Ausschreibungen und Aufträge: Beratungsdienste - DE-Darmstadt Beratungsdienste Dokument Nr...: 1442-2021 (ID: 2021010409182099345) Veröffentlicht: 04.01.2021 * DE-Darmstadt: Beratungsdienste 2021/S 1/2021 1442 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für den Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg Fachbereich Soziales und Teilhabe Postanschrift: Jägertorstraße 207 Ort: Darmstadt NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg Postleitzahl: 64289 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle E-Mail: [6]zavs@ladadi.de Telefon: +49 61518811535 Fax: +49 61518812484 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.ladadi.de Adresse des Beschafferprofils: [8]www.subreport-elvis.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Einrichtung und Betrieb einer Fachstelle für Wohnungsnotfälle Referenznummer der Bekanntmachung: 540.2-me-FS-WNF II.1.2)CPV-Code Hauptteil 85312320 Beratungsdienste II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Zum 1.1.2021 soll eine Fachstelle für Wohnungsnotfälle eingerichtet werden. Das Angebot soll sich richten an a. Wohnungslose u.von Wohnungslosigkeit Bedrohte, b. Menschen, die über keine gesicherte u. angemessene Wohnung verfügen u. bei der Wohnraumsuche besonders benachteiligt sind, c. Menschen, die keinen Zugang zu oder kein Vertrauen in Hilfsangebote haben, d. Menschen, die sozial ausgegrenzt, resigniert, ohne Perspektive sind. Die Menschen sollen in Notunterkünften u. an zentr. Orten niedrigschwellig, aufsuchend beraten u. unterstützt werden, bei drohender Wohnungslosigkeit (z. B. Räumungsklagen) präventiv. Zur Finanzierung der Fachstelle (Personal-, Sach- u.Overheadkosten) sind Zuwendungen v. 240 000 EUR (brutto) p. a. vorgesehen. Jeweils im Folgejahr sind ein Verwendungsnachweis u. ein Sachbericht vorzulegen. Nicht verbrauchte Zuwendungen können (nach vorh. schriftl. Anzeige) auf das Folgejahr übertragen werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Zuwendung des folgenden Jahres hat. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 240 000.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg Hauptort der Ausführung: Landkreis Darmstadt-Dieburg II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Ausgangslage Das Ergebnis einer Umfrage bei den Städten und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg macht deutlich, dass derzeit primär kein Bedarf an zusätzlichen Plätzen zur Unterbringung von Wohnungslosen besteht, sondern dass vorrangig die Beratung, Betreuung und Begleitung durch ausreichendes Fachpersonal Ziel sein muss, um die von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen möglichst gezielt über ihre weiteren Unterstützungsmöglichkeiten aufzuklären und eine zeitnahe Vermittlung in eigenen Wohnraum bzw. ggf. weiterführende bedarfsgerechte Hilfen (z. B. Betreutes Wohnen, Suchtberatungen, Therapiestätten usw.) sicherzustellen. Zur Reintegration in die Gesellschaft ist eine sozialpädagogische Arbeit mit den Betroffenen unerlässlich. Zur Prävention von Wohnungslosigkeit soll die Fachstelle für Wohnungsnotfälle zu dem Unterstützung für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen (z. B. in Folge einer Räumungsklage) anbieten. Aufgaben Die Betreuung und Beratung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen ist an den individuellen Bedürfnissen der ratsuchenden Personen auszurichten. Beratung und persönliche Unterstützung müssen darauf ausgerichtet sein, die Bereitschaft und Fähigkeit zu erhalten und zu entwickeln, bei der Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten nach Kräften mitzuwirken. Betreuung und Beratung von Wohnungslosen Regelmäßige Sprechstunden zu festgelegten Zeiten in den Notunterkünften der Städte und Gemeinden des Landkreises, Beratung bei psychosozialen Problemen und ggf. Vermittlung an andere Beratungseinrichtungen, Hilfe bei der Wohnungssuche bzw. ggf. Vermittlung in weiterführende bedarfsgerechte Hilfen (z. B. Betreutes Wohnen), Unterstützung bei Gesundheitsfragen und ggf. Vermittlung an andere Beratungseinrichtungen (z. B. Suchtberatung), falls erforderlich: Begleitung bei Behördengängen bzw. zum Erstgespräch bei weiterführenden Hilfsangeboten, Vermittlung in bestehende öffentliche Hilfesysteme (z. B. Kreisagentur für Beschäftigung, Jugendamt, Fachbereich Soziales und Teilhabe, Zuwanderung und Flüchtlinge) Vermittlung