Ausschreibung: Betriebssystemsoftwarepaket für Personalcomputer (PC) - DE-Düsseldorf Betriebssystemsoftwarepaket für Personalcomputer (PC) IT-Softwarepaket Softwarepaket und Informationssysteme Betriebssysteme Desktop-Kommunikationssoftwarepaket Dokument Nr...: 49150-2021 (ID: 2021020109054048192) Veröffentlicht: 01.02.2021 * DE-Düsseldorf: Betriebssystemsoftwarepaket für Personalcomputer (PC) 2021/S 21/2021 49150 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR Postanschrift: Kavalleriestraße 22 Ort: Düsseldorf NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 40213 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Einkauf E-Mail: [6]einkauf@nrwbank.de Telefon: +49 21191741-1778 Fax: +49 21191741-1746 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.nrwbank.de I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DMCA/document s Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DMCA I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Wirtschaft und Finanzen Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvereinbarung Adobe VIP for Enterprise Referenznummer der Bekanntmachung: 368 - 00 - 003457 - 00 - 101 - 79520 - Rahmenvereinbarung - Adobe VIP for Enterprise II.1.2)CPV-Code Hauptteil 48624000 Betriebssystemsoftwarepaket für Personalcomputer (PC) II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Lizenzen aus Adobe VIP -Adobe Value Incentive Plan- für Enterprise -Miete von Standardsoftware- nach näherer Maßgabe der EVB-IT Überlassung Typ B und der Leistungsbeschreibung. Die Installation erfolgt durch die NRW.BANK. Ein Customizing sowie Migrationsleistungen fallen nicht an. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 300 000.00 EUR II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 48517000 IT-Softwarepaket 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme 48620000 Betriebssysteme 48511000 Desktop-Kommunikationssoftwarepaket II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt Hauptort der Ausführung: NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvereinbarung über 48 Monate zum Abruf von Adobe Lizenzen aus Adobe VIP Adobe Value Incentive Plan für Enterprise (Miete von Standardsoftware) nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 48 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Vorlage einer den Stand der letzten Änderung berücksichtigenden Kopie eines Handelsregisterauszugs, der nicht älter als 12 Monate ist. Sofern keine Eintragung in das Handlesregister erforderlich ist, muss ersatzweise eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Bei ausländischen Bietern sind vergleichsweise Bescheinigungen vorzulegen. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Das Recht zur Einreichung einer Einheitlichen Elektronischen Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis bleibt unberührt. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Das Recht zur Einreichung einer Einheitlichen Elektronischen Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis bleibt unberührt. Nachweis geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens 3 Jahren vor Auftragsbekanntmachung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie Erbringungszeitraum der umfassten Referenzleistungen in den letzten höchstens 3 Jahren vor Auftragsbekanntmachung anzugeben. Es müssen mindestens 12 Leistungsmonate innerhalb dieses Referenzzeitraumes liegen. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 01/03/2021 Ortszeit: 12:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/07/2021 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 01/03/2021 Ortszeit: 12:00 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.3)Zusätzliche Angaben: 1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen unter [10]https://evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. 2. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes zu stellen. 3. Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen abgerufen werden können. 4. Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) zu beachten. Die Erklärungen und Nachweise nach dem TVgG NRW sind auf Anforderung nur von demjenigen Bietern, denen der Zuschlag erteilt werden soll, innerhalb einer von der NRW.BANK Festzulegenden Frist (3 bis 5 Werktage) vorzulegen. 5. Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. 6. Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. 7. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben (bei Bietergemeinschaften Vorzulegen für jedes Mitglied). 8. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertragsverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen bzw. die Bildung von Mittelstandskartellen von § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) freigestellt. Die Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 2, 3 GWB. Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DMCA. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Ort: Köln Postleitzahl: 50667 Land: Deutschland VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/01/2021 References 6. mailto:einkauf@nrwbank.de?subject=TED 7. http://www.nrwbank.de/ 8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DMCA/documents 9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DMCA 10. https://evergabe.nrw.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de