Ausschreibung: Leasing von 3 Elektrofahrzeugen Kastenwagen vom 01.03.2022 bis 28.02.2025 - DE-Hamburg Kraftfahrzeuge für den Gütertransport Elektrofahrzeuge Dokument Nr...: 891921-2021 (ID: 2021040113553764799) Veröffentlicht: 01.04.2021 * Leasing von 3 Elektrofahrzeugen Kastenwagen vom 01.03.2022 bis 28.02.2025 VERGABEUNTERLAGEN 2021_ID_3 Elektroautos Kastenwagen Leasing von 3 Elektrofahrzeugen Kastenwagen vom 01.03.2022 bis 28.02.2025 Öffentliche Ausschreibung (UVgO) Ausschreibung AUFTRAGGEBER Sprinkenhof GmbH Burchardstraße 8, 20095 Hamburg, Deutschland 25.03.2021 Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen............................................................................................................... ............................................ 1 Projektinformation ................................................................................................................................ .................... 1 Vertragsbedingungen/Formulare................................................................................................... ........................... 3 1. Hamburgischen zusätzliche Vertragsbedingungen HmbZVB-VOLB............................................................ 3 2.1 Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen.................................... 5 Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen vom 01.10.2017..... 5 1 Allgemeines..................................................................................................................... .......... 5 2 Vollständigkeit der Vergabeunterlagen, Registrierung, Prüfung ............................................... 5 3 Abgabe der Angebote ............................................................................................................... 5 4 Angebotspreise ......................................................................................................................... 5 3. VOL-B........................................................................................................................... ................................ 7 4. Eigenerklärung Eignung......................................................................................................................... ...... 10 5. Verfahrensbrief Sprinkenhof Elektroautos 2................................................................................................. 11 Produkte/Leistungen ................................................................................................................................ ................ 20 Kriterienkatalog ................................................................................................................................ ........................ 23 Anlagen ................................................................................................................................ .................................... 24 i INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. INFORMATIONEN ALLGEMEIN Auftragsnummer 2021_ID_3 Elektroautos Kastenwagen Maßnahme Ausschreibung Lieferleistung Auftragsbezeichnung Leasing von 3 Elektrofahrzeugen Kastenwagen vom 01.03.2022 bis 28.02.2025 Auftragsbeschreibung Die Sprinkenhof GmbH als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Leasingvertrages (36 Monate, 10.000 km/Jahr) für drei Elektro-Kastenwagen für den innerstädtischen Kleinsttransport Darüber hinaus soll für die Fahrzeuge ein Full-Service-Wartungsvert rag für Wartungen gem. Herstellervorgaben inkl. Verschleißteilen über den Nutzungszeitraum angeboten werden. Der AG behält sich vor dieses Wartungsvertragsangebot anzunehmen. Jedenfalls gehen die Gesamtkosten des Wartungsvertragsangebots in die preisliche Bewertung ein, da diese als TCO/Lebenszykluskosten eingestuft werden. VERFAHREN Auftraggeber Sprinkenhof GmbH Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber Liefer-/Ausführungsort 20095 Hamburg Leistungsart Lieferleistung Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO) VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN Losweise Vergabe Nein Art der losweisen Vergabe Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 90%: 10% Klassifizierungen Code Bezeichnung 34130000-7 Kraftfahrzeuge für den Gütertransport 34144900-7 Elektrofahrzeuge ANGEBOTE Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen Nachlass Ja Skonto zugelassen Nein Skonto Zahlungsziel Tag(e) Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen URL für elektronische Angebote https://www.deutsche-ever gabe.de Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB SONSTIGE ANGABEN Vertragsart Sonstige Auf-/Abgebotsverfahren Standard TERMINE ALLGEMEIN Vorausgegangene Vorinformation Nein Besondere Dringlichkeit Nein BEKANNTMACHUNG Bekanntmachung 25.03.2021 Vorinformation ANGEBOTE UND BEWERTUNG Frist Bieterfragen 18.04.2021 23:59 Eröffnungstermin (nur VOB) 1 Angebotsfrist 26.04.2021 00:01:00 Bindefrist 31.07.2021 Versand Vorabinformation AUFTRAGSDAUER Beginn 01.03.2022 Ende 28.02.2025 Anmerkungen Leasing über 36 Monate ELEKTRONISCHE TEILNAHME Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://www.deutsche-ever gabe.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei. Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen. BIETERFRAGEN Bieterfragen müssen bis spätestens 18.04.2021 23:59 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.deutsche-ever gabe.de Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet. Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen. 2 3 4 FB 113; HmbBewBed; 10-2017 Seite 1 von 2 Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen vom 01.10.2017 1 Allgemeines (1) Der öffentliche Auftraggeber verfährt, sofern der jeweilige EUSchwellenwert erreicht oder überschritten wird, nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) vom 12. April 2016 (BGBl. I, S. 624) in der jeweils geltenden Fassung, ohne dass diese Vertragsbestandteil werden. (2) Sofern der EU-Schwellenwert unterschritten wird, verfährt der Auftraggeber nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung UVgO) vom 2. Februar 2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1), ohne dass diese Vertragsbestandteil wird. (3) Diese Bewerbungsbedingungen gelten, soweit für das konkrete Vergabeverfahren keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Für Teilnahmeanträge gelten diese Bedingungen entsprechend. (4) Die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen dienen ausschließlich der Erstellung eines Angebotes für den öffentlichen Auftraggeber. Die Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Sofern die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist der Inhalt der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat aber auf jeden Fall auch nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter sowie einbezogene Nachunternehmer und Lieferanten zu verpflichten. 2 Vollständigkeit der Vergabeunterlagen, Registrierung, Prüfung (1) Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bieter diese auf Vollständigkeit zu prüfen. Sollte er unvollständige Unterlagen erhalten haben oder inhaltliche Unstimmigkeiten feststellen, hat er sich unverzüglich zur Aufklärung an die in den Vergabeunterlagen angegebene Kontaktstelle zu wenden. