Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bergisch Gladbach Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Dokument Nr...: 306389-2020 (ID: 2020070109103023119) Veröffentlicht: 01.07.2020 * DE-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 2020/S 125/2020 306389 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 Postanschrift: Brüderstraße 53 Ort: Bergisch Gladbach NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis Postleitzahl: 51427 Land: Deutschland E-Mail: [6]forschungsvergabe@bast.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.bast.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=336452 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=336452 I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Forschung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: FE 02.0396/2016/FRB Bestandsaudit bei Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der baulichen Erhaltung von Landstraßen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü - FE 02.0396/2016/FRB II.1.2)CPV-Code Hauptteil 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: FE 02.0396/2016/FRB Bestandsaudit bei Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der baulichen Erhaltung von Landstraßen. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 151 260.50 EUR II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Bestandsaudit bei Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der baulichen Erhaltung von Landstraßen Im Zuge von Maßnahmen zur baulichen Erhaltung des Straßenkörpers (Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen) wird der Straßenoberbau, ohne wesentliche Änderungen an der Linienführung und am Querschnitt der Straße, ganz oder teilweise erneuert. Auch wird das ursprüngliche Markierungsbild nach Durchführung der baulichen Erhaltungsmaßnahme in der Regel ohne Änderungen wieder hergestellt. Dies hat in der Praxis häufig zur Folge, dass im Zuge von Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, vorhandene Sicherheitsdefizite der Straße zu beheben oder den Straßenentwurf aus netzplanerischer Sicht mittel- bis langfristig an derzeit gültige Regelwerke anzupassen (u. a. RAL). Bei Um- und Ausbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen von Straßen hat sich das Sicherheitsaudit von Straßen als Verfahren etabliert. Das Sicherheitsaudit wird nach RSAS (FGSV 2019) bei Planungsmaßnahmen in verschiedenen Phasen, als auch anlassbezogen bei bestehenden Straßen angewendet, um vorhandene Sicherheitsdefizite zu identifizieren und anschließend beheben zu können. Das Sicherheitsaudit kommt nach derzeitigem Kenntnisstand im Rahmen von baulichen Erhaltungsmaßnahmen (Instandsetzungs- und Erneuerung) jedoch nicht oder ggf. nur in Einzelfällen zur Anwendung. Unter Berücksichtigung des Anlasses Durchführung von Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der baulichen Erhaltung können mit den RSAS Streckenabschnitte geplanter Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen einem Bestandsaudit unterzogen werden und so vorhandene Sicherheitsdefizite der Straße frühzeitig identifiziert und im Rahmen anstehender Erhaltungsmaßnahmen behoben werden. Das Ziel des Forschungsvorhabens ist es die Anwendung eines Bestandsaudits im Zuge baulicher Erhaltungsmaßnahmen zu erproben. Damit soll erreicht werden, dass bereits auf der Ebene der baulichen Erhaltung alle Potentiale ausgeschöpft werden das vorhandene Straßennetz mittel- bis langfristig an neue Regelwerke für den Landstraßenentwurf anzupassen und die Verkehrssicherheit durch den effizienten Einsatz von Finanzmitteln zu verbessern. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 999 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen; und ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zur Verkehrssicherheit von Entwurfsplanungen in wissenschaftlichen Untersuchungen Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 1), 2. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Sicherheitsaudits von Landstraßen in der Praxis oder im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 2), 3. Erfahrungen bei der Anwendung deutscher Regelwerke für den Landstraßenentwurf (RAL oder deren Vorgängerrichtlinien) in der Praxis oder im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 3), 4. Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1). III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind. III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 25/08/2020 Ortszeit: 09:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2020 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 25/08/2020 Ortszeit: 09:15 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3)Zusätzliche Angaben: Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 228-94990 Fax: +49 228-9499163 Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.bund.de VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes, Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29/06/2020 References 6. mailto:forschungsvergabe@bast.de?subject=TED 7. http://www.bast.de/ 8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=336452 9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=336452 10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED 11. http://www.bundeskartellamt.bund.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de