Ausschreibung: Lizenzierung von Microsoft Office 365 Enterprise E1 über das CSP-Lizenzmodell - DE-Nürnberg IT-Softwarepaket Dokument Nr...: 891919-2021 (ID: 2021040113553764797) Veröffentlicht: 01.04.2021 * Lizenzierung von Microsoft Office 365 Enterprise E1 über das CSP-Lizenzmodell VERGABEUNTERLAGEN 2021001188 Lizenzierung von Microsoft Office 365 Enterprise E1 über das CSP-Lizenzmodell Öffentliche Ausschreibung (UVgO) Ausschreibung AUFTRAGGEBER Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste Winklerstr. 33, 90403 Nürnberg, Deutschland 24.03.2021 Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen............................................................................................................... ............................................ 1 Projektinformation ................................................................................................................................ .................... 1 Vertragsbedingungen/Formulare................................................................................................... ........................... 3 Bewerbungsbedingungen-VMS_UVgO_20200109......................................................................................... . 3 zavb_nbg........................................................................................................................ .................................. 6 Datenschutzhinweise Vergabeverfahren VMS_20190115............................................................................... 13 Produkte/Leistungen ................................................................................................................................ ................ 15 Kriterienkatalog ................................................................................................................................ ........................ 17 Anlagen ................................................................................................................................ .................................... 18 i Lizenzierung von Microsoft Office 365 Enterprise E1 über das CSP-Lizenzmodell I. Allgemeines Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen. Allgemeine Informationen zum Verfahren Projektname: Lizenzierung von Microsoft Office 365 Enterprise E1 über das CSP-Lizenzmodell Projektbeschreibung: Lizenzierung von Microsoft Office 365 Enterprise E1 vier Monate über das CSP-Lizenzmodell Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Termine Bekanntmachung am: 26.03.2021 Angebotsfrist 22.04.2021 23:59:00 Bindefrist: 10.05.2021 Frist für Fragen in der Bieterkommunikation: 16.04.2021 23:59 1. Auskünfte: Auskünfte erteilt nur die Vergabestelle der Auftraggeberin (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Angaben gemacht werden), bei der auch die der Ausschreibung zugrunde liegenden Bedingungen eingesehen werden können. Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Nachrichtenmodul "Bieterkommunikation" im Vergabemanagementsystem der Deutschen eVergabe. Bei Rückfragen zur Bedienung der Software wenden Sie sich bitte an den Support der Firma Healy Hudson: support@deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter: 0611 / 949 106-81. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen. 2. Preisnachlässe: Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote berücksichtigt, wenn sie sich auf alle Abschlags- und Schlusszahlungen beziehen und die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Nicht zu wertende Preisnachlässe (unter 14 Tage) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Deshalb werden von uns in der Ausschreibung 14 Tage als Richtwert vorgegeben, d.h. die von uns vorgegebenen 14 Tage dienen nur zur Wertung. Unabhängig davon können Sie jedoch in Ihrem Angebot auch ein längeres Zahlungsziel (z.B. 21 Tage) anbieten. Sollte in Ihrem Angebot kein Skonto/Preisnachlass angegeben werden, tritt der Regelungsinhalt gem. 17 Nr. 1 VOL/B in Kraft, wonach die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung erfolgt. 3. Kriterien für die Auftragsvergabe: Bewertungsmethode: Niedrigster Preis Berechnungsmethode: Gelten besondere Zuschlagskriterien, werden diese bekannt gemacht und können dann als Wertungsmatrix in der Angebotsmaske des Bieterassistenten eingesehen werden. 4. Bedarfspositionen Bedarfspositionen werden gewertet. 5. Eigene AGB Beinhaltet das Angebot eigene Geschäftsbedingungen des Bieters (auch AGB), muss das Angebot gemäß 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO ausgeschlossen werden. 6. Vergabeunterlagen/Vertragsbedingungen Mit der Angebotsabgabe werden die im Angebotsassistenten (Workflowpunkte Vertragsbedingungen/Formulare und Produkte/Leistungen) hinterlegten und aufgeführten Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung sowie die VOL/B, in der am Tage der Angebotseröffnung gültigen Fassung, Vertragsbestandteil. Die Rangfolge richtet sich nach 1 VOL/B. 1 7. Bindefrist Mit Abgabe des Angebots ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. 8. Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen Eine wissentlich unvollständige oder falsche Erklärung im Angebotsschreiben kann den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben. 9. Gemäß DSGVO ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung notwendig, wenn die Auftraggeberin: a) einen Auftrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt und/oder b) Im Zuge eines Pflege-/Wartungsvertrags eine Fernwartung vereinbart wird. Sofern sich die Notwendigkeit einer Vereinbarung über Auftragsverarbeitung erst während der Vertragslaufzeit ergibt, wird eine Vereinbarung auf Basis eines Vertragsmusters der Auftraggeberin geschlossen. 