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist seitens des öffentlichen Auftraggebers korrigiert werden. Bieter sind selbst dafür verantwortlich, dass sie ihr Angebot auf der Grundlage der jeweils aktuellen Vergabeunterlagen abgeben. (2) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat der Bieter unverzüglich den öffentlichen Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. 3 Abgabe der Angebote (1) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und muss unterschrieben sein, sofern nichts anderes zugelassen wurde. Bei der elektronischen Übermittlung der Angebotsdaten genügt eine geeignete elektronische Signatur im Sinne von 53 VgV bzw. 38 Abs. 6 UVgO. (2) Für das Angebot sind ausschließlich die von dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Nur sofern diese nicht ausreichend sind, können Anlagen verwendet werden. Sofern Anlagen verwendet werden müssen, ist im Vordruck des öffentlichen Auftraggebers unter dem jeweiligen Gliederungspunkt anzugeben, an welcher Stelle der Anlagen (Seitenangabe, Gliederungspunkt u.ä.) die entsprechenden Informationen zu finden sind. Die Anlagen sind eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen. Unvollständige Angebote und solche, zu denen keine oder nicht bedingungsgemäße Proben oder Muster zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht sind (falls gefordert), können ausgeschlossen werden. (3) Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen an den Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen beinhalten, führt dies gemäß 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV bzw. 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO zum Ausschluss des Angebots. (4) Jeder Bieter darf nur ein geltendes Angebot für jedes Vergabeverfahren einreichen. Es ist insbesondere unzulässig, für die ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot abzugeben, sondern sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder vergleichbar um den ausgeschriebenen Gesamtauftrag zu bewerben. Für den Fall, dass ein Nachunternehmer sich bei mehreren Bietern einbringen will, ist von den Bietern und dem Nachunternehmer sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung oder Verfälschung des Wettbewerbs ausgeschlossen ist und keine schützenswerten Informationen weitergegeben oder wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen werden können. Dies gilt vor allem für die Gesamtangebote und die zu Grunde liegenden Kalkulationen. (5) Gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und die Aufrechterhaltung derselben für die Dauer des Vertrages erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Bei elektronischer Angebotsabgabe hat der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter das Angebot mit einer geeigneten elektronischen Signatur im Sinne von 53 VgV bzw. 38 Abs. 6 UVgO zu versehen. Die von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung ist dem Angebot beizufügen. (6) Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Bieter vor Abgabe eines Angebots die örtlichen Gegebenheiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner des öffentlichen Auftraggebers in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und vom öffentlichen Auftraggeber unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizufügen. (7) Für die Bearbeitung des Angebots werden keine Kosten erstattet. 4 Angebotspreise (1) Preise sind in Euro anzugeben. (2) Die Leistungen können von dem öffentlichen Auftraggeber im Ganzen oder nach Losen geteilt oder auch in den einzelnen Losen geteilt vergeben werden. Ist eine Vergabe in Losen vorgesehen, ist dem Bieter freigestellt, für sämtliche oder einzelne Lose ein Angebot abzugeben, sofern in der Leistungsbeschreibung keine andere Regelung getroffen wurde. Sollte die Teilung in Lose eine Preisänderung bedingen, so ist sie im Angebot zum Ausdruck zu bringen. 5 Seite 2 von 2 (3) Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. (4) Entspricht der im Angebot angegebene Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Menge und Preis pro Einheit, so ist immer der Preis pro Einheit maßgebend. 5 Proben und Muster (1) Soweit Proben und Muster gefordert werden, dürfen sie nicht mit dem Namen der Firma oder anderen Kennzeichen des Bieters versehen sein. Für die Auszeichnung dürfen nur die den Vergabeunterlagen beigefügten Musterzettel verwendet werden. Wenn diese nicht ausreichen, können weitere beim öffentlichen Auftraggeber abgefordert werden. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind Musterzettel rechtzeitig beim öffentlichen Auftraggeber abzufordern. (2) Für Proben und Muster wird keine Vergütung gewährt. Die nicht gewählten Proben und Muster können innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablauf der Bindefrist zurückgefordert werden, soweit sie bei der Prüfung des Angebots nicht verbraucht worden sind und der Wert pro Einheit 10 Euro übersteigt. Die Kosten der Rückgabe trägt der Bieter. Danach werden die Proben und Muster nicht mehr aufbewahrt. 6 Nebenangebote (1) Nebenangebote müssen, soweit sie zugelassen sind, auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend. (2) Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nicht etwas anderes ergibt sind Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Wird eine Leistung angeboten, die von den vorgesehenen Spezifikationen abweicht, hat der Bieter bei der betreffenden Position in der Leistungsbeschreibung auf eine Anlage zum Angebot hinzuweisen. In dieser ist die abweichende Leistung eindeutig zu beschreiben und die Gleichwertigkeit im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen; andere Nebenangebote (z.B. über Zahlungsbedingungen, Gleitklauseln) nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. 7 Eigenerklärung zur Eignung (1) Vor der Vergabe öffentlicher Aufträge bei Lieferungen und Leistungen ist von den Bewerbern oder Bietern eine Erklärung (Eigenerklärung) darüber zu verlangen, dass sie die Eignungskriterien erfüllen und ein Ausschluss vom Wettbewerb nach 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB nicht erfolgt ist und keine Verfehlungen im Sinne von 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom 17. September 2013 (HmbGVBl. 2013, S. 417) vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten. Ferner haben Bieter und Bewerber zu erklären, dass kein Eintrag im gemeinsamen Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein oder in vergleichbaren Registern anderer Bundesländer erfolgt ist. (2) Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Erklärung nicht rechtzeitig vorgelegt wird oder unzutreffende Erklärungen abgegeben werden. 8 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Der öffentliche Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ( 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Dies gilt bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge nach VgV bzw. UVgO bei einer Auftragssumme ab 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) in den Bereichen Gebäudereinigungsgewerbe Personen- und Gütertransportgewerbe Bewachungs- und Ordnungsgewerbe Entsorgungsgewerbe Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen Winterdienst, sowie bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen nach VgV oder UVgO, bei Zweifeln an der Eignung. 