Ausschreibung: Lieferung eines Teleskopladers - DE-Scheeßel Lademaschinen auf Reifen Gabelstapler Frontschaufellader Baumaschinen Dokument Nr...: 891809-2021 (ID: 2021040113552364704) Veröffentlicht: 01.04.2021 * Lieferung eines Teleskopladers VERGABEUNTERLAGEN 2021_2 Lieferung eines Teleskopladers Öffentliche Ausschreibung (UVgO) Ausschreibung AUFTRAGGEBER Gemeinde Scheeßel Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, Deutschland 24.03.2021 Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen............................................................................................................... ............................................ 1 Projektinformation ................................................................................................................................ .................... 1 Vertragsbedingungen/Formulare................................................................................................... ........................... 2 631_UVgO_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots................................................................................ 2 632_Bewerbungsbedingungen....................................................................................................... .................. 6 633_UVgO_Angebotsschreiben_ohne_Losen_nur elektronische Abgabe ...................................................... 8 635_Zusaetzliche_Vertragsbedingungen_Liefer-Dienstleistungen.................................................................. 10 326_Zusätzliche-Vertragsbedingungen-Nds-2016................................................................................... ........ 11 Eigenerklärung_national_UVgO................................................................................................... .................... 14 Produkte/Leistungen ................................................................................................................................ ................ 15 Kriterienkatalog ................................................................................................................................ ........................ 19 Anlagen ................................................................................................................................ .................................... 20 i Die wichtigsten Informationen zum Verfahren Grundsätzliches: Auftraggeber: Gemeinde Scheeßel Vergabenummer/-name: 2021_2 - Lieferung eines Teleskopladers Kurzbeschreibung: Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung eines Teleskopladers für die Kläranlage Scheeßel. Detaillierte Angaben finden Sie in der Leistungsbeschreibung. Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO Liefer-/Ausführungsort: 27383 Scheeßel Losweise Vergabe: Nein Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Ausführungsfrist: Lieferung spätestens fünf Monate nach Auftragserteilung. Angebotsabgabe: Angebotsfrist: 16.04.2021 10:00:00 Zuschlags-/Bindefrist: 21.05.2021 Form der Angebote: Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen Elektronische Angebotsabgabe: Sie müssen Ihr Angebot elektronisch über den Angebotsassistenten im Vergabeportal der Deutschen eVergabe abgeben. Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://portal.deutsche-e vergabe.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei. Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen. Klicken Sie auf den Projektsafe des gewählten Verfahrens, um nach erfolgter Aktivierung über den Angebotsassistenten direkt zum eVergabe-System zu gelangen. Hier können Sie Ihr Angebot vollelektronisch erstellen und einreichen. Folgende Signaturen sind zulässig: Textform nach 126b BGB Die schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen! Fragen zum Verfahren: Bieterfragen müssen bis spätestens 12.04.2021 10:00 eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Die Beantwortung von Fragen erfolgt ausschließlich in Textform über die Bieterkommunikation im Bieterassistenten. Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Bieterantworten werden Teil der Vergabeunterlagen. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen. Für allgemeine Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Zentralen Vergabestelle telefonisch unter der Telefonnummer +49 (0)4261-983-2178 oder -2182 oder per E-Mail unter vergabe@lk-row.de gerne zur Verfügung. Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Support der Deutschen eVergabe. E-Mail: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter +49 (0)611-949106-83. Der Support ist kostenlos. Umsatzsteuer Um die Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen wird bei der Angebotswertung der zum Zeitpunkt der Angebotswertung gültige Umsatzsteuersatz berücksichtigt. Für die Abrechnung der Leistungen wird der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Umsatzsteuersatz zugrunde gelegt. 