10. Nebenangebote sind nicht zugelassen. II. Elektronische Angebotsabgabe Vorgehensweise: 1. Durch die elektronische Angebotsabgabe im Bieterassistenten des Vergabemanagementsystems (VMS) ist das Textformerfordernis gem. 126 b BGB erfüllt ( 38 UVgO bzw. 53 Abs. 1 VgV). 2. Bei Rückfragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Firma Healy Hudson wenden. An: support@deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter: 0611 / 949 106 81 III. Schriftliche Angebotsabgabe Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, ausschließlich auf elektronischem Weg die Angebotsunterlagen (Eingabemaske im Bieterassistenten) auszufüllen und bis zum Einreichungstermin über die Vergabeplattform (Angebotsfrist, siehe Projekt- und Dokumenteninformation) abzugeben. Die Angebotsabgabe auf schriftlichem Weg in Papierform ist in diesem Verfahren nicht zugelassen. 2 Stand Januar 2020 Seite 1 von 3 BEWERBUNGSBEDINGUNGEN Hinweis Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte" (Unterschwellenvergabeordnung UVgO). 1.1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters/Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bieter/Bewerber die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 1.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern/Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften. 1.3 Angebot 1.3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. 1.3.2 Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter/Bewerber und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. 1.3.3 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro (Bruchteile in vollen Cent) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Die Berechtigung zur Verrechnung ermäßigter Steuersätze ist mit dem Angebot nachzuweisen. Soweit ihre Wertung in den Informationen zum Verfahren nicht ausdrücklich vorgesehen ist, werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden an der dafür vorgesehenen Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (z.B. Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 1.3.4 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die Preise des Angebots müssen grundsätzlich auch die Kosten aller zur Leistung erforderlichen Stoffe, Hilfsstoffe und Lohnnebenkosten sowie alle Nebenleistungen enthalten. Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz oder gleichwertiger Art und wird vom Bieter/Bewerber dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter/Bewerber das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese Angabe, ist das Angebot unvollständig. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. 1.3.5 Wird in der Ausschreibung auf Normen, technische Spezifikationen, europäische technische Zulassungen Bezug genommen, wird das Angebot auch gewertet, sofern der 3 Stand April 2019 Seite 2 von 3 Bieter/Bewerber in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln nachweist, dass die von ihm angebotene Lösung den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug genommen wurde, gleichermaßen entspricht. 1.3.6 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. 1.4. Datenschutz 1.4.1 Die von den Bietern/Bewerbern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben erfolgen freiwillig und sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes. 1.4.2 Ein qualifizierter Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. 1.4.3. Werden der Auftraggeberin personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Mitarbeitern des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin) als Betroffene übermittelt, so ist der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen diesbezüglich eigenständig verantwortlich. Auf die Frewilligkeit ihrer Angaben ist hinzuweisen und der qualifizierte Datenschutzhinweis der Auftraggeberin ist den Betroffenen bekannt zu machen. 1.5 Nebenangebote 1.5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Sie müssen als solche gekennzeichnet sein, ihre Anzahl ist an der im dafür vorgesehenen Stelle aufzuführen. 1.5.2 Nebenangebote müssen qualitativ und quantitativ die durch die Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen. Sie müssen damit mindestens die funktionalen Anforderungen und die wirtschaftlichen Kriterien der ausgeschriebenen Lösung erfüllen, insbesondere Gebrauchstauglichkeit, Folgekosten, Lebensdauer. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot nachzuweisen. 1.5.3 Der Bieter/Bewerber hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter/Bewerber eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 1.5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 1.5.5 Nebenangebote, die den Nummern 1.5.1 bis 1.5.4 nicht entsprechen, können nicht gewertet werden. 1.6 Bietergemeinschaften 1.6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 4 Stand April 2019 Seite 3 von 3 1.6.2 Beim Öffentlichen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 1.7 Benachrichtigung Wurde bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt, so konnte das Angebot nicht berücksichtigt werden. Eine Unterrichtung der Bieter erfolgt gem. 46 UVgO. 5 Stadt Nürnberg ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Leistungen (ZAVB/L) Hinweis Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Art und Umfang der Leistung, Preise (VOL/B 1) Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für die zur Leistung erforderlichen Arbeitsmittel, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Reinigungsmittel, Verpackung o.