9 Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs (1) Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, vor Entscheidungen über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie von Planungsleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der zentralen Informationsstelle (ZIS) abzufragen, inwieweit Eintragungen im Register zum Schutz fairen Wettbewerbs (Register) zu den für einen Zuschlag vorgesehenen Bietern, deren Geschäftsführungen, Bewerbern sowie potenziellen Auftragnehmern vorliegen, soweit im Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom 17. September 2013 (HmbGVBl. 2013, S. 417) nichts anderes bestimmt ist. (2) Bei Bietergemeinschaften ist jedes Einzelunternehmen und deren Geschäftsführung abzufragen. (3) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, diese Nachfragen auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken. (4) Unterhalb der in Abs. 1 genannten Wertgrenze ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, eine Registerabfrage entsprechend Abs. 1 durchzuführen. (5) Bieter bzw. Bewerber müssen einwilligen, im potenziellen Auftragsfall für die Abfrage beim Register personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen, sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmer an der Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, ist auch von diesen eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einzuholen, die erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen werden Nachunternehmer vom öffentlichen Auftraggeber abgelehnt. Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW). 10 Losentscheid Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen. 6 VOL Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 - Präambel Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind bestimmt für Verträge über Leistungen, insbesondere für Dienst-, Kauf- und Werkverträge sowie für Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen. 1 Art und Umfang der Leistungen 1. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt. 2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander a) die Leistungsbeschreibung b) Besondere Vertragsbedingungen c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 2 Änderungen der Leistung 1. Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. 2. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Leistungsänderung, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Teilt der Auftraggeber die Bedenken des Auftragnehmers nicht, so bleibt er für seine Angaben und Anordnungen verantwortlich. Zu einer gutachtlichen Äußerung ist der Auftragnehmer nur aufgrund eines gesonderten Auftrags verpflichtet. 3. Werden durch Änderung in der Beschaffenheit der Leistung die Grundlagen des Preises für die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. In der Vereinbarung sind etwaige Auswirkungen der Leistungsänderung auf sonstige Vertragsbedingungen, insbesondere auf Ausführungsfristen, zu berücksichtigen. Diese Vereinbarung ist unverzüglich zu treffen. 4. (1) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Solche Leistungen hat er auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zurückzunehmen oder zu beseitigen, sonst können sie auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt oder beseitigt werden. Eine Vergütung steht ihm jedoch zu, wenn der Auftraggeber solche Leistungen nachträglich annimmt. (2) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 3 Ausführungsunterlagen 1. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind. 2. Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen zurückzugeben. 4 Ausführung der Leistung 1. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. (2) Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu treffen, die sein Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern regeln. 2. (1) Ist mit dem Auftraggeber vereinbart, dass er sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung unterrichten kann, so ist ihm innerhalb der Geschäfts- oder Betriebsstunden zu den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen, in denen die Gegenstände der Leistung oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfür bestimmten Stoffe gelagert werden, Zutritt zu gewähren. Auf Wunsch sind ihm die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. (2) Dabei hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisgabe von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers. (3) Alle bei der Besichtigung oder aus den Unterlagen und der sonstigen Unterrichtung erworbenen Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen sind vertraulich zu behandeln. Bei Missbrauch haftet der Auftraggeber. 3. Für die Qualität der Zulieferungen des Auftraggebers sowie für die von ihm vereinbarten Leistungen anderer haftet der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, dem Auftraggeber die bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt erkennbaren Mängel der Zulieferungen des Auftraggebers und der vom Auftraggeber vereinbarten Leistungen anderer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so übernimmt er damit die Haftung. 4. Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Diese Bestimmung darf nicht zum Nachteil des Handels ausgelegt werden. 5 Behinderung und Unterbrechung der Leistung 1. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann unterbleiben, wenn die Tatsachen und deren hindernde Wirkung offenkundig sind. 2. (1) Die Ausführungsfristen sind angemessen zu verlängern, wenn die Behinderung im Betrieb des Auftragnehmers durch höhere Gewalt, andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, Streik oder durch rechtlich zulässige Aussperrung verursacht worden ist. Gleiches gilt für solche Behinderungen von Unterauftragnehmern und Zulieferern, so-weit und solange der Auftragnehmer tatsächlich oder rechtlich gehindert ist, Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. (2) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die Parteien, wenn eine nach Absatz 1 vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Behinderung länger als drei Monate seit Zugang der Mitteilung gemäß Nr. 1 Satz 1 oder Eintritt des offenkundigen Ereignisses gemäß Nr. 1 Satz 2 dauert berechtigt, binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zeit durch schriftliche Erklärung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten. 3. Sobald die hindernden Umstände wegfallen, hat der Auftragnehmer unter schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber die Ausführung der Leistung unverzüglich wieder aufzunehmen. 6 Art der Anlieferung und Versand Der Auftragnehmer hat, soweit der Auftraggeber die Versandkosten gesondert trägt, unter Beachtung der Versandbedingungen des Auftraggebers dessen Interesse sorgfältig zu wahren. Dies bezieht sich insbesondere auf die Wahl des Beförderungsweges, die Wahl und die Ausnutzung des Beförderungsmittels sowie auf die tariflich günstigste Warenbezeichnung. 