Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Erfurt Arzneimittel Dokument Nr...: 409264-2020 (ID: 2020090109110935175) Veröffentlicht: 01.09.2020 * DE-Erfurt: Arzneimittel 2020/S 169/2020 409264 Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: AOK Plus Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Postanschrift: Augustinerstraße 38 Ort: Erfurt NUTS-Code: DEG THÜRINGEN Postleitzahl: 99084 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle; z. H. Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe E-Mail: [6]vergabestelle@plus.aok.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://plus.aok.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Gesundheit Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Vereinbarung gemäß § 130c SGB V für das Arzneimittel Xtandi mit der Wirkstoff Enzalutamid II.1.2)CPV-Code Hauptteil 33600000 Arzneimittel II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Vereinbarung gemäß § 130c SGB V für das Arzneimittel Xtandi mit der Wirkstoff Enzalutamid abzuschließen. Diese Vereinbarung soll die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten zum Gegenstand haben. Die Vertrag läuft vom 1. November 2020 bis 31. Oktober 2022. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 214 000.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DED SACHSEN NUTS-Code: DEG THÜRINGEN II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Vereinbarung gemäß § 130c SGB V für das Arzneimittel Xtandi mit der Wirkstoff Enzalutamid abzuschließen. Diese Vereinbarung soll die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten zum Gegenstand haben. II.2.5)Zuschlagskriterien II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Unter V.2.1 musste dennoch ein Datum des Vertragsschlusses angegeben werden, um das Formular vollständig ausfüllen zu können. Das hier angegebene Datum ist nicht korrekt. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen (§ 135 Abs. 3 GWB). Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums Erläuterung: Das vertragsgegenständliche Arzneimittel ist patentgeschützt. Der Vertragsschluss soll mit dem Patentinhabererfolgen: Astellas Pharma GmbH, Ridlerstraße 57, 80339 München. Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 24/08/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Astellas Pharma GmbH Postanschrift: Ridlerstraße 57 Ort: München NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 80339 Land: Deutschland Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 214 000.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Der unter II.1.7. und V.2.4. angegebene Gesamtwert der Beschaffung liegt über 214 000 EUR. Dieser kann jedoch jetzt auf Grund der Marktgegebenheiten noch nicht näher spezifiziert werden. Unter II.1.7. und V.2.4. musste dennoch ein Wert angegeben werden, um das Formular vollständig befüllen zu können. Der Wert dient nur dazu, das Formular vollständig auszufüllen. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/08/2020 References 6. mailto:vergabestelle@plus.aok.de?subject=TED 7. https://plus.aok.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de