Ausschreibung: Lieferung von Automess Dosisleistungsmessgeräten inklusive Zubehör - DE-Jülich Strahlenmessgeräte Dokument Nr...: 886620-2020 (ID: 2020100110080588155) Veröffentlicht: 01.10.2020 * Lieferung von Automess Dosisleistungsmessgeräten inklusive Zubehör VERGABEUNTERLAGEN 2020000872 Lieferung von Automess Dosisleistungsmessgeräten inklusive Zubehör Öffentliche Ausschreibung (UVgO) Ausschreibung AUFTRAGGEBER JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich , Deutschland 25.09.2020 Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen............................................................................................................... ............................................ 1 Projektinformation ................................................................................................................................ .................... 1 Vertragsbedingungen/Formulare................................................................................................... ........................... 3 JEN_Angebotsaufforderung........................................................................................................ ..................... 3 EKB JEN ................................................................................................................................ .......................... 5 BWB Bewerbungsbedingungen_Rev 1............................................................................................................ 7 Produkte/Leistungen ................................................................................................................................ ................ 10 Kriterienkatalog ................................................................................................................................ ........................ 13 Anlagen ................................................................................................................................ .................................... 15 i INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. INFORMATIONEN ALLGEMEIN Vergabenummer 2020000872 Auftragsbezeichnung Lieferung von Automess Dosisleistungsmessgeräten inklusive Zubehör Auftragsbeschreibung Lieferung von Automess Dosisleistungsmessgeräten inklusive Zubehör VERFAHREN Auftraggeber JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber Liefer-/Ausführungsort 52428 Jülich Leistungsart Lieferauftrag Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO) Vertragsgrundlage VOL/B in der aktuell gültigen Fassung VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN Losweise Vergabe Nein Art der losweisen Vergabe Zuschlagskriterium Niedrigster Preis Klassifizierungen Code Bezeichnung 38341000-7 Strahlenmessgeräte ANGEBOTE Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen Nachlass Ja Skonto zugelassen Ja Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e) Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-evergabe.de Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB SONSTIGE ANGABEN Vertragsart Bestellung Auf-/Abgebotsverfahren Standard TERMINE ALLGEMEIN Vorausgegangene Vorinformation Nein Besondere Dringlichkeit Nein BEKANNTMACHUNG Bekanntmachung 29.09.2020 Vorinformation ANGEBOTE UND BEWERTUNG Frist Bieterfragen 09.10.2020 23:59 Eröffnungstermin (nur VOB) Angebotsfrist 21.10.2020 10:00:00 Bindefrist 18.11.2020 1 Versand Vorabinformation AUFTRAGSDAUER Beginn Ende Anmerkungen ELEKTRONISCHE TEILNAHME Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://portal.deutsche-evergabe.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei. Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen. BIETERFRAGEN Bieterfragen müssen bis spätestens 09.10.2020 23:59 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-evergabe.de Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet. Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen. 2 Seite 1 von 2 JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Wilhelm-Johnen-Straße 52428 Jülich Telefon +49 2461 629-0 Telefax +49 2461 629-47200 info@jen-juelich.de www.jen-juelich.de Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Martin Hillebrecht von Liebenstein Geschäftsführung Rudolf Printz (Vorsitzender) Ulrich Schäffler Amtsgericht Düren | HRB 4349 UStIdNr. DE 119 495 754 Commerzbank AG IBAN DE34 3708 0040 0187 9121 00 BIC DRESDEFF370 JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Postfach 11 60 | 52412 Jülich Abteilung Name Telefon Telefax EMail Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nach UVgO Leistung: Anlagen: BWB - Bewerbungsbedingungen EKB Einkaufsbedingungen der JEN mbH ZVB Zusätzliche Vertragsbedingungen der JEN mbH Leistungsverzeichnis Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Allgem. Sicherheitsordnung mit BSO ______________________________________________ Angebotsschreiben Eignungsnachweise/Erklärungen Kennzettel für den Angebotsumschlag ____________________________________________________ Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb Vergabe-Nr: Vergabeart: Eröffnungstermin: Datum Uhrzeit Die Bindefrist endet am: vertragliche Ausführungsfrist Beginn Ende Bei Abgabe von Angeboten in Papierform: VE - Einkauf Arne Groß +49 246162947291 +49 246162947335 arne.gross@jen-juelich.de 2020000872 21.10.2020 10:00:00 18.11.2020 Lieferung von Automess Dosisleistungsmessgeräten inklusive Zubehör Lieferung von Automess Dosisleistungsmessgeräten inklusive Zubehör 3 Seite 2 von 2 1. Folgende Angebotsform ist zulässig: Freundliche Grüße JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH 5. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. 6. Gründe für die Ablehnung Ihres Angebots werden gem. 46 UVgO mitgeteilt. 7. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. 8. Die geforderten Eignungsnachweise/Erklärungen sind mit dem Angebot abzugeben. postalisch Für Angebote in Papierform ist das vorhandene Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in einfacher Ausfertigung in verschlossenem Umschlag bis zum Eröffnungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem roten Kennzettel zu versehen. Nichteinhaltung kann zum Ausschluss führen! Hinweis: Bei elektronischen Angeboten können die Anlagen zum Angebot (z.B. Nachweise) hochgeladen werden. elektronisch 2. Für die Angebotserstellung werden keine Kosten erstattet. 3. Bis zum Ablauf des Eröffnungstermins kann das Angebot zurückgezogen werden. 4. Bieterfragen sind unverzüglich, innerhalb der, in der Veröffentlichung genannten Frist, vor Ablauf der Angebotsfrist an den Einkauf der JEN (an genannte Kontaktdaten) zu richten. Antworten zu den Bieterfragen werden vor dem Angebotsschlusstermin auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit einer Registrierung um über mögliche Änderungen informiert zu werden. Nur im Falle dieser freiwilligen Registrierung werden Bieter und Bewerber automatisch in die Kommunikation der Vergabestelle eingebunden. Ohne eine freiwillige Registrierung sind Bieter und Bewerber verpflichtet, sich eigenständig auf der Vergabeplattform über das Vergabeverfahren, wie zum Beispiel Änderungen an den Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen, zu informieren. Marcel Majowski Arne Groß 4 Allgemeine Einkaufsbedingungen der JEN mbH Stand: 24.05.2004 1. Allgemeines Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen, auch für Folgebestellungen der JEN mbH (nachfolgend AG genannt). Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen und spätestens mit der Annahme unserer Bestellung als angenommen. Der AG ist als Zuwendungsempfänger des Bundes und des Landes NRW verpflichtet, die Bestimmungen des öffentlichen Vergabewesens und des öffentlichen Preisrechts anzuwenden. 2. Bestellungen Der AN hat die Bestellung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf der Frist ist der AG berechtigt, die Bestellung zu widerrufen, ohne dass dem AG daraus Kosten in Rechnung gestellt werden können. Das gilt nicht, wenn die Lieferung bzw. Leistung bereits erbracht wurde. Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages. Aufträge dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des AG an Dritte weitergegeben werden. Widrigenfalls ist der AG berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der AN als Händler auftritt. Der Schriftwechsel ist mit der Abteilung Einkauf zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, sofern dabei Vereinbarungen getroffen werden sollen, die im Vertrag festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Abteilung Einkauf in Form eines Nachtrags zum Vertrag. 3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung Die JEN mbH ist verpflichtet, die Verordnung VOPr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen für die Vereinbarung der Preise zugrunde zu legen. Das Zustandekommen des Preises hat der AN den für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen Behörden auf Verlangen nachzuweisen. Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus. Nebenleistungen sowie Planungs und Konstruktionsaufwand sind mit dem Bestellpreis abgegolten, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde. Soweit nicht anders vereinbart, sind im Preis die Kosten für Verpackung und Nebenleistungen bis Verwendungsstelle enthalten. Rechnungen sind in 2facher Ausfertigung unter Angabe der Bestellnummer des Auftraggebers und der geforderten Angaben lt. 14 USTG einzureichen. Rechnungszweitschriften sind als Duplikat zu kennzeichnen. Rechnungen mit fehlenden Angaben werden nicht anerkannt und dem AN zurückgesandt. Sie gelten als nicht fällig. Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg. Die Zahlungsfrist beginnt nach Lieferung/Leistung und ordnungsgemäßem Rechnungseingang. Zahlung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto. Soweit der AN Bescheinigungen über Materialprüfungen zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und Leistung den Eingang dieser Unterlagen voraus, bei Mängeln behalten wir uns Preiseinbehalt vor. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Werden durch den AG Rechnungsbeträge gekürzt, sind die Einsprüche anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich dagegen Widerspruch erhoben wird. Vereinbarte An und Teilzahlungen werden nur aufgrund entsprechender Rechnungen geleistet. Aufrechnungs und Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG im gesetzlichen Umfang zu. Der AN darf Forderungen gegen den AG nur mit dessen vorheriger Zustimmung abtreten. Der AG wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern. Tritt der AN Forderungen gegen den AG ohne Zustimmung des AG ab, so zahlt der AN dem AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 ohne dass dies die Anerkennung der Abtretung durch den AG bewirkt. 4. Liefer und Leistungstermine, Lieferverzug, höhere Gewalt Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der von uns genannten Empfangs bzw. Verwendungsstelle oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme. Der AG ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sobald für den AN erkennbar ist, dass die vereinbarte Lieferung bzw. Leistung nur verzögert erbracht werden kann. Wird dies erkennbar hat der AN alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, um die Einhaltung von Einzelfristen, Zwischen und Endtermin sicherzustellen. Hierzu gehören auch Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse einschließlich Frost und Schnee. Im Falle des Liefer bzw. Leistungsverzuges ist der AG berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Der AN hat dabei jedoch das Recht, dem AG den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. 5. Lieferung und Versand Jeder Lieferung sind Versandpapiere mit Angabe der Bestellnummer und des Inhaltes beizufügen. Geforderte Zertifikate sind zeitgleich zu übergeben. Bei fehlenden Angaben in den Lieferpapieren bzw. fehlenden Zertifikaten lagert die Ware bis zur Übergabe der Papiere bzw. der vollständigen Angaben auf Kosten und Gefahren des AN. Bei fehlender Bestellnummer wird die Abnahme der Ware verweigert und zu Lasten des AN zurückgesandt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder von Verschlechterungen geht bei Lieferungen mit dem Eingang bei der vom AG angegebenen Versandanschrift auf den AG über. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage oder bei Leistungen geht die Gefahr mit der Abnahme auf den AG über. Erfüllungsort für Lieferungen ist die angegebene Versandanschrift. Für Lieferungen mit Aufstellung und Montage sowie bei der Erbringung von Leistungen ist der Erfüllungsort die Verwendungsstelle. 5 6. Gewährleistungen/Qualitätssicherung Der AN gewährleistet die Erbringung bzw. Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen gemäß der vereinbarten Spezifikation fachgerecht und unter Verwendung bestgeeigneter Materialien entsprechend dem neuesten Stand der Technik. Er sichert zu, dass die Lieferung und Leistung frei von Sach und Rechtsmängeln im Sinne 434 und 435 BGB ist. Der AN steht dafür ein, dass die Lieferung und Leistung den gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsbestimmungen und Umweltschutzvorschriften sowie den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft entsprechen. Hat der AN Bedenken gegen die gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der AG wird dem AN offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Lieferung beim AG. Die Rechte des AG bei Mängeln richten sich nach 437 und 634 BGB. Der AG ist insbesondere berechtigt, bei Mängeln nach seiner Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen; die dazu erforderlichen Kosten hat der AN in vollem Umfang zu tragen. Weiterhin stehen dem AG die gesetzlichen Schadenersatzansprüche ungekürzt und unbeschränkt zu. Sofern in der Bestellung nichts anderes gesagt ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche gemäß 438 bzw. 634a BGB. Der AN erbringt gegenüber dem AG eine Gewährleistungssicherheit in Höhe von 3% des Gesamtabrechnungswertes ab einem Auftragswert > 10 TEUR. Der Gewährleistungseinbehalt kann in den Verträgen entsprechend der Bedeutung für das Unternehmen verändert werden. Bei ausschließlichen Kaufverträgen und Planungsleistungen ist keine Gewährleistungssicherheit erforderlich. Bei Gefahr im Verzug oder anderen dringenden Fällen ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN den Mangel zu beheben bzw. durch Dritte beheben zu lassen. Der AG informiert den AN darüber unverzüglich. Zur Sicherstellung der Qualität der Lieferungen und Leistungen des AN ist der AG berechtigt, während der Betriebszeit des AN auf seine Kosten Kontrollen durchzuführen. Das Ergebnis ist vom Qualitätssicherungsprüfer des AG zu protokollieren und dem AN zu übergeben. Werden Mängel die eine Beeinträchtigung der Qualität bewirken festgestellt, hat der AN diese innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen Frist zu beheben bzw. abzustellen. Kommt der AN dieser Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht nach, stehen dem AG die Rechte gemäß 6.3. zu. 7. Geheimhaltung/Schutzrechte Der AN ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Ausführung seiner Leistungen erlangten Kenntnisse und Unterlagen gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Der AN haftet dafür, dass mit der Lieferung oder Leistung keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird der AG von Dritten wegen Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, so ist der AN verpflichtet, den AG auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen. Der AG ist nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen (insbesondere Vergleiche) ohne Zustimmung des AN zu treffen. Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die dem AG aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendig erwachsen. Verfügt der AN über gewerbliche Schutzrechte an bestellten Lieferungen oder Leistungen oder Teilen davon, ist er verpflichtet, diese dem AG unter Angabe der Schutzrechtsnummer mitzuteilen. Vom AG übergebene Unternehmensunterlagen, Konstruktionszeichnungen u. ä. verbleiben im Eigentum des AG und sind stets streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung des AG nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet der AN gegenüber dem AG im vollen Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften. 8. Haftung/Sicherheiten Die Haftung des AN richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Vertrag nicht anders geregelt. Der AN verpflichtet sich, den AG gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter klaglos zu stellen. Der AG haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Sofern der AG schuldhaft eine wesentliche Vertragpflicht oder eine "Kardinalpflicht" verletzt, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als Erfüllungs bzw. Gewährleistungsbürgschaft werden vom AG ausschließlich unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede und Vorausklage gemäß 770 BGB eines europäischen als Zoll und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes akzeptiert. 9. Eigentumsvorbehalt Sofern der AG dem Lieferanten Teile beistellt, behält er sich hieran das Eigentum vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der beigestellten Teile entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für den AG erfolgen, so dass dieser als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der AG Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. 10. Sonstiges Aus dem Vertragsverhältnis erhaltene Daten werden beim AG gespeichert und für interne Zwecke gem. Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Die Bestellung sowie in Realisierung befindliche oder ausgeführte Projekte des AG dürfen nicht für Werbezwecke genutzt werden. Fotografieren auf dem Gelände des AG sowie jegliche Veröffentlichung bedarf der Einwilligung des AG. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. Gerichtsstand für alle Klagen sowie Leistungsort für die Pflichten des AG (insbesondere für dessen Zahlungen) ist der Geschäftssitz des AG. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UNKaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Bedingungen können durch die "Einkaufsbedingungen für Maschinen und Anlagen" und "Einkaufsbedingungen für Bauleistungen" ersetzt werden. Für Verträge in Form von bereits bestehenden Dauerschuldverhältnissen gelten diese "Allgemeinen Einkaufs und Lieferbedingungen" erst ab dem 01.01.2003. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten unsere bisherigen "Allgemeinen Einkaufs und Lieferbedingungen" fort. 6 Bewerbungsbedingungen Zum Verbleib beim Bieter bdeesrt iJmENm mt, bnHic ht mit dem Angebot zurückzugeben. Stand 07/2018 VE Seite 1 von 3 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen zEüngthlicahlt edne nd iAeu Vfterraggagbeebuenrt veorlra Agnenge nbaocths aAbugfafabses uscnhgr idftelsic Bhi,e pteerr sE1- UMnakill aordheeri tTeenl,e sfaox h daatr daeurf Bhiientzeurw uenisveenr-. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gAenng eWboettetb veowne Brbiestbeersnc,h dräien ksiucnhg i mbe Zteuislaigmenm, eknöhnannegn mauits gdeiesscehmlo sVseenrg wabeervdeernf,a vhgrle. n a1n2 4e iAnbers autnz z1u lNärs.s i4- sGcWhlBo.s sBeeni , Vvegrl.g a b4e2n U uVngtOer. h alb des einschlägigen EU-Schwellenwerts werden diese Angebote ausge- Zguebr eBne,k oäbm upnfudn agu vfo wne Wlcheett bAertw deerrb Bsbieetsecrh wräirntksuchnagfetnli chha tu ndde rr Beciehttelirc ahu mf Vite Urlnatnegrenne hAmuseknu vneftr bduanrüdbeenr i sztu. 3 A ngebot 3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Fdüerr ddaasfü Arn vgoerbgoets esihnedn deine Svtoemlle A zuuf turnagtegresbcehrr eüibbeerns.a ndten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an EAiunfet rsaeglgbesbtgeerf veertrifgatses tAeb Lsecihsrtiufnt gosdveerr zKeuicrzhfnaisss uisnt ga ldleeisn Lveeirsbtuinndglsicvhe.r zeichnisses ist zugelassen. Das vom 3.3 VUenrtgearlbaegsetne,l led ieb evsotnim dmetre Vne Zrgeaitbpeusntektll ee innazcuhre Aicnhgeenb.o Wtsearbdgeanb ed ivee Urlanntegrtl awgeernd ennic,h sti nvdo lzlsut ädnedmig vforins tdgeer- recht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. 