Ausschreibung: Stromerzeugungsaggregate - DE-Bonn Stromerzeugungsaggregate Dokument Nr...: 222452-2021 (ID: 2021050409123327563) Veröffentlicht: 04.05.2021 * DE-Bonn: Stromerzeugungsaggregate 2021/S 86/2021 222452 Berichtigung Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben Lieferauftrag (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, [5]2021/S 081-208019) Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Postanschrift: Brühler Straße 3 Ort: Bonn NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 53119 Land: Deutschland E-Mail: [6]B20.18@bescha.bund.de Telefon: +49 22899610-2263 Fax: +49 2289910610-2263 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.bescha.bund.de Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvereinbarung 13 kVA Stromerzeuger Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.18 - 0065/20/VV: 1 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 31121000 Stromerzeugungsaggregate II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 13 kVA Stromerzeugern gemäß DIN 14685-1 oder vergleichbar und Zubehör. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29/04/2021 VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 081-208019 Abschnitt VII: Änderungen VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: II.2.7) Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Verlängerungen Anstatt: Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate und beginnt an dem auf den Zuschlag folgenden Monatsersten. Sofern das geschätzte Auftragsvolumen gemäß § 2 (1) der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 10 der Rahmenvereinbarung kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 4 Jahre. muss es heißen: Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate und beginnt an dem auf den Zuschlag folgenden Monatsersten. Sofern das geschätzte Auftragsvolumen gemäß § 2 (1) der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 4 Jahre. Abschnitt Nummer: II.2.4) Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung Anstatt: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 13 kVA Stromerzeugern gemäß DIN 14685-1 oder vergleichbar und Zubehör. muss es heißen: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 13 kVA Stromerzeugern gemäß DIN 14685-1 oder gleichwertig und Zubehör. Abschnitt Nummer: IV.2.7) Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote Anstatt: Tag: 19/05/2021 Ortszeit: 11:30 muss es heißen: Tag: 01/06/2021 Ortszeit: 11:30 VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: References 5. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:208019-2021:TEXT:DE:HTML 6. mailto:B20.18@bescha.bund.de?subject=TED 7. http://www.bescha.bund.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:208019-2021:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de