Ausschreibung: Zählerablesung - DE-Cottbus Zählerablesung Dokument Nr...: 220148-2021 (ID: 2021050309161325091) Veröffentlicht: 03.05.2021 * DE-Cottbus: Zählerablesung 2021/S 85/2021 220148 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH Postanschrift: Werbener Straße 3 Ort: Cottbus NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 03046 Land: Deutschland E-Mail: [6]Stefan.Bramburger@gwc-cottbus.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.gwc-cottbus.de I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90 RE1S/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90 RE1S I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: 100 % Tochter der Stadt I.5)Haupttätigkeit(en) Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: Messdienstleistungen in Wohnanlagen 01.06.2021 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 65500000 Zählerablesung II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien. Die Ausschreibung erfolgt in Form von 2 Losen, die insgesamt 84 Liegenschaften mit 3 172 ME enthalten. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen. Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 -Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt Hauptort der Ausführung: Cottbus Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Die Ausschreibung erfolgt in Form von 2 Losen, die insgesamt 84 Liegenschaften mit 3 172 ME enthalten. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen. II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien. Die Ausschreibung erfolgt in Form von 2 Losen, die insgesamt 84 Liegenschaften mit 3 172 ME enthalten. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen. Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 -Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt. Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und/oder Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10.-30.09. eines Jahres. In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen: Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode durch den AG, ab Oktober AN stellt die Mietrechnungen, nach Absprache mit dem AG, im laufenden Abrechnungszeitraum und die Dienstleistungsrechnungen nach Erhalt der M/L-Sätze ergo im November des abgelaufenen Abrechnungszeitraumes bereit, März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende Abrechnungsperiode bereit, April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen Sammelabrechnungen sowie D und W Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode, Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger oder Online die Einzelabrechnung der Mieter im PDF Format mit Steuerdatei zur Verfügung, Anfang Juni Abrechnungsschluss. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/10/2021 Ende: 30/09/2032 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben I) Anforderungen des Auftraggebers (AG) an den künftigen Auftragnehmer (AN): 1. Der AG erwartet ein kundenfreundliches Auftreten des AN gegenüber seinen Mietern. Die Abrechnung der Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten durch den AN erfolgt in hoher Qualität und entspricht den Anforderungen aus den gängigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Heizkostenverordnung. 2. Der AN hat über die gesamte Gerätelaufzeit die Gewährleistung sicherzustellen, es sei denn, die Geräte wurden nachweislich durch Dritte beschädigt. 3. Der AN muss werktags zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein und im Fall von Störungen und auf besondere Anforderung des AG innerhalb von 24h vor Ort sein. Zum Zwecke der technischen Begleitung und für die Abrechnungserstellung stellt der AN mindestens einen festen Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser ist auf direkten telefonischen Weg erreichbar. Kontakte über zwischengeschaltete Callcenter sind unerwünscht. 4. Für Ablese-, Verarbeitungs-, oder Abrechnungsfehler haftet der AN, insoweit ihn hierbei ein Verschulden trifft. 5. Der AN stellt dem AG auf besondere Anforderungen Zeitreihen und E- Sätze kostenfrei zur Verfügung. 6. Die Bestimmungen aus den Vorgaben des Mindestlohngesetzes bzw. dem Brandenburger Vergabegesetzes zum Mindestlohn sind einzuhalten. 7. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG. II) Besondere Anforderungen an die Geräteanmietung und Dienstleistung: 1. Der AG mietet die Geräte zur verbrauchsabhängigen Erfassung von Wärme und Wasser an. 2. Der Einbau, der Eichaustausch innerhalb der Vertragslaufzeit, die Gewährleistung über die gesamte Vertragslaufzeit sowie der Ausbau der Geräte bei Vertragsende sind Bestandteil der Gerätemiete. 3. Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die Erstellung oder Einstellung von A Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze und D Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch Nutzergruppenvorverteilungen. 4. Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG sowie der Anzeigeservice nach § 32 Mess EG sind Bestandteil der Dienstleistung. 4. Gerätewechsel und Eichaustausch: Der Gerätewechsel ist organisatorisch so zu planen, dass er weitestgehend Ende Oktober 2021 abgeschlossen werden kann. Die Mieter sind 14 Tage vor dem geplanten Gerätewechsel oder Eichaustausch per Hausaushang und Posteinwurf zu informieren. Das gilt auch für den zweiten oder jedem weiteren Termin. Der Anspruch auf Kostenerstattung ab dem dritten Termin setzt voraus, dass der AN rechtssicher den ersten und zweiten Termin nachweisen kann. Dieser Nachweis ist mit der Rechnungslegung zu erbringen. Auf den Mieterinformationen sind die Adresse und Telefonnummer des Messdienstunternehmens und/oder des Nachauftragnehmers zu dokumentieren. Der Gerätewechsel oder Eichaustausch ist zu allgemein üblichen Zeiten auszuführen. Durch die Rechtsprechung gelten Zeiten zwischen 10.00 und 13.00 sowie 15:00 bis 18.00 als anerkannt. Der AN hat sicherzustellen, dass er für den Mieter zu den allgemein üblichen Geschäftszeiten zum Zweck der Abstimmung telefonisch erreichbar ist. Das gilt auch für Nachzüglertermine. Durch den AN sind mit dem bisher eingesetzten Messdienstunternehmen alle Modalitäten bezüglich der Ablesung und Rückführung der Altgeräte abzusprechen. Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass Absperreinrichtungen in den Wohnungen nicht immer funktionstüchtig sind. In diesem Fall sind ausschließlich die Strangabsperrventile zu nutzen. Bei Funktionsstörungen der Strangabsperreinrichtungen ist der AG umgehend zu informieren. Die bisherigen Gerätebezeichnungen und Abmessungen werden soweit bekannt, im Leistungsverzeichnis benannt. Es wird empfohlen, bereits vor Terminsetzung die Objekte zu begehen und diesbezüglich zu prüfen. Der AG erachtet es als sinnvoll, wenn beim Gerätewechsel oder Eichaustausch festsitzende Absperreinrichtungen in den Wohnungen gangbar gemacht oder ausgetauscht werden. Es handelt sich dabei um Zusatzleistungen, die separat entsprechend Angebot des AN und Vereinbarung auf Nachweis vergütet werden. Ein entsprechendes Angebot für diese Zusatzleistung ist den Ausschreibungsunterlagen beizufügen. Reste- oder Nachzüglermeldungen sind dem AG monatlich per E-Mail und in Listenform zu übergeben. Weitere zumeist automatisch erstellte Meldungen in Papierform sind unerwünscht. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot ist der Nachweis einzureichen, dass die ausgeschriebene Leistung erbracht werden darf. Möglicher Nachweis: 1. Gewerbeanmeldung, 2. Handwerkskarte, 3. ggf. Handelsregisterauszug, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, 6. Bescheinigung in Steuersachen. Die aufgeführten Nachweise können auch per Präqualifikation nachgewiesen werden. Dabei zählen aber nur Nachweise, die auch tatsächlich auf der Plattform der PQ-Stelle hinterlegt sind. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Auftragnehmer (AN) muss für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden versichert sein. Die Anlage Referenzen und Erklärungen GWC ist auszufüllen und einzureichen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 3. Der AN ist für Personen- und Sachschäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden bei: Personenschäden bis zu 1 000 000,00 EUR, Sach- und Umweltschäden bis zu 1 000 000,00 EUR, Vermögenschäden bis zu 1 000 000,00 EUR, Allmählichkeitsschäden bis zu 500 000,00 EUR, Obhut- und Bearbeitungsschäden bis zu 500 000,00 EUR, Schlüsselverluste bis zu 100 000,00 EUR. Je Schadensereignis versichert. Die Haftung umfasst bei Verlust eines dem AN, seinem Personal oder seinen Erfüllungsgehilfen ausgehändigten Gruppen-, Haupt- oder Generalschlüssels auch den Ersatz der Schließanlage unter der Voraussetzung, dass die Schließanlage tatsächlich ersetzt wird. Der AN verpflichtet sich, dem AG den Abschluss der Versicherung innerhalb von 6 Tagen nach Vertragsunterzeichnung nachzuweisen. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Der AN verpflichtet sich, die bestehenden Gesetze und arbeitsrechtlichen Bestimmungen und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere auch des Arbeitsschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetzes, die Unfallverhütungsvorschriften und die Grundsätze aus der EU DSGVO zu beachten und einzuhalten. 