Ausschreibung: Industrie- oder Laboratoriumsbrennöfen, Veraschungsöfen und Öfen - DE-Höhr-Grenzhausen Industrie- oder Laboratoriumsbrennöfen, Veraschungsöfen und Öfen Öfen und Zubehör Dokument Nr...: 305714-2020 (ID: 2020070109051322417) Veröffentlicht: 01.07.2020 * DE-Höhr-Grenzhausen: Industrie- oder Laboratoriumsbrennöfen, Veraschungsöfen und Öfen 2020/S 125/2020 305714 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe -Glas/Keramik- GmbH Nationale Identifikationsnummer: DE 149340383 Postanschrift: Heinrich-Meister-Str. 2 Ort: Höhr-Grenzhausen NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis Postleitzahl: 56203 Land: Deutschland E-Mail: [6]nadja.kratz@fgk-keramik.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.fgk-keramik.de Adresse des Beschafferprofils: [8]www.fgk-keramik.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [9]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYRMY 5LN/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [10]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYRM Y5LN I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Forschung und Entwicklung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Hochtemperaturschutzgasofen Referenznummer der Bekanntmachung: 005-2019/FGK II.1.2)CPV-Code Hauptteil 42300000 Industrie- oder Laboratoriumsbrennöfen, Veraschungsöfen und Öfen II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Beschaffung eines Hochtemperaturschutzgasofens Anzubieten ist ein kompletter Hochtemperaturschutzgasofen zum Sintern keramischer Werkstoffe bei hoher Temperatur inklusive Ofen, Heizsystem, Vakuumpumpe und aller Hoch-/Niederdruckgasleitungen bis zu den Gasentnahmestellen (Wandanschlüsse), sowie einer vollautomatischen programmierbaren Steuerung, sodass die Anlage ohne Aufsicht betrieben werden kann. Das Gerät muss mit einem Computer für die Bedienung der Anlage und zur Erfassung und Auswertung der während des Prozesses ermittelten Messgrößen ausgestattet sein. Die Steuerung der Anlage muss über eine hochqualitative SPS verfügen, deren Programmierung vor Beginn des Prozesses mit Hilfe des zuvor genannten Computers geschieht. Es müssen Programmänderungen während eines laufenden Zyklus möglich sein. Es muss eine Sintertemperatur Tmax von mindestens 2 800 ^oC in dem Prozessgas Argon und zusätzlich Temperaturen von mindestens 2200 ^oC in dem Prozessgas Stickstoff bei Atmosphärendruck möglich sein. Eine Sintertemperatur von mindestens 2200 ^oC muss auch in Vakuum (< 5*10-2 mbar) erreicht werden können. Darüber hinaus muss in einem Ofenprozess eine kombinierte Gas-/Vakuumbehandlung realisierbar sein. Zur Kühlung steht ein Kühlaggregat im Haus zur Verfügung. Die Notkühlung ist mit Stadtwasser vorgesehen. Neben den beschriebenen Aggregaten, sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 42942000 Öfen und Zubehör II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis Hauptort der Ausführung: Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe Glas/Keramik-GmbH Heinrich-Meister-Str. 2 56203 Höhr-Grenzhausen II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Anzubieten ist ein kompletter Hochtemperaturschutzgasofen zum Sintern keramischer Werkstoffe bei hoher Temperatur inklusive Ofen, Heizsystem, Vakuumpumpe und aller Hoch-/Niederdruckgasleitungen bis zu den Gasentnahmestellen (Wandanschlüsse), sowie einer vollautomatischen programmierbaren Steuerung, sodass die Anlage ohne Aufsicht betrieben werden kann. Das Gerät muss mit einem Computer für die Bedienung der Anlage und zur Erfassung und Auswertung der während des Prozesses ermittelten Messgrößen ausgestattet sein. Die Steuerung der Anlage muss über eine hochqualitative SPS verfügen, deren Programmierung vor Beginn des Prozesses mit Hilfe des zuvor genannten Computers geschieht. Es müssen Programmänderungen während eines laufenden Zyklus möglich sein. Es muss eine Sintertemperatur Tmax von mindestens 2 800 ^oC in dem Prozessgas Argon und zusätzlich Temperaturen von mindestens 2 200 ^oC in dem Prozessgas Stickstoff bei Atmosphärendruck möglich sein. Eine Sintertemperatur von mindestens 2 200 ^oC muss auch in Vakuum (< 5*10-2 mbar) erreicht werden können. Darüber hinaus muss in einem Ofenprozess eine kombinierte Gas-/Vakuumbehandlung realisierbar sein. Zur Kühlung steht ein Kühlaggregat im Haus zur Verfügung. Die Notkühlung ist mit Stadtwasser vorgesehen. Neben den beschriebenen Aggregaten, sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 6 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: Infrastrukturmaßnahme Aufbereitungstechnik und Thermische Prozesstechnik für innovative Hochleistungskeramiken (Antragsnummer 84003246) II.2.14)Zusätzliche Angaben Ziel des Infrastrukturprojektes ist die Erweiterung der Anlagen im Bereich Aufbereitungstechnik und thermische Prozesstechnik. Projekthintergrund sind die gestiegenen Anforderungen, die von der Wirtschaft an das FGK gestellt werden und die damit verbundene Erwartungshaltung an eine moderne und leistungsstarke apparative Ausstattung für innovative Entwicklungsarbeiten. Die Infrastrukturmaßnahme fokussiert die Erfüllung der technischen Anforderungen im Bereich der Hochleistungskeramik (Arbeitsgruppe Prozess- und Anwendungstechnik Keramik; Arbeitsgruppe Optokeramik und Photokatalyse) und geht so mit der Strategie 2020 des FGK einher. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Eignung/Auftragsdurchführung welche als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt sind: mind. 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen an Hochschulen, Universitäten oder Forschungseinrichtungen aus den vergangenen Jahren 2017 heute Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Erklärung für nicht PQ Unternehmen (Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bieter, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden) -Erklärung bzgl. Tariftreue (Mustererklärung 01 und/oder 03 zum LTTG) Hinweis für Präqualifizierte Unternehmen: Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweis ein Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot einen dementsprechenden Nachweis ein. Hinweis Tariftreue: Nach Maßgabe des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz LTTG) vom 1.12.2010 wird folgendes vereinbart. a) Der Auftragnehmer führt für sich und alle seine Nachunternehmer prüffähige und vollständige Unterlagen nach §6 Abs. 1 LTTG, aus denen der Auftraggeber die Einhaltung der Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes jederzeit entnehmen kann. Die Einsichtnahme ist dem Auftraggeber jederzeit gestattet. b) Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§ 3-6 des Landestariftreuegesetz oder den Insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die er kennen musste, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen höchstens 10 % der Auftragssumme. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. c) Dem Auftraggeber steht bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu. d) Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes für die Dauer von bis zu 3 Jahren von öffentlichen Auftragsvergaben des FGK ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss wird gesondert festgestellt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: . Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: [11]https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegeset z-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG) III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 04/08/2020 Ortszeit: 12:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 04/08/2020 Ortszeit: 12:00 Ort: Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe Glas/Keramik- GmbH, 56203 Höhr-Grenzhausen Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Befugte Personen: Dr. Nadja Kratz, Prof. Dr. Jan Werner; Einsicht der elektronischen Angebote über elektronische Vergabeplattform Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die Zahlung erfolgt elektronisch VI.3)Zusätzliche Angaben: Sämtliche Kommunikation ist, unter Angabe der Vergabe-Nummer, ausschließlich über den Vergabemarktplatz RLP zu führen. Alle geforderten Unterlagen sind vollständig einzureichen/zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nichtzulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, - Marke, Produkt. Bereitgestellte Formulare: Die zum Download hinterlegten ausfüllbaren Anlagen sind zur Abgabe erwünscht. Die FGK GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Grundsätzen der DSGVO. Alle Informationen zu dieser Verarbeitung und Ihren Rechten erfahren Sie auf unserer Internetseiteunter [12]https://www.fgk-keramik.de/datenschutz/ Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die ggf. auf der Rückseite abgedruckten AGB des Bieters gelten als nicht abgegeben, es sei denn der Bieterweist ausdrücklich auf die Anwendbarkeit hin. Elektronische Kommunikation Während der Angebotsfrist erfolgt bei allen elektronischen Vergabeverfahren die gesamte Kommunikation ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u. a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter. Bekanntmachungs-ID: CXPDYRMY5LN VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Postanschrift: Stiftsstr. 9 Ort: Mainz Postleitzahl: 55116 Land: Deutschland E-Mail: [13]vergabekammer@mwvlw.rlp.de Telefon: +49 613116-2234 Internet-Adresse: [14]https://mwvlw.rlp.de VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB grundsätzlich unzulässig soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29/06/2020 References 6. mailto:nadja.kratz@fgk-keramik.de?subject=TED 7. http://www.fgk-keramik.de/ 8. http://www.fgk-keramik.de/ 9. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYRMY5LN/documents 10. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYRMY5LN 11. https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/ 12. https://www.fgk-keramik.de/datenschutz/ 13. mailto:vergabekammer@mwvlw.rlp.de?subject=TED 14. https://mwvlw.rlp.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de