Nr. 3: Kleiner-gleich 5 = Ausschluss 5 kleiner-gleich als 6 1 Punkt, 6 kleiner-gleich als 7 2 Punkte, 7 kleiner-gleich als 10 3 Punkte, 10 kleiner-gleich als 15 4 Punkte, 15 kleiner-gleich als 20 5 Punkte, 20 kleiner-gleich als 25 6 Punkte, 25 kleiner-gleich als 30 7 Punkte, 30 kleiner-gleich als 35 8 Punkte, 35 kleiner-gleich als 40 9 Punkte, 40 10 Punkte. b. Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8: I. Anzahl der Referenzen nach Muster aus Anlage 3: Weniger als 3 = Ausschluss Größer-gleich 3 1 Punkt, Größer-gleich 4 2 Punkte, Größer-gleich 5 3 Punkte, Größer-gleich 6 4 Punkte, Größer-gleich 7 5 Punkte, Größer-gleich 8 6 Punkte, Größer-gleich 9 7 Punkte, Größer-gleich10 8 Punkte, Größer-gleich 11 9 Punkte, Größer-gleich 12 10 Punkte. II. Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3: Die Vergabestelle addiert über die erreichte Summe aus der Anzahl der Referenzen die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus Anlage 3 hinzu. Die Vergabestelle legt dabei 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenz¿muster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. c. Auswahlkriterium 3: Datenschutzrechtliche Zertifizierung nach Ziffer C II Nr. 13: Ja = 20 Punkte, Nein = 0 Punkte. d. Gesamtauswahlentscheidung Grundsätzlich werden mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf Demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei 3 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als drei (3) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, die Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen, einschließlich AOP (nachfolgend Privatliquidation genannt) im Universitätsklinikum Aachen in allen Fachbereichen, in denen das Liquidationsrecht ans Universitätsklinikum Aachen abgetreten ist, zu vergeben. Die zu erbringenden Leistungen der Privatabrechnung umfassen alle in einem Universitätsklinikum vertretenen Fachrichtungen und Behandlungsformen (voll-, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant jeweils inkl. konsiliarischer Leistungen). Die privatärztliche Abrechnung ist unter Beachtung dieser Vergabeunterlagen und aller gesetzlichen Bestimmungen (bspw. GOÄ, GOZ, DKG-NT, KHG u. a.) sach- und fachgerecht durchzuführen. Derzeit sind 31 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 20 Mio. EUR p. a. für die Leistungserbringung vorgesehen. Bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit kann sich das Volumen um weitere ca. 3-4 Mio. Euro erhöhen. Das Anfangsvolumen teilt sich zurzeit in ca. 25 000 ambulante und ca. 15 000 stationäre / teilstationäre Fälle auf, wobei der Berechnung die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2019 zu Grunde liegen. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Der öffentliche Auftraggeber kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter oder der Bietergemeinschaften Anforderungen stellen, die sicherstellen, Dass die Bieter oder Bietergemeinschaften über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Die im vorliegenden Vergabeverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise sind nachfolgend gekennzeichnet. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) - mittels Dritterklärung Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers - mittels Eigenerklärung Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mittels Anlage 2.1 (§ 123 GWB) mittels Anlage 2.1, Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mittels Anlage 2.1 (§ 124 GWB) mittels Anlage 2.1, Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend- mittels Eigenerklärung. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der öffentliche Auftraggeber kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter oder der Bietergemeinschaften Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Die Erklärungen / Nachweise sind vom Einzelbieter oder von der Bietergemeinschaft (insgesamt) vorzulegen. Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) (Nachweis mit Anlage 2.1). Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 2.5 Mio. EUR auf. (Nachweis mit Anlage 2.1) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 10 Mio. EUR p. a. (2-fach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend) sowie Nachweis mit Anlage 2.4. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Angabe der Höhe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend) sowie Nachweis mit Anlage 2.4 auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 2.5 Mio. EUR auf. (Nachweis mit Anlage 2.1). III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter oder der Bietergemeinschaft kann der öffentliche Auftraggeber Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass der Bieter oder die Bietergemeinschaft über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Bei Lieferaufträgen, für die Verlege- oder Installationsarbeiten erforderlich sind, sowie bei Dienstleistungsaufträgen darf die berufliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen auch anhand ihrer Fachkunde, Effizienz, Erfahrung und Verlässlichkeit beurteilt werden. Der öffentliche Auftraggeber kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters oder der Bietergemeinschaft verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters oder der Bietergemeinschaft kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Verwendungszweck und Menge oder Umfang der zu erbringenden Liefer- oder Dienstleistungen ausschließlich die Vorlage von einer oder mehrerer der in § 46 VgV benannten Unterlagen verlangen. Die Erklärungen / Nachweise sind vom Einzelbieter oder von der Bietergemeinschaft (insgesamt) vorzulegen. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabedes Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen Des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der im jeweiligen Los abgefragten Beschaffungsgegenstände. (Nachweis mit Anlage 3) mindestens 3 vergleichbare Referenzen 3. (Nachweis mit Anlage 3) Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern falls zutreffend. (Nachweis mit Anlage 2.6) Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmern - falls zutreffend Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden. (Nachweis mit Anlage 2.6) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe - falls zutreffend (Nachweis mit Anlage 2.7) Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar- mittels Dritterklärung Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Nachweis einer datenschutzrechtlichen Zertifizierung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestens drei vergleichbare Referenzen 3. (Nachweis mit Anlage 3). III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB Die Erklärungen /Nachweise sind vom Einzelbieter oder von der Bietergemeinschaft (jedem einzelnen Mitglied) und - wenn zutreffend- dem Nachunternehmer vorzulegen. Erklärung zur Einhaltung des MiLoG (Nachweis mit Anlage 2.2) Die folgenden Erklärungen / Nachweise sind vom Einzelbieter oder von der Bietergemeinschaft (insgesamt) vorzulegen. Auszug aus dem Gewerbezentralregister falls vorliegend Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung. (Nachweis mit Anlage 2.3). Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote IV.1.5)Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 01/06/2021 Ortszeit: 11:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 14/06/2021 IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Zum Ende der Vertragslaufzeit des Vertrages, der aus diesem Vergabeverfahren hervorgeht. VI.3)Zusätzliche Angaben: Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen. Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDLS. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10 Ort: Köln Postleitzahl: 50667 Land: Deutschland E-Mail: [10]vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de Telefon: +49 2211473116 Fax: +49 2211472889 Internet-Adresse: [11]http://www.bezreg-koeln.de VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Einleitung, Antrag Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, Nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, Nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR Postanschrift: Pauwelsstr. 30 Ort: Aachen Postleitzahl: 52074 Land: Deutschland E-Mail: [12]vergabestelle@ukaachen.de Internet-Adresse: [13]https://www.ukaachen.de VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29/04/2021 References 6. mailto:vergabestelle@ukaachen.de?subject=TED 7. https://www.ukaachen.de/ 8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYDLS/documents 9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYDLS 10. mailto:vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de?subject=TED 11. http://www.bezreg-koeln.de/ 12. mailto:vergabestelle@ukaachen.de?subject=TED 13. https://www.ukaachen.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de