7 Pflichtverletzungen des Auftragnehmers 1. Im Fall von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers finden vorbehaltlich der Regelungen des 14 VOL/B die gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung. 2. (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden aufgrund von Pflichtverletzungen den entgangenen Gewinn des Auftraggebers nicht zu ersetzen. Die Pflicht zum Ersatz dieser Schäden ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Verzug durch Unterauftragnehmer verursacht worden ist, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer vorgeschrieben hat. (2) Darüber hinaus kann die Schadensersatzpflicht im Einzelfall weiter begrenzt werden. Dabei sollen branchenübliche Lieferbedingungen z. B. dann berücksichtigt werden, wenn die Haftung summenmäßig oder auf die Erstattung von Mehraufwendungen für Ersatzbeschaffungen beschränkt werden soll. (3) Macht der Auftraggeber Schadensersatz statt der ganzen Leistung oder anstelle davon Aufwendungsersatz geltend, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ihm überlassenen Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen usw.) unverzüglich zurückzugeben. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer unverzüglich eine Aufstellung über die Art seiner Ansprüche mitzuteilen. Die Mehrkosten für die Ausführung der Leistung durch einen Dritten hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Monaten nach Abrechnung mit dem Dritten mitzuteilen. Die Höhe der übrigen Ansprüche hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich anzugeben. (4) Macht der Auftraggeber bei bereits teilweise erbrachter Leistung Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung oder anstelle davon Aufwendungsersatz nur wegen des noch ausstehenden Teils der Leistung geltend, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich eine prüfbare Rechnung über den bereits bewirkten Teil der Leistung zu über-mitteln. Im Übrigen findet Absatz 3 Anwendung. 3. Übt der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht aus, finden Nr. 2 Absatz 3 Sätze 1 und 4 entsprechende Anwendung; bei teilweisem Rücktritt gilt zusätzlich Nr. 2 Absatz 4 Satz 1 entsprechend. 4. (1) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Ausübung des Rücktrittsrechtes eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung. (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist vor Ablauf der Frist nach Absatz 1 zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort beim Auftragnehmer bleibt dieser zur Leistung berechtigt. Seite 1 von 3 der VOL Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 7 8 Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber 1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt. 2. Der Auftraggeber kann auch vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn sich der Auftragnehmer in bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat. 3. Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährt. 4. Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags durch den Auftragnehmer 1. Im Fall des Verzugs des Auftraggebers als Schuldner und als Gläubiger finden die gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung. 2. (1) Unterlässt der Auftraggeber ohne Verschulden eine ihm nach dem Vertrag obliegende Mitwirkung und setzt er dadurch den Auftragnehmer außerstande, die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass er sich vorbehalte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Mitwirkungspflicht nicht bis zum Ablauf der Frist erfüllt werde. (2) Im Fall der Kündigung sind bis dahin bewirkte Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen. Im Übrigen hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, deren Höhe in entsprechender Anwendung von 642 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bestimmen ist. 3. Ansprüche des Auftragnehmers wegen schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber bleiben unberührt. 10 Obhutspflichten Der Auftragnehmer hat bis zum Gefahrübergang die von ihm ausgeführten Leistungen und die für die Ausführung übergebenen Gegenstände vor Beschädigungen oder Verlust zu schützen. 11 Vertragsstrafe 1. Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, gelten die 339 bis 345 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine angemessene Obergrenze ist festzulegen. 2. Ist die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungsfristen vereinbart, darf sie für jede vollendete Woche höchstens 1/2 vom Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung betragen, der nicht genutzt werden kann. Diese beträgt maximal 8 % . Ist die Vertragsstrafe nach Tagen bemessen, so zählen nur Werktage; ist sie nach Wochen bemessen, so wird jeder Werktag einer angefangenen Woche als 1/6 Woche gerechnet. Der Auftraggeber kann Ansprüche aus verwirkter Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen. 12 Güteprüfung 1. Güteprüfung ist die Prüfung der Leistung auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten technischen und damit verbundenen organisatorischen Anforderungen durch den Auftraggeber oder seinen gemäß Vertrag benannten Beauftragten. Die Abnahme bleibt davon unberührt. 2. Ist im Vertrag eine Vereinbarung über die Güteprüfung getroffen, die Bestimmungen über Art, Umfang und Ort der Durchführung enthalten muss, so gelten ergänzend hierzu, falls nichts anderes vereinbart worden ist, die folgenden Bestimmungen: a) Auch Teilleistungen können auf Verlangen des Auftraggebers oder Auftragnehmers geprüft werden, insbesondere in den Fällen, in denen die Prüfung durch die weitere Ausführung wesentlich erschwert oder unmöglich würde. b) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten den Zeitpunkt der Bereitstellung der Leistung oder Teilleistungen für die vereinbarten Prüfungen rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Die Parteien legen dann unverzüglich eine Frist fest, innerhalb derer die Prüfungen durchzuführen sind. Verstreicht diese Frist aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat ungenutzt, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen mit der Forderung, entweder innerhalb der Nachfrist die Prüfungen durchzuführen oder zu erklären, ob der Auftraggeber auf die Güteprüfung verzichtet. Führt der Auftraggeber die Prüfungen nicht innerhalb der Nachfrist durch und verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfungen nicht, so hat er nach dem Ende der Nachfrist Schadensersatz nach den Vorschriften über den Schuldnerverzug zu leisten. c) Der Auftragnehmer hat die zur Güteprüfung erforderlichen Arbeitskräfte, Räume, Maschinen, Geräte, Prüf- und Messeinrichtungen sowie Betriebsstoffe zur Verfügung zu stellen. d) Besteht aufgrund der Güteprüfung Einvernehmen über die Zurückweisung der Leistung oder von Teilleistungen als nicht vertragsgemäß, so hat der Auftragnehmer diese durch vertragsgemäße zu ersetzen. e) Besteht kein Einvernehmen über die Zurückweisung der Leistung aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über das angewandte Prüfverfahren, so kann der Auftragnehmer eine weitere Prüfung durch eine mit dem Auftraggeber zu vereinbarende Prüfstelle verlangen, deren Entscheidung endgültig ist. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der unterliegende Teil. f) Der Auftraggeber hat vor Auslieferung der Leistung einen Freigabevermerk zu erteilen. Dieser ist die Voraussetzung für die Auslieferung an den Auftraggeber. g) Der Vertragspreis enthält die Kosten, die dem Auftragnehmer durch die vereinbarte Güteprüfung entstehen. Entsprechend der Güteprüfung unbrauchbar gewordene Stücke werden auf die Leistung nicht angerechnet. 13 Abnahme 1. (1) Für den Übergang der Gefahr gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Vorschriften. (2) Wenn der Versand oder die Übergabe der fertiggestellten Leistung auf Wunsch des Auftraggebers über den im Vertrag vorgesehenen Termin hinausgeschoben wird, so geht, sofern nicht ein anderer Zeitpunkt vereinbart ist, für den Zeitraum der Verschiebung die Gefahr auf den Auftraggeber über. 2. (1) Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass der Vertrag der Hauptsache nach erfüllt ist. Ist eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, hat der Auftraggeber innerhalb der vorgesehenen Frist zu erklären, ob er die Leistung abnimmt. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern, wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt. Bei Nichtabnahme gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Gründe bekannt und setzt, sofern insbesondere eine Nacherfüllung möglich und beiden Parteien zumutbar ist, eine Frist zur erneuten Vorstellung zur Abnahme, unbeschadet des Anspruchs des Auftraggebers aus der Nichteinhaltung des ursprünglichen Erfüllungszeitpunkts. (2) Mit der Abnahme entfällt die Haftung des Auftragnehmers für erkannte Mängel, soweit sich der Auftraggeber nicht die Geltendmachung von Rechten wegen eines bestimmten Mangels vorbehalten hat. (3) Hat der Auftraggeber die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit Beginn der Benutzung als erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist. (4) Bei der Abnahme von Teilen der Leistung gelten die vorstehenden Absätze entsprechend. 3. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen um Sachen, die der Auftraggeber als nicht vertragsgemäß zurückgewiesen hat, fortzuschaffen. Nach Ab-lauf der Frist kann er diese Sachen unter möglichster Wahrung der Interessen des Auftragnehmers auf dessen Kosten veräußern. 14 Mängelansprüche und Verjährung 1. Ist ein Mangel auf ein Verlangen des Auftraggebers nach Änderung der Beschaffenheit der Leistung ( 2 Nr. 1), auf die von ihm gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder von ihm geforderten Vorlieferungen eines anderen zurückzuführen, so ist der Auftragnehmer von Ansprüchen aufgrund dieser Mängel frei, wenn er die schriftliche Mitteilung nach 2 Nr. 2 oder 4 Nr. 3 erstattet hat oder wenn die vom Auftraggeber gelieferten Stoffe mit Mängeln behaftet sind, die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt nicht erkennbar waren. 2. Für die Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben: a) Weist die Leistung Mängel auf, so ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Auftragnehmers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, soweit dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Nach Ablauf der Frist zur Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers selbst beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen lassen. Der Auftraggeber kann eine angemessene Frist auch mit dem Hinweis setzen, dass er die Beseitigung des Mangels nach erfolglosem Ablauf der Frist ablehne; in diesem Fall kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen 1. die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten sowie 2. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. b) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz bezieht sich auf den Schaden am Gegenstand des Vertrages selbst, es sei denn, aa) der entstandene Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen ( 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches) verursacht, bb) der Schaden ist durch die Nichterfüllung einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistung verursacht oder cc) der Schaden resultiert aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit der Auftragnehmer nicht nach aa) cc) Seite 2 von 3 der VOL Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 8 haftet, ist der Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen begrenzt auf den Wert der vom Mangel betroffenen Leistung. Die Schadens- und Aufwendungsersatzpflicht gemäß aa) entfällt, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass Sabotage vorliegt, oder wenn der Auftraggeber die Erfüllungsgehilfen gestellt hat oder wenn der Auftragnehmer auf die Auswahl der Erfüllungsgehilfen einen entscheidenden Einfluss nicht ausüben konnte. c) Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen, mangelhafte Sachen fortzuschaffen. Nach Ablauf der Frist kann er diese Sachen unter möglichster Wahrung der Interessen des Auftragnehmers auf dessen Kosten veräußern. d) Für vom Auftraggeber unsachgemäß und ohne Zustimmung des Auftragnehmers vor-- genommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten und deren Folgen haftet der Auftragnehmer nicht. 3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Verjährung der Mängelansprüche die gesetzlichen Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Andere Regelungen sollen vorgesehen werden, wenn dies wegen der Eigenart der Leistung erforderlich ist; hierbei können die in dem jeweiligen Wirtschaftszweig üblichen Regelungen in Betracht gezogen wer-den. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 15 Rechnung 1. (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistung nachprüfbar abzurechnen. Er hat dazu Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die im Vertrag vereinbarte Reihenfolge der Posten einzuhalten, die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden sowie gegebenenfalls sonstige im Vertrag festgelegte Anforderungen an Rechnungsvordrucke zu erfüllen und Art und Umfang der Leistung durch Belege in allgemein üblicher Form nachzuweisen. Rechnungsbeträge, die für Änderungen und Ergänzungen zu zahlen sind, sollen unter Hinweis auf die getroffenen Vereinbarungen von den übrigen getrennt aufgeführt oder besonders kenntlich gemacht werden. (2) Wenn vom Auftragnehmer nicht anders bezeichnet, gilt diese Rechnung als Schlussrechnung. 2. Wird eine prüfbare Rechnung gemäß Nr. 1 trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht eingereicht, so kann der Auftraggeber die Rechnung auf Kosten des Auftragnehmers für diesen aufstellen, wenn er dies angekündigt hat. 16 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen 1. Leistungen werden zu Stundenverrechnungssätzen nur bezahlt, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist oder wenn sie vor Beginn der Ausführung vom Auftraggeber in Auftrag gegeben worden sind. 2. Dem Auftraggeber sind Beginn und Beendigung von derartigen Arbeiten anzuzeigen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind über die Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen wöchentlich Listen einzureichen, in denen die geleisteten Arbeitsstunden und die etwa besonders zu vergütenden Roh- und Werkstoffe, Hilfsund Betriebsstoffe sowie besonders vereinbarte Vergütungen für die Bereitstellung von Gerüsten, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und dergleichen aufzuführen sind. 3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Listen wöchentlich, erstmalig 12 Werktage nach Beginn, einzureichen. 