in bestehende soziale Hilfsangebote (z. B. Tafeln, Kleiderkammern, Unterkünfte, Beratungsstellen), Beratung der von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen Kontaktaufnahme zu Mietschuldnerinnen und -schuldnern nach gerichtlicher Mitteilung an den Landkreis über eingereichte Räumungsklagen (aufsuchende Hilfe), Beratungshotline für von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen zur telefonischen Krisenintervention, Niedrigschwellige Beratungsangebote für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen vor Ort. Organisatorische Aufgaben Hilfe beim Ausfüllen erforderlicher Leistungsanträge, Erstellen und Pflegen von standardisierten Meldelisten für die Wohnungslosenberichtserstattung der Koordinationsstelle des Landkreises, Weiterleitung erforderlicher Unterlagen an die zuständigen Fachbereiche der Kreisverwaltung, Erstellen von detaillierten Aktenvermerken nach Aufforderung und Weiterleitung an die zuständigen Fachbereiche des Landkreises. Zusammenarbeit Enge Abstimmung mit der Koordinationsstelle Wohnungslosenhilfe des Landkreises Teilnahme an der Arbeitsgruppe Wohnungslosigkeit, Regelmäßige Absprache / Termine mit dem Fachbereich Soziales und Teilhabe des Landkreises, Zusammenarbeit mit den Fachbereichen und Einrichtungen des Landkreises, insbesondere mit allen Fachgebieten des Fachbereichs Soziales und Teilhabe (Teilhabeplanung, Existenzsichernde Leistungen SGB XII, Ein-gliederungshilfe, Wohngeldbehörde / Amt für Ausbildungsförderung, Hilfe zur Pflege / Betreuungsbehörde, Büro für Senioren, Wohnen und Pflege) Kreisagentur für Beschäftigung (Materielle und Aktivierende Hilfe), Zuwanderung und Flüchtlinge, Jugendamt, Schuldnerberatung, Drogenberatung. Kooperation mit sozialen Einrichtungen, wie z. B. Wohlfahrtsverbände, Stiftungen, in der Region tätige gemeinnützige soziale Einrichtungen. Abstimmung mit den Städten und Gemeinden. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Beratungsansätze / Gewichtung: 50 Qualitätskriterium - Name: Zugänge zur Beratung / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium - Name: Projektpräsentation / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Finanzkonzept / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 0 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 158-385947 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Einrichtung und Betrieb einer Fachstelle für Wohnungsnotfälle Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 14/12/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Diakonisches Werk e. V. Postanschrift: Kiesstraße 14 Ort: Darmstadt NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 64283 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 240 000.00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 240 000.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen; Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Das Original ist auf Anforderung nachzureichen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Das Original ist auf Anforderung nachzureichen; möchte der Bewerber Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern. die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der NUs einzureichen. Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten; die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue, Mindestentgelt und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 4 Abs. 1 bis 3, § 6 und § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen; die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter [10]www.subreport.de/E16471383 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage [11]www.ladadi.de/zavs abrufbar; es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen. Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden! Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 3.9.2020 per E-Mail an [12]zavs@ladadi.de oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land: Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land: Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30/12/2020 References 6. mailto:zavs@ladadi.de?subject=TED 7. http://www.ladadi.de/ 8. http://www.subreport-elvis.de/ 9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:385947-2020:TEXT:DE:HTML 10. http://www.subreport.de/E16471383 11. http://www.ladadi.de/zavs 12. mailto:zavs@ladadi.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de