3.4 Ewnetrhtäiglt duined L ewisirtdu nvgosmbe Bsciehtreeri bduanzgu beeini ee iPnreord Tuekitllaenisgtaubneg veeinrlea nPgrot,d iustk tdaansg aFabber mikaitt Z(uinssabtze soonddeer rgel eHicehr-- sbteenllee rFaanbgraikbaet uanndb iegetenna uwei lTl.y Dpieensb keaznenic uhnntuenrgb)l eaiubcehn ,d wanenn na nezru igme bAenng,e wboetnsns cdherer iBbieent eerr kdlaäsr tv, odragsesg eer- dÄansd ienr udnegr eLne idsteusn Bgisebteerssc harne sibeuinnegn b Eeinnatrnangtuen Pgreond muküts asnebni ezwteeti.f elsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. 3.5 AEnlltes pEirnicthrat gduenrg Geens mamütsbseentr adgo keuinmeer nOtrednneucnhgt sszeaihnl. ( Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. 3.6 EEiinn hBeieittseprr,e diseer ianu sfe ivneermsc hAinegdeebnoet Ediineh veoints iphrmei stea tasäncdhelricehr fLüeri setiunnzeglsnpeo Lseitiisotnuenng svpeorstietiilotn uennd g esofomrdite ertienne u n3z8u lAäbsssiagtez M10is UchVkgaOlk buzlawt.io n 5 v7o Arnbismamtz t1, bNern. e5n Vngt Vn iwchirtd d gieru vnodns äihtzmlic ghe vfoormd eVretergna Pbreeviseerf aimhr Seinn naeu svgoen- schlossen 3.7 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. 1 Sinngemäß gelten diese Bestimmungen auch für Bietergemeinschaften. 7 Bewerbungsbedingungen Zum Verbleib beim Bieter bdeesrt iJmENm mt, bnHic ht mit dem Angebot zurückzugeben. Stand 07/2018 VE Seite 2 von 3 bDeien .P rDeeisre U (mEisnahtezisttsepureerisbee,t Praagu siscth aulnptreeris Zeu, gVreurnredcehlenguunnggs sdäetzse g uesltwen.)d seinnd S otehuneer Usamtzseast zasmte uSechr launszsu dgees- EAsn gweebrodtesn h ninuzru Pzruefiüsgneanch. lässe gewertet, die - ohne Bedingung als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. 3.8 sWeiennenr Kdealnk uVleartigoanbsemuenttheorldaeg eenn tFsoprrmecbhläetntdeer nz uFro Prmrebisläatutfegrl iaeudsegreufnügll tb meigite sfeüignte smin Ad,n hgeabt odte ar bBziuegteerb ednie. tDigiet Nwiicrdh.t abgabe der ausgefüllten Formblätter kann dazu führen, dass das Angebot nicht berücksich- 3.9 dDiiegsit ianle d eArn Bgeebkaonten tmmiat cShigunnagt ourd eimr i nS idnenne Vdeersg Saibgenuantutergrleasgeetnze asu dsdürrüfecnk lincuhr z aubggeelagsesbeenn i swt.e rden, wenn Andere auf elektronischem Wege übermittelten Angebote sind nicht zugelassen. 4 DUenrt eBrileatgeern h zaut mau Af nVgeerlbaontg en der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Fgoefrümllbt lzäutt deer mm ivto Ann dgeabr eVne rzguarb Persetieslelerm bietsttluimngm stoewn iZee ditipeu Anukftg vlioerdzeurluengge nw. iBcheit iUgenrt eErianuhfetirtasgpnreeihsme aeurlse-is- tbuenng. en sind deren Angebotspreise sowie der dazu gehörige Generalunternehmerzuschlag anzuge- 5 Nebenangebote oder Änderungsvorschläge 5.1 Sminitd A Nnegbeebnoatsnagbegbaobtee nzuacghezlauswseenis,e mn.ü ssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist 5.2 uDnedr Beirestcehrö hpafet nddie z iun bNeesbcehnreainbgeenb; odtieen G olideedre Ärunndge druensg Lseviostruscnhglsävgeernze eicnhthnaislsteens eisnt ,L seoiswtuenitg menö geliincdhe, ubteiig- zNuebbeehnaalntegne.b ote oder Änderungsvorschläge müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwand- fSroewieeni tA duesrfü Bhireutnegr edienre L eLeisitsutunngge na enrbfioertdeet,r ldicehr esnin dA.u sführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver- tgraabgesnb eüdbienrg uAnugsefünh orudnegr iunn dde Bne Vscehrgaaffbeenuhnetiet rdlaiegseenr gLeeirsetguenlgt izsut, m haatc heer nim. Angebot entsprechende An- 5.3 (Näenbdeenrnan, geersbeottzee nsi,n edn, tsfoawlleenit lsaiess Teeni,l lezuisstäutnzgliechn (eProfosritdioenrne)n, )n daecsh LMeisetnugnegnsavnesrzäetzicehnn uisnseds Ebinezeeinlpflruesisseenn aufzugliedern (auch bei Vergütungen durch Pauschalsumme). 5 .4 Nebenangebote, die den Nr. 