17 Zahlung 1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. 2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die Leistungen sind durch nachprüfbare Aufstellungen nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung. 3. Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen. 4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus. Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Schlusszahlung zu erklären. Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn dies nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird. 5. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in der Leistungsermittlung und in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln, Komma- und Übertragungseinschließlich Seitenübertragungsfehler. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten. 18 Sicherheitsleistung 1. (1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Sicherheitsleistungen unter den Voraussetzungen des 14 VOL/A erst ab einem Auftragswert von 50.000,-- Euro zulässig. Wenn eine Sicherheitsleistung vereinbart ist, gelten die 232- 240 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. (2) Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Durchsetzung von Mängelansprüchen sicherzustellen. 2. (1) Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann Sicherheit durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTODienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall begründete Bedenken gegen die Tauglichkeit des Bürgen hat, hat der Auftragnehmer die Tauglichkeit nach-zuweisen. (2) Der Auftragnehmer hat die Wahl unter den verschiedenen Arten der Sicherheit; er kann eine Sicherheit durch eine andere ersetzen. 3. Bei Bürgschaft durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer ist Voraussetzung, dass der Auftraggeber den Bürgen als tauglich anerkannt hat. 4. (1) Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben ( 770, 771 des Bürgerlichen Gesetzbuches); sie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt und muss nach Vorschrift des Auftraggebers ausgestellt sein. Die Bürgschaft muss unter den Voraussetzungen von 38 der Zivilprozessordnung die ausdrückliche Vereinbarung eines vom Auftraggeber gewählten inländischen Gerichtsstands für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. (2) Der Auftraggeber kann als Sicherheit keine Bürgschaft fordern, die den Bürgen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet. 5. Wird Sicherheit durch Hinterlegung von Geld geleistet, so hat der Auftragnehmer den Betrag bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das beide Parteien nur gemeinsam verfügen können. Etwaige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu. 6. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten, wenn nichts anderes vereinbart ist. 7. Der Auftraggeber hat eine Sicherheit entsprechend dem völligen oder teilweisen Wegfall des Sicherungszwecks unverzüglich zurückzugeben. 19 Streitigkeiten 1. Bei Meinungsverschiedenheiten sollen Auftraggeber und Auftragnehmer zunächst versuchen, möglichst binnen zweier Monate eine gütliche Einigung herbeizuführen. 2. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach 38 der Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages und aus dem Vertragsverhältnis ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die auftraggebende Stelle ist auf Verlangen verpflichtet, die den Auftraggeber im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen. 3. Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer nicht, die übertragenen Leistungen einzustellen, wenn der Auftraggeber erklärt, dass aus Gründen besonderen öffentlichen Interesses eine Fortführung der Leistung geboten ist. Seite 3 von 3 der VOL Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 Anlage 2 9 Eigenerklärung zur Eignung Geltungsbereich: Sprinkenhof GmbH Eigenerklärung zur Eignung DSM Version 1.2 Seite 1 von 1 Eigenerklärung zur Eignung Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir die unten aufgelisteten Erklärungen jederzeit auf der Homepage der Sprinkenhof GmbH unter https://www.sprinkenhof.de/ausschreibungen/formblaetter-/-vertragsbedingungen einsehen kann/können. Hiermit bestätige/n ich/ wir, dass ich/wir den folgenden online gestellten Eigenerklärungen zustimme/n: Eigenerklärung zur Tariftreue oder Alternative zur Eigenerklärung zur Tariftreue: Ich erkläre hiermit, dass ich keine Mitarbeiter beschäftige und daher nicht an das Mindestlohngesetz gebunden bin. Ethik-Kodex Datenschutzerklärung Keine Eintragungen gem. 123, 124 GWB liegen vor (Hinweis: Sollten Sie zusätzliche Angaben zu diesen Vorschriften machen müssen, teilen Sie uns diese zwingend gesondert mit.) Datum Unterschrift/Firmenstempel 10 Inhaltsverzeichnis 1. ANGEBOTSABGABE.................................................................................................................. .................... 2 2. AUSSCHREIBUNGSZIEL ................................................................................................................................ .. 3 3. AUSSCHREIBUNGSUMFANG UND LOSAUFTEILUNG ......................................................................................... 3 4. BIETERKOMMUNIKATION .............................................................................................................................. 3 5. TERMINE ................................................................................................................................ ...................... 4 6. NEBENANGEBOTE ................................................................................................................................ ........ 4 7. BIETERGEMEINSCHAFT ................................................................................................................................ .. 4 8. UNTERAUFTRAGSVERGABE ............................................................................................................................ 4 9. EIGNUNGSBEZOGENE UNTERLAGEN .............................................................................................................. 5 10. LEISTUNGSBEZOGENE UNTERLAGEN .......................................................................................................... 6 11. SONSTIGE BESONDERE BEDINGUNGEN ..................................................................................................... 6 12. HINWEISE ZU DEN UNTERLAGEN ................................................................................................................ 7 13. ZUSCHLAGSERTEILUNG ............................................................................................................................. 7 14. WEITERE INFORMATIONEN, AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG, WIRTSCHAFTSAUSKÜNFTE ............................... 