Ausschreibungen und Aufträge: Biochemische Analysegeräte - DE-Leipzig Biochemische Analysegeräte Dokument Nr...: 49351-2021 (ID: 2021020109070448413) Veröffentlicht: 01.02.2021 * DE-Leipzig: Biochemische Analysegeräte 2021/S 21/2021 49351 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum Postanschrift: Lützner Straße 218 Ort: Leipzig NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 04179 Land: Deutschland E-Mail: [6]gs.lz.pva@polizei.sachsen.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.polizei.sachsen.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Öffentliche Sicherheit und Ordnung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Lieferung von Drugwipes für die Polizei Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B5639 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 38434500 Biochemische Analysegeräte II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Lieferung von Drugwipes für die Polizei Sachsen. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt Hauptort der Ausführung: Leipzig DEUTSCHLAND II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von insgesamt 18 300 Stück Drugwipes des Herstellers Securetec. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Der unter II.1.7) eingetragene Wert gilt als nicht angegeben, er wurde ausschließlich auf Grund des elektronischen Formulares eingetragen. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Auf der Grundlage des Erlasses des SMI vom 10. Oktober 2012; Az.: 31-1262.21/218 und unter Bezugnahme der Ausführungen des Bundeslagebild Drogen im Straßenverkehr 2011 und gemäß des Erlasses des SMI vom 13. Juni 2014, Az. 31-1142.90/18 wird seit Anfang 2014 der Drogenvortest DrugWipe 5S der Firma Securetec zentral beschafft und dem sächs. Polizeivollzugsdienst zur Verfügung gestellt. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b u. c VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: A8824-00 Bezeichnung des Auftrags: Lieferung von Drugwipes für die Polizei Sachsen Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 28/12/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Securetec Detektions-Systeme AG Ort: Neubiberg/München NUTS-Code: DE21H München, Landkreis Postleitzahl: 85579 Land: Deutschland E-Mail: [8]info@securetec.net Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Der unter V.2.4) eingetragene Wert gilt als nicht angegeben, er wurde ausschließlich auf Grund des elektronischen Formulares eingetragen. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Ort: Leipzig Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer@lds.sachsen.de VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu denFristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/01/2021 References 6. mailto:gs.lz.pva@polizei.sachsen.de?subject=TED 7. http://www.polizei.sachsen.de/ 8. mailto:info@securetec.net?subject=TED 9. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de