2. Zum Nachweis der Eignung sind 5 (mindestens 3) mit dem Ausschreibungsgegenstand in Leistungsart und Auftragsvolumen vergleichbare Aufträge aufzuführen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zum Nachweis der Eignung sind 5 (mindestens 3) mit dem Ausschreibungsgegenstand in Leistungsart und Auftragsvolumen vergleichbare Aufträge aufzuführen. III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Ausschreibung erfolgt in Form von 2 Losen, die insgesamt 84 Liegenschaften mit 3 172 ME enthalten. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen. Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 -Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt. 1. Allgemeine Vorbedingungen des Auftraggebers (AG): Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und/oder Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10.-30.09. eines Jahres. In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen: Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode durch den AG Ab Oktober AN stellt die Mietrechnungen, nach Absprache mit dem AG, im laufenden Abrechnungszeitraum und die Dienstleistungsrechnungen nach Erhalt der M/L-Sätze ergo im November des abgelaufenen Abrechnungszeitraumes bereit, März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende Abrechnungsperiode bereit, April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen Sammelabrechnungen sowie D und W Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode, Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger oder Online die Einzelabrechnung der Mieter im PDF Format mit Steuerdatei zur Verfügung, Anfang Juni Abrechnungsschluss. 2. Anforderungen des Auftraggebers (AG) an den künftigen Auftragnehmer (AN) 1. Der AG erwartet ein kundenfreundliches Auftreten des AN gegenüber seinen Mietern. Die Abrechnung der Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten durch den AN erfolgt in hoher Qualität und entspricht den Anforderungen aus den gängigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Heizkostenverordnung. 2. Der AN hat über die gesamte Gerätelaufzeit die Gewährleistung sicherzustellen, es sei denn, die Geräte wurden nachweislich durch Dritte beschädigt. 3. Der AN muss werktags zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein und im Fall von Störungen und auf besondere Anforderung des AG innerhalb von 24h vor Ort sein. Zum Zwecke der technischen Begleitung und für die Abrechnungserstellung stellt der AN mindestens einen festen Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser ist auf direkten telefonischen Weg erreichbar. Kontakte über zwischengeschaltete Callcenter sind unerwünscht. 4. Für Ablese-, Verarbeitungs-, oder Abrechnungsfehler haftet der AN, insoweit ihn hierbei ein Verschulden trifft. 5. Der AN stellt dem AG auf besondere Anforderungen Zeitreihen und E- Sätze kostenfrei zur Verfügung. 6. Die Bestimmungen aus den Vorgaben des Mindestlohngesetzes bzw. dem Brandenburger Vergabegesetzes zum Mindestlohn sind einzuhalten. 7. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG. 3. Besondere Anforderungen an die Geräteanmietung und Dienstleistung 1. Der AG mietet die Geräte zur verbrauchsabhängigen Erfassung von Wärme und Wasser an. 2. Der Einbau, der Eichaustausch innerhalb der Vertragslaufzeit, die Gewährleistung über die gesamte Vertragslaufzeit sowie der Ausbau der Geräte bei Vertragsende sind Bestandteil der Gerätemiete. 3. Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 01/06/2021 Ortszeit: 10:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/08/2021 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 01/06/2021 Ortszeit: 10:00 Ort: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH, Poststelle/Büro 118, Werbener Straße 3, 03046 Cottbus Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Zur Angebotsöffnung werden keine Bieter als Gasthörer zugelassen. Die Angebote sind vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch abzugeben. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch VI.3)Zusätzliche Angaben: Bieter haben Mängel unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen, spätestens aber nach 10 Kalendertagen. Mängel an den Ausschreibungsunterlagen können nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist angezeigt werden. Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90RE1S VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE) Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107 Ort: Potsdam Postleitzahl: 14473 Land: Deutschland VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 28/04/2021 References 6. mailto:Stefan.Bramburger@gwc-cottbus.de?subject=TED 7. http://www.gwc-cottbus.de/ 8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90RE1S/documents 9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90RE1S -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de