9 11 Verfahrensbrief Vergabenummer: 2020_ID_2 Elektrofahrzeuge Leasing Seite 2 von 9 Sehr geehrte Damen und Herren, es ist beabsichtigt, die im anliegenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Sprinkenhof GmbH zu vergeben. Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus den Anlagen. Die Vergabeunterlagen bestehen aus: a) den Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (HmbZVB-VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung b) diesem Verfahrensbrief einschl. Hamburgische Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen in der jeweils gültigen Fassung c) den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung, d) Eigenerklärungen e) Leistungsverzeichnis 1. Angebotsabgabe Die aktuellen und vollständigen Vergabeunterlagen finden Sie im Bieterportal unter: www.deutsche-evergabe.de Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, eine Ausfertigung des anliegenden Angebotsvordrucks nebst Anlagen in deutscher Sprache auszufüllen und bei der eVergabe-Plattform Healy Hudson einzureichen. Die Angebote werden nicht verlesen, Bieter und Preise nicht bekannt gegeben. Bis zum Einreichungstermin können die Angebote geändert werden; die Änderungsmitteilung ist in gleicher Weise einzureichen. Angebote, die nach Ablauf des Einreichungstermins eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat den verspäteten Eingang nicht zu vertreten. Vom Einreichungstermin an ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist (s.o.) an sein Angebot gebunden. 12 Verfahrensbrief Vergabenummer: 2020_ID_2 Elektrofahrzeuge Leasing Seite 3 von 9 Wir weisen darauf hin, dass Sie als der Bieter gem. 2 der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen nach Erhalt zu prüfen haben. Stellen Sie inhaltliche Unstimmigkeiten oder Unklarheiten fest, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Vergabestelle. Die Bieter erhalten für die Abgabe Ihres Angebotes keine Kostenerstattung. 2. Ausschreibungsziel Die Sprinkenhof GmbH als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Leasingvertrages über 3 Elektrofahrzeuge (Kastenwagen) gem. Leistungsverzeichnis. Die Laufzeit soll 36 Monate mit einer Laufleistung von 10.000 km / Jahr und Fahrzeug betragen. Darüber hinaus möchte der AG ein Angebot für den Abschluss eines Full-Service Vertrages, welchen er ggf. zum Leasingvertrag abschließen wird. 3. Ausschreibungsumfang und Losaufteilung Im Januar 2022 soll die Lieferung der Fahrzeuge erfolgen. Aufgrund wirtschaftlicher und logistischer Gründe wird von einer Losaufteilung abgesehen. 4. Bieterkommunikation Zu dieser Ausschreibung werden nur Anfragen beantwortet, die über die Bieterkommunikation der eVergabe innerhalb der Frist für Bieterfragen gestellt werden. Für Fragen, die nach Ablauf der Frist eingehen, kann eine Beantwortung nicht zugesagt werden (Ermessen der Vergabestelle). Die Auskünfte inkl. ggf. beigefügter Anlagen werden ebenfalls ausschließlich in der Bieterkommunikation der eVergabe veröffentlicht. Bitte loggen Sie sich für die Kenntnisnahme im Bieterportal der eVergabe ein und wechseln Sie dann in die Bieterkommunikation der eVergabe des jeweiligen Projekts. Bieter und Interessenten, die sich im Bieterassistenten der eVergabe die Ausschreibung bereits auf den Kartenreiter Meine Angebote gezogen haben oder die Funktion Nachrichten bestellen ausgewählt haben, erhalten den Hinweis auf Antworten der Vergabestelle außerdem per Email (nur Antworttext ohne ggf. beigefügte Anlagen). 13 Verfahrensbrief Vergabenummer: 2020_ID_2 Elektrofahrzeuge Leasing Seite 4 von 9 Die Auskünfte der durchführenden Vergabestelle werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen. 5. Termine Art der Leistung Leasingvertrag Ort der Leistung Hamburg, Burchardstr. 8 Anforderung der Vergabeunterlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist, ausschließlich elektronisch Frist für Bieterfragen 18.04.2021 23:59 Uhr Ablauf der Angebotsfrist (Einreichungstermin) 25.04.2021 23:59 Uhr Ablauf der Bindefrist 31.07.2021 geplanter Zuschlagstermin 03.05.2021 geplanter Liefertermin 01.03.2022 6. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen 7. Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften sind zugelassen. Falls Sie als Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben wollen, füllen Sie die beigefügte Erklärung der Bietergemeinschaft aus und unterschreiben Sie diese. Um die Erklärung bis zum Ende der Angebotsfrist mit dem Angebot einzureichen, scannen Sie sie anschließend ein und laden Sie sie im Bieterassistenten hoch. Falls sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die Unterlagen zur Eignung von allen Mitgliedern einzureichen. 8. Unterauftragsvergabe Sofern Sie beabsichtigen, Leistungen von Unterauftragnehmern erbringen zu lassen, benennen Sie, welchen Teil der Leistung dies jeweils betrifft. 14 Verfahrensbrief Vergabenummer: 2020_ID_2 Elektrofahrzeuge Leasing Seite 5 von 9 Falls Sie gem. 34 UVgO zum Nachweis Ihrer Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchten (Eignungsleihe), legen Sie mit dem Angebot die entsprechenden Unterlagen zur Eignung vor. Die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon dürfen jeweils nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG an andere übertragen werden. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN. Des Weiteren gelten die Bestimmungen gem. 5 Hamburger Vergabegesetz (HmbVgG) zum Nachunternehmereinsatz. 9. Eignungsbezogene Unterlagen Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist die nachfolgend aufgeführten Unterlagen einreichen: Anlagen-Nr. Eignungsbezogene Unterlagen E 1 Eigenerklärung zur Eignung Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen. Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ( 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. E 2 Wenn zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft 15 Verfahrensbrief Vergabenummer: 2020_ID_2 Elektrofahrzeuge Leasing Seite 6 von 9 10. Leistungsbezogene Unterlagen Zur Überprüfung, ob alle Mindestanforderungen erfüllt werden und zur Bewertung der über den Preis hinausgehenden Zuschlagskriterien (Qualität der Leistung), ist es erforderlich, dass Sie mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist die nachfolgend aufgeführten Unterlagen einreichen: Anlagen-Nr. Leistungsbezogene Unterlagen Wertung als L 1 Angebot Full-Service-Vertrag über 36 Monate. Der Auftraggeber möchte ein verbindliches Angebot für den Abschluss eines Full-Service-Vertrages innerhalb des Leasingzeitraums. Der Auftraggeber behält sich vor diesen Vertrag anzunehmen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Die Kosten gehen jedoch in die Wertung ein, da diese als voraussichtliche TCO/Lebenszykluskosten mitberücksichtigt werden. Zuschlagskriterium L 2 Verbindlicher Liefertermin. Der mit der Angebotsabgebe genannte Liefertermin wird als verbindlich angesehen. Dieser Liefertermin geht gem. Wertungsmatrix in die Gesamtbewertung ein. Sollte der verbindliche Liefertermin nach Bezuschlagung nicht eingehalten werden können, so wird eine Vertragsstrafe i.H.v. 0,5% pro begonnener Woche Lieferverzögerung auf den Gesamtauftragswert berechnet. Diese Vertragsstrafe ist maximiert auf 5% des Gesamtauftragswertes. Zuschlagskriterium Eingereichtes Prospektmaterial oder anderes Werbematerial, welches nicht angefordert wurde, wird nicht zur Bewertung herangezogen. 