1 631 (UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 4 Vergabestelle Datum der Versendung Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe Internationale NATO-Ausschreibung Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit Bindefrist endet am Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß UVgO) Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme Vergabenummer Leistung Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017) 227 Zuschlagskriterien B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 634 Besondere Vertragsbedingungen 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017) 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 246 Aufträge für Gaststreitkräfte 247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz 625 NATO Infrastrukturbauten 24.03.2021 Gemeinde Scheeßel Untervogtplatz 1 27383 Scheeßel Deutschland 16.04.2021 10:00:00 21.05.2021 2021_2 Lieferung eines Teleskopladers Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen 2 631 (UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 4 C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 633 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124_LD Eigenerklärung zur Eignung 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung zu vergeben. 2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform in Textform unter nachstehender Anschrift: Stelle Fax Straße E-Mail PLZ/Ort 3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. 3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags)Bekanntmachung Reichweitendiagramm Hubkrafttabelle Technische Datenblätter des angebotenen Teleskopladers sowie Anbaugeräte Eigenerklärung zur Eignung der Gemeinde Scheeßel Untervogtplatz 1 27383 Scheeßel 3 631 (UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 4 3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen siehe (Auftrags)Bekanntmachung 3.3 - frei - 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: 6 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. gemäß Angebotsschreiben 4 631 (UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 4 von 4 7 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe Angebot für Maßnahmennummer: Maßnahme: Vergabenummer: Leistung: zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. 8 Nachprüfungsstelle 9 2021_2 Lieferung eines Teleskopladers Landkreis Rotenburg (Wümme) - Rechnungsprüfungsamt Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Lieferfrist: Lieferung spätestens fünf Monate nach Auftragserteilung. 5 632 (UVgO - Bewerbungsbedingungen) VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2 Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Nebenangebote 4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. 6 632 (UVgO - Bewerbungsbedingungen) VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2 Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 6 Eignung Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. 7 633 (Angebotsschreiben Liefer-/Dienstleistungen) VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 2 Name und Anschrift des Bieters (Firmenname lt. Handelsregister) Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht BImA-Nummer Angebotsschreiben Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme Vergabenummer Leistung Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Nebenangebot(e) Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen Gemeinde Scheeßel Untervogtplatz 1 27383 Scheeßel Deutschland 2021_2 Lieferung eines Teleskopladers 8 633 (Angebotsschreiben Liefer-/Dienstleistungen) VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro 3 Anzahl der Nebenangebote St. 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote % 5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003, - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B 6 Ich/Wir erklären, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach. (Name des Bieters) Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. 9 635 (Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen) VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen 1 Art und Umfang der Leistungen ( 1 VOL/B) Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten. 2 Änderung der Leistung ( 2 Nummer 3 VOL/B) 2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von 2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen. 3 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B) Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten. 4 Güteprüfung ( 12 Nummer 2 VOL/B) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet. 5 Abnahme ( 13 VOL/B) 5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über - bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle, - bei Aufbauleistungen mit der Abnahme. 6 Mängelansprüche ( 14 VOL/B) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung. 7 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B) 7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen - das Datum, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 10 Auftraggeber/Vergabestelle Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen 024_111 (VHB-VOL 4.3) 06.2016 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Vertragsbestandteile ( 1) 1.1 b) Besondere Vertragsbedingungen f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) 1.2 Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber Plänen/Zeichnungen Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichungen von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug. 1.3 Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: Vertragsbestandteile Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen der jeweils geltenden Fassung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem Auftrag vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne der o. a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag ausdrücklich ein anderer Preistyp angegeben ist. Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preisprüfung ein Marktpreis nicht festgestellt werden, gilt der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der entsprechenden Preisverordnung. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, in Zusammenarbeit mit der Preisbehörde nach den Vorschriften der LSP-Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis zu ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der Netto-Selbstkosten als angemessen betrachtet. Eine Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals von 6,5 v. H. darf nicht überschritten werden. Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt. c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen 1 2 Preis 3 Änderung der Vergütung 4 Mehr- und Minderleistungen 5 Verpackung 6 Ausführung der Leistungen 7 Sprache 8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) 9 Abnahme 10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt 11 Gewährleistung und Verjährung 12 Rechnung 13 Bezahlung, Abtretung 14 Vertragsänderungen 15 Gerichtsstand 2 Preise 2.1 2.2 Stand: Mai 2016 Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, Deutschland 11 3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3) 4 Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer auf Grund von 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen. Mehr- oder Minderleistungen ( 2) - ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten Einheitspreisen zu erbringen, Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind, - begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung der im Vertrag festgelegten Einheitspreise. 5 Verpackung Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden, dass Verpackungen Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien herzustellen. 1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz des Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden, Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren. 2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar sind, soweit dies technisch möglich und zumutbar sowie vereinbar mit den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften ist, 3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorliegen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet, sofern in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vorgesehen, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet die umweltgerechte Entsorgung. Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme der Verpackungen, so gehen diese - wenn nichts anderes vereinbart ist - ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer - wenn nichts anderes vereinbart ist - keinen Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren. 6.1 6.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die für die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten Umstände erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen usw. in deutscher Sprache) dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass Ziffer 6.1 nicht beachtet Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu liefern und müssen den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie den im Anhang TS der VOL/A aufgeführten Technischen Spezifikationen entsprechen. 6 Ausführung der Leistungen ( 4) wurde, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die Kosten der Überprüfung zu übernehmen und den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen. Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen zu gewähren. 6.4 6.3 8 8.1 8.2 9.1 9 Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erhalten hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen. Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefaßt sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen. Sie bzw. er ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen zu vereinbaren ist. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekanntzugeben. Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die ihr bzw. sein Betrieb eingerichtet ist, hat sie bzw. er vorher die schriftliche Zustimmung gemäß 4 Nr. 4 VOL/B einzuholen. Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts anderes vereinbart ist - der Sitz der empfangenden Dienststelle (Empfangsstelle). Abnahme ( 13) 7 Sprache Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ( 4 Nr. 4) Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der in Nummer 2.1 aufgeführten Verordnung. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen der VOL/A, Ausgabe 2009, zu Grunde zu legen und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nachunternehmer dürfen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, Gewährleistung und Vertragsstrafe - keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind. - 2 - 12 Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes vereinbart ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Liefertermine sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über, wenn die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangsstelle die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers abgenommen oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist. 9.2 9.3 11 Gewährleistung und Verjährung ( 14) 9.4 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt ( 7, 8) 10 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind. 10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. 10.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über - Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, - die zu fordernden Preise, - Bindungen sonstiger Entgelte, - Gewinnaufschläge, - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, - Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, - Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, - Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach 2 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - zulässig sind. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder für sie bzw. ihn tätig sind. 10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2 vom Vertrag zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährt. 11.1 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beginnt mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten Annahme der Lieferung. 12 Rechnung ( 15) 12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle auszustellen. 12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen. 12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/ Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise. 13 Bezahlung, Abtretung ( 17) 13.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung, und soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen (ggf. unter Abzug eines vereinbarten Skontos) oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. 13.2 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen. Die Zahlung gilt als geleistet - bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln mit dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung, - bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages beim Geldinstitut des Auftraggebers. 13.3 13.4 Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers rechtswirksam. 14 Vertragsänderungen Gerichtsstand ( 19) Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. 15 - 3 - Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. 13 Auftraggeber/Vergabestelle (einschl. Anschrift) (UVgO - Eigenerklärung) Vergabenummer Leistung: Eigenerklärung Ich/Wir erkläre(n), dass  über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.  ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde(n).  ich/wir keine Verfehlungen begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere ich/wir mich/uns nicht an Preisabsprachen beteiligt habe/n bzw. beteiligen werden. Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Falle unzutreffender Erklärungen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden kann/können. (Datum, Unterschrift, ggf. Firmenstempel) Gemeinde Scheeßel 2021_2 14 LEISTUNGSVERZEICHNIS Ausschreibung 24.03.2021 Verfahren: 2021_2 - Lieferung eines Teleskopladers SKONTO Skonto kann gesondert angeboten werden, wird allerdings bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN Vorbemerkungen Beschaffung eines Teleskopladers für die Kläranlage Scheeßel Die Abnahme des Fahrzeugs erfolgt vom Auftraggeber auf dem Gelände des Fachdienstes Straßen und Grün in Scheeßel Motor Motorleistung: min. 100 kW Zylinderanzahl: min. 4 Zylinder Motorkühlung: wassergekühlt Hubraum: min. 3.500 cm Abgasstufe: Stufe V Dieselpartikelfilter, Oxidationskatalysator und SCR-Katalysator mit AdBlue-Einspritzung (DPF + DOC + SCR) Hydraulischer Umkehrwendelüfter Zyklonvorfilter Gewichte und Maße Tragfähigkeit: min. 3.500 kg Hubhöhe: min. 9.500 mm Ausladung: min. 6.000 mm Breite: max. 2.300 mm Höhe: max. 2.600 mm Gesamtgewicht mit Lastgabel:max. 8.500 kg Bereifung Es ist eine Industriebereifung mit Mehrzweckprofil oder Kommunalbereifung vorzusehen, da überwiegend auf Betonboden und Pflastersteinen gefahren wird. Lenkung Hydraulische Lenkung Drei Lenkungsarten: Vorderrad, Allrad, Hundegang Fahrantrieb Stufenloser hydrostatischer Fahrantrieb Fahrgeschwindigkeit 0 20 km/h Permanenter Allradantrieb Hydrostatischer Fahrantrieb Pumpe: elektronisch geregelt mit variabler Förderleistung Motor: Verstellmotor inkl. automatischer Drehzahlerhöhung Mineralisches Hydrauliköl Getriebe 2 Gänge elektrohydraulisch gesteuert 15 Achsen Vorderachse feststehend Hinterachse pendelnd Mittelstellungsanzeige der Hinterachse Bremsanlage Servounterstützte Scheibenbremse an allen vier Antriebswellen Automatische Aktivierung bei Stillstand Rahmenbauweise In hochfestem Stahl Fahrerkabine mit Schutzbelüftung Geschlossene Kabine Sicherheitsfahrerhaus nach ISO 3471 (ROPS) / ISO 3449 (FOPS) Hochgezogene Frontscheibe oder Dachfenster für möglichst freie Sicht nach oben. Auch bei voll aus- und hochgefahrener Teleskopanlage muss die Gabel oder Schaufel noch gesehen werden können, ohne sich vorzubeugen. Geteilte Tür, um 180 schwenkbar und arretierbar, damit die geöffnete Tür nicht zuschlagen kann 360 Rundumsicht Fahrersitz Luftgefedert Sitzneigungseinstellung Verstellbare Rücklehne Gewichtseinstellung Sitzheizung Sicherheitsbeckengurt 4x1 Joystick elektronisch mit kapazitiver Freigabe inkl. Fahrtrichtungsschalter Elektrische Scheibenwisch-/Waschanlag e vorn und hinten, mit Intervallschaltung Radiovorbereitung mit Anschlussleitungen, Steckern, Antenne und Lautsprecher/n Steckdose 12 V Heckkamera mit Anzeige über Farb-Bildschirm Bildschirm mit allen Funktionen inkl. Waage und Onboard-Diagnose Integrierte Klimaanlage Betriebsstundenzähler Sonnenrollo Ausleger / Teleskoparm 3-teilig mit elektronischer Endlagendämpfung Schwingungsdämpfung am Ausleger Schutzblech für vorderen Kippzylinder Abstreifer am Teleskoparm Geräteträger Schnellwechselsystem, von der Kabine aus hydraulisch steuerbar Hydraulikanlage Pumpe mit variabler Förderleistung vom Typ Load Sensing Fördermenge Arbeitshydraulik: min. 150 l/min. Fördermenge hydraulischer Lüfter: min. 40 l/min. Gesamtfördermenge: min. 190 l/min. Arbeitsdruck: min. 240 bar Flow-Sharing-Steuerblock Mineralisches Hydrauliköl Hydraulikölkühler Lasthalteventil für die Heckhydraulik für einen Kreis Elektrik 12 V Batterie mit mind. 100 Ah Lichtmaschine min. 120 A Stabilitätskontrolle 16 Vollelektronische Stabilitätskontrolle, audiovisuelles Signal, Anbaugeräteerkennung über elektronische Sensoren, OHNE Kabel oder Steckverbindungen Überlastabschaltung Beleuchtungsanlage Beleuchtung für Straßenfahrt LED-Arbeitsscheinwerfer an der Kabine (2 vorne, 2 hinten) 2 Arbeitsscheinwerfer am Ende des ersten Armes (Grundarm) LED-Rundumkennleuchte auf dem Kabinendach Spritzwasserfeste Verkabelung Weitere Ausstattung Heckplatte zur Montage einer AHK Vorbereitung für Zusatzfunktion am Auslegerkopf 2 Hydraulikanschlüsse am Auslegerkopf Lastschutzgitter am Geräteträger Automatischer Batteriehauptschalter Elektrisches Verbindungskabel im Ausleger Hubzylinderstütze zur Sicherung Zentralschmieranlage (12-20 Schmierstelle) ohne Auslegerkopf Akustisches Signal bei Rückwärtsfahrt Kotflügel vorne und hinten Bühnenvorbereitung mit Bühnensteuerung für die Funktionen hoch, runter, rein und raus. Zusätzlich elektronische Erkennung der Arbeitsbühne und automaischer Erkennung des Trägerfahrzeugs Korbarbeiten gemäß UVV-Vorschrift. Arbeitsbühnenvorbereitung mit Hinterachsblockierung, mit elektronischem Joystick mit automatischer Drehzahlerhöhung sowie Dauerfluss vorne. Steckdose an der Maschinenfront für Begrenzungsleuchten (z.B. an Schneeschildern) Anbaugeräte Arbeitsbühne Komplett mit Steuereinheit (feststehend) und elektronischer Erkennung der Arbeitsbühne und automaischer Erkennung des Trägerfahrzeugs Korbarbeiten gemäß UVV-Vorschrift einschließlich EG Baumusterprüfung und aller erforderlichen Abnahmen (TÜV / UVV usw.) zum Gebrauch im öffentlichen Raum und Straßenverkehr Breite: 1.200 1.300 mm Nutzlast: mind. 200 kg Zulassung für 2 Personen Euro-Adapterrahmen, mechanisch, Aufnahme passend zum Trägerfahrzeug Universal-Ladeschaufel, min, 2,2 cbm SAE, Breite 2.400 2.500 mm für Güter bis min. 1500 kg/cbm Zubehör 1 Radmutterschlüssel Bedienungsanleitungen in deutsch Motorhandbuch Wartung und Service Full-Service-Paket für 39 Monate Sonstiges Bei Abgabe des Angebots sind folgende Unterlagen mit einzureichen: - Reichweitendiagramm - Hubkrafttabelle - Technische Datenblätter des angebotenen Teleskopladers sowie Anbaugeräte Einweisung: vor Ort inkl. 2. kostenloser Einweisung nach ca. 4 Wochen inkl. Bedienerscheine für 4 Personen (Neueinsteiger) Lieferung: frei Kläranlage Scheeßel Garantie: mind. 2 Jahre oder 2.400 Betriebsstunden, je nachdem, was zuerst erreicht wird Leihfahrzeug: ab 1 Woche nach Auftragserteilung ist der Gemeinde bis zur Lieferung ein vergleichbares Leihfahrzeug auf der Kläranlage in Scheeßel zur Verfügung zu stellen. Die Kosten dafür sind im Angebot mit einzurechnen. 1 Teleskoplader USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stück gemäß vorstehender Leistungsbeschreibung Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ 17 ................ pro 1,00 Stück Textergänzungen/Eigenscha ften angebotenes Fabrikat:: ________ angebotener Typ:: ________ ANGEBOTSSUMME(N) Summe exkl. Nachlass (netto) ____________________ Nachlass (netto) ____________________ Summe inkl. Nachlass (netto) ____________________ Umsatzsteuer ____________________ Summe (brutto) ____________________ AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN Name Dateiname Größe MIME-Type 18 KRITERIENKATALOG Ausschreibung 24.03.2021 Verfahren: 2021_2 - Lieferung eines Teleskopladers LEISTUNGSKRITERIEN Kriterienkatalog - 1/1 19 External file attachments Dateiname Größe MIME-Type 20 Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/03/6eb3af1f-5806-480f-99bc-4fc7432a5779.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de