Ausschreibungen und Aufträge: Systeme für elektronische Kampfführung und elektronische Gegenmaßnahmen - DE-Koblenz Systeme für elektronische Kampfführung und elektronische Gegenmaßnahmen Dokument Nr...: 2117-2021 (ID: 2021010409225099920) Veröffentlicht: 04.01.2021 * DE-Koblenz: Systeme für elektronische Kampfführung und elektronische Gegenmaßnahmen 2021/S 1/2021 2117 Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit Lieferauftrag Richtlinie 2009/81/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Nationale Identifikationsnummer: Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1 Ort: Koblenz Postleitzahl: 56073 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): I2.2 E-Mail: [6]baainbwi2.2@bundeswehr.org Telefon: +49 26140022228 Fax: +49 26140022270 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: [7]http://www.evergabe-online.de/ Elektronischer Zugang zu Informationen: [8]http://www.evergabe-online.de/ Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: [9]http://www.evergabe-online.de/ I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.3)Haupttätigkeit(en) Verteidigung I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1)Beschreibung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags Beschaffung Funkstörmessempfängersysteme Abstrahlprüfdienst MOBIL II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Kauf Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Neckarzimmern NUTS-Code DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Beschaffung von Funkstörmessempfänger im Rahmen der Regeneration im Bereich des Abstrahlprüfdienstes der Bundeswehr (Ausstattung Mobil). II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 35730000 Systeme für elektronische Kampfführung und elektronische Gegenmaßnahmen II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert Wert: 0,01 EUR ohne MwSt Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) Richtlinie 2009/81/EG 1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein 2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien Niedrigster Preis IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3)Verwaltungsangaben IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber QI2BJLA053HA444 IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Beschaffung Funkstörmessempfängersysteme Abstrahlprüfdienst MOBIL V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 7.10.2020 V.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Intriple, a.s. Postanschrift: K Zelenci 2957/5 Ort: Prague Postleitzahl: 19300 Land: Tschechien E-Mail: [10]vanouskova@intriple.cz Telefon: +420 777144689 V.4)Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 0,01 EUR ohne MwSt Bei jährlichem oder monatlichem Wert: V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: ja Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2)Zusätzliche Angaben: VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes Postanschrift: Villemombler Str. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: [11]vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 2289499-0 Fax: +49 2289499-163 Internet-Adresse: [12]www.bundeskartellamt.de VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Fristen der § 134, § 135 und § 160 GWB einzuhalten sind: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Informations- und Wartepflicht siehe unter [13]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html" § 135 Unwirksamkeit siehe unter [14]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html" VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30.12.2020 References 6. mailto:baainbwi2.2@bundeswehr.org?subject=TED 7. http://www.evergabe-online.de/ 8. http://www.evergabe-online.de/ 9. http://www.evergabe-online.de/ 10. mailto:vanouskova@intriple.cz?subject=TED 11. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED 12. http://www.bundeskartellamt.de/ 13. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html" 14. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html" -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de