11. Sonstige besondere Bedingungen Außerdem ist es erforderlich, dass Sie mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist die nachfolgend aufgeführten Unterlagen einreichen: Anlagen-Nr. Sonstige besondere Bedingungen S 1 Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß 3 Hamburgisches Vergabegesetz. 16 Verfahrensbrief Vergabenummer: 2020_ID_2 Elektrofahrzeuge Leasing Seite 7 von 9 Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen. 12. Hinweise zu den Unterlagen Weitere Angaben zur Eignung, zur Leistung und zu den sonstigen besonderen Bedingungen sind ggf. im Rahmen der elektronischen Angebotsbearbeitung in den dafür vorgesehenen Eingabefeldern zu machen. Für den Fall, dass einzelne Eingabefelder im Rahmen der elektronischen Angebotsbearbeitung nicht ausreichen, machen Sie bitte weitere Angaben in Form entsprechend gekennzeichneter Anlagen und laden diese im Bieterassistenten der eVergabe hoch. Nach 41 Abs. 2 UVgO können Unterlagen, die nicht bis zum Ende der Angebotsfrist eingereicht wurden, nachgefordert werden. Die Nachforderung liegt im Ermessen des AG. Ausgeschlossen gem. 42 UVgO werden Angebote, die - ggf. nach erfolgloser Nachforderung - die geforderten eignungsbezogenen Unterlagen leistungsbezogenen Unterlagen sonstigen besonderen Bedingungen nicht enthalten. 13. Zuschlagserteilung Der Zuschlag wird gem. 43 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alle eingegangenen Angebote werden nach Ende der Angebotsfrist in vier Wertungsstufen geprüft: I. Prüfung der formalen Anforderungen nach 41 ff. UVgO II. Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach 122 ff. GWB, 31 ff. UVgO III. Prüfung der Angemessenheit des Preises 44 UVgO 17 Verfahrensbrief Vergabenummer: 2020_ID_2 Elektrofahrzeuge Leasing Seite 8 von 9 IV. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes nach 127 GWB, 43 UVgO In die Wertungsstufe IV. kommen nur die Angebote, die die Wertungsstufen I.-III. erfolgreich durchlaufen haben. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes nach 127 GWB, 43 UVgO erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien: Kriterien Gewichtung in % Angebotspreis Der Angebotspreis setzt sich aus den angebotenen Beträgen für monatliche Leasingrate und monatliche Kosten für den Full-Service-Vertrag zusammen. Das günstigste Angebot bekommt 800 Punkte (s.u.). 90 Lieferzeit 42 und weniger Kalenderwochen (200 Punkte) 43 bis 47 Kalenderwochen (50 Punkte) 48 und mehr Kalenderwochen (0 Punkte) 10 Berechnungsgrundlage des Angebotspreises/Servicepreises: Die Gesamtpreise der noch in der Wertung verbliebenen Angebote werden entsprechend nachfolgender Methode bepunktet: Das preisgünstigste Angebot erhält 100 Punkte. Die nächsthöheren Angebote werden entsprechend des sich zum preisgünstigsten Angebot ergebende prozentualen Abstands bepunktet. Dazu wird die zugrundeliegende Höchstpunktzahl um den errechneten Prozentsatz gekürzt. Beispiel: Günstigstes Angebot = 100.000 Euro Zweitgünstigstes Angebot = 109.700 Euro Differenz = 9.700 Euro = 9,7% 9,7% von 100 Punkten = 9,70 Punkte; Punktwert für den Zweitplatzierten = 90,30. Durch eine Multiplikation mit 9 wird die Punktzahl für den Preis mit 90% in der Gesamtbewertung des Angebotspreises berücksichtigt (max. 900 Leistungspunkte). Berechnungsgrundlage der Lieferzeit: Als üblich wird eine Fertigungs- und Lieferzeit für die Lieferung des Fahrzeugs von 20 Kalenderwochen angesehen. Für die Fertigung und Lieferung an den Auftraggeber werden abhängig von der Lieferzeit Wertungspunkte vergeben. 42 und weniger Kalenderwochen (100 Punkte) 43 bis 47 Kalenderwochen (20 Punkte) 48 und mehr Kalenderwochen (0 Punkte) 18 Verfahrensbrief Vergabenummer: 2020_ID_2 Elektrofahrzeuge Leasing Seite 9 von 9 14. Weitere Informationen, Auftragsbekanntmachung, Wirtschaftsauskünfte Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf Wirtschaftsauskünfte über einzelne Bieter bei einer Auskunftei (zzt. Creditreform und/oder Bürgel) einzuholen. 19 LEISTUNGSVERZEICHNIS Ausschreibung 25.03.2021 Verfahren: 2021_ID_3 Elektroautos Kastenwagen - Leasing von 3 Elektrofahrzeugen Kastenwagen vom 01.03.2022 bis 28.02.2025 SKONTO Skonto zugelassen Nein Zahlungsziel (falls zugelassen) Tag(e) Skonto __________ % AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN 1 Monatliche Leasingrate für die drei Fahrzeuge (kumuliert) USt. [%] 19% Menge 36,00 Einheit Monate Bitte tragen Sie hier die monatliche Leasingrate für die drei Fahrzeuge (kumuliert, netto) ein. Die geforderte Ausstattung der Fahrzeuge gem. Leistungsverzeichnis muss erfüllt sein. Eine Abweichung vom Leistungsverzeichnis führt zum Ausschluss. Bitte beachten Sie, dass die monatliche Leasingrate lediglich durch eine einmalige Sonderzahlung i.H.v. maximal 2.500,- erreicht werden darf. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Monat Gesamtpreis [EUR] ................ Lieferadresse / -Termine Liefertermin: 01.03.2022 2 Monatliche Summe für Full-Service-Vertrag über den gesamten Leasingzeitraum inkl. Verschleißteile (Monatsbetrag) USt. [%] 19% Menge 36,00 Einheit Monate Bitte tragen Sie hier die monatlichen Kosten für den Full-Service-Vertrag für die drei Fahrzeuge (kumuliert, netto) ein. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Monat Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 1/3 20 Bitte laden Sie Ihr Wartungsvertragsangebot als PDF hoch. ANGEBOTSSUMME(N) Summe exkl. Nachlass (netto) ____________________ Nachlass (netto) ____________________ Summe inkl. Nachlass (netto) ____________________ Umsatzsteuer ____________________ Summe (brutto) ____________________ Leistungsverzeichnis - 2/3 21 LEISTUNGSVERZEICHNIS Ausschreibung 25.03.2021 Verfahren: 2021_ID_3 Elektroautos Kastenwagen - Leasing von 3 Elektrofahrzeugen Kastenwagen vom 01.03.2022 bis 28.02.2025 AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN Name Dateiname Größe MIME-Type Leistungsverzeichnis - 3/3 22 KRITERIENKATALOG Ausschreibung 25.03.2021 Verfahren: 2021_ID_3 Elektroautos Kastenwagen - Leasing von 3 Elektrofahrzeugen Kastenwagen vom 01.03.2022 bis 28.02.2025 LEISTUNGSKRITERIEN 1 Verbindlicher Liefertermin [Mussangabe] Gewichtung: 100,00% Maximalpunktzahl: 200 K.O.-Kriterium: Nein Innerhalb wie vieler Wochen nach Zuschlagserteilung kann das Fahrzeug inkl. Zubehör, Zertifikate etc. vollständig und mangelfrei übergeben werden ? [ ] Keine Angabe (0) [ ] Lieferung erfolgt innerhalb von 42 Kalenderwochen (200) [ ] Lieferung erfolgt innerhalb von 47 Kalenderwochen (50) [ ] Lieferung erfolgt in 28 oder mehr Kalenderwochen (0) Nur eine Antwort wählbar Kriterienkatalog - 1/1 23 External file attachments Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage Leistungsverzeichnis.pdf 142,42 KB pdf 24 Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/03/8eda77cc-77ff-4187-998a-6070f74b48ef.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de