ä. und die notwendigen Hilfsleistungen wie Transporte, Auf- und Abladen frei Verwendungsstelle, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Lieferung/Leistung abgegolten. Packstoffe hat der Auftragnehmer zurückzunehmen und ggf. wie auch durch seinen Auftrag entstandene Abfälle auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen. Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt hat, ist allein die vom Auftraggeber verfasste Leistungsbeschreibung verbindlich Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung. 2 Einheitspreise Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht. 3 Änderung der Leistung (VOL/B 2) 3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von 2 Nr.3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach schriftlich mitteilen. 3.2 Sind nach 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen und Mehr- und Minderkosten nachzuweisen. 4 Ausführungsunterlagen (VOL/B 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrundegelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 6 Seite 2 von 7 5 Ausführung der Leistung (VOL/B 4) 5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten. 5.2 Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft dem Auftraggeber unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen. 5.3 Nach- oder Subunternehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche Beziehungen zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat also derartige weiter gegebene Aufträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. Die Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber erfolgt nur mit dem Auftragnehmer. 5.4 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbind-lich erklärten Tarifvertrag oder einer nach 7, 7a oder 11 AEntG oder einer nach 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorge-geben werden, sowie gem. 7 Abs. 1 AGG und 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder qleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. Der Auf-tragnehmer hat die Einhaltung der Verpflichtungen auf Verlangen durch die Vorlage prüffähiger Unterlagen nachzuweisen. Bei einem Einsatz von Nach- oder Subunter-nehmern sind diese durch den Auftragnehmer entsprechend zu verpflichten und haben die Einhaltung der Verpflichtungen in gleicher Weise auf Verlangen nachzuweisen. 6 Kündigung aus wichtigem Grund (VOL/B 8) Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. 7 Wettbewerbsbeschränkungen (VOL/B 8 Nr. 2) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus 8 Nr. 2 VOL/B, bleiben unberührt. Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Bietern über - die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, - die zu fordernden Preise, - Bindungen sonstiger Entgelte, 7 Seite 3 von 7 - Gewinnaufschläge, - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, - Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen, - Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, - Gewinnbeteiligungen oder andere Aufgaben, sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach 24 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. 8 Abnahme (VOL/B 13) 8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 8.2 Die Gefahr geht grundsätzlich erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. 9 Mängelansprüche (VOL/B 14) Die Verjährung für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung bzw. Lieferung. 10 Rechnungen (VOL/B 15 und 17) 10.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 10.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung gegebenenfalls abgekürzt wie in der Leistungsbeschreibung aufzuführen. 10.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) in Euro aufzustellen: der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 10.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 10.5 Alle Rechnungen und sonstige Abrechnungsunterlagen sind vom Auftragnehmer in 2- facher Ausfertigung einzureichen. 11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (VOL/B 16) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen - das Datum, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, - die Art der Leistung, 8 Seite 4 von 7 - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht- , Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 12 Zahlungen (VOL/B 17) 12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos im Überweisungsverkehr in Euro geleistet. 12.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. 12.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 12.4 Für Vorauszahlungen ist stets besondere Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft nach dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Muster für den Zahlungsbetrag incl. Mehrwertsteuer zu leisten. 13 Überzahlungen (VOL/B 17) 13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen. 13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz des 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 13.3 Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche des Auftraggebers beträgt acht Jahre, sie beginnt mit der Schlusszahlung. 14 Abtretung 14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn sich die Abtretung auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn wirksam. 9 Seite 5 von 7 14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, - wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle des Auftrags gemäß dem Formblatt des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und - wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt abgegeben hat: "Ich erkenne an, a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, b) dass mir gemäß 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des 406 BGB zulässig ist, d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam ist. Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Überweisungsauftrags an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn die die Zahlung bearbeitende Kasse schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte." 14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. 14.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 14.1 bis 14.3 kann der Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe 354a Satz 1 HGB). Die Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn die Forderungsabtretung dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe 354a Sätze 2 und 3 HGB). 15 Sicherheitsleistung (VOL/B 18) 15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, für Mängelansprüche und Schadensersatz. 15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz. 15.3 Wird in den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit verlangt, hat der Auftragnehmer Sicherheit (vorzugsweise durch Bürgschaft) zu leisten. 15.4 Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 % der Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer. Bei besonderen Risiken kann sie bis zu 10 % der Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer betragen. Bei Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 50.000 EURO einschließlich Mehrwertsteuer (Nachträge, Mengenmehrungen usw.) ist die Sicherheit entsprechend zu erhöhen. Der 10 Seite 6 von 7 Auftraggeber kann dies auch bei niedrigeren Erhöhungen verlangen. 15.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, als Sicherheit die entsprechende Summe bei fälligen Zahlungen aus diesem Vertrag einzubehalten. Ein Einbehalt kann durch eine entsprechende Bürgschaft ersetzt werden. 15.6 Nach Abnahme, Vorlage der prüfbaren Schlussrechnung und nach Erfüllung aller bis dahin bestehenden Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für Mängelansprüche bis auf 3 % der Abrechnungssumme zuzüglich der voraussichtlichen Aufwendungen für die Beseitigung festgestellter Mängel verringert oder gem. 16.5 die Bürgschaft ausgetauscht wird. 15.7 Die Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten Ansprüche erfüllt sind. 16 Bürgschaften (VOL/B 17 und 18) 16.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden. 16.2 Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen (Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen.). 16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß 770, 771, BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Auftragnehmers. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Gerichtsstand ist Nürnberg. 16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde in Euro zu stellen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss die Bürgschaft auf die Arbeitsgemeinschaft ausgestellt sein. 16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft wird zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer - die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat, - etwaige rechtmäßig erhobene Ansprüche befriedigt und - eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat. 16.6 Die Urkunde über die Mängelanspruchsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten Ansprüche erfüllt sind. 16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 11 Seite 7 von 7 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (VOL/B 19) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 18 Gerichtsstand (VOL/B 19) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist soweit gesetzlich zulässig Nürnberg. 12 Stadt Nürnberg Zentrale Dienste Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen Datensicherheit Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen. Verantwortlich für die Datenerhebung Stadt Nürnberg Zentrale Dienste Äußere Cramer-Klett-Str. 3 90489 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 33 21 1 Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular Datenschutz Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an: Stadt Nürnberg Behördlicher Datenschutz Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 51 15 Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken: Durchführung von Vergabeverfahren, insb.: Bereitstellen von Vergabeunterlagen Beantwortung von Bieterfragen Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen Abfrage und Überprüfung der Eignung Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen Pflege einer Bieterkartei Dokumenten- und Vertragsmanagement Vertragsabwicklung Führen sachdienlicher Kommunikation Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchstaben b, c und e DSGVO sowie Art. 4 Absatz 1 BayDSG. Weitergabe von Daten Ihre personenbezogenen Daten werden soweit erforderlich weitergegeben an: Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem. 150a GewO Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von Ausschlussgründen Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Voraus setzungen Sachbearbeiter der Stadt Nürnberg zur sachdienlichen Kommunikation Teilnehmer an Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung 13 Seite 2 von 2 Übermittlung an Drittländer Es erfolgt keine Übermittlung. Bei Übermittlung in Drittländer = Nicht-EU bitte mit der/dem Datenschutzbeauftragten Kontakt aufnehmen. Speicherzeitraum Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist. Bei europaweiten Ausschreibungen sind gem. 8 Abs. 4 VgV für Liefer- und Dienstleistungen bzw. 20 EU VOB/A i.V.m. 8 Abs. 4 VgV für Bauleistungen die Vergabeunterlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Bei nationalen Ausschreibungen sind gem. 6 UVgO für Liefer- und Dienstleistungen die Vergabeunterlagen mindestens für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags aufzubewahren. Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für Bauleistungen deren Auftragswert 25.000 ohne USt. bzw. bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 ohne USt. übersteigt, sind die in 20 Abs. 3 VOB/A genannten Informationen sechs Monate vorzuhalten, 20 Abs. 3 Satz 2 VOB/A. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Erforderlichkeit der Datenangabe Nach den oben genannten Rechtsgrundlagen sind die Daten für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann das Vergabeverfahren möglicherweise nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgeschlossen und abgewickelt werden. 14 Produkte/Leistungen Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer einzugeben Vorbemerkungen und Rahmenbedingungen Im Rahmen der Sicherstellung des Betriebs zu Beginn und während der COVID19-Pandemie hat die Auftraggeberin über das bestehende Microsoft Enterprise Agreement die Nutzung von Microsoft Office 365 Enterprise E1 bis 31.08.2021 lizenziert und auf dieser Basis MS Teams genutzt. Die Beschaffung eines dauerhaft verwendeten "Collaboration Tools" ist in Vorbereitung und soll bis 31.12.2021 abgeschlossen werden. Zur Überbrückung dieses Zeitraums ist unter Berücksichtigung der immer noch geltenden Maßnahmen zur Eingrenzung der Pandemie weiterhin der Einsatz von MS Teams erforderlich. Für diesen geplanten begrenzten Zeitraum soll daher eine Lizenzierung über das CSP-Lizenzmodell erfolgen. Sollte aus derzeit noch nicht erkennbaren Gründen eine Ablösung zum 31.12.2021 nicht möglich sein, hat die Auftraggeberin das Recht, über eine Auftragserweiterung die Laufzeit der zusätzlich abgerufenen Lizenzen über den 31.12.2021 hinaus monatsweise zu verlängern zu dem angebotenen Monatspreis. Mit seinem Angebot hat der Bieter die aktuell geltenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen für das ausgeschriebene Produkt zu seinem Angebot hochzuladen. 1 Nutzungsrechte Microsoft Office 365 Enterprise E1 für vier Monate über das CSP-Lizenzmodell USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Monate Nutzungsrechte Microsoft Office 365 Enterprise E1 für vier Monate über das CSP-Lizenzmodell Laufzeit: 01.09.2021 - 31.12.2021 Die Rechnungstellung erfolgt für diesen Zeitraum zu Beginn der Laufzeit. Der Vertrag endet zum 31.12.2021, ohne dass eine gesonderte Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgen muss. Bitte tragen Sie als Preis ein: Preis für 5.000 Lizenzen für 1 Monat (= Einzelpreis) Das System rechnet auf 4 Monate hoch. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Monat Gesamtpreis [EUR] ................ 2 Nutzungsrechte Microsoft Office 365 Enterprise E1 über das CSP-Lizenzmodell Erhöhung der Lizenzanzahl Optionalposition USt. [%] 19% Menge 4,00 Einheit Monate Nutzungsrechte Microsoft Office 365 Enterprise E1 über das CSP-Lizenzmodell Während der Laufzeit 01.09.2021 - 31.12.2021 hat die Auftraggeberin die Möglichkeit, zusätzlichen Lizenzbedarf zu decken bis zu einer Obergrenze von 1.795 Lizenzen. Für einen Abruf aus dieser Option ist keine Mindeststückzahl vereinbart. Abgerechnet wird nach Abruf der Zeitraum Lieferdatum - 31.12.2021. Der Vertrag endet zum 31.12.2021, ohne dass eine gesonderte Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgen muss. Bitte tragen Sie als Preis ein: Preis für 1.795 Lizenzen für 1 Monat (= Einzelpreis) Das System rechnet auf 4 Monate hoch. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Monat Gesamtpreis [EUR] ................ Auflistung der Titel-/Gruppenpreise 15 Produkte/Leistungen .................... Vorbemerkungen und Rahmenbedingungen 1 Nutzungsrechte Microsoft Office 365 Enterprise E1 für vier Monate über das CSP-Lizenzmodell .................... 2 Nutzungsrechte Microsoft Office 365 Enterprise E1 über das CSP-Lizenzmodell Erhöhung der Lizenzanzahl .................... _______________________ Netto-Summe exkl. Nachlass .................... Nachlass ........... % .................... _______________________ Netto-Summe inkl. Nachlass .................... Umsatzsteuer .................... _______________________ Bruttosumme .................... ======================= Liste der Dateianlagen in Produkte/Leistungen: Name Dateiname Größe MIME-Type Skonto Skonto ist zugelassen: Ja Zahlungsziel (falls Skonto zugelassen): 14 Tage 16 KRITERIENKATALOG Ausschreibung 24.03.2021 Verfahren: 2021001188 - Lizenzierung von Microsoft Office 365 Enterprise E1 über das CSP-Lizenzmodell LEISTUNGSKRITERIEN 1 Nachunternehmereinsatz UVgO Gewichtung: 0,00% 1.1 Nachunternehmerliste UVgO [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Nachfolgend aufgeführte Leistungen werden an Nachunternehmer übertragen. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne/n ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n). Bitte geben Sie unten eine Zuordnung nach Positionsnummer und Beschreibung der Teilleistung an. Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind den als Nachunternehmer vorgesehenen Firmen die vollständigen Vergabeunterlagen der ausschreibenden Dienststelle zur Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen. Kriterienkatalog - 1/1 17 External file attachments Dateiname Größe MIME-Type 18 Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/03/45544621-5693-42d8-8366-f08a25401c2a.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de