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 8 Bewerbungsbedingungen Zum Verbleib beim Bieter bdeesrt iJmENm mt, bnHic ht mit dem Angebot zurückzugeben. Stand 07/2018 VE Seite 3 von 3 6 Bietergemeinschaften 6.1 aDbiez uBgieebteerng,e meinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; iVne drterre taelrle b Mezietgiclhiendeetr i satu; fgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte vdearstsr idtte;r bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich 6.2 So dfearsns anlilceh Mt iimtg loiefdfeenr eanls VGeersfaahmrtesnc hbuzlwdn. einr höafffetenntl.i cher Ausschreibung ausgeschrieben wird, werden fAonrgdeebrtoetne Uvonnte Brineethermgeemn geeinbsicldheatf theanb, ednie, nsiicchht e zrustg enlaacshse Anu. fforderung zur Angebotsabgabe aus aufge- 7 Eignungsnachweis für andere Unternehmen (Unteraufträge und Eignungsleihe) zBue abbesdiciehntiegnt, dmeru sBsi eetre mr, isti cdhe mbe Fi odremr bErlafüttl lAunrtg u eninde Us mAufafntrga gdeesr ddeafrü Frä vhoigrgkeesiteehne annedne Lreeirs tUunntgesrbneerhemicehne iznit äseteinne)m de Ar nagnedbeoret nb eUznetiechrnneehnm. Zeunm zu Nra Vcehrwfüegisu,n dga sstse ihhemn ,d hiea te errfo arudfe greliscohnedne Frätehsig Vkeeritlaenng (eMni dtteerl ,V Kearpgaa-- bestelle entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Bei Aufträgen, die den maßgebenden EU-Schwellenwert überschreiten, gilt Folgendes: dDeemr B ziewtienrg menudses eAiuns sUcnhtleursnsgerhümnedne, ndaacsh d as 1e2n3t sdperes chGeensedtez eEsig gneugnegnsk Writeetrtiubmew neircbhstb eersfcühllrtä nokduenr gbeeni (GWB) vorliegen, gemäß 47 Absatz 2 Satz 3 VgV ersetzen. 9 LEISTUNGSVERZEICHNIS Ausschreibung 25.09.2020 Verfahren: 2020000872 - Lieferung von Automess Dosisleistungsmessgeräten inklusive Zubehör SKONTO Skonto zugelassen Ja Zahlungsziel (falls zugelassen) 14 Tag(e) Skonto __________ % AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN 1 Automess 6150 AD-k Sonden USt. [%] 16% Menge 5,00 Einheit Stück Ausstattung: Kontaminationssonde muss kompatibel zu den vorhandenen Automess-Messgeräten 6150 AD 6/E sein; Proportionalzählrohr mit geschlossenen Xenon-Gas-Sonden; Gamma-Empfindlichkeit bei Cs 137: 180.000 Counts per Sv; Konformitätsbescheinigung/Betriebsanleitung; Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück Gesamtpreis [EUR] ................ 2 Verbindungskabel zu 6150 AD-k USt. [%] 16% Menge 5,00 Einheit Stück Sonden-Verlängerungskabel für die Verbindung von 6150 AD-k mit 6150 AD 6/E: 2-m-Länge. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 1/3 10 3 Automess 6150 AD 6/E ODL-Geräte USt. [%] 16% Menge 5,00 Einheit Stück Ortveränderliches Dosisleitungsmessgerät Automess 6150 AD 6/E. Ausstattung: Konformitätsbewertung für jedes Gerät ohne Fehlerverzeichnis; Betriebsanleitungen; Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück Gesamtpreis [EUR] ................ ANGEBOTSSUMME(N) Summe exkl. Nachlass (netto) ____________________ Nachlass (netto) ____________________ Summe inkl. Nachlass (netto) ____________________ Umsatzsteuer ____________________ Summe (brutto) ____________________ Leistungsverzeichnis - 2/3 11 LEISTUNGSVERZEICHNIS Ausschreibung 25.09.2020 Verfahren: 2020000872 - Lieferung von Automess Dosisleistungsmessgeräten inklusive Zubehör AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN Name Dateiname Größe MIME-Type Leistungsverzeichnis - 3/3 12 KRITERIENKATALOG Ausschreibung 25.09.2020 Verfahren: 2020000872 - Lieferung von Automess Dosisleistungsmessgeräten inklusive Zubehör EIGNUNGSKRITERIEN 1 Erklärung des Bieters [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat. [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2 Erklärung Insolvenz [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (keine Weiterführung der Geschäfte durch Insolvenzverwalter - 22 InsO). [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 3 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Ich erkläre, daß ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind. [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Kriterienkatalog - 1/2 13 KRITERIENKATALOG Ausschreibung 25.09.2020 Verfahren: 2020000872 - Lieferung von Automess Dosisleistungsmessgeräten inklusive Zubehör LEISTUNGSKRITERIEN Kriterienkatalog - 2/2 14 External file attachments Dateiname Größe MIME-Type 15 Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/09/88c1df0c-e31d-4f90-b39b-ac70039fd9c6.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de