Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Osnabrück Dienstleistungen von Ingenieurbüros Dokument Nr...: 306498-2020 (ID: 2020070109112223216) Veröffentlicht: 01.07.2020 * DE-Osnabrück: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 2020/S 125/2020 306498 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück FD 1 Zentrale Vergabestelle im Auftrag der Gemeinde Belm Postanschrift: Am Schölerberg 1 Ort: Osnabrück NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 49082 Land: Deutschland E-Mail: [6]vergabe@Lkos.de Fax: +49 541 / 501-61100 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.landkreis-osnabrueck.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYYW2/docume nts Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYYW2 I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Gemeinde Belm/Reaktivierung | Bau zweier Nahverkehrshaltepunkte in der Gemeinde Belm, Verkehrsstationen Vehrte und Belm-Mitte Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI sowie Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2020 - 231 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Gemeinde Belm/Reaktivierung | Bau zweier Nahverkehrshaltepunkte in der Gemeinde Belm, Verkehrsstationen Vehrte und Belm-Mitte Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI sowie Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis Hauptort der Ausführung: Gemeinde Belm Marktring 13 49191 Belm II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die Reaktivierung bzw. der Bau der Haltepunkte Belm-Vehrte und Belm-Mitte sind Bausteine des sogenannten OS-Bahn-Konzeptes. Durch die Umsetzung des OS-Bahn-Konzepts sollen alle Einwohner der Region schnelle, direkte (für Orte mit Bahnhalt)bzw. indirekte (durch Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln) Bahnverbindungen in das Oberzentrum Osnabrück, vom Oberzentrum in die Region, zwischen den Orten im Landkreis Osnabrück und darüber hinaus zu den überregionalen Nah- und Fernverkehren auf der Schiene erhalten. Belm-Mitte Neubau 2 Außenbahnsteige, Länge mind. 225 m, Höhe 76 cm über SO, B Neubau Beleuchtungsanlage Bahnsteig und Zuwegung, Wetterschutz, Bahnsteigausstattung und barrierefreie Zuwegung durch Neubau Treppe zur Haster Straße und Neubau barrierefreier Rampen zur Haster Straße in mindestens 3 Varianten; Alternative Aufzug nur gewünscht, wenn eine Rampenlösung nicht machbar ist; ggf. Anpassung Signaltechnik. Zuwegungen im öffentlichen Bereich, P+R und B+R Anlagen, ÖPNV Anbindungen Belm-Vehrte: Neubau 1 Außenbahnsteig, Länge mind. 225 m, Höhe 76 cm über SO, Neubau Beleuchtungsanlage Bahnsteig und Zuwegung, Wetterschutz, Bahnsteigausstattung und barrierefreie Zuwegung durch Neubau Gehweg und Treppe zur L109 und Neubau barrierefreie Rampe in mindestens 2 Varianten; Neubau Wendegleis inkl. Weichenanbindung und Sicherungstechnik mit 2 Varianten; eine Variante beinhaltet den Neubau eines Abstellgleises in Verlängerung des Wendegleises, beidseitige Gleisfeldbeleuchtung, beidseitiger Randweg und beleuchtete Zuwegung; Überspannung des Wende- und Abstellgleises mit OLA; Kabeltiefbau für die neue technische Ausrüstung Zuwegungen im öffentlichen Bereich, P+R und B+R Anlagen, ÖPNV Anbindungen Im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung sind verschiedene Varianten für ein Wendegleis in Vehrte, die Bahnsteiglagen, Zuwegungen sowie die Anlage und die Gestaltung des Bahnhofsumfel des u. a. mit Bus-Schiene-Verknüpfung, P&R und B&R hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beauftragung von Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI; Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI sowie anderer Leistungen. In Stufe I werden dabei zunächst jeweils die Leistungsphasen 1-2 beauftragt; bei Fortsetzung der Planung ist darüber hinaus im Rahmen der stufenweisen Beauftragung vorgesehen, jeweils die Leistungsphasen 3-4 und andere Planungsleistungen zu beauftragen. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Entscheidung des EuGH (Urteil v. 4.7.2019, Rs. C-377/17) und des dazu ergangenen Informationsschreibens des Bundeswirtschaftsministeriums vom 4.7.2019 die für europarechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden sind. Daher führt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Architekten- oder Ingenieurleistungen allein die Tatsache, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindestsätze oder oberhalb der Höchstsätze der HOAI liegen, nicht mehr zum Angebotsausschluss. Die Prüfung des Vorliegens eines ungewöhnlich niedrigen Angebots bleibt davon unberührt. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Ende: 26/02/2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: In Stufe I werden zunächst jeweils die Leistungsphasen 1-2 beauftragt; bei Fortsetzung der Planung ist darüber hinaus im Rahmen der stufenweisen Beauftragung vorgesehen, jeweils die Leistungsphasen 3-4 und andere Planungsleistungen zu beauftragen. II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften; Erklärung des Bieters, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG oder die Gemeinde Belm wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist; Erklärung, dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen; Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln; Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB); Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen 10 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen); Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt; Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. Erklärung, ob und in wieweit das Unternehmen mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder Wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. PlaNOS GbR; w+b ingenieure gmbh. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Erklärung, dass der Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner unter [10]http://www.deutschebahn.com (Stichwort: Verhaltenskodex) oder die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. unter [11]http://www.bme.de (Stichwort: Verhaltenskodex) oder oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt. Einhalten wird. Die o. g. Erklärungen sind als Eigenerklärung auf der Angebotserklärung zum Ingenieurvertrag abzugeben. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die zu vergebenden Leistungen beinhalten solche, für die ein Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht. Der Nachweis der Präqualifikation für folgende Bereiche ist mit dem Angebot vorzulegen: Planung bauliche Anlagen: Planung Verkehrsanlage, Produkte/Leistungen: Bahnsteige; Planung Leit? und Sicherungstechnik: Planung von Anlagen der Leit? und Sicherungstechnik; Planung Oberleitungsanlagen: Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen. Soweit der Bieter beabsichtigt, einen Nachunternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben. Für die Teilnahme am Wettbewerb, die Auftragserteilung und die Ausführung der Leistung kommen Nur präqualifizierte Unternehmen in Betracht, vgl. Anlage PQ-Anforderungen. III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV, HOAI III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die zu vergebenden Leistungen beinhalten solche, für die ein Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht. Der Nachweis der Präqualifikation ist mit dem Angebot vorzulegen. Soweit der Bieter beabsichtigt, einen Nachunternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben. Für die Teilnahme am Wettbewerb, die Auftragserteilung und die Ausführung der Leistung kommen Nur präqualifizierte Unternehmen in Betracht, vgl. Anlage PQ-Anforderungen. III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 31/07/2020 Ortszeit: 10:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/09/2020 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 31/07/2020 Ortszeit: 10:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3)Zusätzliche Angaben: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bieterfragen sind bis spätestens 21.7.2020 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen zu richten. Die Übermittlung von Angeboten darf aufgrund von § 53 VgV ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel erfolgen. Aufgrund der Anforderungen in § 10 VgV ist eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder als Anhang zu einer Kommunikationsnachricht an die Vergabestelle nicht zulässig. Bitte verwenden Sie hierzu ausschließlich das Bietertool der Vergabeplattform. Für die Erstellung der Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet. Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter [12]www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo. Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYYW2 VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postanschrift: Auf der Hude 2 Ort: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 220 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postanschrift: Auf der Hude 2 Ort: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land: Deutschland VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30/06/2020 References 6. mailto:vergabe@Lkos.de?subject=TED 7. https://www.landkreis-osnabrueck.de/ 8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYYW2/documents 9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYYW2 10. http://www.deutschebahn.com/ 11. http://www.bme.de/ 12. http://www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de